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Arbeitspapier „Telefonreanimation (T-CPR)“ des GRC

veröffentlichende Fachgesellschaft: Deutscher Rat für Wiederbelebung (GRC)
Klassifikation gemäß AWMF:
Datum der Veröffentlichung: 13.09.2024
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://www.grc-org.de/files/ArticleFiles/document/2024_09_13_GRC_AG_TCPR_Arbeitspapier.pdf

Grundsätzliches

  • seit 2010 wird in den ERC-/GRC-Leitlinien als wichtige Maßnahme und Standard in der Integrierten Leitstelle (ILS) im Gesamtprozess der Reanimation unterstrichen
  • in fast allen Bundesländern gibt es keine landesweit einheitlichen Vorgaben zur T-CPR, egal ob Verpflichtung zu selbiger oder einen einheitlichen Algorithmus

Hauptempfehlung

“Integrierte Leitstellen müssen zu jeder Zeit in der Lage sein, unabhängig von ihrer personellen Besetzung eine adäquate T-CPR durchführen zu können. Notrufe müssen jederzeit so zu priorisieren sein, dass auch bei einem hohen Anrufaufkommen (Großschadens- oder Flächenlagen) die Möglichkeit besteht, den Notruf bei einer Reanimationsnotwendigkeit jederzeit schnell abgeben zu können. Der Personalansatz in den Integrierten Leitstellen muss so bemessen sein, dass die im Qualitätsmanagementsystem geforderten Kennzahlen erreichbar sind. Ein System zur Supervision ist einzurichten, dazu ist auch entsprechendes Personal zur Durchführung sicherzustellen.”

weitere Ergebnisse des Expertenkonsens

Aus- und Fortbildung

  • Durchführung der T-CPR benötigt fundierte Ausbildung und kontinuierliche Fortbildung
  • Fokus der Ausbildung sollte auf dem Erkennen einer “nicht normalen Atmung” bzw. einer “agonalen Atmung” liegen
  • beispielhafte Notrufe sowie Video-/Audiomaterialen heranziehen, um Mitarbeitenden in der ILS eine praxisnahe Ausbildung zukommen zu lassen

Notrufabfrage

  • Arbeit mit standardisierten Algorithmen im Rahmen der eigentlichen Notrufabfrage sowie den ggf. anzuleitenden Maßnahmen
  • Ausführungsqualität ggü. Ersthelfenden und damit ggü. den von einem Herz-Kreislauf-Stillstand betroffenen Personen hängt von effizienter Anleitung ab
  • Abholung eines AEDs darf die Einleitung der T-CPR Basismaßnahmen nicht verzögern –> Anleitung dazu ist daher in der Regel erst ab zwei anwesenden Helfenden sinnvoll

Datenerhebung und Qualitätsmanagement

  • Ausführungsqualität einer T-CPR muss im Rahmen eines begleitenden Qualitätsmanagementsystems regelmäßig evaluiert werden
  • Zeitstempelerfassung im Prozessablauf (Mindestdatensatz sollte der des Deutschen Reanimationsregisters sein), z.B.
    • Notrufwartezeit (von der ersten Signalisierung bis zum ersten Drücken)
    • Zeitpunkt des Beginns der (Notruf-) Ereignisabfrage (die Abfragezeit für die Erfassung des Einsatzortes darf hierbei keine Rolle spielen)
    • Erkennung der Reanimationsnotwendigkeit (“der nicht normal atmende Patient”). Nutzung des softwareunterstützten Atmungstools (Mitzählen der Atemfrequenz) -> max. 10 Sekunden (mitzählen lassen)
    • Zeitpunkt des Beginns der Thoraxkompression
    • Zeitpunkt des AED am Patienten erfassen (hier muss im Algorithmus für die Mitarbeitenden in der Leitstelle eine einfache und schnelle Möglichkeit zur Erfassung im SNAP bestehen)
    • Dispositionszeit
    • Zeitpunkt des Eintreffens der Appretter/First Responder vor Ort
    • Altersstruktur der Patienten, bei denen eine T-CPR angeleitet wurde
    • Altersstruktur der Helfenden wäre hilfreich, um zu evaluieren, Altersbereiche verstärkt anzusprechen sind
    • Anteil der durchgeführten T-CPR bei in der Leitstelle erkannter Reanimationsnotwendigkeit (Zielwert sollte 100 % sein)
    • Anteil der retrospektiv erkannten Reanimationsnotwendigkeiten durch das Rettungsdienstpersonal bei nicht angeleiteter T-CPR (Rückmeldung an die Leitstelle erforderlich)
    • durchschnittliche Gesprächsdauer
    • Festlegen von Benchmarkwerten ist anzustreben
  • Identifikation von “Zeitfressern” in der Notrufabfrage, wie z.B.
    • emotional aufgebrachte Notrufende
    • Notrufende mit hoher Sprachbarriere
    • Notrufende ohne Ortskunde
    • Patient in ungünstiger Liegeposition (z.B. im Bett)
    • Adipositas
    • Notrufabfrage ohne Nutzung eines SNAP dadurch z.B. wiederholtes Abfragen der Atemtätigkeit “zur eigenen Absicherung”
  • Bereitstellung einer bereinigten Quote der eingeleiteten T-CPR, da fehlende Zahlen zu nicht eingeleiteten T-CPR aktuelles Datendefizit im Reanimationsregister sind
  • Daten der Register sind zw. Leitstellen, Rettungsdienstträgern und Kliniken abzugleichen, um QM über den ganzen Prozess der Rettungskette zu ermöglichen
  • Feedbacksystem
    • regelmäßige Evaluierung der Notrufgespräche sowie Aufarbeitung mit Mitarbeitenden in Debriefing
    • Finanzierung des regelmäßigen Debriefings bzw. Supervision des Personals durch Kostenträger
    • ggf. muss Feedback für Disponten*innen inklusive des klinischen Outcome/Feedback möglich sein
    • QM-Daten zur T-CPR müssen transparent für die Mitarbeitenden zur Verfügung stehen
    • in Zukunft Nutzung von KI als Unterstützung zur Auswertung der Gespräche für gezielte Supervision (z.B. Gespräche, die 50 % länger dauern als der Median)

PSNV/Debriefing

  • ILS-Mitarbeitende sind vollwertiges Mitglieder in der Rettungskette und dürfen bei Debriefings von Einsätzen nicht vergessen
  • Sensibilisierung direkter Führungskräfte, um niederschwellige Angebote zu etablieren und anzubieten (z.B. Peers)
  • regelhafte Einbindung von PSNV/PSU für Helfende nach Einschätzung durch den vor Ort befindlichen Rettungsdienst (AAO, interne Vorgaben)
Published inLeitlinien kompakt

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