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FOAMio Politix – Empfehlungen der DGIIN und DGINA zur Struktur und personellen Ausstattung integrierter Notfallzentren

Die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensiv- und Notfallmedizin (DGIIN) und die Deutsche Gesellschaft für Notfallmedizin (DGINA) haben am 08.01.2026 „Empfehlungen der DGIIN und DGINA zur Struktur und personellen Ausstattung integrierter Notfallzentren“ veröffentlicht, die es nachfolgend zusammengefasst zur Lektüre gibt.

organisatorische und konzeptionelle Charakterisierung der 3 Bereiche von integrierten Notfallzentren (INZ)

  • Zentrale Ersteinschätzungsstelle (ZE) als zentrales Steuerungsinstrument des INZ
    • Erfassung der Behandlungsdringlichkeit von Patient*innen und sektorale Zuweisung in die NA oder NP mittels digitalen Ersteinschätzungsinstruments
    • Organisation durch die NA
  • Notdienstpraxis (NP)
    • Diagnostik und Therapie von niedrigdringlichen Patient*innen, die durch die ZE zugewiesen werden
    • Leistungsumfang analog einer allgemeinmedizinischen Versorgung
    • Öffnungszeiten: mind. 10.00 Uhr bis 22.00 Uhr täglich
  • Notaufnahme (NA)
    • Diagnostik und Therapie von hochdringlichen Patient*innen und aller Dringlichkeitsstufen, die nicht in der NP versorgt werden können
    • „Rund um die Uhr“-Verfügbarkeit

Empfehlungen

INZ-Standortplanung

  • bundesweit koordinierte Standortplanung für INZ, die sich am Versorgungsbedarf der Bevölkerung orientiert
  • planungsleitender Richtwert: ein INZ-Standort je 250.000 Einwohner*innen mit max. Pkw-Fahrzeit von 30 min als Zielvorgabe mit dem Anspruch einer flächendeckenden, niedrigschwelligen Erreichbarkeit auch in ländlichen Regionen
  • Auswahl geeigneter INZ-Standorte sollte sich primär an bestehenden Krankenhausstandorten mit Notfallstufenzuordnung orientieren, v.a. an Einrichtungen mit erweiterter oder umfassender Notfallversorgung (alle Universitätskliniken als INZ-Standorte aufgrund ihrer übergeordneten Steuerungsfunktion)

Versorgung an Standorten ohne INZ

  • Klinikstandorte, die nicht als INZ vorgesehen sind, aber nach dem gestuften System an der Notfallversorgung teilnehmen, muss dennoch die Versorgung sich selbst vorstellender Patient*innen gewährleistet bleiben
  • Etablierung verbindlicher Kooperationsmodelle mit umliegenden INZ-Standorten und ggf. Partnerpraxen in räumlicher Nähe
  • einheitliche Regelungen zum Einsatz standardisierter, digitaler Ersteinschätzungsinstrumente
  • digitale Schnittstellen zur interoperablen, digitalen und medienbruchfreien Fallübergabe und Nachverfolgung
  • adäquate Vergütung, wenn die Versorgung ohne INZ stattfindet

zentrale Ersteinschätzungsstelle

  • Ansiedlung der organisatorischen Verantwortung für die zentrale Ersteinschätzungsstelle bei der Notaufnahme
  • Sicherstellung, dass an jeder ZE, unabhängig von den Öffnungszeiten der Notdienstpraxis, rund um die Uhr ein einheitliches Verfahren zur Ersteinschätzung zur Anwendung kommt
  • an der zentralen Ersteinschätzungsstelle darf keine Entlassung ohne weiterführendes medizinisches Angebot aus dem Versorgungssystem des INZ erfolgen
  • nach erfolgter Ersteinschätzung soll eine unmittelbare Übernahme in einen der Versorgungsbereiche des INZ (NA oder NP) erfolgen
  • bei gegebener medizinischer Indikation kann Anbindung an weiterführende ambulant-vertragsärztliche Versorgung außerhalb des INZ erfolgen, wenn unmittelbare und verbindliche Vorstellung dort gewährleistet und räumliche Erreichbarkeit für die jeweiligen Patient*innen gesichert ist
  • Sicherstellung, dass auch bei Zuweisung außerhalb des INZ eine Nachverfolgbarkeit dieser Patient*innen gewährleistet ist
  • Ersteinschätzungsinstrument
    • Möglichkeit zur interoperablen, digitalen und medienbruchfreien Fallübergabe in die IT-Systeme beider Versorgungsbereiche (ambulant-vertrags-ärztlich/stationär) ist Voraussetzung für standardisierte, nachvollziehbare und sektorenübergreifende Versorgung
    • einheitlicher, interoperabler Datenstandard, der in den jeweiligen Patientendokumentationssystemen während der Akut- und Notfallversorgung routinemäßig erhoben wird (notwendig für Fallübergabe in der digitalen Rettungskette)
    • derzeitiges Ziel, dass Hilfesuchende innerhalb von 10 min nach Eintreffen eine validierte Ersteinschätzung erhalten sollen, ist beizubehalten
    • digitale Erfassung der tatsächlichen Eintreffzeit für die Berechnung der Door-to-Triage-Zeit
    • Einrichtung eines bundesweiten Notfallregisters
    • eigener Fachabteilungsschlüssel für die NA, um diesen Ort der Notfallversorgung in Routinedaten sicher identifizieren zu können
    • System muss aber auch Zuweisung solcher niedrigdringlicher Patient*innen in die Notaufnahme ermöglichen, die absehbar eine stationäre Versorgung benötigen
    • idealerweise Einschätzung in 5-stufigem System, um etablierte Dringlichkeitseinschätzung der Notaufnahmen nicht durch erneute Sichtung vornehmen zu müssen
    • während der Ersteinschätzung muss grundsätzlich gewährleistet sein, dass jederzeit unmittelbar lebensrettende Maßnahmen eingeleitet werden können (Vorhaltung von Material und Personal direkt an der ZE
  • bauliche Anforderungen
    • Ersteinschätzungsstelle als Durchgangsbereich konzipieren, um vorwärts gerichteten Patient*innenstrom zu etablieren
      • vorgelagerten Wartebereichen (eintreffende Hilfesuchende) –> Ersteinschätzung –> nachgelagerte Wartezonen (ersteingeschätzte Hilfesuchende), je nach zugewiesenem Versorgungsbereich
    • bauliche Grundausstattung
      • mind. 2 Ersteinschätzungsplätze (Redundanz und Ausfallsicherheit)
      • mind. 1 separater Wartebereich
    • Gesamtanzahl an zu betreibenden Ersteinschätzungsplätzen richtet sich nach lokalen Lastspitzen und dem verwendeten Ersteinschätzungssystem und dessen mittlere Dauer für den Ersteinschätzungsvorgang
    • Empfehlung für Notaufnahmen zur Vorhaltung jeweils eines Ersteinschätzungsplatzes pro 15.000 Patient*innenkontakten kann für INZ aufgrund des höheren Gesamtumsatzes im gesamten INZ auf 1 ZE/25.000 Patient*innenkontakte angepasst werden
    • Vorhandensein eines Notrufsystem für medizinische Notfälle und Gewaltereignisse (Deeskalationsmanagement) in den Ersteinschätzungskabinen
    • Vorhandensein von Monitormöglichkeiten (z.B. für Temperatur, RR, HF, AF und periphere SpO2) für die Erfassung der Vitalwerte
  • personelle Anforderungen
    • Personalschlüssel von 1 Vollzeitäquivalent (VZÄ) pro 4000 Patient*innenkontakten pro Jahr an der ZE
    • Mindestanzahl VZÄ für tarifkonformen 3-Schicht-Betrieb in der ZE muss gewährleistet sein

Notdienstpraxis (ambulant-vertragsärztlicher INZ-Bereich)

  • Organisationsverantwortung und Prozessbeschreibung
    • Notdienstpraxis innerhalb eines INZ muss während eines relevanten Anteils der täglichen Betriebszeit verfügbar sein
    • standortindividuelle Planung der Öffnungszeiten in Abhängigkeit vom erwartbaren Patient*innenaufkommen und der regionalen Inanspruchnahme (Mindestmaß für funktional tragfähige Integration in das INZ sollte die Kernbetriebszeiten der eingebundenen Notdienstpraxis von 10 – 22 Uhr an allen Wochentagen gewährleisten)
    • Anpassung der Vergütung der Fälle, die in den Notaufnahmen von INZ aufgrund der Nichtverfügbarkeit der Notdienstpraxis behandelt werden (z.B. Zuweisung von Patient*innen aus der NP in die NA bei NP-Schließzeit)
  • bauliche Anforderungen
    • Verortung in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Ersteinschätzungsstelle
    • Anstreben einer baulichen Anordnung entlang eines unidirektionalen Patient*innenpfads von der Ersteinschätzung über die ambulant-vertragsärztliche Behandlung bis zur Entlassung ist zur Optimierung von Prozesssicherheit und Effizienz
    • mind. 2 vollständig ausgestattete Behandlungsräume (Redundanz und Ausfallsicherheit), in Abhängigkeit vom prognostizierten Patient*innenaufkommen
    • apparative Grundausstattung: RR-Puls-SpO2-Messeinheit, 12-Kanal-EKG, POCUS, POCT-Labordiagnostik, Otoskop sowie Möglichkeit zur Messung von Vitalwerten (Temp., RR)
    • bei Bedarf strukturierte Anbindung an klinikinterne Bildgebung (z.B. Röntgendiagnostik) sowie Zentrallabor
    • klare Regelung der Versorgung vital bedrohlicher Zwischenfälle innerhalb der Notdienstpraxis (Festlegung der Abläufe für das Alarmieren des innerklinischen Notfallteams, Vorhaltung von entsprechenden Materialien & regelmäßige Schulung des Personals in Notfallmaßnahmen)
    • zukunftsgerichtet Integration telemedizinischer Anwendungen in die Notdienstpraxis
  • personelle Anforderungen
    • nachweisbare Erfahrung in der fachübergreifenden Akutversorgung für das ärztliche Personal (Ärzt*innen mit fachärztlicher Qualifikation, die mit typischen Leitsymptomen und Fragestellungen der Primärversorgung ebenso vertraut sind wie mit deren Risikostratifizierung)
    • strukturierte Einweisung in die organisatorischen Abläufe, technischen Systeme sowie medizinischen und dokumentationsbezogenen Besonderheiten des INZ (Einweisung verpflichtend und jährlich aktualisiert)
    • ärztliches Personal in der NP soll über folgende Kompetenzen verfügen:
      • Durchführung und Befundung eines 12-Kanal-EKG
      • Blutentnahme und Anlage periphervenöser Zugänge
      • kleine Chirurgie (Erstversorgung von Schnittverletzungen, Platzwunden, Biss- oder Risswunden, Versorgung von chronischen Wunden, Entfernung von Fremdkörpern aus Haut oder Unterhaut, Nagelwallentzündungen, Spaltung oberflächlicher Abszesse oder Atherome)
      • Ruhigstellung einfacher Verletzungen (z. B. Verstauchungen, Prellungen)
      • Durchführung indizierter Auffrischimpfungen (z. B. Tetanus)
      • fokussierte Sonografie (z. B. Thorax, Abdomen, Gefäße und Weichteile)
      • sprechende Medizin
      • Anwendung standardisierter klinischer Entscheidungsregeln zur Risikostratifizierung (z. B. Ottawa Ankle Rule, qSOFA, NEWS1/2, Wells-Score)
      • Beurteilung arbeits- und schulunfähiger Zustände einschließlich Ausstellung entsprechender Bescheinigungen
      • Erstellung einer ärztlichen Unfallmeldung (Formular 1050) zur Prüfung auf Notwendigkeit einer BG-lichen Behandlung (Weiterleitung an den D-Arzt oder allgemeinärztliche Anbindung)
    • Bemessung des ärztlichen Personalbedarfs anhand einer durchschnittlichen ärztlichen Kontaktzeit von mind. 20 min pro Patient*in (standortindividuelle Berechnung des Personalbedarfs, unter Berücksichtigung von Lastspitzen und Öffnungszeiten)
  • administratives und weiteres Personal
    • abgeschlossene medizinische Ausbildung (z.B. medizinische Fachangestellte, Pflegefachpersonen oder Rettungsfachpersonal)
    • spezifische Qualifikation für den Einsatz im interdisziplinären, interprofessionellen und akutmedizinischen Umfeld einer Notdienstpraxis innerhalb eines INZ (zwingend erforderlich)
    • Etablierung standortbezogener Schulungskonzepte, die den Mitarbeitenden Kenntnisse über Abläufe, Dokumentationssysteme, Ersteinschätzungsverfahren, Hygiene- und Notfallstandards sowie den Umgang mit digitalen Systemen vermitteln (verpflichtende regelmäßige Auffrischung)
    • personelle Mindestbesetzung richtet sich nach zu erwartenden Fallzahlen, Öffnungszeiten sowie medizinisch-organisatorischer Struktur der Notdienstpraxis
    • verbindliche Dienstplanung, die v.a. abgestimmte Kommunikation mit der ZE und der NA ermöglicht
    • Rolle des Personals durch gezielte Fort- und Weiterbildungsangebote stärken, etwa durch Module zur Kommunikation, Deeskalation, Hygiene, Digitaldokumentation oder Telemedizin
    • Notaufnahme übernimmt nach Ersteinschätzung Weiterbehandlung mit zielgerichteter Diagnostik, fortlaufender Reevaluation und interdisziplinärer und interprofessioneller Entscheidungsfindung
    • standardisierte und möglichst digitale Kommunikation mit Rettungsdiensten, vertragsärztlichen Strukturen und weiterbehandelnden Einrichtungen zur Rückmeldung relevanter Befunde
    • Qualitätssicherung anhand transparenter Struktur-, Prozess- und Ergebnisindikatoren
    • geregeltes Lagen- und Auslastungsmanagement für Katastrophen, IT-Ausfälle und Infektionslagen
    • Etablierung regelmäßiger Schulungen, Fallbesprechungen sowie Monitoring und Auswertung von Ereignissen und Beinaheereignissen
  • Entwicklung von sektorenübergreifenden Vergütungsregeln, die den realen Versorgungsbedingungen und Ressourcenanforderungen der NA Rechnung tragen (z.B. sind Notaufnahmebehandlungen derzeit von tagesstationären Abrechnung nach § 115e SGB V ausgeschlossen)

Notaufnahme (stationärer INZ-Bereich)

  • Organisationsverantwortung und Prozessbeschreibung
    • organisatorische Verantwortung für NA liegt auch in INZ-Konstellationen beim Krankenhaus und ist durch ärztliche Leitung der Notaufnahme (mit Stellvertretung) sowie pflegerische Leitung (mit Stellvertretung) verbindlich geregelt
    • Berücksichtigung von Patient*innen der niedrigeren Dringlichkeitskategorien bei Schließzeit der NP bei den Berechnungsgrundlagen von VZÄ pro Patient*in
    • Korrekturfaktor von 1,3 auf 1,15 anpassen: 1 VZÄ pro 3500 Patient*innenkontakte pro Jahr in der Notaufnahme
  • bauliche Anforderungen
    • baulichen Anforderungen für Notaufnahmen in INZ-Strukturen richten sich maßgeblich nach bestehenden Empfehlungen des G-BA, der Bauministerkonferenz und der einschlägigen Fachliteratur
    • bauliche Anordnung der ZE, NP und NA sollten für gerichteten Patient*innenstrom innerhalb des INZ der Prozesskette des INZ bestmöglich folgen
    • Beachtung und Erfüllung von Empfehlungen zur strukturierten Integration von Angehörigen und Kindern bei der Gestaltung von Wartebereichen
  • personelle Anforderungen
    • ärztliches Personal
      • ärztliche Leitung der Notaufnahme: Fachärzt*in mit der Zusatzweiterbildung „Klinische Akut- und Notfallmedizin“ (Stellvertretung mit gleicher Qualifikation)
      • Leitung kann je nach Größe der NA auch in Teilzeit oder im Rahmen eines Jobsharingmodells erfolgen (regelmäßige Präsenz zu den werktäglichen Kernzeiten ist Voraussetzung)
      • Einplanung und feste Zuordnung von Ober-, Fach- und Assistenzärzt*innen zusätzlich zur Position der ärztlichen Leitung (keine Zuständigkeit für andere Aufgaben außerhalb der Notaufnahme)
    • Fach-/Oberärzt*innen
      • Präsenzzeiten von Fach- und Oberärzt*innen: 24/7-Anwesenheit von ärztlichem Personal mit ZWB KLINAM oder in Weiterbildung als langfristiges Ziel und Qualitätsstandard (für die Übergangszeit gestuftes Präsenzmodell, das durch ärztliches Personal in Weiterbildung mit Facharztreife abgesichert wird)
      • Berechnung des konkreten Facharztbedarfs anhand des tatsächlichen Patient*innenaufkommen (inklusive Abdeckung der Lastspitzen) sowie der Schwere der behandelten Fälle und den der jeweiligen Notaufnahme zugeordneten Aufgaben unter Einhaltung der Vorgaben zum gestuften System der Notfallversorgung
      • eigene Personalplanung für die ärztliche Besetzung von Beobachtungs- oder Aufnahmestationen: 0,025 VZÄ Facharztkapazität pro Bettplatz zur täglichen Supervision
    • Weiterbildungsassistent*innen
      • Besetzungsschlüssel von 1 VZÄ pro 1300 Patient*innenkontakte pro Jahr in der Notaufnahme
      • eigene Personalplanung für die ärztliche Besetzung von Beobachtungs- oder Aufnahmestationen: 0,25 VZÄ ärztliches Weiterbildungspersonal pro Bettplatz
    • Fort- und Weiterbildung für fachärztliches Personal der Notaufnahme
      • gezielte Anregung der ärztlichen Leitungen von Notaufnahmen für die Beantragung der Weiterbildungsbefugnis für die ZWB „KLINAM“
      • verpflichtende regelmäßige Fortbildungen, etwa in Reanimationsmaßnahmen, Deeskalationstrainings sowie weiteren Kompetenzen wie Sonographie, Atemwegsmanagement oder Simulationstrainings komplexer Abläufe
    • pflegerisches Personal
      • Leitung des pflegerischen medizinischen Personals: Pflegefachpersonen mit der Fachweiterbildung Notfallpflege sowie Qualifikation zur Leitung einer Station oder Einheit und/oder ein vergleichbares (Fach-)Hochschulstudium
      • Schlüssel von mind. eines Leitungs-VZÄ pro 15.000 Patient*innenkontakte des gesamten INZ
      • Personalschlüssel von 1:4 für die pflegerische Besetzung von Beobachtungs- oder Aufnahmestationen, die organisatorisch oder funktional an die Notaufnahme angebunden sind (Mindestanzahl VZÄ für tarifkonformen 3-Schicht-Betrieb in der Beobachtungs- oder Aufnahmestation muss gewährleistet sein)
      • Etablierung eines flexiblen Personalpools mit spezifisch qualifiziertem Pflegepersonal für das Ausfallmanagement, der zentral koordiniert und stationsübergreifend einsetzbar ist
      • Berechnung des Gesamtpersonalbedarfs für das pflegerische Personal im INZ: pflegerische Leitung mit 1 VZÄ pro 15.000 Patient*innenkontakten im Gesamt-INZ; Ersteinschätzungskräfte mi 1 VZÄ pro 4000 Patient*innenkontakten an der ZE; Pflegefachpersonen in direkter Patient*innenversorgung in INZ aller Notfallstufen mit 1 VZÄ pro 1000 Patient*innenkontakten in der Notaufnahme
    • Fort- und Weiterbildung für das pflegerische Personal der Notaufnahme
      • Weiterbildungen und verpflichtende regelmäßige Fortbildungen in Ersteinschätzung, Immobilisationmaßnahmen (z.B. Gipse und Schienen), Reanimationsmaßnahmen, Deeskalationstrainings oder Simulationstrainings komplexer Abläufe
    • administratives und weiteres Personal
      • Personalansatz von 1 VZÄ pro 4000 Patient*innenkontakten pro Jahr für die administrative Aufnahme
      • Gewährleistung einer Mindestanzahl VZÄ für einen tarifkonformen 3-Schicht-Betrieb administrativer Kräfte

weitere Forderungen von DGIIN & DGINA

  • verbindliche Strukturvorgaben für alle 3 Bereiche eines INZ (Ersteinschätzung, Notdienstpraxis, Notaufnahme) inkl. abgestimmter Personalstandards, Qualifikationsprofile und digitaler Interoperabilität
  • einheitliche Personalbemessung nach Versorgungslevel und Patient*innenprofil, insbesondere für zukünftige 24/7-Facharztpräsenz, adäquat ausgestattete Ersteinschätzung und pflegerische Betreuung
  • Neukonzeption der Vergütungsregeln für „hybrid“ behandelte Fälle, etwa bei in der Notaufnahme stationär versorgten, aber derzeit ambulant abgerechneten Patient*innen
  • verpflichtende Einführung standardisierter, digitaler Ersteinschätzungsinstrumente, die validiert und patientensicher sind sowie eine interoperable, digitale Fallübergabe in die ambulant-vertragsärztlichen und stationären IT-Strukturen ermöglichen
  • rechtssichere Delegations- und Substitutionsmodelle zur Entlastung und Effizienzsteigerung
  • Etablierung sektorenübergreifender Qualitätssicherung und Benchmarking auf Basis standardisierter Prozess- und Ergebniskennzahlen

Fakten zu den einzelnen Bereichen

zentrale Ersteinschätzungsstelle (ZE)

  • organisatorische Verantwortung: Krankenhaus/Notaufnahme
  • Betriebszeiten: 24/7
  • Prozessanforderungen: transparente Ersteinschätzung mit validiertem Ersteinschätzungsinstrument, innerhalb von 10 min nach Eintreffen
  • bauliche Anforderungen
    • 1 Ersteinschätzungsplatz/25.000 Patient*innenkontakte an der ZE/Jahr
    • mind. 2 Ersteinschätzungsplätze insgesamt (Redundanz)
    • präferenziell als Durchgangsbereich für unidirektionalen Patient*innenstrom
    • präferenziell separater Wartebereich
  • personelle Anforderungen
    • in der Notfallmedizin erfahrenes und ausreichend geschultes Fachpersonal
    • 1 VZÄ/4000 Patient*innenkontakte/Jahr an der ZE

Notdienstpraxis (NP)

  • organisatorische Verantwortung: kassenärztliche Vereinigungen (Randzeiten), private Praxisbetreiber oder Krankenhäuser via MVZ oder durch Notaufnahme
  • Betriebszeiten: täglich 10 – 22 Uhr
  • Prozessanforderungen
    • qualitätsgesicherter Leistungsumfang analog einer allgemeinmedizinischen Praxis
    • mind. 20 min ärztliche Personalbindungszeit pro Notfallkontakt verfügbar
    • apparative Ausstattung zur Durchführung von EKG, POCT, Sonographie, Messung von Vitalwerten und Laboruntersuchungen
  • bauliche Anforderungen: räumliche Nähe zur ZE und mind. 2 Behandlungsräume (Redundanz)
  • personelle Anforderungen
    • Fachärzt*innen mit nachweisbarer Erfahrung in der fachübergreifenden Akutversorgung
    • ärztliche Personalbemessung anhand der Richtzeit von 20 min je Notfallkontakt
    • Praxispersonal mit abgeschlossener med. Ausbildung und Qualifikation für Einsatz im interdisziplinären, interprofessionellen und akutmedizinischen Umfeld einer NP
    • regelmäßige Fortbildung und Training INZ-spezifischer Inhalte und Notfallszenarien

Notaufnahme (stationärer INZ-Bereich)

  • organisatorische Verantwortung: Krankenhaus/Notaufnahme
  • Betriebszeiten: 24/7
  • Prozessanforderungen: Ausstattung nach Vorgaben des G-BA
  • bauliche Anforderungen: räumliche Nähe zur ZE und bauliche Ausgestaltung nach Vorgaben des G-BA und der Bauministerkonferenz
  • personelle Anforderungen ärztliches Personal
    • Fach-/Oberärzt*innen
      • 1 VZÄ/3500 Patientinnenkontakten in der NA pro Jahr
      • 0,025 VZÄ/Bettplatz in der Aufnahme-/Beobachtungsstation
    • Weiterbildungsassistent*innen
      • 1 VZÄ/3000 Patient*innenkontakten in der NA proJahr
      • 0,25 VZÄ/Bettplatz in der Aufnahme-/Beobachtungsstation
  • personelle Anforderungen pflegerisches Personal
    • Leitung: 1 VZÄ/15.000 Patient*innenkontakten im Gesamt-INZ
    • Ersteinschätzungskräfte: 1 VZÄ/4000 Patientinnenkontakten an der ZE
    • Pflegefachpersonen in direkter Patient*innenversorgung
      • 1 VZÄ/1000 Patientinnenkontakten in der NA
      • 1 VZÄ/4 Betten in der Aufnahme-/Beobachtungsstation
    • administratives Personal
      • 1 VZÄ/4000 Patient*innenkontakten in der NA pro Jahr
Published inPolitix by FOAMio

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