veröffentlichende Fachgesellschaft: Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN)
Klassifikation gemäß AWMF: S3
Datum der Veröffentlichung: 02.12.2025
Ablaufdatum: 01.12.2030
Quelle/Quelllink: https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/076-005
Grundsätzliches
- Definition „cannabisbezogene Störung“: Unfähigkeit, mit dem Konsum von Cannabis aufzuhören, selbst wenn er physische oder psychische Schäden verursacht
- Kindes- und Jugendalter
- etwa jeder zehnte Jugendliche in Deutschland (10,4 %) hat schon einmal Cannabis probiert (Lebenszeitprävalenz)
- in den letzten 12 Monaten haben 8 % der 12- bis 17-jährigen Kinder und Jugendlichen Cannabis konsumiert
- männliche Jugendliche (10 %) konsumieren häufiger als weibliche Jugendliche (5,8 %)
- aktuellen Cannabiskonsum (30-Tage-Prävalenz) berichten 3,5 % der Jugendlichen
- Cannabismissbrauch nach den DSM-IV-Kriterien weisen in Deutschland bei den 12- bis 18- jährigen Kindern und Jugendlichen 2,2 % der Jungen und 0,9 % der Mädchen auf
- Werte für Cannabisabhängigkeit (DSM-IV) werden für Jungen mit 0,9 % und für Mädchen mit 0,9 % angegeben
- Anzahl der vollstationären Behandlungen cannabisbezogener Störungen (ICD-10: F12; zumeist männliche Patient*innen bis 15 Jahre) hat sich mit aktuell etwa 12.000 Fällen pro Jahr seit 2002 mehr als vervierfacht
- Erwachsenenalter
- globalen Daten sind unvollständig, aber nach jüngsten Schätzungen erfüllten im Jahr 2016 22,1 Millionen Menschen die diagnostischen Kriterien einer cannabisbezogenen Störung –> geschätzt 289,7 Fälle pro 100.000 Personen
Empfehlungen
Kindes- und Jugendalter
- In die Behandlung von Jugendlichen mit cannabisbezogenen Störungen sollen Familienangehörige (Eltern, Angehörige) oder andere professionelle Bezugspersonen (Jugendhilfe, Schule) eng einbezogen werden.
- Es sollen stationäre Therapien für Jugendliche mit cannabisbezogenen Störungen angeboten werden. Hierbei sollen somatische Beschwerden gleichermaßen berücksichtigt und psychosoziale Unterstützung im Sinne eines interdisziplinären Ansatzes angeboten werden.
Erwachsenenalter
- bei höherem Schwergrad der cannabisbezogenen Störung, wiederholten Rückfällen, begleitenden komorbiden Erkrankungen und psychosozialen Problemen folgende Punkte anpassen
- Behandlungsdauer und -frequenz
- Setting (z. B. ambulant vs. stationär)
- Versorgungsstruktur (z. B. Suchtberatung, Rehabilitation, Psychotherapie, Psychiatrie)
- Ergänzung durch weitere Fachtherapien (z. B. Psychoedukation, Training sozialer Fertigkeiten, Sport- und Bewegungstherapie, Freizeitpädagogik, Ergotherapie)
Pharmakotherapie
- Patient*innen mit schädlichem Gebrauch oder Cannabisabhängigkeit nach ICD-10 sollte eine qualifizierte Cannabisentzugsbehandlung angeboten werden
- Für die Durchführung einer Therapie bei cannabisbezogenen Störungen sollten Angebote des bestehenden Suchthilfesystems, die Akutbehandlung (qualifizierte Entzugsbehandlung), der medizinischen Rehabilitation (Entwöhnungsbehandlung) und der Selbsthilfe, inkl. Angehörigenarbeit, genutzt werden.
- Bei erwachsenen Patient:innen mit schädlichem Gebrauch oder Cannabisabhängigkeit nach ICD-10 soll insbesondere bei einem oder mehreren der folgenden Faktoren eine stationäre qualifizierte Cannabisentzugsbehandlung angeboten werden; nach diesen Faktoren richtet sich auch die notwendige Dauer des qualifizierten Entzugs (mind. 21 Tage):
- höherer Schweregrad des Entzugssyndroms
- erhöhte Rückfallgefährdung
- unzureichender Erfolg eines ambulanten Behandlungsversuchs
- Präsenz der Störungen von anderen Suchtsubstanzen
- Vorliegen von psychischen und somatischen komorbiden Störungen
- Notwendigkeit der Distanzierung vom häuslichen bzw. sozialen Umfeld
- zur Herstellung der ambulanten bzw. stationären Rehabilitationsfähigkeit
- Cannabis-Hyperemesis-Syndrom
- Beim Cannabis-Hyperemesis-Syndrom soll im Anschluss an die symptomatische somatische Akutbehandlung eine Cannabisabstinenzbehandlung eingeleitet werden
- Existenz des Cannabis-Hyperemesis-Syndroms soll bei der Edukation von Cannabiskonsumierenden und von professionell Versorgenden berücksichtigt werden.


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