Zum Inhalt springen

Leitlinie „Management of Adult Patients who attend Emergency Departments after Sexual Assault and/or Rape“ des RCEM

veröffentlichende Fachgesellschaft: Royal College of Emergency Medicine (RCEM)
Klassifikation gemäß AWMF:
Datum der Veröffentlichung: 30.01.2026
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://rcem.ac.uk/clinical-guidelines/

Trauma-informierte Versorgung in der Notaufnahme

  • Notaufnahme ist zwar für schnelle medizinische Versorgung unverzichtbar, kann jedoch überwältigend sein und unbeabsichtigt die Angst, Kontrollverlust oder Hilflosigkeit widerspiegeln, die während des traumatischen Ereignisses empfunden wurden
  • Trauma-informierte Versorgung zielt darauf ab, dem entgegenzuwirken, indem sie den Patient*innen eine andere Beziehungserfahrung bietet, die auf Sicherheit, Wahlmöglichkeiten, Zusammenarbeit, Vertrauen und Selbstbestimmung basiert –> Einbettung dieser Prinzipien in die Routineversorgung kann die Genesung unterstützen und dazu beitragen, das Risiko einer erneuten Traumatisierung zu verringern
  • wichtigste Ansätze in der Trauma-informierten Versorgung
    • ruhige, private Umgebung schaffen, Unterbrechungen minimieren und ausreichend Zeit für die Beratung nehmen
    • frühzeitig die Grenzen der Vertraulichkeit erläutern, um Vertrauen aufzubauen und Gefühle des Verrats zu vermeiden
    • Verwendung von inklusiver Sprache, Geschlechtsidentität respektieren und bevorzugte Pronomen nutzen, um gute Beziehung aufzubauen und Würde der Betroffenen zu wahren
    • alle verfügbaren Optionen erläutern und sicherstellen, dass die Betroffenen die getroffenen Entscheidungen verstehen und das Gefühl haben, die Kontrolle darüber zu haben, v.a. in Bezug auf forensische Untersuchungen, Schutzmaßnahmen und weitere Versorgung
    • gemeinsam Behandlungsplan entwickeln, der den Wünschen der Betroffenen entspricht, inkl. Entscheidungen über die Einbeziehung verschiedener Behörden (z. B. Polizei, Schutzmaßnahmen etc.)

praktische Aspekte der Beurteilung in der Notaufnahme

Anamnese

  • Anamnese sollte in einer ruhigen, privaten Umgebung stattfinden
  • Anamnese erfolgt, um einen Zeitplan für angemessene medizinische Risikobewertung zu erstellen, Risikofaktoren bzgl. des/der Angreifenden zu berücksichtigen und die gesundheitlichen Bedürfnisse der Betroffenen zu beurteilen
  • berücksichtigen, dass traumatische Ereignisse und Substanzmissbrauch das Gedächtnis und die Erinnerungsfähigkeit beeinträchtigen können und Betroffene ggf. Schwierigkeiten haben, genaue Informationen zu liefern
  • zu berücksichtigende Punkte bei der Anamnese
    • kurzer Überblick über den Vorfall (Was? Wann? Wo? Wer?)
    • Art des sexuellen Kontakts (Abklärung bzgl. orale, vaginale oder anale Penetration für Risikobewertung für die Postexpositionsprophylaxe (PEP)
    • Beurteilung der Symptome und Verletzungen (z.B. starke vaginale/anale Blutungen oder andere physiologische Beschwerden)
    • Risiko einer Schwangerschaft (Menstruations- und Verhütungsanamnese für die Beurteilung der Notwendigkeit einer Notfallkontrazeption)
    • Abklärung HIV- & Hepatitis-B-Risiko (Hintergrund und/oder Verhalten des/der Angreifenden erfragen)
    • psychosoziale Beurteilung (Beurteilung der aktuellen Stimmung, Suizidgedanken, Selbstverletzung, soziale Unterstützung, Vorgeschichte psychischer Probleme, häusliche Gewalt und Substanzkonsum; CAVE: Kinder oder schutzbedürftige Personen im Haushalt berücksichtigen)

körperliche Untersuchung

  • primärer Transport in Notaufnahmen, da Beratungsstellen für Betroffene von sexueller Gewalt oftmals nur die Betreuung der Betroffenen übernehmen, aber nicht in der Lage sind, akute Verletzungen zu behandeln
  • Ärzt*innen von Beratungsstellen für Betroffene von sexueller Gewalt (auch Gewaltschutzambulanzen) stehen für die Beratung bei der Behandlung von Patienten zur Verfügung, die nach einem sexuellen Übergriff vorstellig werden
  • Verletzungen in Körperschemakarte dokumentieren
  • bei der Untersuchung Schürze und Handschuhe tragen, um forensische Kontamination zu minimieren
  • anogenitale Untersuchungen schließen eine spätere forensische Probenentnahme im Verlauf der Behandlung nicht aus, sind aber aus forensischer Sicht als auch aus Sicht der Betroffenen oftmals nicht optimal
  • Betroffenen nach Möglichkeit dazu raten, die zum Zeitpunkt des Übergriffs getragene Kleidung, Hygieneartikel und/oder Bettwäsche aufzubewahren, falls keine direkte Asservierung erfolgt bzw. durch die Betroffenen genehmigt wird
  • bei geplanter Vorstellung von Betroffenen in Gewaltschutzambulanzen dazu raten, sich nach Möglichkeit nicht zu waschen (bei oralem Verkehr auch kein Zähne putzen oder Mund spülen)

therapeutischer Bedarf und Risikobewertung

  • angemessenen Risikobewertung und Berücksichtigung medizinischer Bedürfnissen, wie z.B. Notfallkontrazeption, HIV- und/oder HepB-PEP, wenn keine Vorstellung in Gewaltschutzambulanz geplant oder gewünscht ist
  • Notfallkontrazeption kann nach sexuellem Missbrauch angezeigt sein, abhängig von der Art des Missbrauchs und Faktoren wie der Verwendung zuverlässiger Verhütungsmittel
  • Blutprobenentnahme vor einer Transfusion ist nicht erforderlich, es sei denn, es werden Proben zur Beurteilung der Exposition ggü. durch Blut übertragbaren Viren entnommen
  • bakterielle Postexpositionsprophylaxe
    • routinemäßige PEP bzgl. sexuell übertragbare Infektionen in den nationalen Leitlinien nicht mehr empfohlen
    • Empfehlung für PEP mit 200 mg Doxycyclin (DoxyPEP) zur Syphilisprophylaxe nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr bei cis-geschlechtlichen schwulen, bisexuellen und anderen Männern, die Sex mit Männern haben, sowie bei Transfrauen
    • Gabe idealerweise innerhalb von 24 h und spätestens innerhalb von 72 h
    • Betroffene, die sich später nach einem sexuellen Übergriff mit Symptomen von sexuell übertragbaren Infektionen oder Beckenentzündung vorstellen, gemäß den lokalen Richtlinien behandeln
    • Untersuchung auf sexuell übertragbare Infektionen 2 Wochen nach Übergriff empfehlen, um falsch-negative Ergebnisse bei früheren Untersuchungen zu vermeiden
    • Nachuntersuchung auf durch Blut übertragbare Viren nach 12 Wochen für HIV, Hepatitis B & C sowie Syphilis
  • Hepatitis B
    • Notwendigkeit einer Hepatitis-B-Impfung beurteilen
    • Hepatitis-B-Status des/der Angreifenden (sofern bekannt) und Impfgeschichte der Betroffenen berücksichtigen
    • Impfung bei allen Personen, die möglicherweise mit Blut oder Körperflüssigkeiten in Kontakt gekommen sind, anbieten
  • HIV nach Exposition
    • Risikobewertung hinsichtlich einer HIV-Übertragung bei allen Betroffenen gemäß den neuesten BASHH PEPSE-Richtlinien (rechtzeitige Einleitung innerhalb von 72 h, aber so bald wie möglich, Folgeuntersuchungen und Einhaltung der BASHH-Überwachungsprotokolle sicherzustellen)
    • Faktoren, die das Übertragungsrisiko erhöhen: anale Vergewaltigung durch eine Gruppe mit hoher Prävalenz, Genitaltrauma, Blutungen und mehrere Täter*innen
    • Betroffene auf die Verwendung von Kondomen hinweisen, bis die HIV-Folgetests ein negatives Ergebnis bestätigen

Vertraulichkeit und Schutz

  • Leitfaden enthält nur allgemeine Informationen
  • rechtlicher Rahmen für die Verwendung und Weitergabe personenbezogener Daten ist komplex und kann stark variieren
  • notfallmediziniches Personal muss mit dem lokalen rechtlichen Rahmen vertraut sein und diesen befolgen
  • Offenlegung von Informationen ohne Einwilligung der Betroffenen kann schwierig sein und erfordert möglicherweise die Beratung durch Datenschutzbeauftragte*n, Jurist*innen, „insoweit erfahrene Fachkraft“ oder erfahrene Kolleg*innen
Published inLeitlinien kompakt

Sei der Erste der einen Kommentar abgibt

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert