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Leitlinie „Chemical Emergency Medical Guideline – Methanol“ der BASF

veröffentlichende Fachgesellschaft: BASF Corporate Health Management – Humantoxikologie
Klassifikation gemäß AWMF:
Datum der Veröffentlichung: 01.01.2026
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://medicalguidelines.basf.com/downloads

grundsätzliche Informationen zur Substanz

  • Methanol (CH3OH)
  • Synonyme: Methylalkohol, Carbinol
  • bei Raumtemperatur klare, farblose, flüchtige und entzündliche Flüssigkeit (Siedepunkt 65 °C)
  • milder alkoholischer Geruch kann ab Konzentration von 5 – 100 ppm wahrgenommen werden
  • mit Wasser mischbar
  • Verwendung als Lösemittel, Frostschutzmittel, Treibstoff und als Zwischenprodukt bei der Herstellung von Formaldehyd, Essigsäure und Methylestern

Exposition

  • Einatmen
    • Inhalation spielt bei beruflicher Exposition relevante Rolle
    • Geruch und Reizeffekt haben deutliche Warnwirkung vor gefährlichen Konzentrationen
    • Erstickungsgefahr in schlecht belüfteten, tiefliegenden oder geschlossenen Räumen (Methanol ist schwerer als Luft)
  • Haut-/Augenkontakt
    • ggf. leichte Reizungen an Haut und Augen mgl.
    • wird sehr gut durch intakte Haut aufgenommen
  • Verschlucken
    • bewirkt schwere systemische Vergiftung
    • asymptomatische Latenzperiode kann Auftreten schwerer Intoxikationszeichen vorangehen

akute gesundheitliche Wirkungen

  • lokale Wirkungen
    • leichte Reizeffekte bei Kontakt mit Augen, Haut und oberen Atemwegen (z.B. Rötung der Augen und Tränenfluss, Husten sowie Entfettung und Entzündung der Haut)
  • Augen
    • Sehstörungen i.d.R. kurz nach Manifestation der metabolischen Azidose
    • Netzhautödem mit Gefäßstauung, unscharfen Rändern der Pupille, erweiterten, reaktionslosen Pupillen und verschwommenem Sehen sind charakteristisch
    • Erblinden mgl.

mögliche Folgen

  • Sehstörungen können sich zurückbilden oder zu irreversiblen Beeinträchtigungen oder zur Erblindung fortschreiten (Optikusneuropathie), abhängig von resorbierter Methanol-Menge, individueller Suszeptibilität und Verzögerung bis zum Beginn der Behandlung
  • Polyneuropathie im Bereich der Extremitäten sowie permanente motorische Dysfunktion, ähnlich dem Parkinsonsyndrom, mgl.

Dosis-Wirkungs-Beziehung

  • Verschlucken von > 0,1g Methanol/kgKG –> schwere Intoxikation
  • Verschlucken von > 0,5g Methanol/kgKG –> lebensbedrohende Intoxikation
  • Inhalation bei Exposition ggü. Konzentrationen > 1000 ppm bzw. andauernde oder ausgedehnte Exposition der Haut –> systemisch toxische Wirkungen

Unterscheidung in drei Phasen
narkotische Phase
– bis zu 8 h nach Intoxikation Symptome einer Trunkenheit wie bei Ethanol-Intoxikation, aber zumeist geringer ausgeprägt
– leichte Hemmung des ZNS, Verwirrung, Ataxie
– Übelkeit, Erbrechen und epigastrische Schmerzen durch Reizung des Magen-Darm-Traktes

Latenzphase
– ca. 6 – 36 h nach Exposition oft asymptomatisch (CAVE: auch bei sehr schweren Intoxikationen

Azidose/Neurotoxizität
– Schwere der Symptome oft proportional zur metabolischen Azidose mit Anionenlücke, die aus Oxidation von Methanol zur akkumulierenden Ameisensäure resultiert
– Kopfschmerzen, Schwindel, Erbrechen, periodisches Atmen –> Koma mit Versagen der Atmung –> Tod

Management

Selbstschutz der Helfer*innen

  • keine Gefahr durch Patient*innen, die Methanol ausgesetzt waren
  • Patient*innen unmittelbar aus Gefahrenbereich bringen

Rettung

  • Patient*innen unmittelbar aus Gefahrenbereich entfernen
  • falls selbstständiges Gehen nicht mgl., zügig mit geeigneten Mitteln unter Beachtung des Eigenschutzes aus dem Gefahrenbereich
  • absoluten Vorrang hat das ”ABC-Schema”
    • A – Atemwege freimachen (auf Blockade durch Zunge oder Fremdkörper achten)
    • B – Beatmung (Atmung der Patient*innen überprüfen, ggf. Beatmung mit ausreichendem Selbstschutz, z.B. Atemmaske, beginnen)
    • C – Circulation (Beginn der Wiederbelebung bei jeder Person, die nicht auf Ansprache reagiert und keine normale Atmung hat)

Reinigung

  • keine speziellen Reinigungs-Maßnahmen nach Dampf-Exposition ohne Haut- oder Augenreizung
  • wenn mgl., sollten Patient*innen bei eigener Reinigung mitwirken und während der Reinigung andere wichtige Hilfsmaßnahmen fortsetzen
  • bei Verunreinigung der Kleidung durch Einwirkung von flüssigem Methanol Entfernung, sichere Verpackung von selbiger
  • bei Exposition ggü. Konzentration > 1000 ppm oder ausgedehnter Hautexposition Behandlung wie bei Intoxikation bei Verschlucken
  • betroffene Haut- & Haarpartien über mind. 15 min mit Wasser spülen (CAVE: Augen während des Spülens schützen)
  • bei Augen-Exposition oder Augenreizungen Spülung mit Wasser oder neutraler NaCl über mind. 15 min (CAVE: Kontaktlinsen – soweit ohne zusätzliche Gefahr fürs Auge möglich – entfernen)

initiale (Antidot-)Behandlung (präklinisch oder klinisch)

  • unverzüglicher Transport in KH mit Intensivtherapie-Möglichkeiten bei Expositionskonzentration > 1000 ppm oder ausgedehnter Hautexposition
  • Patient*in bei Bewusstsein –> unverzüglich 0,7g Ethanol/kgKG in Form alkoholischer Getränke (z.B. 150 mL Whiskey oder Weinbrand)
  • bei Verschluckens von Methanol kein Erbrechen provozieren
  • sofortige Magenspülung zu erwägen, wenn signifikante Dosis vor < 30 min verschluckt wurde
  • 4-Methylpyrazol (Fomepizole; synthetischer und potenter Inhibitor der Alkoholdehydrogenase) ist Antidot der 1. Wahl
    • Anfangsdosis von 15 mg/kgKG 4-Methylpyrazol i.v. als Infusion in Glucose 5 % über 30 – 60 min
    • frühzeitige Gabe reduziert sehr wahrscheinlich Häufigkeit notwendiger Dialysebehandlungen
    • wenn 4-Methylpyrazol nicht verfügbar –> 0,6 g Ethanol/kgKG i.v. als Infusion über 30 min (CAVE: Ethanol-Dosis modifizieren, wenn bereits Ethanol aufgenommen wurde: max. Blutethanol- Spiegel von 100 – 130 mg/dL bzw. 21,7 – 28,2 mmol/L)
  • Folsäure bei symptomatischen Patient*innen mit nachgewiesener Azidose
    • 1mg/kgG Folinsäure (max. 50 mg) oder 1 mg/kgKG Folsäure i.v. (max. 50 mg) erwägen
    • Gabe je nach klinisch und laborchemischem Verlauf alle 4 h wiederholen (Zielwert der Methanolkonzentration im Blut < 20 mg/dL)
  • befeuchteter Sauerstoff bei Hypoxie-Zeichen
  • ETI oder alternatives Atemwegsmanagement bei respiratorischer Insuffizienz (alternativ Koniotomie)
  • Augenarzt-Konzil, wenn Behandlung wegen Methanol-Intoxikation

weiteres Vorgehen und Behandlung

  • bei Verschlucken, Expositionskonzentration > 1000 ppm (in Abhängigkeit von der Einwirkungsdauer) oder ausgedehnter Hautexposition
    • Bestimmung der Blutkonzentration von Methanol (auch Ethanol, falls verabreicht) neben Anamnese, körperlicher Untersuchung und Vitalfunktionen
  • routinemäßige Laboruntersuchungen: großes Blutbild, BZ, pH-Wert und Elektrolytbestimmungen sowie Nierenfunktionstests
  • Formiat-Bestimmung erwägen (Formiat-Konz. korreliert mit Blut-pH-Wert sowie Anionenlücke)
  • Bestimmung der Anionenlücke (Natrium-(Bicarbonat+Chlorid); normal 12 + 2 mmol/L) –> Natriumbicarbonat-Gabe im Falle einer metabolischen Azidose
  • Fortsetzung der Behandlung mit 4-Methylpyrazol (10 mg/kgKG alle 12 h bis zu 3 Gaben, weitere Dosierung in Abhängigkeit von der Methanol-Konzentration im Blut) ODER Ethanol (0,1 g/kgKG/h zur Aufrechterhaltung einer Ethanol-Blutkonzentration zwischen 1 – 1,5g/L)
  • Ethanol-Zielspiegel von 0,5 – 1 Promille Alkohol für mind. 24 h bei oraler Ethanol-Gabe anstreben
  • Hämodialyse
    • Hämodialyse bei Methanol-Konz. im Blut > 500 mg/L ist oder Vorliegen von Anzeichen oder Symptome einer metabolischen Azidose oder Sehstörungen (CAVE: 4-Methylpyrazol- oder Ethanol-Dosierung entsprechend anpassen)
  • Nachbeobachtung über angemessenen Zeitraum und wiederholte Nachuntersuchungen bei wahrscheinlicher, systemischer Exposition oder ernstzunehmenden Symptomen bis toxische Schädigungen ausgeschlossen werden kann
  • Fortsetzung der Hämodialyse und 4-Methylpyrazol- oder Ethanol-Gabe so lange bis Methanol-Konzentration im Blut < 200 mg/L und pH-Wert des Blutes normal
  • Augenarzt-Konzil, wenn Behandlung wegen Methanol-Intoxikation
  • Biomonitoring mit Bestimmung der Methanol-Konzentration im Urin zur Abschätzung der systemisch aufgenommenen Dosis

Entlassung der Patient*innen/Anweisungen für weiteres Verhalten

  • Entlassung nach angemessener Nachbeobachtungszeit bei klinisch asymptomatischen Patient*innen mit Methanol-Konzentration < 1000 ppm sowie keine ausgedehnte Hautexposition und ohne keinerlei Zeichen einer toxischen Wirkung unter folgenden Umständen:
    • mündliche & schriftliche Informationen und Empfehlungen mit Anweisungen für weiteres Verhalten und Aufforderung sich bei Auftreten gesundheitlicher Beschwerden sofort in ärztliche Behandlung zu begeben
    • ärztliches Personal ist der Ansicht, dass die Patient*innen die toxischen Wirkungen vom Acrylsäure kennt bzw. verstanden hat
    • weiterbehandelndes ärztliches Personal ist unterrichtet, so dass regelmäßiger Kontakt zw. Patient*innen und Ärzt*innen in den folgenden 24 h möglich ist
    • keine schwere körperliche Arbeit in den folgenden 24 h
Published inLeitlinien kompakt

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