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Leitlinie „akute Einwirkungen von chemischen Substanzen – Metallcarbonyle“ der BASF

veröffentlichende Fachgesellschaft: BASF Corporate Health Management – Humantoxikologie
Klassifikation gemäß AWMF:
Datum der Veröffentlichung: 01.01.2020
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://www.communications.extranet.basf.com/portal/basf/en/dt.jsp?setCursor=1_877454

Grundsätzliches

  • Metallcarbonyle: Nickeltetracarbonyl – Ni-CO)4, Eisenpentacarbonyl – Fe(CO)5
  • Synonyme: Nickelcarbonyl, Tetracarbonylnickel; Eisencarbonyl, Pentaeisencarbonyl
  • Nickeltetracarbonyl wird bei der Raffinierung von Nickel und als Katalysator eingesetzt
  • Eisenpentacarbonyl ist als Antiklopfmittel in Treibstoffen verwendet worden

Exposition

  • Einatmen ist der wichtigste Einwirkungsweg von Metallcarbonylen
    • Geruch von Metallcarbonylen hat keine deutliche Warnwirkung vor gefährlichen Konzentrationen
  • Reizung der Atemwege, einschließlich Lungenödem, Zyanose, Kopfschmerzen und Schwindel können auftreten
  • direkter Kontakt mit flüssigen Metallcarbonylen oder Dämpfen kann Haut- oder Augenreizungen bewirken
  • unbeabsichtigtes Verschlucken von Metallcarbonylen ist unwahrscheinlich, kann aber Reizungen in Mund, Rachen, Speiseröhre und Magen bewirken

Symptomatik

  • Einwirkung von Metallcarbonylen bewirkt eine Reizung aller Gewebe; Symptome von Reizungen des Rachens und der Lunge überwiegen allerdings und können zu Engegefühl in der Brust, Husten und Atemnot und blutigem Auswurf führen
  • Entzündung und schwere Schädigung der Lungen kann vorkommen
  • nach einer hohen Exposition können eine toxische Lungenentzündung wie auch ein Lungenödem auftreten, die bis zu 24 Stunden verzögert sein können
  • Schwindel, Kopfschmerzen und Muskelschwäche können ebenfalls nach Inhalation auftreten
  • Hautkontakt mit Metallcarbonylen kann Reizungen und Rötungen und Entzündungen hervorrufen
  • Augenkontakt kann in Reizung mit sofortigem Schmerz, Tränenfluss, Lidödem, Entzündung von Konjuntiva und Cornea, Trübung der Augenoberfläche und sekundärem Glaukom resultieren

Maßnahmen

  • Eigenschutz durch Tragen eines umluftunabhängiges Atemschutzgerät und eines Chemieschutzanzug (kontaminierte Ausrüstung nicht nochmals verwenden!!!)
  • unmittelbare Rettung des Patienten aus Gefahrenbereich
  • Einleitung lebensrettender Maßnahmen gemäß ABC-Schema
  • Reinigung
    • bei reiner Exposition mit Dämpfen ohne Haut-/Augenreizung keine speziellen Reinigungsmaßnahmen
    • bei verunreinigter Kleidung, diese sofort entfernen
    • bei ophthalmologischer Beteiligung Augenspülung mit Wasser oder neutraler NaCl-Lösung über min. 15 Minuten (Kontaktlinsen vorher entfernen!!!)
    • bei direkter Haut-/Haarexposition Spülung mit Wasser über min. 15 Minuten

Akutpatienten

  • O2-Gabe
  • Gabe von 8 Sprühstößen Beclometason (Dosieraerosol)
  • Anlage pVK
  • bei Atemwegsverengung (Stridor/Bronchospasmus)
    • Adrenalin vernebeln (2 mg/2 mL mit 3 mL NaCl 0,9%)
    • i.v.-Gabe von 250 mg Methylprednisolon oder Äquivalent
  • bei toxischem Lungenödem (schaumiger Auswurf, feuchte RGs)
    • CPAP-Beatmung
    • i.v.-Gabe von 1000 mg Methylprednisolon oder Äquivalent
  • bei progredienter respiratorischer Insuffizienz
    • eskalierendes Atemwegsmanagement mit ETI oder ggf. Koniotomie
  • Antidottherapie: kein spezifisches Antidot bekannt
  • Transport in Klinik mit intensivmedizischer Abteilung
    • Verbrennungsklinik oder ophthalmologische Fachabteilung in Betracht ziehen, da ophthalmologische Exposition und dermale Exposition wie Verbrennungssymptomatik zu therapieren ist

asymptomatische Patienten

  • Beurteilung durch Arzt
  • Hinweis zur Alarmierung des Notrufs bei Verschlechterung des AZ
  • kein Rauchen für die nächsten 72 Stunden
  • keine körperliche Arbeit für die nächsten 24 Stunden
Published inLeitlinien kompakt

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