Die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensiv- und Notfallmedizin (DGIIN) hat am 19.12.2025 das Positionspapier „Gewalt gegen medizinisches Personal in Notaufnahmen und auf Intensivstationen“ veröffentlicht, das es nachfolgend zusammengefasst zur Lektüre gibt.
Handlungsfelder und Empfehlungen
standardisierte Verfahrensanweisungen (SOP)
- Für den Umgang mit Patient:innen, die gewalttätiges Verhalten zeigen oder entsprechende Risikofaktoren aufweisen, sollen in jeder Einrichtung verbindliche Standardarbeitsanweisungen (SOP) und idealerweise ein One Minute Wonder (OMW) entwickelt werden. Diese sollen konkrete Handlungsanweisungen für die Beschäftigten enthalten – insbesondere zu präventiven Maßnahmen, zur Meldung/Dokumentation von Vorfällen sowie zur pharmakologischen und nichtpharmakologischen Behandlung von Delir, zur Sedierung und zur Fixierung [36]. Die SOP müssen praxisnah und eindeutig formuliert sein. Zudem ist sicherzustellen, dass alle Beschäftigten in deren Anwendung unterwiesen werden, um Handlungssicherheit im Arbeitsalltag zu gewährleisten. Ein zentrales Anliegen im Umgang mit Gewalt im Krankenhaus sollte die Entwicklung wirksamer Präventionsstrategien sein. Kommt es dennoch zu gewaltsamen Vorfällen, müssen umgehend geeignete Deeskalationsmaßnahmen eingeleitet werden. Sowohl Präventions- als auch Deeskalationskonzepte sollten dabei personelle, organisatorische und bauliche Aspekte gleichermaßen berücksichtigen.
Führungsverantwortung
- Verantwortung für die Einschätzung von Gefährdungslagen liegt bei der Führungsebene (Gewaltprävention ist ausdrücklich Führungsaufgabe)
- Wille der Führungskräfte, präventiv gegen Gewalt vorzugehen, ist entscheidend für Etablierung und Wirksamkeit eines ganzheitlichen Präventionskonzepts
Erfassung von Gewaltvorfällen
- Meldung und Dokumentation von Gewaltvorfällen
- Gewaltvorfälle = Arbeitsunfälle
- initial Erstversorgung durch med. Personal sowie unverzügliche Meldung an Vorgesetzte und betrieblichen Arbeitsschutz –> ärztliche Begutachtung durch D-Arzt
- ggf. Beweissicherung (Zeugenaussagen oder Videoaufzeichnungen)
- bei Arbeitsunfähigkeit > 3 d Unfallanzeige bei BG
- hausinternes QM
- jeden Vorfall im hausinternen Meldesystem im Sinne der Ergebnisqualität erfassen für Risikoanalyse zur Ableitung von Präventionsmaßnahmen (Einsatz standardisierter elektronischer Meldesysteme)
- Anspruch auf psychosoziale Betreuung (z.B. KIT), um psychische Belastungen frühzeitig aufzufangen
Schulungsmaßnahmen
- Schulungen (v.a. Deeskalationstrainings) sind wesentlicher Bestandteil der Gewaltprävention (gezielt in Arbeitsbereichen einsetzen, in denen es wiederholt zu Gewaltvorfällen kommt)
- langfristig wirksame Maßnahme ist auch die Qualifizierung von Deeskalationstrainer*innen, die als Multiplikator*innen ihr Fachwissen innerhalb des Teams weitervermitteln können
- Ziel der Serchulungen ist es, die sozialen und kommunikativen Kompetenzen gezielt zu stärken –> Schlüsselelemente der Schulung (Deeskalationsfähigkeiten):
- Strategien für deeskalierende Interaktionen
- Stärkung des Selbstbewusstseins
- Verbesserung der Selbstwahrnehmung
- Entwicklung der Fähigkeit zur Selbstkontrolle
- Erlernen der bewussten Einschätzung von Situationen
- gezielter Einsatz verbaler und nonverbaler Kommunikation
- praktisches Training zur Konfliktbewältigung
- Anwendung kommunikationsunterstützender Körpertechniken
- Bewertung und Verständnis der Umgebungsbedingungen
- Stärkung einer Grundhaltung geprägt von Wertschätzung und Respekt
- mögliche Inhalte von Schulungen bzw. Fortbildungen
- Schulungsmaterial
- SOP zu Gewalt und Gewaltprävention
- One Minute Wonder
- Meldung und Dokumentation von Gewaltereignissen
- Deeskalationstrainings
- Fortbildungsinhalte
- Grundlagen zu Gewalt und Gewaltprävention
- Früherkennung, Screening, Deeskalationsmethoden
- Deeskalation durch Kommunikation
- elektronischer Dokumentationsbogen und Verbandbuch
- Kommunikation, Eigensicherung, Stress- und Konfliktmanagement, Situationstrainings
- Schulungsmaterial
Nachsorge
- Nachsorge sollte allen Mitarbeitenden sowohl in der Frühphase (z. B. psychosoziale Unterstützung) als auch in der Spätphase (u. a. Watchful-Waiting-Prinzip) nach Gewaltvorfall angeboten werden
- Handlungsfähigkeit, fachliche Kompetenz im Umgang sowie die Fähigkeit zur Deeskalation sind zentrale Voraussetzungen für einen professionellen Umgang mit Aggression und Gewalt
- in der präklinischen Notfall- und Rettungsmedizin existieren bereits etablierte und teilweise standardisierte Strukturen zur Bewältigung von Gewalterfahrungen
- Etablierung klinischer Krisenintervention für Notaufnahmen und Intensivstationen (CAVE: zentral ist dabei das Konzept der „Second Victims“)
- psychosoziale Akuthilfe (PSAH) bietet dabei zeitnahe, strukturierte Unterstützung, die unmittelbar nach Vorfall eingeleitet wird
- ergänzend Peer-Support (Peer, englisch Kolleg*in) von zentraler Bedeutung (Begleitung durch geschulte Kolleg*innen
- wesentlicher Bestandteil der Nachsorge ist methodische Krisenintervention, die auf schnellen und professionellen Maßnahmen zur Stabilisierung basiert (Orientierung an den 5 Handlungselementen nach Hobfoll: Sicherheitsempfinden, Erregungsberuhigung, Selbstwirksamkeit, soziale Integration und Hoffnung)
Personal
- Arbeitsumfeld
- in Risikosituationen sicherstellen, dass Mitarbeitende sich nicht allein mit Patient*innen in einem Raum aufhalten
- in Notaufnahmen oder auf Normalstationen muss Unterstützung auch dann gewährleistet sein, wenn keine direkten Hilferufe erfolgen können (Sichtkontakt, Einsatz technischer Überwachungs- und Alarmsysteme o.Ä.)
- unerfahrene Mitarbeitende nie mit Patient*innen allein lassen, die gewaltassoziierte Risikofaktoren aufweisen (CAVE: auch beim Einsatz von Sitzwachen berücksichtigen)
- situationsangepasste Personalplanung
- Arbeitsbelastung der Mitarbeitenden – v.a. in sensiblen Bereichen – kontinuierlich überwachen und alle Entlastungsmöglichkeiten konsequent nutzen
- Bedarf an zusätzlichem Personal ergibt sich aus den Gefährdungsanalysen sowie aus sicherheitsorientierten Dienstplänen und muss bei festgestellter Überlastung umgehend umgesetzt werden
Sicherheitsmaßnahmen
- Sicherheitsdienst
- Sicherheitsdienste können Präsenz verhaltensmodifizierend wirken, Zugangskontrollen gewährleisten, Hausrecht durchsetzen, bei akuten Zwischenfällen unmittelbar intervenieren und Durchführung regelmäßiger Schulungen unterstützen (Etablierung auf Grundlage strukturierter Gefährdungsanalysen)
- bauliche Struktur
- Isolation begünstigt das Entstehen von Gewalt
- offene Raumstrukturen und gute Einsehbarkeit, ggf. mit Videoüberwachung,
- Schaffung/Definition von Rückzugsräumem, die in eskalierenden Situationen Schutz bieten
- räumliche Trennung der Wartebereiche kann deeskalierend wirken
- patient*innen- und zugehörigenfreundliche Optimierung der Umgebung durch Beleuchtung oder Tageslicht und Möglichkeiten der Beschäftigung (z. B. Lektüre, Fernseher, WLAN, Getränke- und Snackautomat)
- Wartezimmermonitore, die die aktuelle Auslastung und Wartezeiten verständlich darstellen, können das Verständnis der Wartenden erhalten
- technische Alarmsysteme
- z.B. Klingelanlagen/Notfallknöpfe, drahtlose Telefon- und Pagersysteme mit Notfalltaste sowie akustische Taschenalarmgeräte und Schrillalarme
- polizeiliche Beratung mit Inspektion der einzelnen Bereiche einer Notaufnahme (Eingang/Schleuse, Anmeldung, Behandlungskabinen etc.) vor Anschaffung erscheint sinnvoll und regelmäßige Schulungen einplanen
- Videoüberwachung
- Videoüberwachung kann in Notaufnahmen präventive und abschreckende Wirkung auf gewaltbereite Patient*innen und Begleitpersonen haben
- CAVE: Eingriff in den Datenschutz aller Anwesenden und daher rechtlich sensibel
- vor Installation muss Datenschutz sichergestellt werden (jede Videoüberwachung benötigt rechtliche Grundlage)
- zulässig, wenn sie im öffentlichen Interesse liegt oder zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und keine überwiegenden Rechte der Betroffenen entgegenstehen
rechtlicher Schutz
- strafrechtliche Konsequenzen
- Strafanzeige bei Übergriffen grundsätzlich dann stellen, wenn es sich um strafrechtlich relevante Handlungen, wie körperliche Angriffe, Bedrohungen, Nötigungen oder andere Formen von Gewalt, handelt
- Anzeige kann entweder direkt von den betroffenen Mitarbeitenden selbst oder über die Leitung bzw. die Rechtsabteilung der Gesundheitseinrichtung erfolgen (idealerweise über Krankenhausleitung, um die betroffenen Mitarbeitenden zu schützen bzw. aus der Stresssituation herauszunehmen)
- Beurteilung der Schuldfähigkeit (v.a. bei Intox oder Demenz) obliegt den Ermittlungsbehörden bzw. dem Gericht und sollte die Entscheidung zur Anzeigeerstattung nicht beeinflussen
- unkomplizierten Zugang zu rechtlicher Beratung und Unterstützung ermöglichen
- Finanzierung
- Aufwendungen für Gewaltpräventionsmaßnahmen sollten im bestehenden Krankenhausfinanzierungssystem so verankert werden, dass sie als zusätzliche Leistungen anerkannt und angemessen vergütet werden (Grundlage hierfür ist transparente Kostenerfassung, begleitet von klaren gesetzlichen und strukturellen Rahmenbedingungen)
Kommunikationsstrategien
- Hauptziel von Deeskalation ist es, die körperliche und psychosoziale Unversehrtheit aller Beteiligten zu gewährleisten
- Deeskalation zielt darauf ab, die aggressive Person zu beruhigen und wieder in eine normale Kommunikation zu führen (Problemlösung steht nicht im Vordergrund, sondern Vermeidung weiterer Eskalation)
- bei Deeskalation steht das Verständnis für Patient*innen und Begleitpersonen im Vordergrund, da sie sich oft in Ausnahmesituationen mit Angst und Sorge um die Gesundheit befinden (bewusste Einnahme einer sorgenden Haltung
- Perspektivwechsel ist hilfreich, da hinter aggressivem Verhalten häufig Verzweiflung, Angst, Hilflosigkeit oder das Gefühl, nicht verstanden zu werden, stehen
- Mitarbeitende sollten sowohl verbale, nonverbale als auch paraverbale Kommunikationstechniken erlernen (z.B. aktives Zuhören, gewaltfreie Kommunikation in Kombination mit Ich-Botschaften)
Kommunikationskanäle
- verbale, nonverbale und paraverbale Kommunikationskanäle gleichermaßen beachten
- verbale Kommunikation bezieht sich auf das mit Worten Gesagte
- nonverbale Kommunikation umfasst Körpersprache wie Mimik, Gestik und Blickkontakt
- paraverbale Kommunikation beinhaltet die Stimmlage, Lautstärke und das Sprechtempo
- einige erprobte Techniken können die Kommunikation mit potenziell aggressiven Personen deutlich erleichtern und verbessern (innere Ruhe bewahren, nicht von Anspannung anstecken lassen, angemessener Abstand ohne abweisend zu wirken etc.)
- Wertschätzung und Verständnis vermitteln und Angst abbauen
- ruhiges und selbstsicheres Auftreten
Ablaufschema



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