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Leitlinie „Chemical Emergency Medical Guideline – Ameisensäure“ der BASF

veröffentlichende Fachgesellschaft: BASF Corporate Health Management – Humantoxikologie
Klassifikation gemäß AWMF:
Datum der Veröffentlichung: 01.01.2026
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://medicalguidelines.basf.com/downloads

grundsätzliche Informationen zur Substanz

  • Ameisensäure (HCOOH)
  • Synonyme: Formylsäure, Methansäure
  • bei Raumtemperatur klare, rauchende Flüssigkeit mit stechendem, durchdringendem Geruch
  • wird beim Herstellen und Färben von Papier und Textilien, bei der Lederbearbeitung, in der Galvanik, der Glasbearbeitung und als Zwischenprodukt in der chemischen Industrie benutzt

Exposition

  • Einatmen
    • möglicher Einwirkungsweg
    • Geruch von Ameisensäure und Reizwirkung auf obere Atemwege haben deutliche Warnwirkung vor gefährlichen Konzentrationen
  • Haut-/Augenkontakt
    • Exposition erfolgt im Wesentlichen durch direkte Einwirkung auf Haut und Augen
  • Verschlucken
    • führt zu starken Verätzungen der Schleimhäute in Rachen und Speiseröhre
    • kommt am Arbeitsplatz aber selten vor

akute gesundheitliche Wirkungen

  • Atemwege
    • i.d.R. Reizungen der Augen und Schleimhäute, Rachenreizungen und Husten
    • schnelle Atembeschwerden mit Schmerzen in der Brust, Atemnot, Laryngospasmus und Lungenödem (Atemnot, Zyanose, Auswurf, Husten) mgl.
    • Beschwerden können über mehrere Stunden zunehmen
    • Einwirkung kann zu Atemversagen führen
    • Reiz- bzw. Ätzwirkung der Flüssigkeit bzw. der Dämpfe steht im Vordergrund (systemische Aufnahme ist von untergeordneter Bedeutung)
  • Hautkontakt
    • starke Verätzungen der Haut und der Schleimhäute mit nachfolgender Narbenbildung
    • Schmerzen, Rötung, Entzündung und Blasenbildung bei niedrigen Dampfkonzentrationen oder Nebel
  • Augenkontakt
    • schwere Verätzungen und spätere persistierende Schädigung des Auges
    • Brennen, Rötung, Tränenfluss und Lidschluss bei niedrigen Dampfkonzentrationen oder Nebel
  • Verschlucken
    • starke Verätzungen der Schleimhäute in Rachen und Speiseröhre

mögliche Folgen

  • bei Überleben der ersten 48 h ist weitere Besserung der Symptomatik zu erwarten
  • nach akuter Einwirkung normalisiert sich Lungenfunktion i.d.R. in 7 – 14 d
  • i.d.R. vollständige Wiederherstellung, aber fortbestehene Beschwerden und Lungenfunktionseinschränkungen mgl.
  • erhöhte Sensitivität ggü. reizenden Stoffen kann persistieren und Bronchospasmen oder chronische Bronchitis hervorrufen
  • Zerstörung von Lungengewebe oder Narbenbildung kann zu chronischer Dilatation von Bronchien und zu erhöhter Suszeptibilität ggü. Infektionen führen
  • erhöhtes Risiko für chronische Bronchitis bei chronischer oder länger dauernder Einwirkung

Dosis-Wirkungs-Beziehung

KonzentrationWirkung/Effekte
1,6 – 340 ppmGeruchswahrnehmung
5 ppmArbeitsplatzgrenzwert
10 ppmArbeitsplatzgrenzwert – Kurzzeitwert
30 ppmIDLH-Wert (Immediately Dangerous to Life and Health)
> 50 Grammgeschätzte tödliche Dosis bei Verschlucken
Arbeitsplatzgrenzwert (AGS, Deutschland): Grenzwert für zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz in Bezug auf gegebenen Referenzzeitraum; gibt an, bei welcher Konzentration eines Stoffes akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind

Management

Selbstschutz der Helfer*innen

  • Tragen von Umluft unabhängigen Atemschutzgeräten und Chemieschutzanzügen
  • Patient*in, die/der selbst oder deren Kleidung mit flüssiger Ameisensäure benetzt ist, kann andere Personen durch direkten Kontakt oder durch ausgasende Ameisensäure gefährden
  • keine Gefahr durch Kontakt mit Patient*innen, die nur Ameisensäuredämpfen ausgesetzt waren

Rettung

  • Patient*innen unmittelbar aus Gefahrenbereich entfernen
  • falls selbstständiges Gehen nicht mgl., zügig mit geeigneten Mitteln unter Beachtung des Eigenschutzes aus dem Gefahrenbereich
  • absoluten Vorrang hat das ”ABC-Schema”
    • A – Atemwege freimachen (auf Blockade durch Zunge oder Fremdkörper achten)
    • B – Beatmung (Atmung der Patient*innen überprüfen, ggf. Beatmung mit ausreichendem Selbstschutz, z.B. Atemmaske, beginnen)
    • C – Circulation (Beginn der Wiederbelebung bei jeder Person, die nicht auf Ansprache reagiert und keine normale Atmung hat)
  • „CRASH“-Dekontamination
    • kontaminierte, bewusstlose oder bewegungsunfähige Patient*innen (kritisch erkrankte/verletzte Patient*innen gemäß ABCDE-Schema) unter Eigenschutz mit dafür geeigneter persönlicher Schutzausrüstung aus unmittelbarem Gefahrenbereich retten
    • falls erforderlich Notfallmaßnahmen durchführen („BLS“; z.B. Blutungskontrolle mittels Tourniquet, Herzdruckmassage etc.)
    • kontaminierte Patient*innen unter Beachtung des Eigenschutzes komplett mittels Notfall-Rettungsmesser an geeigneter Stelle außerhalb des Gefahrenbereichs entkleiden (Dauer: ca. 1 min)
    • Duschen/Abstrahlen mit viel Wasser (Dauer: ca. 1 min)
    • Umlagerung auf sauberes Tragetuch –> Wärmeerhalt –> Transport/Übergabe an RD/notärztliches Personal (Dauer: ca. 1 min)

Reinigung

  • keine speziellen Reinigungs-Maßnahmen nach Dampf-Exposition ohne Haut- oder Augenreizung
  • wenn mgl., sollten Patient*innen bei eigener Reinigung mitwirken und während der Reinigung andere wichtige Hilfsmaßnahmen fortsetzen
  • bei Verunreinigung der Kleidung durch Einwirkung von wässriger Ameisensäure Entfernung, sichere Verpackung und Entsorgung von selbiger
  • betroffene Haut- & Haarpartien über mind. 15 min mit Wasser spülen (CAVE: Augen während des Spülens schützen)
  • bei Augen-Exposition oder Augenreizungen Spülung mit Wasser oder neutraler NaCl über mind. 15 min und bis der pH-Wert der Tränenflüssigkeit wieder bei pH 7 ist (CAVE: Kontaktlinsen – soweit ohne zusätzliche Gefahr fürs Auge möglich – entfernen)

initiale Behandlung (präklinisch oder klinisch)

  • unverzüglicher Transport in KH mit Intensivtherapie-Möglichkeiten bei Expositionskonzentration > 10 ppm (in Abhängigkeit von der Einwirkungsdauer) oder bei unklarer Expositionskonzentration
  • Behandlung richtet sich nach Ausmaß der Einwirkung und Beschwerden
  • kein spezifisches Antidot bekannt
  • empfohlene Maßnahmen, wenn Konzentration > 10 ppm (abhängig von Einwirkungsdauer), Symptome vorhanden (z.B. Reizungen von Augen oder oberen Atemwege) oder bei unklarer Expositionskonzentration
    • Sauerstoffgabe
    • Verabreichung von 8 Sprühstößen Beclometason (800 μg Beclometasondipropionat) aus Dosieraerosol
    • bei Zeichen einer Verengung der Atemwege (z.B. Bronchospasmus oder Stridor)
      • 2 mg Adrenalin (2 mL) + 3mL NaCl 0,9% über Verneblermaske
      • Gabe eines ß2-selektiven Adrenozeptor-Agonisten (z.B. 4 Hübe Terbutalin, Salbutamol oder Fenoterol; ggf. Wdh. nach 10 min); alternativ 2,5 mg Salbutamol und 0,5 mg Ipratropiumbromid über Verneblermaske
      • falls Verneblung nicht mgl.: 0,25 – 0,5 mg Terbutalinsulfat s.c. oder 0,2 – 0,4 mg Salbutamol i.v. über 15 min
      • 250 mg Methylprednisolon i.v. (oder äquivalente Steroiddosis)
    • Zeichen eines toxischen Lungenödems (z.B. schaumiger Auswurf, feuchte Rasselgeräusche)
      • CPAP-Therapie
      • 1000 mg Methylprednisolon i.v. (oder äquivalente Steroiddosis)
      • bei (zunehmender) resp. Insuffizienz erweitertes Atemwegsmanagement, z.B. ETI oder ggf. Koniotomie
    • Hautkontakt mit Acrylnitril kann schwere Haut-Schädigungen hervorrufen, die wie Verbrennungen zu behandeln sind (adäquate Flüssigkeitsgabe, Analgesie, Wärmeerhalt, Abdeckung des betroffenen Hautareals mit steriler Auflage oder sauberem Tuch)
    • Augen-Exposition kann Reizungen hervorrufen, die wie Verbrennungen zu behandeln sind (CAVE: Augenarzt konsultieren)
    • bei Verschlucken auf keinen Fall Erbrechen provozieren
    • zeitnahe Vorstellung in Endoskopie-Zentrum bei Symptome einer Ösophagusreizung oder -verätzung
    • sofortige Magenspülung erwägen, wenn signifikante Dosis weniger als 30 min vor endoskopischer Untersuchung verschluckt wurde und Perforation ausgeschlossen werden kann

weiteres Vorgehen und Behandlung

  • Pulsoxymetrie, p.a.-Thorax-Röntgen und Spirometrie neben Anamnese, körperlicher Untersuchung und Vitalfunktionen
    • radiologisch eindeutige Zeichen eines Lungenödems (Vergrößerung der Hili, typische, zentral betonte, fleckförmige Verschattungen im Thorax Röntgenbild) sind späte Zeichen, die erst 6 – 8 h oder noch später nach Exposition erkennbar sind
  • Routinelaboruntersuchung mit großem Blutbild und BZ- & Elektrolytbestimmung
  • Nachbeobachtung über angemessenen Zeitraum und wiederholte Nachuntersuchungen
  • unverzüglich BGA (art.) und Thorax-Röntgen wiederholen bei SpO2 < 90 %
  • O2 über Maske bei verschlechterter Blutgaskonzentrationen und/oder Zeichen eines toxischen Lungenödems im Thorax-Röntgen
  • CPAP-Therapie innerhalb der ersten 24 h bei sich manifestierender Verschlechterung (v.a. bei Tachypnoe mit AF > 30/min und gleichzeitiger pCO₂-Abnahme)
  • bei Lungenödem engmaschige Kontrolle von Flüssigkeitsaufnahme und -ausscheidung sowie Elektrolyten (CAVE: positive Flüssigkeitsbilanz vermeiden)
  • ZVK-Anlage zur Optimierung des Flüssigkeitsmanagements erwägen
  • Methylprednisolon (oder eines äquivalenten Steroids) i.v. bei persistierendem Lungenödem alle 8 – 12 h
  • keine routinemäßige prophylaktische Antibiotikagabe (ggf. basierend auf Ergebnissen der Sputum-Kulturen indiziert; CAVE: Pneumonie als Komplikation mgl.)

Entlassung der Patient*innen/Anweisungen für weiteres Verhalten

  • Entlassung nach angemessener Nachbeobachtungszeit bei klinisch asymptomatischen Patient*innen mit Ameisensäure-Konzentration < 10 ppm (abhängig von Einwirkungsdauer) sowie unauffälligen klinischen Untersuchungsbefunden und ohne keinerlei Zeichen einer toxischen Wirkung unter folgenden Umständen:
    • mündliche & schriftliche Informationen und Empfehlungen mit Anweisungen für weiteres Verhalten und Aufforderung sich bei Auftreten gesundheitlicher Beschwerden sofort in ärztliche Behandlung zu begeben
    • ärztliches Personal ist der Ansicht, dass die Patient*innen die toxischen Wirkungen vom Acrylsäure kennt bzw. verstanden hat
    • weiterbehandelndes ärztliches Personal ist unterrichtet, so dass regelmäßiger Kontakt zw. Patient*innen und Ärzt*innen in den folgenden 24 h möglich ist
    • keine schwere körperliche Arbeit in den folgenden 24 h
    • mind. 72 h kein Rauchen und Zigarettenrauch meiden
    • bei ernsten Haut- oder Augenverletzungen erneute Untersuchung nach 24 h
    • Spirometrie nach Entlassung in regelmäßigen Abständen wiederholen bis Normalisierung der Werte auf Ausgangswerte vor Exposition
Published inLeitlinien kompakt

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