veröffentlichende Fachgesellschaft: Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM)
Klassifikation gemäß AWMF: S2e
Datum der Veröffentlichung: 30.05.2025
Ablaufdatum: 29.05.2030
Quelle/Quelllink: https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/002-010.html
Grundsätzliches
- Charakterisierung der Einwirkungen von Infrarotstrahlung (Wärmestrahlung)
- Teil des elektromagnetischen Spektrums mit Wellenlänge zw. etwa 780 nm und 1 mm
- oft auch als „Wärmestrahlung“ bezeichnete Form der nicht-ionisierenden Strahlung
- gefährdete Strukturen sind aufgrund der limitierten Eindringriefe der potenziell schädlichen Einwirkungen der Infrarotstrahlung v.a. Haut und Augen
- Vorkommen von Infrarotstrahlung
- wichtigste Quelle für natürliche Infrarotstrahlung auf der Erde ist die Sonne (ca. 54 % der Sonnenstrahlung liegt im Infrarotspektrum)
- „typische“ Berufe mit Exposition ggü. Infrarotstrahlung waren früher v.a. Glasbläser*innen und -schmelzer*innen, Schweißer*innen, Schmied*innen, Arbeitende an Brennöfen, Gießereiarbeiter*innen, Arbeitende in der Eisenproduktion, der Keramikindustrie sowie Kohle- und Stahlwerkarbeiter*innen (höchste Bestrahlungsstärken von > 4000 W/m2 am Hochofen und Schmelzofen in der Stahlindustrie und in Kupferhütten)
- mit der Zeit und durch den Einsatz neuer Technologien hat sich auch die beruflich häufiger vorkommenden Expositionsquellen ggü. Infrarot- und Wärmestrahlung verändert (z.B. Laser, Infrarot-Heizungen, Arbeit an einem Laptop mit dichtem Körperkontakt, dem Einsatz von beheizten Autositzen etc.)
Klassifizierung der Infrarotstrahlung anhand der Wellenlänge gemäß ICNIRP
- Infrarot-A-Strahlung (IR-A): 780 nm – 1,4 µm („Nah-Infrarot-Strahlung“)
- Infrarot-B-Strahlung (IR-B): 1,4 µm – 3,0 µm („Mittlere Infrarot-Strahlung“)
- Infrarot-C-Strahlung (IR-C): 3,0 µm – 1,0 mm („Fern-Infrarot-Strahlung“)

Infrarotstrahlung und die Haut
- IR-B- und IR-C-Strahlen überwiegend absorbiert durch Epidermis und dabei thermisch wirksam (geringer Anteil IR-B-Strahlen kann Dermis erreichen)
- Bestrahlung der Haut mit langwelligerem Licht des Infrarotspektrums (IR-B bzw. IR-C) führt zu spürbarer, lokaler Erwärmung sowie zur Vasodilatation
- bei akuter Exposition ggü. IRR kann es dosisabhängig zu Verbrennungen und anderen thermischen Hautschädigungen kommen
- in der Epidermis führt der Temperaturanstieg zu oxidativem Stress und zur Fettsäureperoxidation
- im Stratum basale kann es zur DNA-Schädigung und Apoptose von Zellen kommen
Infraratstrahlung und das Auge
- langwelligere Infrarotstrahlen (IR-B und IR-C) wird bereits durch oberflächlich gelegene Wassermoleküle absorbiert und überwindet i.d.R. dieCornea nicht
- Großteil der IR-A-Strahlung wird erst von der Linse absorbiert und dringt teilweise sogar bis zur Retina vor
- in der Netzhaut kann es bei hohen Strahlungsintensitäten zu thermischen Schäden mit Koagulation des Gewebes und zur Zerstörung von Zellen im Pigmentepithel der Retina kommen (ggf. auch thermische Schädigung der Cornea)
- charakteristisches Bild der Augenschädigung in Folge chronischer bzw. wiederholter Infrarot-Expositionen: Feuer- oder Wärmestar („glassblower’s cataract“, „bottlemakers‘ cataract“) mit
- Visusminderung, Sehen „durch einen Schleier“
- Blendungsempfindlichkeit
- schwächere Wahrnehmung von Kontrasten und Farben
- Sehstörungen beim Lesen
- Diplopie (Sehen von Doppelbildern)
Empfehlungen bzgl. bestimmter Krankheitsbilder
infrarotassoziierte Sehstörungen; Katarakt
- Sehstörungen, die möglicherweise durch Infrarotstrahlung (mit-)verursacht sind, wie auch weitere thermische Verletzungen mit Beteiligung der Augen augenärztlich abklären
- Durchführung einer Leitlinien-gerechten Therapie des Katarakts bei Beschäftigten mit Infrarotassoziiertem Katarakt
IR-Laserstrahlung / Verbrennungen
- zeitnahe augenfachärztliche Vorstellung bei unbeabsichtigter Exposition der Augen ggü. Laserstrahlung
- betriebliche Sofortmaßnahmen sowie weiterführende Versorgung entsprechend der jeweiligen Fach-Leitlinien bei Verbrennungen und möglichen weiteren Schädigungen durch intensive IR-Quellen


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