veröffentlichende Fachgesellschaft: Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin
Datum der Veröffentlichung: 22.07.2019
Ablaufdatum: 21.07.2024
Quelle/Quelllink: https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/002-010.html
Charakterisierung der Einwirkungen von Infrarotstrahlung (Wärmestrahlung)
- Teil des elektromagnetischen Spektrums mit einer Wellenlänge zwischen etwa 780 nm und 1 mm
- oft auch als „Wärmestrahlung“ bezeichnet
- gefährdete Strukturen sind aufgrund der limitierten Eindringriefe der potenziell schädlichen Einwirkungen der Infrarotstrahlung v.a. Haut und Augen
Infrarotstrahlung und die Haut
- IR-B- und IR-C-Strahlen überwiegend absorbiert durch Epidermis und dabei thermisch wirksam (geringer Anteil IR-B-Strahlen kann Dermis erreichen)
- IR-B bzw. IR-C führt eher zu, für den Organismus spürbaren, lokalen Erwärmung
- Teil der IR-A-Strahlung dringt ohne vorherige Absorption bis in die Subcutis vor
- Anstieg bestimmter Enzyme („Matrix-Metalloproteinasen“ = MMP und hierbei insbesondere MMP-1) und führt zu Abnahme der Kollagenproduktion
- verstärkte Bildung von freien Sauerstoffradikalen (ROS) und des Transkriptionsfaktors NF-Kappa-B → erhöhte Durchlässigkeit der mitochondrialen Membran → Aktivierung der Zell-Apoptose
Infraratstrahlung und das Auge
- charakteristisches Bild der Augenschädigung in Folge chronischer bzw. wiederholter Infrarot-Expositionen: Feuer- oder Wärmestar („glassblower’s cataract“, „bottlemakers‘ cataract“) mit
- Visusminderung, Sehen „durch einen Schleier“
- Blendungsempfindlichkeit
- schwächere Wahrnehmung von Kontrasten und Farben
- Sehstörungen beim Lesen
- Diplopie (Sehen von Doppelbildern)
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