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Leitlinie „Chemical Emergency Medical Guideline – Schwefelwasserstoff“ der BASF

veröffentlichende Fachgesellschaft: BASF Corporate Health Management – Humantoxikologie
Klassifikation gemäß AWMF:
Datum der Veröffentlichung: 01.01.2026
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://medicalguidelines.basf.com/downloads

grundsätzliche Informationen zur Substanz

  • Schwefelwasserstoff (H2S)
  • Synonyme: Wasserstoffsulfid
  • bei Raumtemperatur farbloses, brennbares und leicht entzündbares Gas mit Geruch nach fauligen Eiern
  • unter Druck oder bei Temperaturen unter – 60 °C klare, farblose Flüssigkeit
  • nur mäßig wasserlöslich
  • Einsatz in der Landwirtschaft (als Desinfektionsmittel), Brauereiindustrie, Ledergerbung, Klebstoffherstellung, Gummivulkanisation, Metallrückgewinnung, Öl- und Gasförderung und Verarbeitung, Kunstfaserherstellung, Druckindustrie, Fellverarbeitung, Düngemittelherstellung, Zuckerindustrie, Farbenherstellung und analytischen Chemie

Exposition

  • Einatmen
    • Exposition im Wesentlichen durch Einatmen
    • Geruch und reizende Wirkung haben deutlichen Warneffekt, bieten aber keinen sicheren Schutz vor schädlichen Konzentrationen
    • Abstumpfen der Geruchswahrnehmung und Reizeffekte bei chronischer Einwirkung niedriger Konzentrationen
    • Erstickungsgefahr in schlecht gelüfteten, niedrig liegenden oder geschlossenen Räumen
  • Haut-/Augenkontakt
    • Reizungen bei Einwirkung von flüssigem Schwefelwasserstoff oder Gas auf nasse oder feuchte Haut bzw. Augen
  • Verschlucken
    • Verschlucken unwahrscheinlich (Gas bei Raumtemperatur)

akute gesundheitliche Wirkungen

  • Atemwege
    • Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindel, Schwächegefühl, Verwirrtheit, Blutdruckabfall und Atemwegsreizungen durch Schwefelwasserstoffgas
    • Bewusstlosigkeit und Versagen der Atmung und des Herz-Kreislauf-Systems mgl.
    • plötzliche Bewusstlosigkeit und Kollaps nach Einatmen hoher Konzentrationen ist charakteristisch –> danach ggf. eine Zeitlang agitiert und verwirrt
  • Hautkontakt
    • Reizungen bei Einwirkung hoher Schwefelwasserstoffgaskonzentrationen auf nasse oder feuchte Haut mgl.
    • Erfrierungen bei Einwirkung von unter Druck stehendem, flüssigem Schwefelwasserstoff
  • Augenkontakt
    • Augenreizungen mit Brennen, Rötung, Tränenfluss und Lidschluss bei niedriger Gaskonzentration
    • Kontakt mit flüssigem Schwefelwasserstoff–> Trübung der Augenoberfläche –> später andauernde Schädigung des Auges

mögliche Folgen

  • weitere Besserung der Symptomatik erwartbar bei Überleben der ersten 48 h
  • Normalisierung der Lungenfunktion nach akuter Einwirkung i.d.R. in 7 – 14 d
  • i.d.R. vollständige Wiederherstellung
  • Persistenz einer erhöhten Sensitivität ggü. reizenden Stoffen –> Bronchospasmen oder chronische Bronchitis (“reactive airways dysfunction syndrome” (RADS) besteht ggf. über mehrere Jahre)
  • Zerstörung von Lungengewebe sowie Narbenbildung –> chronische Dilatation von Bronchien –> erhöhte Suszeptibilität ggü. pulmonalen Infektionen
  • bleibende neurologische Störungen aufgrund Sauerstoffminderversorgung bei respiratorischer Insuffizienz

Dosis-Wirkungs-Beziehung

SchwefelwasserstoffkonzentrationWirkung/Effekte
0,02 – 0,2 ppmGeruchswahrnehmung (Toleranzentwicklung)
50 – 150 ppmAugen- und Atemwegsreizung, Lähmung der Geruchswahrnehmung
200 – 500 ppmBronchitis, Kopfschmerzen, Schwindel, Schwäche
500 – 1000 ppmLungenödem, Atemdepression, Bewusstlosigkeit
1000 – 1500 ppmplötzliche Bewusstlosigkeit, Kollaps, Atemstillstand, tödlich innerhalb weniger Minuten
1800 – 5000 ppmunmittelbar tödlich

Management

Selbstschutz der Helfer*innen

  • Tragen von Umluft unabhängigen Atemschutzgeräten und Chemieschutzanzügen
  • kontaminierte Ausrüstung nicht verwenden
  • Patient*innen, die selbst oder deren Kleidung mit flüssigem Schwefelwasserstoff benetzt ist, kann andere Personen durch direkten Kontakt oder durch Dämpfe gefährden
  • keine Gefahr durch Kontakt mit Patient*innen, die nur Dämpfen/Gas ausgesetzt waren

Rettung

  • Patient*innen unmittelbar aus Gefahrenbereich entfernen
  • falls selbstständiges Gehen nicht mgl., zügig mit geeigneten Mitteln unter Beachtung des Eigenschutzes aus dem Gefahrenbereich
  • absoluten Vorrang hat das ”ABC-Schema”
    • A – Atemwege freimachen (auf Blockade durch Zunge oder Fremdkörper achten)
    • B – Beatmung (Atmung der Patient*innen überprüfen, ggf. Beatmung mit ausreichendem Selbstschutz, z.B. Atemmaske, beginnen)
    • C – Circulation (Beginn der Wiederbelebung bei jeder Person, die nicht auf Ansprache reagiert und keine normale Atmung hat)
  • „CRASH“-Dekontamination
    • kontaminierte, bewusstlose oder bewegungsunfähige Patient*innen (kritisch erkrankte/verletzte Patient*innen gemäß ABCDE-Schema) unter Eigenschutz mit dafür geeigneter persönlicher Schutzausrüstung aus unmittelbarem Gefahrenbereich retten
    • falls erforderlich Notfallmaßnahmen durchführen („BLS“; z.B. Blutungskontrolle mittels Tourniquet, Herzdruckmassage etc.)
    • kontaminierte Patient*innen unter Beachtung des Eigenschutzes komplett mittels Notfall-Rettungsmesser an geeigneter Stelle außerhalb des Gefahrenbereichs entkleiden (Dauer: ca. 1 min)
    • Duschen/Abstrahlen mit viel Wasser (Dauer: ca. 1 min)
    • Umlagerung auf sauberes Tragetuch –> Wärmeerhalt –> Transport/Übergabe an RD/notärztliches Personal (Dauer: ca. 1 min)

Reinigung

  • keine speziellen Reinigungs-Maßnahmen nach Gas-Exposition ohne Haut- oder Augenreizung
  • wenn mgl., sollten Patient*innen bei eigener Reinigung mitwirken und während der Reinigung andere wichtige Hilfsmaßnahmen fortsetzen
  • bei Verunreinigung der Kleidung durch Einwirkung von flüssiger/wässriger Lösung Entfernung und sichere Verpackung von selbiger
  • betroffene Haut- & Haarpartien über mind. 15 min mit Wasser spülen
  • bei Augen-Exposition oder Augenreizungen Spülung mit Wasser oder neutraler NaCl über mind. 15 min (CAVE: Kontaktlinsen – soweit ohne zusätzliche Gefahr fürs Auge möglich – entfernen)

initiale Behandlung (präklinisch oder klinisch)

  • unverzüglicher Transport in KH mit Intensivtherapie-Möglichkeiten bei Expositionskonzentration > 50 – 150 ppm (abhängig von der Dauer der Einwirkung) oder unklarer, aber wahrscheinlich relevanter Expositionsdosis
  • Beatmung und Gabe von 100% befeuchtetem Sauerstoff bei stattgefundener oder vermuteter Schwefelwasserstoffvergiftung
  • sofortige ETI unter Sedierung mit Benzodiazepin- und Morphinderivaten bei allen bewusstlosen Patient*innen
    • Beatmung mit FiO2 von 1,0 (100% Sauerstoff) unabhängig vom Vorliegen einer BGA
    • sehr hohe paO2-Werte (bis zu 200 mmHg) über mehrere Stunden tolerabel
  • Sauerstoff ist als Antidot bei Schwefelwasserstoffvergiftung anzusehen
  • empfohlene Maßnahmen bei Expositionskonzentration > 50 – 150 ppm (abhängig von der Dauer der Einwirkung), vorhandenen Symptomen (z.B. Reizungen der Augen oder pulmonale Symptome) und bei V.a. Exposition ohne bekannte Expositionsdosis
    • Sauerstoffgabe
    • Verabreichung von 8 Sprühstößen Beclometason (800 μg Beclometasondipropionat) aus Dosieraerosol
    • bei Zeichen einer Verengung der Atemwege (z.B. Bronchospasmus oder Stridor)
      • 2 mg Adrenalin (2 mL) + 3mL NaCl 0,9% über Verneblermaske
      • Gabe eines ß2-selektiven Adrenozeptor-Agonisten (z.B. 4 Hübe Terbutalin, Salbutamol oder Fenoterol; ggf. Wdh. nach 10 min); alternativ 2,5 mg Salbutamol und 0,5 mg Ipratropiumbromid über Verneblermaske
      • falls Verneblung nicht mgl.: 0,25 – 0,5 mg Terbutalinsulfat s.c. oder 0,2 – 0,4 mg Salbutamol i.v. über 15 min
      • 250 mg Methylprednisolon i.v. (oder äquivalente Steroiddosis)
    • bei Zeichen eines toxischen Lungenödems (z.B. schaumiger Auswurf, feuchte Rasselgeräusche)
      • CPAP-Therapie
      • 1000 mg Methylprednisolon i.v. (oder äquivalente Steroiddosis)
      • bei (zunehmender) resp. Insuffizienz erweitertes Atemwegsmanagement, z.B. ETI oder ggf. Koniotomie
    • Hautkontakt kann schwere Schädigungen hervorrufen, die wie Verbrennungen zu behandeln sind (adäquate Flüssigkeitsgabe, Analgesie, Wärmeerhalt, Abdeckung des betroffenen Hautareals mit steriler Auflage oder sauberem Tuch)
    • Augen-Exposition kann schwere Schädigungen hervorrufen, die wie Verbrennungen zu behandeln sind (CAVE: Augenarzt konsultieren)

Antidot-Behandlung

  • Wirksamkeit von Antidota bei Schwefelwasserstoffvergiftungen bislang nicht in kontrollierten klinischen Studien nachgewiesen worden
  • vereinzelte Berichte über Einsatz von 4-DMAP, Nitrit und auch Hydroxycobalamin als Antidot nach Schwefelwasserstoff-Intoxikation
  • alle bisher publizierten Daten bzw. Einzelfallberichte deuten aber allenfalls darauf hin, dass kritische, bewusstlose Patient*innen mit sehr wahrscheinlicher Schwefelwasserstoff-Intoxikation von sehr zeitnaher (bis max. 30 min nach Exposition) Antidot-Gabe profitieren könnten

weiteres Vorgehen und Behandlung

  • Pulsoxymetrie, p.a.-Thorax-Röntgen und Spirometrie neben Anamnese, körperlicher Untersuchung und Vitalfunktionen
    • radiologisch eindeutige Zeichen eines Lungenödems (Vergrößerung der Hili, typische, zentral betonte, fleckförmige Verschattungen im Thorax Röntgenbild) sind späte Zeichen, die erst 6 – 8 h oder noch später nach Exposition erkennbar sind
  • Routinelaboruntersuchung: großes Blutbild, Glukose & Elektrolyte
  • Nachbeobachtung über angemessenen Zeitraum und wiederholte Nachuntersuchungen
  • unverzüglich BGA (art.) und Thorax-Röntgen wiederholen bei SpO2 < 93 %
  • O2 über Maske bei verschlechterter Blutgaskonzentrationen und/oder Zeichen eines toxischen Lungenödems im Thorax-Röntgen
  • CPAP-Therapie innerhalb der ersten 24 h bei sich manifestierender Verschlechterung (v.a. bei Tachypnoe mit AF > 30/min und gleichzeitiger pCO₂-Abnahme)
  • bei Lungenödem engmaschige Kontrolle von Flüssigkeitsaufnahme und -ausscheidung sowie Elektrolyten (CAVE: positive Flüssigkeitsbilanz vermeiden)
  • ZVK-Anlage zur Optimierung des Flüssigkeitsmanagements erwägen
  • Methylprednisolon (oder eines äquivalenten Steroids) i.v. alle 8 – 12 h bei persistierendem Lungenödem
  • keine routinemäßige prophylaktische Antibiotikagabe (ggf. basierend auf Ergebnissen der Sputum-Kulturen indiziert; CAVE: Pneumonie als Komplikation mgl.)
  • ggf. Sedierung (z.B. mit Benzodiazepinen) bei agitierten und verwirrten Patient*innen erforderlich

Entlassung der Patient*innen/Anweisungen für weiteres Verhalten

  • Entlassung nach angemessener Nachbeobachtungszeit bei klinisch asymptomatischen Patient*innen mit Expositionskonzentration < 50 ppm und unauffälligen klinischen Untersuchungsbefunden und keinerlei Zeichen einer toxischen Wirkung unter folgenden Umständen:
    • mündliche & schriftliche Informationen und Empfehlungen mit Anweisungen für weiteres Verhalten und Aufforderung sich bei Auftreten gesundheitlicher Beschwerden sofort in ärztliche Behandlung zu begeben
    • ärztliches Personal ist der Ansicht, dass die Patient*innen die toxischen Wirkungen vom Acrylnitril kennt bzw. verstanden hat
    • weiterbehandelndes ärztliches Personal ist unterrichtet, so dass regelmäßiger Kontakt zw. Patient*innen und Ärzt*innen in den folgenden 24 h möglich ist
    • keine schwere körperliche Arbeit in den folgenden 24 h
    • mind. 72 h kein Rauchen und Zigarettenrauch meiden
    • bei ernsten Haut- oder Augenverletzungen erneute Untersuchung nach 24 h
    • Spirometrie nach Entlassung in regelmäßigen Abständen wiederholen bis zur Normalisierung der Werte auf die Ausgangswerte der Patient*innen vor Exposition
Published inLeitlinien kompakt

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