veröffentlichende Fachgesellschaft: BASF Corporate Health Management – Humantoxikologie
Klassifikation gemäß AWMF:
Datum der Veröffentlichung: 01.01.2026
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://medicalguidelines.basf.com/downloads
grundsätzliche Informationen zur Substanz
- Ethylenglykol (HOCH2CH2OH)
- Synonyme: 1,2-Dihydroxyethan,1,2-Ethandiol, 2-Hydroxyethanol
- bei Raumtemperatur farblose, geruchlose und hygroskopische Flüssigkeit (Siedepunkt: 198 °C)
- gut löslich in Wasser, Ethanol und Aceton, wenig löslich in Ether und unlöslich in Ölen und halogenierten Kohlenwasserstoffen
- breite Verwendung als Lösemittel, Frostschutzmittel und Hydraulikflüssigkeit, als Weichmacher und Trocknungsmittel und als ein Zwischenprodukt in der chemischen Industrie
Exposition
- Einatmen
- gute Aufnahme über die Atemwege (geringes Risiko wegen geringer Flüchtigkeit)
- Einatmen als Aerosol oder Dampf von heißem Ethylenglykol haltigen Produkten mgl.
- Haut-/Augenkontakt
- leichte Reizungen an Haut und Augen
- sehr schlechte Aufnahme durch die intakte Haut
- Verschlucken
- schwere systemische Vergiftung
- gute Resorbtion im Magen-Darmtrakt
akute gesundheitliche Wirkungen
- ZNS-Effekte
- initiale ZNS-Depression mit Schwindel, Agitation, Nystagmus, Übelkeit, Tachykardie, Blutdruckanstieg und Erbrechen
- Konvulsionen und Koma in schweren Fällen
- Hyperventilation verstärkt die metabolische Azidose
- generalisierte Konvulsionen und Hirnödem in Abhängigkeit der resorbierten Ethylenglykol-Menge, der individuellen Empfindlichkeit und dem ersten Einsetzen der Behandlung
- Herz-Kreislauf-Effekte
- Dyspnoe, Hyperventilation, Tachykardie, Zyanose und Blutdruckanstieg ca. 8 – 24 h nach Verschlucken
- Entwicklung eines Lungenödem mit massiven Infiltrationen, speziell bei Oligurie –> Tod
- renale Effekte
- ausgeprägte Oligurie nach 24 – 36 h bei unzureichender Behandlung von schweren Fällen (akute Oligurie kann sich bei entsprechender Behandlung zurückbilden)
- Urin-Sediment enthält verschiedene Zylinder, in vielen Fällen auch Kalziumoxalat-Kristalle
- lokale Wirkungen
- leichte Reizeffekte (Rötung der Augen und Tränenfluss, Husten sowie Entfettung und Entzündung der Haut) bei Kontakt mit den Augen, Haut und den oberen Atemwegen
mögliche Folgen
- in Einzelfällen Sensibilitäts- und motorischen Störungen durch Schädigung die Hirnnerven (I-V-VII-XII)
- Konvulsionen –> Rhabdomyolyse
Dosis-Wirkungs-Beziehung
- Verschlucken von > 30 mL Ethylenglykol –> schwere Intoxikation
- Verschlucken von > 100 mL Ethylenglykol –> lebensbedrohende Intoxikation
- längere Dampf- oder Aerosol-Inhalation kann auch zu systemischer Vergiftung führen
- ggf. Latenzzeit von 1 – 4 h vorausgehend
Unterscheidung in drei Phasen
narkotische Phase
– bis zu 8 h nach Intoxikation Symptome einer Trunkenheit wie bei Ethanol-Intoxikation, aber zumeist geringer ausgeprägt
– leichte Hemmung des ZNS, Verwirrung, Ataxie
– Übelkeit, Erbrechen und epigastrische Schmerzen durch Reizung des Magen-Darm-Traktes
Latenzphase
– ca. 6 – 36 h nach Exposition oft asymptomatisch (CAVE: auch bei sehr schweren Intoxikationen
Azidose/Neurotoxizität
– Schwere der Symptome oft proportional zur metabolischen Azidose mit Anionenlücke, die aus Oxidation von Methanol zur akkumulierenden Ameisensäure resultiert
– Kopfschmerzen, Schwindel, Erbrechen, periodisches Atmen –> Koma mit Versagen der Atmung –> Tod
Management
Selbstschutz der Helfer*innen
- keine Gefahr durch Patient*innen, die Ethylenglykol ausgesetzt waren
Rettung
- Patient*innen unmittelbar aus Gefahrenbereich entfernen
- falls selbstständiges Gehen nicht mgl., zügig mit geeigneten Mitteln unter Beachtung des Eigenschutzes aus dem Gefahrenbereich
- absoluten Vorrang hat das ”ABC-Schema”
- A – Atemwege freimachen (auf Blockade durch Zunge oder Fremdkörper achten)
- B – Beatmung (Atmung der Patient*innen überprüfen, ggf. Beatmung mit ausreichendem Selbstschutz, z.B. Atemmaske, beginnen)
- C – Circulation (Beginn der Wiederbelebung bei jeder Person, die nicht auf Ansprache reagiert und keine normale Atmung hat)
Reinigung
- keine speziellen Reinigungs-Maßnahmen nach Aerosol-/Dampf-Exposition ohne Haut- oder Augenreizung
- wenn mgl., sollten Patient*innen bei eigener Reinigung mitwirken und während der Reinigung andere wichtige Hilfsmaßnahmen fortsetzen
- bei Verunreinigung der Kleidung durch Einwirkung von flüssigem Ethylenglykol Entfernung, sichere Verpackung von selbiger
- bei Exposition ggü. hohen Konzentration Behandlung wie bei Intoxikation bei Verschlucken
- betroffene Haut- & Haarpartien über mind. 15 min mit Wasser spülen (CAVE: Augen während des Spülens schützen)
- bei Augen-Exposition oder Augenreizungen Spülung mit Wasser oder neutraler NaCl über mind. 15 min (CAVE: Kontaktlinsen – soweit ohne zusätzliche Gefahr fürs Auge möglich – entfernen)
initiale Behandlung (präklinisch oder klinisch)
- unverzüglicher Transport in KH mit Intensivtherapiemöglichkeiten bei Verschluckn oder Exposition ggü. hohen Dampf-/Aerosolkonzentrationen
- Patient*in bei Bewusstsein –> unverzüglich 0,7g Ethanol/kgKG in Form alkoholischer Getränke (z.B. 150 mL Whiskey oder Weinbrand)
- bei Verschluckens von Methanol kein Erbrechen provozieren
- sofortige Magenspülung zu erwägen, wenn signifikante Dosis vor < 30 min verschluckt wurde
- 4-Methylpyrazol (Fomepizole; synthetischer und potenter Inhibitor der Alkoholdehydrogenase) ist Antidot der 1. Wahl
- Anfangsdosis von 15 mg/kgKG 4-Methylpyrazol i.v. als Infusion in Glucose 5 % über 30 – 60 min
- frühzeitige Gabe reduziert sehr wahrscheinlich Häufigkeit notwendiger Dialysebehandlungen
- wenn 4-Methylpyrazol nicht verfügbar –> 0,6 g Ethanol/kgKG i.v. als Infusion über 30 min (CAVE: Ethanol-Dosis modifizieren, wenn bereits Ethanol aufgenommen wurde: max. Blutethanol- Spiegel von 100 – 130 mg/dL bzw. 21,7 – 28,2 mmol/L)
- befeuchteter Sauerstoff bei Hypoxie-Zeichen
- ETI oder alternatives Atemwegsmanagement bei respiratorischer Insuffizienz (alternativ Koniotomie)
weiteres Vorgehen und Behandlung
- bei Verschlucken oder Exposition ggü. hohen Dampf-/Aerosolkonzentration
- Bestimmung der Blutkonzentration von Ethylenglykol (auch Ethanol, falls verabreicht) neben Anamnese, körperlicher Untersuchung und Vitalfunktionen
- routinemäßige Laboruntersuchungen: BGA, Osmolalitätsbestimmung, großes Blutbild, Glukose- und Elektrolytbestimmungen sowie Nierenfunktionstests
- Ethylenglykol-Bestimmung im Blut und Glykolat-Bestimmung im Urin erwägen
- Bestimmung der Anionenlücke [Natrium -(Bicarbonat+ Chlorid); normal 12 +-2 mmol/L] und die Osmolalitätslücke (Normwert < 10mOsmol/kg) –> Natriumbicarbonat-Gabe im Falle einer metabolischen Azidose
- Fortsetzung der Behandlung mit 4-Methylpyrazol (10 mg/kgKG alle 12 h bis zu 3 Gaben, weitere Dosierung in Abhängigkeit von der Methanol-Konzentration im Blut) ODER Ethanol (0,1 g/kgKG/h zur Aufrechterhaltung einer Ethanol-Blutkonzentration zwischen 1 – 1,5g/L)
- Ethanol-Zielspiegel von 0,5 – 1 Promille Alkohol für mind. 24 h bei oraler Ethanol-Gabe anstreben
- Hämodialyse
- Hämodialyse bei Methanol-Konz. im Blut > 500 mg/L bzw. die Glykolsäure-Konzentration
8 mmol/L oder Vorliegen von Anzeichen oder Symptome einer metabolischen Azidose (Anionenlücke 20 mmol/L, pH < 7,3) oder Sehstörungen (CAVE: 4-Methylpyrazol- oder Ethanol-Dosierung entsprechend anpassen)
- Hämodialyse bei Methanol-Konz. im Blut > 500 mg/L bzw. die Glykolsäure-Konzentration
- Nachbeobachtung über angemessenen Zeitraum und wiederholte Nachuntersuchungen bei wahrscheinlicher, systemischer Exposition oder ernstzunehmenden Symptomen bis toxische Schädigungen ausgeschlossen werden kann
- Fortsetzung der Hämodialyse und 4-Methylpyrazol- oder Ethanol-Gabe so lange bis Methanol-Konzentration im Blut < 200 mg/L bzw. Glykolsäure-Konzentration < 8mmol/L und pH-Wert des Blutes normal
Entlassung der Patient*innen/Anweisungen für weiteres Verhalten
- Entlassung nach angemessener Nachbeobachtungszeit bei klinisch asymptomatischen Patient*innen mit Methanol-Konzentration < 1000 ppm sowie keine ausgedehnte Hautexposition und ohne keinerlei Zeichen einer toxischen Wirkung unter folgenden Umständen:
- mündliche & schriftliche Informationen und Empfehlungen mit Anweisungen für weiteres Verhalten und Aufforderung sich bei Auftreten gesundheitlicher Beschwerden sofort in ärztliche Behandlung zu begeben
- ärztliches Personal ist der Ansicht, dass die Patient*innen die toxischen Wirkungen vom Acrylsäure kennt bzw. verstanden hat
- weiterbehandelndes ärztliches Personal ist unterrichtet, so dass regelmäßiger Kontakt zw. Patient*innen und Ärzt*innen in den folgenden 24 h möglich ist
- keine schwere körperliche Arbeit in den folgenden 24 h


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