veröffentlichende Fachgesellschaft: BASF Corporate Health Management – Humantoxikologie
Klassifikation gemäß AWMF:
Datum der Veröffentlichung: 01.01.2026
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://medicalguidelines.basf.com/downloads
grundsätzliche Informationen zur Substanz
- Methanol (CH3OH)
- Synonyme: Methylalkohol, Carbinol
- bei Raumtemperatur klare, farblose, flüchtige und entzündliche Flüssigkeit (Siedepunkt 65 °C)
- milder alkoholischer Geruch kann ab Konzentration von 5 – 100 ppm wahrgenommen werden
- mit Wasser mischbar
- Verwendung als Lösemittel, Frostschutzmittel, Treibstoff und als Zwischenprodukt bei der Herstellung von Formaldehyd, Essigsäure und Methylestern
Exposition
- Einatmen
- Inhalation spielt bei beruflicher Exposition relevante Rolle
- Geruch und Reizeffekt haben deutliche Warnwirkung vor gefährlichen Konzentrationen
- Erstickungsgefahr in schlecht belüfteten, tiefliegenden oder geschlossenen Räumen (Methanol ist schwerer als Luft)
- Haut-/Augenkontakt
- ggf. leichte Reizungen an Haut und Augen mgl.
- wird sehr gut durch intakte Haut aufgenommen
- Verschlucken
- bewirkt schwere systemische Vergiftung
- asymptomatische Latenzperiode kann Auftreten schwerer Intoxikationszeichen vorangehen
akute gesundheitliche Wirkungen
- lokale Wirkungen
- leichte Reizeffekte bei Kontakt mit Augen, Haut und oberen Atemwegen (z.B. Rötung der Augen und Tränenfluss, Husten sowie Entfettung und Entzündung der Haut)
- Augen
- Sehstörungen i.d.R. kurz nach Manifestation der metabolischen Azidose
- Netzhautödem mit Gefäßstauung, unscharfen Rändern der Pupille, erweiterten, reaktionslosen Pupillen und verschwommenem Sehen sind charakteristisch
- Erblinden mgl.
mögliche Folgen
- Sehstörungen können sich zurückbilden oder zu irreversiblen Beeinträchtigungen oder zur Erblindung fortschreiten (Optikusneuropathie), abhängig von resorbierter Methanol-Menge, individueller Suszeptibilität und Verzögerung bis zum Beginn der Behandlung
- Polyneuropathie im Bereich der Extremitäten sowie permanente motorische Dysfunktion, ähnlich dem Parkinsonsyndrom, mgl.
Dosis-Wirkungs-Beziehung
- Verschlucken von > 0,1g Methanol/kgKG –> schwere Intoxikation
- Verschlucken von > 0,5g Methanol/kgKG –> lebensbedrohende Intoxikation
- Inhalation bei Exposition ggü. Konzentrationen > 1000 ppm bzw. andauernde oder ausgedehnte Exposition der Haut –> systemisch toxische Wirkungen
Unterscheidung in drei Phasen
narkotische Phase
– bis zu 8 h nach Intoxikation Symptome einer Trunkenheit wie bei Ethanol-Intoxikation, aber zumeist geringer ausgeprägt
– leichte Hemmung des ZNS, Verwirrung, Ataxie
– Übelkeit, Erbrechen und epigastrische Schmerzen durch Reizung des Magen-Darm-Traktes
Latenzphase
– ca. 6 – 36 h nach Exposition oft asymptomatisch (CAVE: auch bei sehr schweren Intoxikationen
Azidose/Neurotoxizität
– Schwere der Symptome oft proportional zur metabolischen Azidose mit Anionenlücke, die aus Oxidation von Methanol zur akkumulierenden Ameisensäure resultiert
– Kopfschmerzen, Schwindel, Erbrechen, periodisches Atmen –> Koma mit Versagen der Atmung –> Tod
Management
Selbstschutz der Helfer*innen
- keine Gefahr durch Patient*innen, die Methanol ausgesetzt waren
- Patient*innen unmittelbar aus Gefahrenbereich bringen
Rettung
- Patient*innen unmittelbar aus Gefahrenbereich entfernen
- falls selbstständiges Gehen nicht mgl., zügig mit geeigneten Mitteln unter Beachtung des Eigenschutzes aus dem Gefahrenbereich
- absoluten Vorrang hat das ”ABC-Schema”
- A – Atemwege freimachen (auf Blockade durch Zunge oder Fremdkörper achten)
- B – Beatmung (Atmung der Patient*innen überprüfen, ggf. Beatmung mit ausreichendem Selbstschutz, z.B. Atemmaske, beginnen)
- C – Circulation (Beginn der Wiederbelebung bei jeder Person, die nicht auf Ansprache reagiert und keine normale Atmung hat)
Reinigung
- keine speziellen Reinigungs-Maßnahmen nach Dampf-Exposition ohne Haut- oder Augenreizung
- wenn mgl., sollten Patient*innen bei eigener Reinigung mitwirken und während der Reinigung andere wichtige Hilfsmaßnahmen fortsetzen
- bei Verunreinigung der Kleidung durch Einwirkung von flüssigem Methanol Entfernung, sichere Verpackung von selbiger
- bei Exposition ggü. Konzentration > 1000 ppm oder ausgedehnter Hautexposition Behandlung wie bei Intoxikation bei Verschlucken
- betroffene Haut- & Haarpartien über mind. 15 min mit Wasser spülen (CAVE: Augen während des Spülens schützen)
- bei Augen-Exposition oder Augenreizungen Spülung mit Wasser oder neutraler NaCl über mind. 15 min (CAVE: Kontaktlinsen – soweit ohne zusätzliche Gefahr fürs Auge möglich – entfernen)
initiale (Antidot-)Behandlung (präklinisch oder klinisch)
- unverzüglicher Transport in KH mit Intensivtherapie-Möglichkeiten bei Expositionskonzentration > 1000 ppm oder ausgedehnter Hautexposition
- Patient*in bei Bewusstsein –> unverzüglich 0,7g Ethanol/kgKG in Form alkoholischer Getränke (z.B. 150 mL Whiskey oder Weinbrand)
- bei Verschluckens von Methanol kein Erbrechen provozieren
- sofortige Magenspülung zu erwägen, wenn signifikante Dosis vor < 30 min verschluckt wurde
- 4-Methylpyrazol (Fomepizole; synthetischer und potenter Inhibitor der Alkoholdehydrogenase) ist Antidot der 1. Wahl
- Anfangsdosis von 15 mg/kgKG 4-Methylpyrazol i.v. als Infusion in Glucose 5 % über 30 – 60 min
- frühzeitige Gabe reduziert sehr wahrscheinlich Häufigkeit notwendiger Dialysebehandlungen
- wenn 4-Methylpyrazol nicht verfügbar –> 0,6 g Ethanol/kgKG i.v. als Infusion über 30 min (CAVE: Ethanol-Dosis modifizieren, wenn bereits Ethanol aufgenommen wurde: max. Blutethanol- Spiegel von 100 – 130 mg/dL bzw. 21,7 – 28,2 mmol/L)
- Folsäure bei symptomatischen Patient*innen mit nachgewiesener Azidose
- 1mg/kgG Folinsäure (max. 50 mg) oder 1 mg/kgKG Folsäure i.v. (max. 50 mg) erwägen
- Gabe je nach klinisch und laborchemischem Verlauf alle 4 h wiederholen (Zielwert der Methanolkonzentration im Blut < 20 mg/dL)
- befeuchteter Sauerstoff bei Hypoxie-Zeichen
- ETI oder alternatives Atemwegsmanagement bei respiratorischer Insuffizienz (alternativ Koniotomie)
- Augenarzt-Konzil, wenn Behandlung wegen Methanol-Intoxikation
weiteres Vorgehen und Behandlung
- bei Verschlucken, Expositionskonzentration > 1000 ppm (in Abhängigkeit von der Einwirkungsdauer) oder ausgedehnter Hautexposition
- Bestimmung der Blutkonzentration von Methanol (auch Ethanol, falls verabreicht) neben Anamnese, körperlicher Untersuchung und Vitalfunktionen
- routinemäßige Laboruntersuchungen: großes Blutbild, BZ, pH-Wert und Elektrolytbestimmungen sowie Nierenfunktionstests
- Formiat-Bestimmung erwägen (Formiat-Konz. korreliert mit Blut-pH-Wert sowie Anionenlücke)
- Bestimmung der Anionenlücke (Natrium-(Bicarbonat+Chlorid); normal 12 + 2 mmol/L) –> Natriumbicarbonat-Gabe im Falle einer metabolischen Azidose
- Fortsetzung der Behandlung mit 4-Methylpyrazol (10 mg/kgKG alle 12 h bis zu 3 Gaben, weitere Dosierung in Abhängigkeit von der Methanol-Konzentration im Blut) ODER Ethanol (0,1 g/kgKG/h zur Aufrechterhaltung einer Ethanol-Blutkonzentration zwischen 1 – 1,5g/L)
- Ethanol-Zielspiegel von 0,5 – 1 Promille Alkohol für mind. 24 h bei oraler Ethanol-Gabe anstreben
- Hämodialyse
- Hämodialyse bei Methanol-Konz. im Blut > 500 mg/L ist oder Vorliegen von Anzeichen oder Symptome einer metabolischen Azidose oder Sehstörungen (CAVE: 4-Methylpyrazol- oder Ethanol-Dosierung entsprechend anpassen)
- Nachbeobachtung über angemessenen Zeitraum und wiederholte Nachuntersuchungen bei wahrscheinlicher, systemischer Exposition oder ernstzunehmenden Symptomen bis toxische Schädigungen ausgeschlossen werden kann
- Fortsetzung der Hämodialyse und 4-Methylpyrazol- oder Ethanol-Gabe so lange bis Methanol-Konzentration im Blut < 200 mg/L und pH-Wert des Blutes normal
- Augenarzt-Konzil, wenn Behandlung wegen Methanol-Intoxikation
- Biomonitoring mit Bestimmung der Methanol-Konzentration im Urin zur Abschätzung der systemisch aufgenommenen Dosis
Entlassung der Patient*innen/Anweisungen für weiteres Verhalten
- Entlassung nach angemessener Nachbeobachtungszeit bei klinisch asymptomatischen Patient*innen mit Methanol-Konzentration < 1000 ppm sowie keine ausgedehnte Hautexposition und ohne keinerlei Zeichen einer toxischen Wirkung unter folgenden Umständen:
- mündliche & schriftliche Informationen und Empfehlungen mit Anweisungen für weiteres Verhalten und Aufforderung sich bei Auftreten gesundheitlicher Beschwerden sofort in ärztliche Behandlung zu begeben
- ärztliches Personal ist der Ansicht, dass die Patient*innen die toxischen Wirkungen vom Acrylsäure kennt bzw. verstanden hat
- weiterbehandelndes ärztliches Personal ist unterrichtet, so dass regelmäßiger Kontakt zw. Patient*innen und Ärzt*innen in den folgenden 24 h möglich ist
- keine schwere körperliche Arbeit in den folgenden 24 h


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