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Leitlinie „Chemical Emergency Medical Guideline – Phosgen“ der BASF

veröffentlichende Fachgesellschaft: BASF Corporate Health Management – Humantoxikologie
Klassifikation gemäß AWMF:
Datum der Veröffentlichung: 01.01.2026
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://medicalguidelines.basf.com/downloads

grundsätzliche Informationen zur Substanz

  • Phosgen (COCl2)
  • Synonyme: Kohlenoxidchlorid, Carbonyldichlorid, Kohlensäuredichlorid
  • bei Temperatur < 8° C eine farblose, dampfende Flüssigkeit und bei Temperaturen > 8° C farbloses, nicht entzündliches Gas
  • oft Verwendung als Lösung in organischen Lösungsmitteln
  • Geruch ähnelt in niedrigen Konzentrationen dem von grünem Getreide oder frisch gemähtem Heu
  • Geruch scharf und stickig in hohen Konzentrationen
  • Reaktion mit Wasser unter Bildung von Salzsäure und Kohlendioxid
  • bedeutender
  • Ausgangsstoff bei der Herstellung vieler Chemikalien wie Isocyanate, Polyurethane, Polycarbonate, Farbstoffe, Pflanzenschutzmittel und Medikamente

Exposition

  • Einatmen
    • Einatmen ist wesentlicher Einwirkungsweg
    • Gefährdung schon bei niedrigen Konzentrationen, die man noch nicht wahrnehmen kann
    • Reizwirkung kann mild und verzögert sein, so dass Phosgen unbemerkt lange auf die Lunge einwirken kann
    • Erstickungsgefahr in schlecht gelüfteten, niedrig liegenden oder geschlossenen Räumen
  • Haut-/Augenkontakt
    • Einwirkung auf nasse oder feuchte Haut bzw. Augen
  • Verschlucken
    • Verschlucken unwahrscheinlich, da Gas bei Raumtemperatur

akute gesundheitliche Wirkungen

  • ggf. milde Beschwerden unmittelbar nach Einwirkung von Phosgen aufgrund von Reizungen der oberen Atemwege (Rachenbrennen, Hustenreiz, Druckgefühl)
  • schwere Lungenschädigungen (v.a. toxisches Lungenödem) auch noch 24 h nach Einwirkung
  • Phosgen-Vergiftung kann zu Atemstillstand und Herz- Kreislaufstillstand führen
  • Hautreizungen oder -rötungen bei Kontakt mit gasförmigem Phosgen, wenn Haut nass oder feucht ist
  • Erfrierungen bei Kontakt mit unter Druck stehendem, flüssigem Phosgen
  • Augenrötung und -tränen bei hoher Gaskonzentrationen
  • Augenkontakt mit flüssigem Phosgen –> Trübung der Augenoberfläche –> andauernde Schädigung

Dosis-Wirkungs-Beziehung

Management

Selbstschutz der Helfer*innen

  • Tragen von Umluft unabhängigen Atemschutzgeräten und Chemieschutzanzügen
  • kontaminierte Ausrüstung nicht benutzen
  • Gefahr durch Kontakt mit Patient*innen, die nur ggü. Phosgengas exponiert waren, besteht nicht
  • Patient*in, die/der selbst oder deren Kleidung mit flüssigem Phosgen oder Phosgen-enthaltenden Lösungsmitteln benetzt ist, kann andere Personen durch direkten Kontakt oder durch ausgasendes Phosgen gefährden

Rettung

  • Patient*innen unmittelbar aus Gefahrenbereich entfernen
  • falls selbstständiges Gehen nicht mgl., zügig mit geeigneten Mitteln unter Beachtung des Eigenschutzes aus dem Gefahrenbereich
  • absoluten Vorrang hat das ”ABC-Schema”
    • A – Atemwege freimachen (auf Blockade durch Zunge oder Fremdkörper achten)
    • B – Beatmung (Atmung der Patient*innen überprüfen, ggf. Beatmung mit ausreichendem Selbstschutz, z.B. Atemmaske, beginnen)
    • C – Circulation (Beginn der Wiederbelebung bei jeder Person, die nicht auf Ansprache reagiert und keine normale Atmung hat)

Reinigung

  • keine speziellen Reinigungs-Maßnahmen nach Gas-Exposition ohne Haut- oder Augenreizung
  • wenn mgl., sollten Patient*innen bei eigener Reinigung mitwirken und während der Reinigung andere wichtige Hilfsmaßnahmen fortsetzen
  • bei Verunreinigung der Kleidung durch Einwirkung von flüssiger/wässriger Lösung Entfernung und sichere Verpackung von selbiger
  • betroffene Haut- & Haarpartien über mind. 15 min mit Wasser spülen
  • bei Augen-Exposition oder Augenreizungen Spülung mit Wasser oder neutraler NaCl über mind. 15 min (CAVE: Kontaktlinsen – soweit ohne zusätzliche Gefahr fürs Auge möglich – entfernen)

initiale Behandlung (präklinisch oder klinisch)

  • Abschätzung der inhalierten Dosis
    • wenn Indikator-Plakette oder andere Messung verfügbar, die inhalierte Dosis über Expositionsdosis abschätzen
      • Expositionsdosis (ppm-min) = Geschätzte Konzentration von Phosgen in parts per million (ppm) x Dauer der Exposition in Minuten (min)
    • keine Indikator-Plakette verfügbar –> automatisch von Dosis von mind. 150 ppm/min ausgehen (gilt auch für nicht auswertbare Plaketten)
  • Therapie bei Expositionsdosis ≤ 50 ppm/min
    • bei Expositionsdosis von ≤ 50 ppm/min mit Symptomen wie Reizung der Atemwege, Rachenbrennen, Hustenreiz, etc. mind. ambulante Behandlung
    • Entlassung nach Ermessen der Ambulanz-Ärzt*innen oder Überwachung in Klinik nach Untersuchung und Erstversorgung
  • Therapie bei Expositionsdosis 50 – 150 ppm/min
    • ambulante ärztliche Untersuchung
    • Entlassung nach Ermessen der Ambulanz-Ärzt*innen bei Beschwerdefreiheit
    • bei Symptomen (Reizung der Atemwege, Rachenbrennen, Hustenreiz, etc.) Transport in eine Klinik (wenn mgl. Maximalversorger mit Möglichkeit zur ECMO-Therapie) –> mind 8 h Überwachung
  • Therapie bei Expositionsdosis ≥ 150 ppm/min oder unklare Expositionsdosis bei V.a. Exposition
    • Verabreichung von 8 Sprühstößen Beclometason (800 μg Beclometasondipropionat) aus Dosieraerosol –> für 24 h alle 2 h 4 weitere Sprühstöße
    • 1000 mg Methylprednisolon i.v. (oder äquivalente Steroiddosis)
    • O2 oder befeuchtete Luft nach Inhalation von Phosgen –> befeuchteter Sauerstoff bei Hypoxie-Zeichen
    • bei (zunehmender) resp. Insuffizienz erweitertes Atemwegsmanagement, z.B. ETI oder ggf. Koniotomie
    • Hautkontakt kann schwere Schädigungen hervorrufen, die wie Verbrennungen zu behandeln sind (adäquate Flüssigkeitsgabe, Analgesie, Wärmeerhalt, Abdeckung des betroffenen Hautareals mit steriler Auflage oder sauberem Tuch)
    • Augen-Exposition kann schwere Schädigungen hervorrufen, die wie Verbrennungen zu behandeln sind (CAVE: Augenarzt konsultieren)
  • Sedierung, z.B. mit Diazepam, bei erheblichen Expositionen, >150 ppm/min oder bei Benetzung des Gesichtes, in Betracht ziehen

weiteres Vorgehen und Behandlung

  • Pulsoxymetrie, p.a.-Thorax-Röntgen und Spirometrie neben Anamnese, körperlicher Untersuchung und Vitalfunktionen
    • radiologisch eindeutige Zeichen eines Lungenödems (Vergrößerung der Hili, typische, zentral betonte, fleckförmige Verschattungen im Thorax Röntgenbild) sind späte Zeichen, die erst 6 – 8 h oder noch später nach Exposition erkennbar sind
  • Routinelaboruntersuchung: großes Blutbild, BZ & Elektrolyte
  • Nachbeobachtung über angemessenen Zeitraum und wiederholte Nachuntersuchungen
  • unverzüglich BGA (art.) und Thorax-Röntgen wiederholen bei SpO2 < 90 %
  • O2 über Maske bei verschlechterter Blutgaskonzentrationen und/oder Zeichen eines toxischen Lungenödems im Thorax-Röntgen
  • PEEP-Therapie innerhalb der ersten 24 h bei sich manifestierender Verschlechterung (v.a. bei Tachypnoe mit AF > 30/min und gleichzeitiger pCO₂-Abnahme)
  • bei Lungenödem engmaschige Kontrolle von Flüssigkeitsaufnahme und -ausscheidung sowie Elektrolyten (CAVE: positive Flüssigkeitsbilanz vermeiden)
  • ZVK-Anlage zur Optimierung des Flüssigkeitsmanagements erwägen
  • 1 g Methylprednisolon (oder eines äquivalenten Steroids) i.v. alle 8 – 12 h bei persistierendem Lungenödem
  • keine routinemäßige prophylaktische Antibiotikagabe (ggf. basierend auf Ergebnissen der Sputum-Kulturen indiziert; CAVE: Pneumonie als Komplikation mgl.)
  • bei Zeichen einer Verengung der Atemwege (z.B. Bronchospasmus oder Stridor)
    • 2 mg Adrenalin (2 mL) + 3mL NaCl 0,9% über Verneblermaske
    • Gabe eines ß2-selektiven Adrenozeptor-Agonisten (z.B. 4 Hübe Terbutalin, Salbutamol oder Fenoterol; ggf. Wdh. nach 10 min); alternativ 2,5 mg Salbutamol und 0,5 mg Ipratropiumbromid über Verneblermaske
    • falls Verneblung nicht mgl.: 0,25 – 0,5 mg Terbutalinsulfat s.c. oder 0,2 – 0,4 mg Salbutamol i.v. über 15 min
    • 250 mg Methylprednisolon i.v. (oder äquivalente Steroiddosis)
  • bei Zeichen eines toxischen Lungenödems (z.B. schaumiger Auswurf, feuchte Rasselgeräusche)
    • CPAP-Therapie
    • 1000 mg Methylprednisolon i.v. (oder äquivalente Steroiddosis)
    • bei (zunehmender) resp. Insuffizienz erweitertes Atemwegsmanagement, z.B. ETI oder ggf. Koniotomie

Entlassung der Patient*innen/Anweisungen für weiteres Verhalten

  • Entlassung nach angemessener Nachbeobachtungszeit bei klinisch asymptomatischen Patient*innen mit Exposition < 150 ppm/min (abhängig von Einwirkungsdauer) und unauffälligen klinischen Untersuchungsbefunden und keinerlei Zeichen einer toxischen Wirkung unter folgenden Umständen:
    • mündliche & schriftliche Informationen und Empfehlungen mit Anweisungen für weiteres Verhalten und Aufforderung sich bei Auftreten gesundheitlicher Beschwerden sofort in ärztliche Behandlung zu begeben
    • ärztliches Personal ist der Ansicht, dass die Patient*innen die toxischen Wirkungen vom Acrylnitril kennt bzw. verstanden hat
    • weiterbehandelndes ärztliches Personal ist unterrichtet, so dass regelmäßiger Kontakt zw. Patient*innen und Ärzt*innen in den folgenden 24 h möglich ist
    • keine schwere körperliche Arbeit in den folgenden 24 h
    • mind. 72 h kein Rauchen und Zigarettenrauch meiden
Published inLeitlinien kompakt

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