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Leitlinie „Chemical Emergency Medical Guideline – Tetrahydrofuran“ der BASF

veröffentlichende Fachgesellschaft: BASF Corporate Health Management – Humantoxikologie
Klassifikation gemäß AWMF:
Datum der Veröffentlichung: 01.01.2026
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://medicalguidelines.basf.com/downloads

grundsätzliche Informationen zur Substanz

  • Tetrahydrofuran (C4H8O)
  • Synonyme: THF, Tetramethylenoxid
  • bei Raumtemperatur (Siedepunkt. 66 °C) klare, farblose Flüssigkeit
  • Dämpfe und Flüssigkeit sind entzündlich
  • azeton- oder etherartiger Geruch
  • Geruchsschwelle liegt bei 2 – 7,4 ppm
  • mischbar in organischen Lösemitteln
  • Entstehung explosiver Peroxide und Kohlenmonoxid bei Verbrennung
  • organisches Lösungsmittel für natürliche und synthetische Polymere und Harze
  • Verwendung bei der Herstellung von Lacken, Klebern, Farben und Tinten und in der Textilherstellung

Exposition

  • Einatmen
    • Exposition erfolgt im Wesentlichen durch Einatmen
    • schnelle Aufnahme über die Lunge
  • Haut-/Augenkontakt
    • Aufnahme über die Haut mgl.
    • allgemeine Vergiftungserscheinungen
  • Verschlucken
    • Aufnahme über Magen-Darmtrakt mgl.
    • Verschlucken am Arbeitsplatz eher selten
    • kann beim Verschlucken in die Atemwege gelangen

akute gesundheitliche Wirkungen

  • systemische Effekte
    • allgemeine Vergiftungserscheinungen führen wie Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindel, Schwäche, Verwirrtheit und Bewusstlosigkeit
    • Zeichen einer Reizung der oberen Atemwege, gefolgt von Asphyxie, Muskelschwäche, Herzrhythmusstörungen, Koma und Atemstillstand bei Exposition ggü. hohen Konzentrationen
    • ggf. ZNS-Störungen und Leberenzymveränderungen
  • Atemwege
    • Reizung der oberen Atemwege
  • Hautkontakt
    • Reizungen der Haut bei lokaler Einwirkung von flüssigem Tetrahydrofuran
  • Augenkontakt
    • Reizungen der Augen mit Rötung, Brennen, Tränenfluss oder krampfhaftem Lidschluss bei lokaler Einwirkung von flüssigem Tetrahydrofuran oder hohen Dampfkonzentrationen

mögliche Folgen

  • weitere Besserung der Symptomatik erwartbar bei Überleben der ersten 48 h
  • Normalisierung der Lungenfunktion nach akuter Einwirkung i.d.R. in 7 – 14 d
  • i.d.R. vollständige Wiederherstellung
  • Persistenz einer erhöhten Sensitivität ggü. reizenden Stoffen –> Bronchospasmen oder chronische Bronchitis (Schwefeldioxidgas-induziertes “reactive airways dysfunction syndrome” (RADS) besteht ggf. über mehrere Jahre)
  • Zerstörung von Lungengewebe sowie Narbenbildung –> chronische Dilatation von Bronchien –> erhöhte Suszeptibilität ggü. pulmonalen Infektionen
  • ggf. zentralnervöse Störungen, Leber- und Nierenschädigungen

Dosis-Wirkungs-Beziehung

Management

Selbstschutz der Helfer*innen

  • Tragen von Umluft unabhängigen Atemschutzgeräten und Chemieschutzanzügen
  • Patient*in, die/der selbst oder deren Kleidung mit flüssigem Tetrahydrofuran benetzt ist, kann andere Personen durch direkten Kontakt oder durch ausgasendes Tetrahydrofuran gefährden
  • keine Gefahr durch Kontakt mit Patient*innen, die nur Dämpfen ausgesetzt waren

Rettung

  • Patient*innen unmittelbar aus Gefahrenbereich entfernen
  • falls selbstständiges Gehen nicht mgl., zügig mit geeigneten Mitteln unter Beachtung des Eigenschutzes aus dem Gefahrenbereich
  • absoluten Vorrang hat das ”ABC-Schema”
    • A – Atemwege freimachen (auf Blockade durch Zunge oder Fremdkörper achten)
    • B – Beatmung (Atmung der Patient*innen überprüfen, ggf. Beatmung mit ausreichendem Selbstschutz, z.B. Atemmaske, beginnen)
    • C – Circulation (Beginn der Wiederbelebung bei jeder Person, die nicht auf Ansprache reagiert und keine normale Atmung hat)

Reinigung

  • keine speziellen Reinigungs-Maßnahmen nach Dampf/Gas-Exposition ohne Haut- oder Augenreizung
  • wenn mgl., sollten Patient*innen bei eigener Reinigung mitwirken und während der Reinigung andere wichtige Hilfsmaßnahmen fortsetzen
  • bei Verunreinigung der Kleidung durch Einwirkung von flüssiger/wässriger Lösung Entfernung und sichere Verpackung von selbiger
  • betroffene Haut- & Haarpartien über mind. 15 min mit Wasser spülen
  • bei Augen-Exposition oder Augenreizungen Spülung mit Wasser oder neutraler NaCl über mind. 15 min (CAVE: Kontaktlinsen – soweit ohne zusätzliche Gefahr fürs Auge möglich – entfernen)
    • Anwendung einer Lokalanästhetikum-Lösung (z.B. Lidocain, Oxybuprocain) bei Behinderung der Augenspülung durch krampfhaften Lidschluss erwägen

initiale Behandlung (präklinisch oder klinisch)

  • unverzüglicher Transport in KH mit Intensivtherapie-Möglichkeiten bei Expositionskonzentration > 50 – 200 ppm (abhängig von der Dauer der Einwirkung) oder unklarer, aber wahrscheinlich relevanter Expositionsdosis
  • empirische Therapie
  • kein spezifisches Antidot verfügbar
  • empfohlene Maßnahmen bei Expositionskonzentration > 50 – 200 ppm (abhängig von der Dauer der Einwirkung), vorhandenen Symptomen (z.B. Reizungen der Augen oder pulmonale Symptome) und bei V.a. Exposition ohne bekannte Expositionsdosis
    • Sauerstoffgabe
    • Verabreichung von 8 Sprühstößen Beclometason (800 μg Beclometasondipropionat) aus Dosieraerosol
    • bei Zeichen einer Verengung der Atemwege (z.B. Bronchospasmus oder Stridor)
      • 2 mg Adrenalin (2 mL) + 3mL NaCl 0,9% über Verneblermaske
      • Gabe eines ß2-selektiven Adrenozeptor-Agonisten (z.B. 4 Hübe Terbutalin, Salbutamol oder Fenoterol; ggf. Wdh. nach 10 min); alternativ 2,5 mg Salbutamol und 0,5 mg Ipratropiumbromid über Verneblermaske
      • falls Verneblung nicht mgl.: 0,25 – 0,5 mg Terbutalinsulfat s.c. oder 0,2 – 0,4 mg Salbutamol i.v. über 15 min
      • 250 mg Methylprednisolon i.v. (oder äquivalente Steroiddosis)
    • bei Zeichen eines toxischen Lungenödems (z.B. schaumiger Auswurf, feuchte Rasselgeräusche)
      • CPAP-Therapie
      • 1000 mg Methylprednisolon i.v. (oder äquivalente Steroiddosis)
      • bei (zunehmender) resp. Insuffizienz erweitertes Atemwegsmanagement, z.B. ETI oder ggf. Koniotomie
    • Hautkontakt kann schwere Schädigungen hervorrufen, die wie Verbrennungen zu behandeln sind (adäquate Flüssigkeitsgabe, Analgesie, Wärmeerhalt, Abdeckung des betroffenen Hautareals mit steriler Auflage oder sauberem Tuch)
    • Augen-Exposition kann schwere Schädigungen hervorrufen, die wie Verbrennungen zu behandeln sind (CAVE: Augenarzt konsultieren)

weiteres Vorgehen und Behandlung

  • Pulsoxymetrie, p.a.-Thorax-Röntgen und Spirometrie neben Anamnese, körperlicher Untersuchung und Vitalfunktionen
    • radiologisch eindeutige Zeichen eines Lungenödems (Vergrößerung der Hili, typische, zentral betonte, fleckförmige Verschattungen im Thorax Röntgenbild) sind späte Zeichen, die erst 6 – 8 h oder noch später nach Exposition erkennbar sind
  • Routinelaboruntersuchung: großes Blutbild, Glukose & Elektrolyte
  • Nachbeobachtung über angemessenen Zeitraum und wiederholte Nachuntersuchungen
  • unverzüglich BGA (art.) und Thorax-Röntgen wiederholen bei SpO2 < 93 %
  • O2 über Maske bei verschlechterter Blutgaskonzentrationen und/oder Zeichen eines toxischen Lungenödems im Thorax-Röntgen
  • CPAP-Therapie innerhalb der ersten 24 h bei sich manifestierender Verschlechterung (v.a. bei Tachypnoe mit AF > 30/min und gleichzeitiger pCO₂-Abnahme)
  • bei Lungenödem engmaschige Kontrolle von Flüssigkeitsaufnahme und -ausscheidung sowie Elektrolyten (CAVE: positive Flüssigkeitsbilanz vermeiden)
  • ZVK-Anlage zur Optimierung des Flüssigkeitsmanagements erwägen
  • Methylprednisolon (oder eines äquivalenten Steroids) i.v. alle 8 – 12 h bei persistierendem Lungenödem
  • keine routinemäßige prophylaktische Antibiotikagabe (ggf. basierend auf Ergebnissen der Sputum-Kulturen indiziert; CAVE: Pneumonie als Komplikation mgl.)
  • Reizungen oder Verätzungen in den ersten 24 h nach Exposition in kurzen Abständen wiederholt nachuntersuchen

Entlassung der Patient*innen/Anweisungen für weiteres Verhalten

  • Entlassung nach angemessener Nachbeobachtungszeit bei klinisch asymptomatischen Patient*innen mit Expositionskonzentration < 100 – 250 ppm (abhängig von Einwirkungsdauer) und unauffälligen klinischen Untersuchungsbefunden und keinerlei Zeichen einer toxischen Wirkung unter folgenden Umständen:
    • mündliche & schriftliche Informationen und Empfehlungen mit Anweisungen für weiteres Verhalten und Aufforderung sich bei Auftreten gesundheitlicher Beschwerden sofort in ärztliche Behandlung zu begeben
    • ärztliches Personal ist der Ansicht, dass die Patient*innen die toxischen Wirkungen vom Acrylnitril kennt bzw. verstanden hat
    • weiterbehandelndes ärztliches Personal ist unterrichtet, so dass regelmäßiger Kontakt zw. Patient*innen und Ärzt*innen in den folgenden 24 h möglich ist
    • keine schwere körperliche Arbeit in den folgenden 24 h
    • mind. 72 h kein Rauchen und Zigarettenrauch meiden
    • bei ernsten Haut- oder Augenverletzungen erneute Untersuchung nach 24 h
Published inLeitlinien kompakt

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