veröffentlichende Fachgesellschaft: BASF Corporate Health Management – Humantoxikologie
Klassifikation gemäß AWMF:
Datum der Veröffentlichung: 01.01.2026
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://medicalguidelines.basf.com/downloads
grundsätzliche Informationen zur Substanz
- Stickstoffdioxid (NO2)
- Synonym: Distickstofftetroxid (N2O4)
- bis 21 °C: farblose bis gelbe Flüssigkeit; über 21 °C: Gas
- konzentriertes Gas hat dunkelviolette bis schwarze Farbe –> bei Verdünnung rotbraune bis gelbe Farbe
- reizender scharfer Geruch bei Konzentrationen von 1 – 5 ppm
- Bildung von Salpetersäure bei Kontakt mit Wasser
- selbst ist nicht entzündlich, kann aber bei anderen Materialien Entzündbarkeit erhöhen oder spontane Verbrennung bewirken
- entsteht auf natürlicher Weise bei Verbrennung fossiler Brennstoffe wie Kohle, Öl oder Gas sowie bei der Fermentation von Getreide in Silos
- Freisetzung bei der Reaktion zw. Salpetersäure und organischen Stoffen
- Bildung bei der Einwirkung von Salpetersäure auf Metalle, z. B. beim Galvanisieren, Beizen und Ätzen
Exposition
- Einatmen
- Geruch und Reizeffekt haben deutliche Warnwirkung vor akut gefährlicher Konzentration
- Haut-/Augenkontakt
- schwere Verätzungen bei direktem Kontakt nasser oder feuchter Haut mit flüssigem Stickstoffdioxid oder konzentrierten Dämpfen
- kaum Aufnahme durch die Haut
- Verschlucken
- schwere Verätzungen an Lippen, Mund, Rachen, Speiseröhre und Magen bei Verschlucken
akute gesundheitliche Wirkungen
- Atemwege
- i.d.R. Trockenheit von Nase und Rachen sowie Husten
- Inhalation sehr hoher Konzentrationen –> Bronchospasmus –> Obstruktion der Atemwege –> Tod
- Entwicklung von Atembeschwerden mit Engegefühl in der Brust und toxischem Lungenödem (Atemnot, Zyanose, Auswurf, Husten) noch mit Verzögerung von < 24 h mgl.
- akute und chronische Veränderungen im pulmonalen System, z. B. Lungenödem, Lungenentzündung, Bronchitis, Bronchiolitis, Emphysem, sowie möglicherweise eine Methämoglobinämie
- unmittelbar nach Exposition i.d.R. außer leichtem Husten, Müdigkeit oder Übelkeit keine Symptome (CAVE: auch nach zunächst nur minimalen Symptomen ist Entwicklung eines tödlichen toxischen Lungenödems mgl.)
- Entwicklung weiterer akut Effekte innerhalb 1 – 2 h nach Exposition, z. B. Tachypnoe, Tachykardie, feines alveoläres Knistern, pfeifendes Atmegeräusch sowie Zyanose
- ggf. akute Dyspnoe und Husten, die über 2 – 3 Wochen langsam abklingen
- ggf. zweite Phase mit plötzlichem Auftreten von Fieber und Schüttelfrost, schwerere Atemnot, Zyanose und Lungenödem (keine Korrelation zw. Schwere der Symptome der ersten und denjenigen der zweiten Phase)
- Hautkontakt
- tiefe Verätzungen von Haut und Schleimhäuten bei Kontakt mit konzentriertem Stickstoffdioxid –> ggf. gelbe Verfärbung der Haut
- brennende Schmerzen, Rötung und Entzündungen bei Kontakt mit weniger konzentrierten Dämpfen oder Rauch
- Augenkontakt
- Einwirkung von flüssigem Stickstoffdioxid –> schwere Augenverätzungen mit Trübung der Augenoberfläche –> Penetration des Augapfels mit nachfolgender Erblindung
- schmerzhafte Missempfindungen, krampfhaftes Blinzeln oder unbeabsichtigtes Schließen der Augenlider, Rötung und Tränenfluss bei niedriger Konzentrationen des Dampfes oder Rauches
- Blut
- Methämoglobinämie nur nach sehr ausgeprägter Exposition (allerdings gewöhnlich nur in Ausmaß, das keine spezifische Behandlung erfordert)
- Magen-Darm-Trakt
- ggf. Bauchschmerzen, Übelkeit und Erbrechen
- diffuse Verätzung der Schleimhaut des gesamten Gastrointestinaltrakts bei Verschlucken
- Niere
- ggf. Störungen des Säure-Basen-Status und akutes Nierenversagen
mögliche Folgen
- ggf. irreversible Haut-, Augen- und Schleimhautschädigungen (z.B. Gangrän, Blindheit, oder Ösophagusstenosen)
- i.d.R. vollständige Wiederherstellung nach Inhalation (in Einzelfällen Persistenz von Symptomen und Einschränkungen der Lungenfunktion)
- ggf. permanente restriktive und obstruktive Lungenerkrankungen nach bronchiolärer Schädigung
- Zerstörung von Lungengewebe sowie Narbenbildung –> chronische Dilatation von Bronchien –> erhöhte Suszeptibilität ggü. pulmonalen Infektionen
- ggf. erhöhtes Risiko von Gelbverfärbung oder Erosion der Zähne bei chronischer oder länger andauernder Einwirkung
Dosis-Wirkungs-Beziehung
| Stickstoffdioxidkonzentrationen | Wirkung/Effekte |
|---|---|
| 1 – 5 ppm | Geruchsschwelle (Toleranzentwicklung möglich) |
| 5 – 10 ppm | leichte Schleimhautreizung |
| 25 ppm | sofortiges Auftreten von Brustschmerzen, Atemnot, Husten, Bronchitis (gewöhnlich komplett reversibel) |
| 50 – 150 ppm | Bronchiolitis, fokale Lungenentzündung, irreversible Lungenschäden mgl. |
| 100 ppm | Lungenödem mgl. |
| 1000 ppm | tödlich innerhalb weniger Minuten |
Management
Selbstschutz der Helfer*innen
- Tragen von Umluft unabhängigen Atemschutzgeräten und Chemieschutzanzügen
- kontaminierte Ausrüstung nicht verwenden
- Patient*innen, die selbst oder deren Kleidung mit Stickstoffdioxid benetzt ist, kann andere Personen durch direkten Kontakt oder durch Gas/Dämpfe gefährden
Rettung
- Patient*innen unmittelbar aus Gefahrenbereich entfernen
- falls selbstständiges Gehen nicht mgl., zügig mit geeigneten Mitteln unter Beachtung des Eigenschutzes aus dem Gefahrenbereich
- absoluten Vorrang hat das ”ABC-Schema”
- A – Atemwege freimachen (auf Blockade durch Zunge oder Fremdkörper achten)
- B – Beatmung (Atmung der Patient*innen überprüfen, ggf. Beatmung mit ausreichendem Selbstschutz, z.B. Atemmaske, beginnen)
- C – Circulation (Beginn der Wiederbelebung bei jeder Person, die nicht auf Ansprache reagiert und keine normale Atmung hat)
Reinigung
- keine speziellen Reinigungs-Maßnahmen nach Gas-Exposition ohne Haut- oder Augenreizung
- wenn mgl., sollten Patient*innen bei eigener Reinigung mitwirken und während der Reinigung andere wichtige Hilfsmaßnahmen fortsetzen
- bei Verunreinigung der Kleidung durch Einwirkung von flüssiger/wässriger Lösung Entfernung und sichere Verpackung von selbiger
- betroffene Haut- & Haarpartien über mind. 15 min mit Wasser spülen
- bei Augen-Exposition oder Augenreizungen Spülung mit Wasser oder neutraler NaCl über mind. 15 min (CAVE: Kontaktlinsen – soweit ohne zusätzliche Gefahr fürs Auge möglich – entfernen)
initiale Behandlung (präklinisch oder klinisch)
- unverzüglicher Transport in KH mit Intensivtherapie-Möglichkeiten bei Expositionskonzentration > 10 ppm (abhängig von der Dauer der Einwirkung) oder unklarer, aber wahrscheinlich relevanter Expositionsdosis
- empfohlene Maßnahmen bei Expositionskonzentration > 10 ppm (abhängig von der Dauer der Einwirkung), vorhandenen Symptomen (z.B. Reizungen der Augen oder pulmonale Symptome) und bei V.a. Exposition ohne bekannte Expositionsdosis
- Sauerstoffgabe
- Verabreichung von 8 Sprühstößen Beclometason (800 μg Beclometasondipropionat) aus Dosieraerosol
- bei Zeichen einer Verengung der Atemwege (z.B. Bronchospasmus oder Stridor)
- 2 mg Adrenalin (2 mL) + 3mL NaCl 0,9% über Verneblermaske
- Gabe eines ß2-selektiven Adrenozeptor-Agonisten (z.B. 4 Hübe Terbutalin, Salbutamol oder Fenoterol; ggf. Wdh. nach 10 min); alternativ 2,5 mg Salbutamol und 0,5 mg Ipratropiumbromid über Verneblermaske
- falls Verneblung nicht mgl.: 0,25 – 0,5 mg Terbutalinsulfat s.c. oder 0,2 – 0,4 mg Salbutamol i.v. über 15 min
- 250 mg Methylprednisolon i.v. (oder äquivalente Steroiddosis)
- bei Zeichen eines toxischen Lungenödems (z.B. schaumiger Auswurf, feuchte Rasselgeräusche)
- CPAP-Therapie
- 1000 mg Methylprednisolon i.v. (oder äquivalente Steroiddosis)
- bei (zunehmender) resp. Insuffizienz erweitertes Atemwegsmanagement, z.B. ETI oder ggf. Koniotomie
- Hautkontakt kann schwere Schädigungen hervorrufen, die wie Verbrennungen zu behandeln sind (adäquate Flüssigkeitsgabe, Analgesie, Wärmeerhalt, Abdeckung des betroffenen Hautareals mit steriler Auflage oder sauberem Tuch)
- Augen-Exposition kann schwere Schädigungen hervorrufen, die wie Verbrennungen zu behandeln sind (CAVE: Augenarzt konsultieren)
- nach Verschlucken keinesfalls Erbrechen provozieren
- zeitnaher Transport in Endoskopie-Zentrum bei Symptome einer Ösophagusreizung oder -verätzung
- sofortige Magenspülung bei Verschlucken von signifikanter Dosis vor < 30 min vor Endoskopie, wenn Perforation ausgeschlossen werden kann
weiteres Vorgehen und Behandlung
- Pulsoxymetrie, p.a.-Thorax-Röntgen und Spirometrie neben Anamnese, körperlicher Untersuchung und Vitalfunktionen
- radiologisch eindeutige Zeichen eines Lungenödems (Vergrößerung der Hili, typische, zentral betonte, fleckförmige Verschattungen im Thorax Röntgenbild) sind späte Zeichen, die erst 6 – 8 h oder noch später nach Exposition erkennbar sind
- Routinelaboruntersuchung: großes Blutbild, Glukose & Elektrolyte
- Nachbeobachtung über angemessenen Zeitraum und wiederholte Nachuntersuchungen
- unverzüglich BGA (art.) und Thorax-Röntgen wiederholen bei SpO2 < 93 %
- O2 über Maske bei verschlechterter Blutgaskonzentrationen und/oder Zeichen eines toxischen Lungenödems im Thorax-Röntgen
- CPAP-Therapie innerhalb der ersten 24 h bei sich manifestierender Verschlechterung (v.a. bei Tachypnoe mit AF > 30/min und gleichzeitiger pCO₂-Abnahme)
- bei Lungenödem engmaschige Kontrolle von Flüssigkeitsaufnahme und -ausscheidung sowie Elektrolyten (CAVE: positive Flüssigkeitsbilanz vermeiden)
- ZVK-Anlage zur Optimierung des Flüssigkeitsmanagements erwägen
- Methylprednisolon (oder eines äquivalenten Steroids) i.v. alle 8 – 12 h bei persistierendem Lungenödem
- keine routinemäßige prophylaktische Antibiotikagabe (ggf. basierend auf Ergebnissen der Sputum-Kulturen indiziert; CAVE: Pneumonie als Komplikation mgl.)
Entlassung der Patient*innen/Anweisungen für weiteres Verhalten
- Entlassung nach angemessener Nachbeobachtungszeit bei klinisch asymptomatischen Patient*innen mit Expositionskonzentration < 10 ppm und unauffälligen klinischen Untersuchungsbefunden und keinerlei Zeichen einer toxischen Wirkung unter folgenden Umständen:
- mündliche & schriftliche Informationen und Empfehlungen mit Anweisungen für weiteres Verhalten und Aufforderung sich bei Auftreten gesundheitlicher Beschwerden sofort in ärztliche Behandlung zu begeben
- ärztliches Personal ist der Ansicht, dass die Patient*innen die toxischen Wirkungen vom Acrylnitril kennt bzw. verstanden hat
- weiterbehandelndes ärztliches Personal ist unterrichtet, so dass regelmäßiger Kontakt zw. Patient*innen und Ärzt*innen in den folgenden 24 h möglich ist
- keine schwere körperliche Arbeit in den folgenden 24 h
- mind. 72 h kein Rauchen und Zigarettenrauch meiden
- bei ernsten Haut- oder Augenverletzungen erneute Untersuchung nach 24 h
- Spirometrie nach Entlassung in regelmäßigen Abständen wiederholen bis zur Normalisierung der Werte auf die Ausgangswerte der Patient*innen vor Exposition


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