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FOAMio Politix – BAND-Memorandum „Fundierte Grundausbildung und kontinuierlicher Kompetenzerhalt für Notärztinnen und Notärzte“

Die Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands (BAND) hat am 25.03.2025 ein Memorandum an die Bundesärztekammer zum Deutschen Ärztetag 2025 mit dem Titel „Fundierte Grundausbildung und kontinuierlicher Kompetenzerhalt für Notärztinnen und Notärzte“ veröffentlicht. Nachfolgend die wichtigsten Punkte kurz und knapp zusammengefasst.

Die Ausgangslage

  • strukturelle Stärkung des Rettungsdienstes durch die Weiterentwicklung des Berufsbildes Notfallsanitäter sowie durch die bevorstehende flächendeckende Implementierung von telenotärztlichen Konzepten, wodurch auch auf die demografischen Veränderungen reagiert wird
  • notärztliche Expertise für Teamführung, Entscheidungsfindung und notwendige therapeutische Maßnahmen in komplexen Notfallsituationen muss dabei weiterhin gewährleistet sein –> daher Anpassung der Qualifizierung und Kompetenzerhalt der Notärzt*innen an die wachsenden Anforderungen
  • notärztliche Qualifizierung im Umgang mit Notfallsituationen muss zusätzlich zur in der Klinik gesammelten Erfahrung auch in rettungsdienstlichen Szenarien erfolgen
  • Beschlüsse aus dem 128. Deutschen Ärztetag zur Weiterentwicklung der Musterweiterbildungsordnung bieten eine Gelegenheit, die genutzt werden muss, um die ärztliche Mitwirkung im Rettungsdienst und der prähospitalen Notfallmedizin voranzubringen und zu festigen
  • Notärzt*innen künftig im Einsatz, wenn Patient*innen in lebensbedrohlichen Lagen oder von schweren Folgeschäden bedroht sind und Rettungsfachpersonal an Kompetenzgrenzen kommt
  • Luftrettung und Telenotfallmedizin werden zunehmende Rolle spielen

Die Forderungen bzw. Visionen

Grundqualifizierung

  • Zusatzweiterbildung Notfallmedizin nach Ansicht der BAND in der Kategorie C2 der geplanten neuen Weiterbildungsystematik richtig untergebracht (Querschnittsfach, das Weiterbildungsabschnitte in unterschiedlichen Bereichen umfasst & i.d.R. berufsbegleitend erfolgt)
  • Nutzung eines eLogbuchs und Abschluss durch Prüfung müssen beibehalten werden
  • Weiterbildungsbefugte müssen unbedingt nah an den Weiterzubildenden sowie vertraut mit den rettungsdienstlichen Abläufen und Anforderungen sein –> Rolle sollte Ärzt*innen übertragen werden, die in den Kliniken für die Notfallmedizin verantwortlich bzw. als Ärztliche Stützpunktleiter*innen von notärztlichen Standorten beauftragt sind
  • Verlängerung der klinischen Weiterbildungsdauer vor Erwerb der Bezeichnung auf mind. 30 Monate
  • klinische Arbeitsbereiche, in denen lebensrettende Maßnahmen sowie der Umgang mit kritisch Kranken erlernt werden können, müssen obligat in die Weiterbildung integriert werden –> daher 6 Monate Weiterbildungszeit in der Intensivmedizin unabhängig von der übrigen Facharztausbildung und zusätzlich 6 Monate in der Anästhesiologie oder einer interdisziplinären Notfallaufnahme (ggf. auch denkbar, dass innerhalb der Weiterbildung alle diese Bereiche durchlaufen werden sollen)
  • Aufnahme von curricularen Kursen in Erwachsenenreanimation, Kindernotfall- und Schwerverletztenversorgung in die Weiterbildung ODER Ergänzung des Musterkursbuchs für die allgemeine und spezielle Notfallmedizin und des darin beschriebenen sogenannten Notarztkurses um die Inhalte der vorgenannten Kurse sowie Erweiterung um über 80 h
  • einheitlicher eLearning-Anteil zu rechtlichen und organisatorischen Grundlagen sollte dem Notarztkurs vorangestellt werden
  • Präzisierung der Mindestanforderungen für Erwerb der Zusatzbezeichnung
    • Einsatzpraktikum im öffentlichen Rettungsdienst nur noch in Begleitung von Ärzt*innen mit der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin
    • Besuch anerkannter, standardisierter Simulationskurses über 25 Einsatzszenarien sollte nicht nur fakultativ, sondern obligat in die Weiterbildung integriert werden
  • inhaltliche Erweiterung der Musterweiterbildungsordnung um Kenntnisse in den folgenden Bereichen
    • Durchführung & Bewertung einer Notfallsonographie nach einschlägigen Algorithmen
    • Indikationen & Durchführung einer arteriellen Blutdruckmessung
    • Sicherung der Atemwege durch Anlage eines chirurgischen Atemwegs (Notfallkoniotomie) in der Simulation
    • Weiterbehandlung in Palliativsituationen, differenzierte Indikationsstellung zur Weiterbehandlung und zu Behandlungsorten
    • Umgang mit Sterbewünschen, Umgang mit assistiertem Suizid

Kompetenzerhalt

  • sicherer Kompetenzerhalt durch notärztliche Tätigkeit allein nicht gewährleistet, da zahlreiche notärztliche Maßnahmen in Rettungs- und Notarztdienst zu selten vorkommen
  • zusätzlich entwickelt sich Rettungs- und Notfallmedizin kontinuierlich weiter
  • BAND plädiert für die Einführung einer generellen, bundesweiten & vereinheitlichten notärztlichen Fortbildungspflicht –> daher sollte BÄK Empfehlung für Fortbildungsumfang sowie für eine Stelle, die die Zertifizierung vornehmen soll, abgeben
  • Fortbildungen sollten zu einem relevanten Anteil interprofessionell ausgelegt sein

Telenotfallmedizin

  • BAND begrüßt ausdrücklich das kürzlich durch die BÄK veröffentlichte Curriculum für die Tätigkeit in der Telenotfallmedizin
  • Telenotfallmedizin bietet großes Potenzial bei der Abklärung und Begleitung von Interhospitaltransporten, welche mit der fortschreitenden Krankenhausreform einen wachsenden Anteil einnehmen werden –> Aufnahme entsprechender Qualifikation und Erfahrung im Interhospitaltransport in die Qualifikationsanforderungen in das Curriculum für die Telenotärzt*innen

Zusammenarbeit

  • BAND begrüßt Engagement der Bundesärztekammer im Bereich der notfallmedizinischen Qualifizierungen
  • BAND schlägt jedoch vor, die notfallmedizinischen und notärztlichen Fachgesellschaften und Gremien von vornherein in die Entwicklung der Konzepte und Empfehlungen einzubeziehen
Published inPolitix by FOAMio

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