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Leitlinie „Chemical Emergency Medical Guideline – Salpetersäure“ der BASF

veröffentlichende Fachgesellschaft: BASF Corporate Health Management – Humantoxikologie
Klassifikation gemäß AWMF:
Datum der Veröffentlichung: 01.01.2026
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://medicalguidelines.basf.com/downloads

grundsätzliche Informationen zur Substanz

  • Salpetersäure (HNO3)
  • bei Raumtemperatur farblose bis gelbe oder braunrote Flüssigkeit mit stickigem Geruch
  • Färbung hängt von Konzentration von Stickoxiden ab, v.a. Stickstoffdioxid, das bei Lichteinwirkung gebildet wird
  • sog. rauchende Salpetersäure entwickelt auch unterhalb des Siedepunktes von 83 °C rotbraune Dämpfe aus Stickoxiden und Salpetersäure
  • auch Bildung bei photochemischer Reaktion im Smog aus Stickoxiden und Kohlenwasserstoffen mgl.
  • selbst ist nicht entzündlich, kann aber bei anderen Materialien die Entzündbarkeit erhöhen oder ihre spontane Verbrennung bewirken
  • in Wasser löslich
  • Einsatz bei der Herstellung von Düngemitteln, Munition und Sprengstoffen, Pflanzenschutzmitteln, Farbstoffen und Medikamenten, v.a. bei der Herstellung organischer und anorganischer Nitrat
  • Verwendung beim Ätzen und Reinigen von Metallen sowie bei der Galvanisierung

Exposition

  • Einatmen
    • Geruch und Reizeffekt haben deutliche Warnwirkung vor akut gefährlicher Konzentration
  • Haut-/Augenkontakt
    • schwere Verätzungen bei direktem Kontakt nasser oder feuchter Haut mit flüssiger Salpetersäure, konzentrierten Dämpfen oder Rauch
    • kaum Aufnahme durch die Haut
  • Verschlucken
    • schwere Verätzungen an Lippen, Mund, Rachen, Speiseröhre und Magen

akute gesundheitliche Wirkungen

  • Blut
    • Methämoglobinämie nur nach sehr ausgeprägter Exposition (i.d.R. nur in Ausmaß, das keine spezifische Behandlung erfordert)
  • Atemwege
    • i.d.R. Trockenheit von Nase und Rachen sowie Husten
    • Inhalation sehr hoher Konzentrationen –> Bronchospasmus –> Obstruktion der Atemwege –> Tod
    • Entwicklung von Atembeschwerden mit Engegefühl in der Brust und eines toxischen Lungenödems (Atemnot, Zyanose, Auswurf, Husten) noch mit Verzögerung von > 24 h mgl.
  • Hautkontakt
    • tiefe Verätzungen von Haut und Schleimhäuten durch Kontakt mit konzentrierter Salpetersäure (ggf. gelbe Verfärbung der Haut)
    • brennende Schmerzen, Rötung und Entzündungen bei Kontakt mit weniger konzentrierten Dämpfen oder Rauch der Salpetersäure
  • Magen-Darm-Trakt
    • Bauchschmerzen, Übelkeit und Erbrechen mgl.
    • diffuse Verätzung der Schleimhaut den gesamten Gastrointestinaltrakt bei Verschlucken
  • Niere
    • ggf. Störungen des Säure-Basen-Status und akutes Nierenversagen
  • Augenkontakt
    • Einwirkung von flüssiger Salpetersäure –> schwere Augenverätzungen mit Trübung der Augenoberfläche –> Penetration des Augapfels mit nachfolgender Erblindung
    • schmerzhafte Missempfindungen, krampfhaftes Blinzeln oder unbeabsichtigtes Schließen der Augenlider, Rötung und Tränenfluss niedriger Konzentrationen des Dampfes oder Rauches

mögliche Folgen

  • irreversible Haut-, Augen- und Schleimhautschädigungen durch Salpetersäure-Verätzungen (z.B. Gangrän, Blindheit oder Ösophagusstenosen)
  • i.d.R. vollständige Wiederherstellung nach Inhalation (in Einzelfällen persistierende Einschränkungen der Lungenfunktion)
  • ggf. permanente restriktive und obstruktive Lungenerkrankungen nach bronchiolärer Schädigung
  • Zerstörung von Lungengewebe sowie Narbenbildung –> chronische Dilatation von Bronchien –> erhöhte Suszeptibilität ggü. pulmonalen Infektionen
  • chronische oder länger dauernde Einwirkung –< ggf. erhöhtes Risiko von Gelbverfärbung oder Erosion der Zähne

Management

Selbstschutz der Helfer*innen

  • Tragen von Umluft unabhängigen Atemschutzgeräten und Chemieschutzanzügen
  • kontaminierte Ausrüstung nicht benutzten
  • Patient*in, die/der selbst oder deren Kleidung mit Salpetersäure benetzt ist, kann andere Personen durch direkten Kontakt oder durch ausgasende Salpetersäure gefährden

Rettung

  • Patient*innen unmittelbar aus Gefahrenbereich entfernen
  • falls selbstständiges Gehen nicht mgl., zügig mit geeigneten Mitteln unter Beachtung des Eigenschutzes aus dem Gefahrenbereich
  • absoluten Vorrang hat das ”ABC-Schema”
    • A – Atemwege freimachen (auf Blockade durch Zunge oder Fremdkörper achten)
    • B – Beatmung (Atmung der Patient*innen überprüfen, ggf. Beatmung mit ausreichendem Selbstschutz, z.B. Atemmaske, beginnen)
    • C – Circulation (Beginn der Wiederbelebung bei jeder Person, die nicht auf Ansprache reagiert und keine normale Atmung hat)
  • „CRASH“-Dekontamination
    • kontaminierte, bewusstlose oder bewegungsunfähige Patient*innen (kritisch erkrankte/verletzte Patient*innen gemäß ABCDE-Schema) unter Eigenschutz mit dafür geeigneter persönlicher Schutzausrüstung aus unmittelbarem Gefahrenbereich retten
    • falls erforderlich Notfallmaßnahmen durchführen („BLS“; z.B. Blutungskontrolle mittels Tourniquet, Herzdruckmassage etc.)
    • kontaminierte Patient*innen unter Beachtung des Eigenschutzes komplett mittels Notfall-Rettungsmesser an geeigneter Stelle außerhalb des Gefahrenbereichs entkleiden (Dauer: ca. 1 min)
    • Duschen/Abstrahlen mit viel Wasser (Dauer: ca. 1 min)
    • Umlagerung auf sauberes Tragetuch –> Wärmeerhalt –> Transport/Übergabe an RD/notärztliches Personal (Dauer: ca. 1 min)

Reinigung

  • wenn mgl., sollten Patient*innen bei eigener Reinigung mitwirken und während der Reinigung andere wichtige Hilfsmaßnahmen fortsetzen
  • bei Verunreinigung der Kleidung durch Einwirkung von flüssiger/wässriger Lösung Entfernung und sichere Verpackung von selbiger
  • betroffene Haut- & Haarpartien über mind. 15 min mit Wasser spülen
  • bei Augen-Exposition oder Augenreizungen Spülung mit Wasser oder neutraler NaCl über mind. 15 min (CAVE: Kontaktlinsen – soweit ohne zusätzliche Gefahr fürs Auge möglich – entfernen)
    • Anwendung einer Lokalanästhetikum-Lösung (z.B. Lidocain, Oxybuprocain) bei Behinderung der Augenspülung durch krampfhaften Lidschluss erwägen

initiale Behandlung (präklinisch oder klinisch)

  • unverzüglicher Transport in KH mit Intensivtherapie-Möglichkeiten bei hoher Expositionskonzentration oder Verschlucken
  • empirische Therapie
  • kein spezifisches Antidot verfügbar
  • empfohlene Maßnahmen bei Formaldehydkonzentration > 1,0 ppm (abhängig von der Dauer der Einwirkung), vorhandenen Symptomen (z.B. Reizungen der Augen oder pulmonale Symptome) und bei V.a. Exposition ohne bekannte Expositionsdosis
    • Sauerstoffgabe
    • Verabreichung von 8 Sprühstößen Beclometason (800 μg Beclometasondipropionat) aus Dosieraerosol
    • bei Zeichen einer Verengung der Atemwege (z.B. Bronchospasmus oder Stridor)
      • 2 mg Adrenalin (2 mL) + 3mL NaCl 0,9% über Verneblermaske
      • Gabe eines ß2-selektiven Adrenozeptor-Agonisten (z.B. 4 Hübe Terbutalin, Salbutamol oder Fenoterol; ggf. Wdh. nach 10 min); alternativ 2,5 mg Salbutamol und 0,5 mg Ipratropiumbromid über Verneblermaske
      • falls Verneblung nicht mgl.: 0,25 – 0,5 mg Terbutalinsulfat s.c. oder 0,2 – 0,4 mg Salbutamol i.v. über 15 min
      • 250 mg Methylprednisolon i.v. (oder äquivalente Steroiddosis)
    • bei Zeichen eines toxischen Lungenödems (z.B. schaumiger Auswurf, feuchte Rasselgeräusche)
      • CPAP-Therapie
      • 1000 mg Methylprednisolon i.v. (oder äquivalente Steroiddosis)
      • bei (zunehmender) resp. Insuffizienz erweitertes Atemwegsmanagement, z.B. ETI oder ggf. Koniotomie
    • Hautkontakt kann schwere Schädigungen hervorrufen, die wie Verbrennungen zu behandeln sind (adäquate Flüssigkeitsgabe, Analgesie, Wärmeerhalt, Abdeckung des betroffenen Hautareals mit steriler Auflage oder sauberem Tuch)
    • Augen-Exposition kann schwere Schädigungen hervorrufen, die wie Verbrennungen zu behandeln sind (CAVE: Augenarzt konsultieren)
    • nach Verschlucken keinesfalls Erbrechen provozieren
      • zeitnaher Transport in Endoskopie-Zentrum bei Symptome einer Ösophagusreizung oder -verätzung
      • sofortige Magenspülung bei Verschlucken von signifikanter Dosis vor < 30 min vor Endoskopie, wenn Perforation ausgeschlossen werden kann

weiteres Vorgehen und Behandlung

  • Pulsoxymetrie, p.a.-Thorax-Röntgen und Spirometrie neben Anamnese, körperlicher Untersuchung und Vitalfunktionen
    • radiologisch eindeutige Zeichen eines Lungenödems (Vergrößerung der Hili, typische, zentral betonte, fleckförmige Verschattungen im Thorax Röntgenbild) sind späte Zeichen, die erst 6 – 8 h oder noch später nach Exposition erkennbar sind
  • Routinelaboruntersuchung: großes Blutbild, BZ & Elektrolyte
  • Nachbeobachtung über angemessenen Zeitraum und wiederholte Nachuntersuchungen
  • unverzüglich BGA (art.) und Thorax-Röntgen wiederholen bei SpO2 < 90 %
  • O2 über Maske bei verschlechterter Blutgaskonzentrationen und/oder Zeichen eines toxischen Lungenödems im Thorax-Röntgen
  • CPAP-Therapie innerhalb der ersten 24 h bei sich manifestierender Verschlechterung (v.a. bei Tachypnoe mit AF > 30/min und gleichzeitiger pCO₂-Abnahme)
  • bei Lungenödem engmaschige Kontrolle von Flüssigkeitsaufnahme und -ausscheidung sowie Elektrolyten (CAVE: positive Flüssigkeitsbilanz vermeiden)
  • ZVK-Anlage zur Optimierung des Flüssigkeitsmanagements erwägen
  • Methylprednisolon (oder eines äquivalenten Steroids) i.v. alle 8 – 12 h bei persistierendem Lungenödem
  • keine routinemäßige prophylaktische Antibiotikagabe (ggf. basierend auf Ergebnissen der Sputum-Kulturen indiziert; CAVE: Pneumonie als Komplikation mgl.)

Entlassung der Patient*innen/Anweisungen für weiteres Verhalten

  • Entlassung nach angemessener Nachbeobachtungszeit bei klinisch asymptomatischen Patient*innen mit geringer Expositionskonzentration < 3 ppm und unauffälligen klinischen Untersuchungsbefunden und keinerlei Zeichen einer toxischen Wirkung unter folgenden Umständen:
    • mündliche & schriftliche Informationen und Empfehlungen mit Anweisungen für weiteres Verhalten und Aufforderung sich bei Auftreten gesundheitlicher Beschwerden sofort in ärztliche Behandlung zu begeben
    • ärztliches Personal ist der Ansicht, dass die Patient*innen die toxischen Wirkungen vom Acrylnitril kennt bzw. verstanden hat
    • weiterbehandelndes ärztliches Personal ist unterrichtet, so dass regelmäßiger Kontakt zw. Patient*innen und Ärzt*innen in den folgenden 24 h möglich ist
    • keine schwere körperliche Arbeit in den folgenden 24 h
    • mind. 72 h kein Rauchen und Zigarettenrauch meiden
    • bei ernsten Haut- oder Augenverletzungen erneute Untersuchung nach 24 h
    • Spirometrie nach Entlassung in regelmäßigen Abständen wiederholen bis zur Normalisierung der Werte auf die Ausgangswerte der Patient*innen vor Exposition
Published inLeitlinien kompakt

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