Zum Inhalt springen

Leitlinie „Opioidbezogene Störungen“ der DGS & DG-Sucht

veröffentlichende Fachgesellschaft: Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin (DGS)
& Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie (DG-Sucht)
Klassifikation gemäß AWMF: S3
Datum der Veröffentlichung: 11.07.2025
Ablaufdatum: 06.07.2030
Quelle/Quelllink: https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/076-012

Inhaltsverzeichnis

Diagnostik

  • Diagnose einer opioidbezogenen Störung soll diagnostischen Kriterien der ICD-10 bzw. ICD-11 folgen
  • interdisziplinäre Beurteilung der opioidbezogenen Störung unter Einbeziehung von weiteren Sozial-, Gesundheits- und/oder Therapieberufen
  • bei Patient*innen mit opioidbezogenen Störungen bestehende psychische und substanzbezogene Komorbiditäten diagnostizieren
  • keine Empfehlung für spezifische Screeninginstrumente für das Risiko, die Entwicklung oder das Vorliegen einer opioidbezogenen Störung
  • (erstmalige) Diagnose komorbider psychischer Erkrankungen erst nach Abklingen einer akuten und schweren Entzugssymptomatik oder nach Einstellung auf OpioidAgonisten-Therapie

Therapie

  • vor abstinenzorientierten Entwöhnungsmaßnahme (medizinische Rehabilitation) qualifizierte Entzugsbehandlung anbieten
  • vor substitutionsgestützter medizinischer Rehabilitation qualifizierte Entzugsbehandlung komorbider Störungen durch Substanzgebrauch anbieten
  • Opioid-Agonisten-Therapie (OAT) jedem Menschen mit Störungen durch illegale Opioide (nicht ärztlich verschriebene Opioide) anbieten
  • zur Opioid-Agonisten-Therapie Methadon, Buprenorphin, Buprenorphin/Naloxon, retardiertes Morphin oder Diamorphin einsetzen
  • Diagnostik und Therapie komorbider psychischer Erkrankungen in Anlehnung an die Leitlinie zur jeweiligen Erkrankung
  • in der Akutsituation, neben der Behandlung der Suchterkrankung, die Schwere der jeweiligen komorbiden psychischen Erkrankung (z.B. akutes ausgeprägtes psychotisches Syndrom) die Priorität/Reihenfolge bestimmen
  • keine Gabe von Medikamenten aus der Gruppe der Benzodiazepine bei Patient*innen mit opioidbezogenen Störungen und komorbider Angsterkrankung (in Ausnahmefällen können Benzodiazepine unter sorgfältiger Risiko-NutzenAbwägung zeitlich befristet angewendet werden)
  • Take-Home Naloxon opioidabhängigen Personen zur Verringerung drogenbedingter Todesfälle zur Verfügung stellen
Published inLeitlinien kompakt

Sei der Erste der einen Kommentar abgibt

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert