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FOAMio Politix – BDP-Positionspapier „Stärkung der Psychosozialen Notfallversorgung“

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) hat am 26.02.2026 ein Positionspapier mit dem Titel „Stärkung der Psychosozialen Notfallversorgung: Deutschlands Resilienz muss auch in psychologischer Hinsicht bedacht werden!“ veröffentlicht, die es nachfolgend zusammengefasst zur Lektüre gibt.

PSNV als eigenständigen Aufgabenbereich in § 13 Abs. 1 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes verankern

  • § 13 Abs. 1 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes definiert die Aufgabenbereiche des auf Bundesebene geregelten Zivilschutzes und regelt finanzielle Unterstützung des Bundes für die fraglos wichtigen Bereiche Brandschutz, ABC-Schutz, Sanitätswesen (Versorgung von körperlich Verletzten und Erkrankten) und Betreuung (Registrierung und Transport von Unverletzten sowie deren Versorgung mit vorübergehender Unterbringung, Verpflegung, Gegenständen des alltäglichen Bedarfs und sozialer Betreuung)
  • Psychosoziale Notfallversorgung ist dort derzeit nicht mit aufgeführt –> Einheiten der PSNV (Kriseninterventions- und Notfallseelsorgeteams in Trägerschaft von Hilfsorganisationen, Kirchen, Vereinen und Kommunen) erhalten keinerlei finanzielle Unterstützung von Seiten des Bundes
  • teilweise angeführte Subsummierung der PSNV unter den Bereich „Betreuung“ wird weder der spezifischen Fachlichkeit noch der operativen Praxis der PSNV (Verzahnung von psychosozialer Akuthilfe mit mittel- und langfristiger psychologischer, sozialarbeiterischer, seelsorgerlicher, psychotherapeutischer und psychiatrischer Weiterversorgung) gerecht
  • PSNV stellt spezialisiertes, professionelles Hilfeangebot dar, das sich in Auswahl, Ausbildung, Einsatztaktik und Zielsetzung grundlegend vom klassischen Betreuungsdienst unterscheidet
  • nur durch explizite gesetzliche Verankerung kann sichergestellt werden, dass PSNV-Einheiten strukturell, organisatorisch und finanziell in die Katastrophenvorsorge und -bewältigung eingebunden werden

alle Elemente der psychosozialen Rettungskette systematisch verzahnen und schwache Elemente verstärken

  • zentrale Botschaft: wenn nicht sämtliche Elemente der Versorgung optimal ineinandergreifen, bricht die Kette stets an ihrer schwächsten Stelle
Rettungskette der somatischen Notfallmedizin
  • auch im Bereich der psychischen Traumata existiert eine solche (psychosoziale) Rettungskette
    • Akutphase (ersten Stunden nach potentiell traumatischen Ereignissen): Psychische Erste Hilfe durch Ersthelfer und Einsatzkräfte von Rettungs-dienst, Feuerwehr oder Polizei, bis zuvor alarmierte spezialisierte Kräfte der Psychosozialen Akuthilfe (PSAH) die Versorgung übernehmen
    • Stabilisierungsphase (4 – 6 Wochen nach dem Ereignis): psychologische Nachsorge bei Betroffenen mit starken Belastungsreaktionen und/oder Risikofaktoren
    • Therapie und längerfristrige Begleitung: im Bedarfsfall anschließend psychologische Psychotherapie oder äquivalente heilkundliche Interventionen
    • flankiert durch sozialarbeiterische, seelsorgerische und/oder psychiatrische Interventionen
idealtypische psychosoziale Rettungskette
  • tatsächlich sind so viele der Glieder dieser psychosozialen Rettungskette in Deutschland derzeit so stark beeinträchtigt, dass systematische Übergabe (z. B. von Psychosozialer Akuthilfe zu mittelfristiger Stabilisierung) in vielen Regionen des Landes kaum möglich ist und leitlinienkonforme Versorgung oftmals endet, sobald sich das Kriseninterventions- bzw. Notfallseelsorgeteam wenige Stunden nach deren Einsatz zurückzieht —> Rettungskette gleicht somit aktuell einzelnen, voneinander losgelösten Gliedern
tatsächliche psychosoziale Rettungskette
  • gerade im Katastrophen-, Bündnis- und Verteidigungsfall ist eine aufeinander abgestimmte psychosoziale Rettungskette und die dadurch reduzierte Auftretenswahrscheinlichkeit behandlungs-bedürftiger Traumafolgestörungen unerlässlich, um die stark begrenzten Ressourcen an psychologischem, insbesondere aber auch psychotherapeutischem und psychiatrischem Fachpersonal möglichst effizient einsetzen zu können

verstärkte sekundärpräventive Interventionen nach potentiell traumatischen Ereignissen und strukturell abgesicherte Finanzierung

  • Versorgung der psychischen Gesundheit ist in Deutschland traditionell stark mit dem Approbationsvorbehalt verbunden –> strukturell verankerte und (über die Krankenkassen finanzierte) kostenfreie Versorgung von Menschen mit psychischen Belastungen erfolgt im Regelfall erst nach der Manifestation psychischer Erkrankungen in Form von heilkundlicher Behandlung
  • Symptombereich des psychischen Traumas stellt hier allerdings einen Sonderfall dar, der deutliche Verbesserung der Versorgung von Betroffenen bei gleichzeitiger Schonung der kostenintensiven heilkundlichen Strukturen ermöglicht
    • Traumata sind an spezifische Ereignisse gekoppelt und behandlungsbedürftige Traumafolgestörung entwickelt sich erst mit zeitlichem Abstand von mehreren Wochen vom auslösenden Ereignis
  • speziell für sekundärpräventiven Maßnahmen sind die vom BDP zertifizierten Fachpsycholog*innen Notfallpsychologie qualifiziert (CAVE: keine andere Berufsgruppe ist vergleichbar ausgebildet und spezialisiert wie die Fachpsycholog*innen Notfallpsychologie)
  • Fachpsycholog*innen Notfallpsychologie in besonderer Weise geeignet, potentiell traumatisierte Einzelpersonen, Einsatzkräfte, Familien, Gruppen und Organisationen in den Tagen und Wochen nach Krisenereignissen kompetent zu begleiten und zu beraten
  • freiberufliche Fachpsycholog*innen Notfallpsychologie können ihre Dienste derzeit jedoch weder über Krankenkassen noch über Unfallversicherungsträger abrechnen und Betroffene müssen die Honorare deshalb privat zahlen –> notfallpsychologische Beratung aktuell nur vergleichsweise selten (i.d.R. nur bei sozioökonomisch bessergestellten Personen und Organisationen)

Einrichtung von Koordinierungsstellen des psychosozialen Krisenmanagements auf regionaler Ebene

  • bedarfsgerechte Versorgung einer hohen Zahl potentiell traumatisierter Menschen im Katastrophen-, Bündnis- oder Verteidigungsfall erfordert…
    • … erhebliches Maß an Koordinierung zwischen den zahlreichen, multiprofessionellen Akteursstrukturen der psychosozialen Akutversorgung und der mittel- und langfristigen psychosozialen Weiterversorgung
    • … umfangreiche Konzeptarbeit…
      • … zur Implementation von skalierbaren Versorgungsansätzen aus dem Bereich der Katastrophenpsychologie (vgl. gestufter Versorgungsansatz gemäß der IASC MHPSS Pyramide der WHO)
      • … zur Unterstützung einer koordinierten Risiko- und Krisenkommunikation mit der Bevölkerung
      • … zur fachlichen Beratung von politischen und gesellschaftlichen Entscheidungsträgern
      • … ggf. zur Koordinierung von zivilgesellschaftlichem Engagement („Spontanhilfe“ als ein zentrales Werkzeug zur Steigerung der psychischen Resilienz durch Förderung der Selbstwirksamkeit)

kontinuierliche Weiterentwicklung der PSNV in Deutschland und verzahnten Planungen unter Beteiligung aller relevanten Akteur*innen und Fachverbände auf Landes- und Bundesebene

  • seit dem Abschluss dieses Konsensus-Prozesses PSNV im Jahr 2010 hat sich die PSNV in Deutschland deutlich weiterentwickelt, v.a. wurden mittlerweile in fast allen Bundesländern hauptamtliche Landeszentralstellen oder Landesbeauftragte für die PSNV eingerichtet
  • Erarbeitung einheitlicher fachlicher, organisatorischer und taktischer Standards gerade für den auf Bundesebene geregelten Zivilschutz ist unerlässliche Basis für erfolgreiches Arbeiten im Bündnis- und Verteidigungsfall
Published inPolitix by FOAMio

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