Am 21.05.2025 hat der Fachverband Leitstellen e. V. in Bremerhaven die „Bremerhavener Erklärung zur Etablierung von Standards in Integrierten Leitstellen“ veröffentlicht. Die wichtigsten Punkte der Erklärung gibt es heute bei FOAMio Politix. Der Fachverband Leitstellen e.V. betont, dass es sich bei allen benannten Elementen um Standards und Maßnahmen handelt, deren Umsetzung in jeder einzelnen notrufbearbeitenden Leitstelle im deutschsprachigen Raum vollständig, einheitlich und transparent überprüfbar notwendig sind und die Größe der Leitstelle dabei unerheblich ist und kein Argument gegen eine Etablierung darstelle
Die Forderungen
- verbindliche Einführung von standardisierten Notrufabfrageprotokollen (SNAP)
- Sicherstellung, dass Notrufe unabhängig von der Person des Anrufers oder des zur Notrufabfrage eingesetzten Personals qualitativ vergleichbar bearbeitet werden
- Fehlervermeidung, verbesserte Erkennung kritischer und zeitdringlicher Situationen und Erhöhung der Transparenz
- verbindliche Einführung der Telefonreanimation (T-CPR)
- effektives Instrument zur Erhöhung der Überlebenswahrscheinlichkeit bei einem plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand (signifikant gesteigerte Überlebensraten)
- T-CPR ist aktuell rechtlich umfassend eingeordnet und zweifelsfrei als Standardmaßnahme zu bewerten, deren Nichtanwendung bei bestehender Indikation zugleich ein Never Event darstellt
- konsequente Umsetzung der T-CPR nach einheitlichem Algorithmus sollte außerdem zum beruflichen Selbstverständnis jedes Mitarbeitenden in der Notrufabfrage gehören
- verbindliche Einführung von Ersthelfer-Alarmierungssystemen (EHAS)
- weitere Verkürzung des therapiefreien Intervalls beim Herz-Kreislauf-Stillstand
- gebiets- bzw. leitstellenübergreifende Interoperabilität der Systeme oder Berücksichtigung der registrierten Helfenden in allen EHAS ist anzustreben
- verbindliche Einführung eines Qualitätsmanagements
- unerlässlich, um die Einhaltung von festgelegten Standards zu gewährleisten, Prozesse zu verbessern und Fehlerquellen systematisch zu identifizieren
- muss alle Phasen der Notrufbearbeitung, Disposition und Alarmierung abdecken
- engmaschiges, strukturiertes Monitoring der Adhärenz bzw. Compliance des eingesetzten Personals zum standardisierten Notrufabfrageprotokoll und anderer definierter Arbeitsprozesse ist erforderlich
- verbindliche Einführung eines Critical Incident Reporting System (CIRS)
- etablierter Teil einer proaktiven Sicherheitskultur in der inner- und außerklinischen Medizin
- verbindliche Definition und Erfassung von „Never Events“ in Leitstellen
- „Never Events“ = schwerwiegende sicherheitsrelevante Vorkommnisse, die bei Einhaltung definierter Standards vermeidbar wären
- Erstellung eines Leitstellenkatalogs der „Never Events“ und die anschließende Etablierung eines entsprechenden Risikomanagements in den deutschsprachigen Leitstellen
- verbindliche Beteiligung der ärztlichen Leitungen an der Validierung und Weiterentwicklung der Notrufabfrage- und Dispositionsrichtlinien
- evidenzbasierte Weiterentwicklung der standardisierten Notrufabfrageprotokolle ist von entscheidender Bedeutung
- Daten müssen unter allen an der Notfallversorgung beteiligten Akteur*innen standardisiert
bereitgestellt, ausgetauscht und ausgewertet werden können - regelmäßige Analyse dieser Daten, um bestehende Abläufe als Gesamtprozess zu optimieren und an neue wissenschaftliche Erkenntnisse anzupassen
- Einordnung der Integrierten Leitstellen als „Kritische Infrastruktur“
- physische, personelle und organisatorische Sicherstellung von Standards zur Aufrechterhaltung der Leitstellenaufgaben muss einheitlich gewährleistet werden
- verbindliche und harmonisierte Regelungen für die Leitstellen als kritische Infrastrukturen im Sektor Staat und Verwaltung
- verbindliche Einführung von Maßnahmen zur Gewährleistung der Informationssicherheit
- besonderer Schutz vor/gegen IT-Ausfälle, Angriffe und Datenverluste
- durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) veröffentlichte IT-Grundschutzprofil für Leitstellen bildet eine praxistaugliche Grundlage zur Umsetzung eines strukturierten, wirksamen IT-Sicherheitsmanagements
- Informationssicherheit ist zentraler Bestandteil der Maßnahmen zur Sicherstellung der Leitstellenaufgaben und damit implizit zur Gewährleistung der Patient*innensicherheit


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