veröffentlichende Fachgesellschaft: BASF Corporate Health Management – Humantoxikologie
Klassifikation gemäß AWMF:
Datum der Veröffentlichung: 01.01.2026
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://medicalguidelines.basf.com/downloads
grundsätzliche Informationen zur Substanz
- Tetrahydrofuran (C4H8O)
- Synonyme: THF, Tetramethylenoxid
- bei Raumtemperatur (Siedepunkt. 66 °C) klare, farblose Flüssigkeit
- Dämpfe und Flüssigkeit sind entzündlich
- azeton- oder etherartiger Geruch
- Geruchsschwelle liegt bei 2 – 7,4 ppm
- mischbar in organischen Lösemitteln
- Entstehung explosiver Peroxide und Kohlenmonoxid bei Verbrennung
- organisches Lösungsmittel für natürliche und synthetische Polymere und Harze
- Verwendung bei der Herstellung von Lacken, Klebern, Farben und Tinten und in der Textilherstellung
Exposition
- Einatmen
- Exposition erfolgt im Wesentlichen durch Einatmen
- schnelle Aufnahme über die Lunge
- Haut-/Augenkontakt
- Aufnahme über die Haut mgl.
- allgemeine Vergiftungserscheinungen
- Verschlucken
- Aufnahme über Magen-Darmtrakt mgl.
- Verschlucken am Arbeitsplatz eher selten
- kann beim Verschlucken in die Atemwege gelangen
akute gesundheitliche Wirkungen
- systemische Effekte
- allgemeine Vergiftungserscheinungen führen wie Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindel, Schwäche, Verwirrtheit und Bewusstlosigkeit
- Zeichen einer Reizung der oberen Atemwege, gefolgt von Asphyxie, Muskelschwäche, Herzrhythmusstörungen, Koma und Atemstillstand bei Exposition ggü. hohen Konzentrationen
- ggf. ZNS-Störungen und Leberenzymveränderungen
- Atemwege
- Reizung der oberen Atemwege
- Hautkontakt
- Reizungen der Haut bei lokaler Einwirkung von flüssigem Tetrahydrofuran
- Augenkontakt
- Reizungen der Augen mit Rötung, Brennen, Tränenfluss oder krampfhaftem Lidschluss bei lokaler Einwirkung von flüssigem Tetrahydrofuran oder hohen Dampfkonzentrationen
mögliche Folgen
- weitere Besserung der Symptomatik erwartbar bei Überleben der ersten 48 h
- Normalisierung der Lungenfunktion nach akuter Einwirkung i.d.R. in 7 – 14 d
- i.d.R. vollständige Wiederherstellung
- Persistenz einer erhöhten Sensitivität ggü. reizenden Stoffen –> Bronchospasmen oder chronische Bronchitis (Schwefeldioxidgas-induziertes “reactive airways dysfunction syndrome” (RADS) besteht ggf. über mehrere Jahre)
- Zerstörung von Lungengewebe sowie Narbenbildung –> chronische Dilatation von Bronchien –> erhöhte Suszeptibilität ggü. pulmonalen Infektionen
- ggf. zentralnervöse Störungen, Leber- und Nierenschädigungen
Dosis-Wirkungs-Beziehung

Management
Selbstschutz der Helfer*innen
- Tragen von Umluft unabhängigen Atemschutzgeräten und Chemieschutzanzügen
- Patient*in, die/der selbst oder deren Kleidung mit flüssigem Tetrahydrofuran benetzt ist, kann andere Personen durch direkten Kontakt oder durch ausgasendes Tetrahydrofuran gefährden
- keine Gefahr durch Kontakt mit Patient*innen, die nur Dämpfen ausgesetzt waren
Rettung
- Patient*innen unmittelbar aus Gefahrenbereich entfernen
- falls selbstständiges Gehen nicht mgl., zügig mit geeigneten Mitteln unter Beachtung des Eigenschutzes aus dem Gefahrenbereich
- absoluten Vorrang hat das ”ABC-Schema”
- A – Atemwege freimachen (auf Blockade durch Zunge oder Fremdkörper achten)
- B – Beatmung (Atmung der Patient*innen überprüfen, ggf. Beatmung mit ausreichendem Selbstschutz, z.B. Atemmaske, beginnen)
- C – Circulation (Beginn der Wiederbelebung bei jeder Person, die nicht auf Ansprache reagiert und keine normale Atmung hat)
Reinigung
- keine speziellen Reinigungs-Maßnahmen nach Dampf/Gas-Exposition ohne Haut- oder Augenreizung
- wenn mgl., sollten Patient*innen bei eigener Reinigung mitwirken und während der Reinigung andere wichtige Hilfsmaßnahmen fortsetzen
- bei Verunreinigung der Kleidung durch Einwirkung von flüssiger/wässriger Lösung Entfernung und sichere Verpackung von selbiger
- betroffene Haut- & Haarpartien über mind. 15 min mit Wasser spülen
- bei Augen-Exposition oder Augenreizungen Spülung mit Wasser oder neutraler NaCl über mind. 15 min (CAVE: Kontaktlinsen – soweit ohne zusätzliche Gefahr fürs Auge möglich – entfernen)
- Anwendung einer Lokalanästhetikum-Lösung (z.B. Lidocain, Oxybuprocain) bei Behinderung der Augenspülung durch krampfhaften Lidschluss erwägen
initiale Behandlung (präklinisch oder klinisch)
- unverzüglicher Transport in KH mit Intensivtherapie-Möglichkeiten bei Expositionskonzentration > 50 – 200 ppm (abhängig von der Dauer der Einwirkung) oder unklarer, aber wahrscheinlich relevanter Expositionsdosis
- empirische Therapie
- kein spezifisches Antidot verfügbar
- empfohlene Maßnahmen bei Expositionskonzentration > 50 – 200 ppm (abhängig von der Dauer der Einwirkung), vorhandenen Symptomen (z.B. Reizungen der Augen oder pulmonale Symptome) und bei V.a. Exposition ohne bekannte Expositionsdosis
- Sauerstoffgabe
- Verabreichung von 8 Sprühstößen Beclometason (800 μg Beclometasondipropionat) aus Dosieraerosol
- bei Zeichen einer Verengung der Atemwege (z.B. Bronchospasmus oder Stridor)
- 2 mg Adrenalin (2 mL) + 3mL NaCl 0,9% über Verneblermaske
- Gabe eines ß2-selektiven Adrenozeptor-Agonisten (z.B. 4 Hübe Terbutalin, Salbutamol oder Fenoterol; ggf. Wdh. nach 10 min); alternativ 2,5 mg Salbutamol und 0,5 mg Ipratropiumbromid über Verneblermaske
- falls Verneblung nicht mgl.: 0,25 – 0,5 mg Terbutalinsulfat s.c. oder 0,2 – 0,4 mg Salbutamol i.v. über 15 min
- 250 mg Methylprednisolon i.v. (oder äquivalente Steroiddosis)
- bei Zeichen eines toxischen Lungenödems (z.B. schaumiger Auswurf, feuchte Rasselgeräusche)
- CPAP-Therapie
- 1000 mg Methylprednisolon i.v. (oder äquivalente Steroiddosis)
- bei (zunehmender) resp. Insuffizienz erweitertes Atemwegsmanagement, z.B. ETI oder ggf. Koniotomie
- Hautkontakt kann schwere Schädigungen hervorrufen, die wie Verbrennungen zu behandeln sind (adäquate Flüssigkeitsgabe, Analgesie, Wärmeerhalt, Abdeckung des betroffenen Hautareals mit steriler Auflage oder sauberem Tuch)
- Augen-Exposition kann schwere Schädigungen hervorrufen, die wie Verbrennungen zu behandeln sind (CAVE: Augenarzt konsultieren)
weiteres Vorgehen und Behandlung
- Pulsoxymetrie, p.a.-Thorax-Röntgen und Spirometrie neben Anamnese, körperlicher Untersuchung und Vitalfunktionen
- radiologisch eindeutige Zeichen eines Lungenödems (Vergrößerung der Hili, typische, zentral betonte, fleckförmige Verschattungen im Thorax Röntgenbild) sind späte Zeichen, die erst 6 – 8 h oder noch später nach Exposition erkennbar sind
- Routinelaboruntersuchung: großes Blutbild, Glukose & Elektrolyte
- Nachbeobachtung über angemessenen Zeitraum und wiederholte Nachuntersuchungen
- unverzüglich BGA (art.) und Thorax-Röntgen wiederholen bei SpO2 < 93 %
- O2 über Maske bei verschlechterter Blutgaskonzentrationen und/oder Zeichen eines toxischen Lungenödems im Thorax-Röntgen
- CPAP-Therapie innerhalb der ersten 24 h bei sich manifestierender Verschlechterung (v.a. bei Tachypnoe mit AF > 30/min und gleichzeitiger pCO₂-Abnahme)
- bei Lungenödem engmaschige Kontrolle von Flüssigkeitsaufnahme und -ausscheidung sowie Elektrolyten (CAVE: positive Flüssigkeitsbilanz vermeiden)
- ZVK-Anlage zur Optimierung des Flüssigkeitsmanagements erwägen
- Methylprednisolon (oder eines äquivalenten Steroids) i.v. alle 8 – 12 h bei persistierendem Lungenödem
- keine routinemäßige prophylaktische Antibiotikagabe (ggf. basierend auf Ergebnissen der Sputum-Kulturen indiziert; CAVE: Pneumonie als Komplikation mgl.)
- Reizungen oder Verätzungen in den ersten 24 h nach Exposition in kurzen Abständen wiederholt nachuntersuchen
Entlassung der Patient*innen/Anweisungen für weiteres Verhalten
- Entlassung nach angemessener Nachbeobachtungszeit bei klinisch asymptomatischen Patient*innen mit Expositionskonzentration < 100 – 250 ppm (abhängig von Einwirkungsdauer) und unauffälligen klinischen Untersuchungsbefunden und keinerlei Zeichen einer toxischen Wirkung unter folgenden Umständen:
- mündliche & schriftliche Informationen und Empfehlungen mit Anweisungen für weiteres Verhalten und Aufforderung sich bei Auftreten gesundheitlicher Beschwerden sofort in ärztliche Behandlung zu begeben
- ärztliches Personal ist der Ansicht, dass die Patient*innen die toxischen Wirkungen vom Acrylnitril kennt bzw. verstanden hat
- weiterbehandelndes ärztliches Personal ist unterrichtet, so dass regelmäßiger Kontakt zw. Patient*innen und Ärzt*innen in den folgenden 24 h möglich ist
- keine schwere körperliche Arbeit in den folgenden 24 h
- mind. 72 h kein Rauchen und Zigarettenrauch meiden
- bei ernsten Haut- oder Augenverletzungen erneute Untersuchung nach 24 h


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