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Leitlinie „Arbeit unter Einwirkung von Infrarotstrahlung (Wärmestrahlung) – Gefährdungen & Schädigungen von Augen & Haut“ der DGAUM

veröffentlichende Fachgesellschaft: Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin
Datum der Veröffentlichung: 22.07.2019
Ablaufdatum: 21.07.2024
Quelle/Quelllink: https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/002-010.html

Charakterisierung der Einwirkungen von Infrarotstrahlung (Wärmestrahlung)

  • Teil des elektromagnetischen Spektrums mit einer Wellenlänge zwischen etwa 780 nm und 1 mm
  • oft auch als „Wärmestrahlung“ bezeichnet
  • gefährdete Strukturen sind aufgrund der limitierten Eindringriefe der potenziell schädlichen Einwirkungen der Infrarotstrahlung v.a. Haut und Augen

Infrarotstrahlung und die Haut

  • IR-B- und IR-C-Strahlen überwiegend absorbiert durch Epidermis und dabei thermisch wirksam (geringer Anteil IR-B-Strahlen kann Dermis erreichen)
    • IR-B bzw. IR-C führt eher zu, für den Organismus spürbaren, lokalen Erwärmung
  • Teil der IR-A-Strahlung dringt ohne vorherige Absorption bis in die Subcutis vor
    • Anstieg bestimmter Enzyme („Matrix-Metalloproteinasen“ = MMP und hierbei insbesondere MMP-1) und führt zu Abnahme der Kollagenproduktion
    • verstärkte Bildung von freien Sauerstoffradikalen (ROS) und des Transkriptionsfaktors NF-Kappa-B → erhöhte Durchlässigkeit der mitochondrialen Membran → Aktivierung der Zell-Apoptose

Infraratstrahlung und das Auge

  • charakteristisches Bild der Augenschädigung in Folge chronischer bzw. wiederholter Infrarot-Expositionen: Feuer- oder Wärmestar („glassblower’s cataract“, „bottlemakers‘ cataract“) mit
    • Visusminderung, Sehen „durch einen Schleier“
    • Blendungsempfindlichkeit
    • schwächere Wahrnehmung von Kontrasten und Farben
    • Sehstörungen beim Lesen
    • Diplopie (Sehen von Doppelbildern)
Published inLeitlinien kompakt

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