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Leitlinie „Umgang mit Anfragen nach Suizidassistenz“ der AEM, DEGAM, DGHO, DGP & DGPPN

veröffentlichende Fachgesellschaft: Akademie für Ethik in der Medizin (AEM), Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM), Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO), Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) & Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN)
Klassifikation gemäß AWMF: S2k
Datum der Veröffentlichung: 22.10.2026
Ablaufdatum: 21.10.2028
Quelle/Quelllink: https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/096-001

Terminologie

  • Suizidalität: Gedanken, Impulse, Pläne oder Handlungen, die auf den selbst herbeigeführten Tod ausgerichtet sind (Suizidalität erfordert Prüfung möglicher Schutzmaßnahmen, ist aber von ihren Ursachen und daraus folgenden Maßnahmen zu trennen)
  • Suizid (Selbsttötung): beabsichtigte Herbeiführung des eigenen Todes durch eigenes Handeln, unmittelbar oder unter Einbezug Dritter (Todesabsicht kann ambivalent oder impulsiv sein)
  • Suizidversuch: Handlung mit der Absicht, den eigenen Tod herbeizuführen, die überlebt wird, wobei eine körperliche Schädigung nicht erforderlich ist (auch selbst oder durch Dritte abgebrochene Handlungen zählen dazu)
  • Suizidpläne: konkrete Vorbereitungen eines Suizids, etwa Wahl von Methode, Ort oder Zeitpunkt sowie Beschaffung entsprechender Mittel
  • Suizidgedanken: Gedanken und Vorstellungen zum eigenen Suizid, die vorübergehend oder anhaltend auftreten können
  • Nicht suizidales selbstverletzendes Verhalten (NSSV): selbst zugefügte Verletzung oder Schädigung ohne Todesabsicht
  • Todeswünsche: Wunsch, tot zu sein –> Spektrum reicht von der Akzeptanz des eigenen Todes über den Wunsch nach einem baldigen Tod bis hin zu Suizidalität mit Handlungsdruck
  • Assistierter Suizid: Selbsttötung mit Unterstützung Dritter, wobei die betroffene Person die tödliche Handlung selbst ausführt und die Tatherrschaft behält
  • Tötung auf Verlangen: Tötung auf ausdrücklichen Wunsch der betroffenen Person –> Tatherrschaft liegt bei einer dritten Person

rechtlicher Rahmen in Deutschland

  • Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst auch Suizid und freiwillige Hilfe Dritter
  • Voraussetzung für Suizidassistenz: freiverantwortlicher Suizidwunsch
    • Einsichts- und Urteilsfähigkeit
    • ausreichende Information
    • keine unzulässige Einflussnahme oder Druck
    • dauerhafter, innerlich gefestigter Entschluss
  • Tötung auf Verlangen: Tatherrschaft bei Dritten, nach § 216 StGB strafbar
  • Begrenzung lebenserhaltender Maßnahmen: bei entsprechender Ablehnung durch Patient*innen geboten
  • leidenslindernde Maßnahmen: bei (mutmaßlicher) Einwilligung auch bei möglicher Lebensverkürzung zulässig

Empfehlungen und Statements zum Umgang mit Anfragen nach Suizidassistenz

Kurzfassung

  • im Umgang mit Anfragen nach Suizidassistenz setzt die Beurteilung der Freiverantwortlichkeit eine vorherige Information und Beratung voraus
  • im gesamten Prozess muss immer die Möglichkeit bestehen, Anfragenden direkt den Weg ins medizinische Hilfesystem zu eröffnen, falls sich z.B. Hinweise auf Einschränkungen der Freiverantwortlichkeit ergeben

vertieftes Gespräch zu Todeswünschen und Suizidalität im Kontext von Anfragen nach assistiertem Suizid

  • vertiefte Gespräche zu Todeswünschen/Suizidalität nur durch kompetente und erfahrene Fachpersonen
  • bei fehlender Kompetenz Vermittlung an geeignete Gesprächspartner*innen
  • Gesprächsführung wertschätzend, interessiert, ergebnisoffen und nicht-wertend
  • physische, psychische, soziale und spirituell-existenzielle Aspekte berücksichtigen
  • Kontext, Hintergründe, Motive und Bedeutung der Anfrage verstehen
  • ruhige, vertrauensvolle Atmosphäre ohne Entscheidungsdruck und mit ausreichend Zeit
  • bei Bedarf mehrere Gespräche anbieten
  • existenzielle Leiden wie Würdeverlust, Sinnverlust, Verzweiflung oder Hoffnungslosigkeit erfassen
  • bedürfnisorientierte Information und Beratung anbieten

Information und Beratung bei Anfragen nach assistiertem Suizid

  • Suizidassistenz nicht proaktiv anbieten
  • Ziel: informierte, selbstbestimmte EntscheidungMotive, Alternativen, rechtliche Aspekte, Risiken und Auswirkungen thematisieren
  • individuelle Unterstützungsbedarfe erfassen und multiprofessionell beraten
  • spezifischen Beratungsbedarf, z.B. bei Erkrankungen oder Hochaltrigkeit, berücksichtigen
  • Beratende benötigen Kompetenz zu Todeswünschen, Suizidalität und rechtlichen Fragen
  • bei Bedarf Weitervermittlung an kompetente Fachpersonen
  • für vertiefte Beratung: erweiterte Qualifikation und regelmäßige Fortbildung/Fallbesprechung
  • Beratung möglichst persönlich, verständlich und individuell vorbereitet
  • Beratungsangebote niedrigschwellig und transparent, Interessen offenlegen
  • Unabhängigkeit von Beratung, Freiverantwortlichkeitsprüfung und Suizidassistenz gewährleisten

Beurteilung der Freiverantwortlichkeit einer Suizidentscheidung

  • Freiverantwortlichkeit umfasst:
    • Einsichts- und Urteilsfähigkeit
    • Kenntnis entscheidungsrelevanter Informationen
    • Freiheit von Druck und unzulässiger Einflussnahme
    • Dauerhaftigkeit und innere Festigkeit des Entschlusses
  • Beurteilung erst nach qualifizierter Information und Beratung
  • Freiverantwortlichkeit vor Suizidassistenz mindestens zweimal beurteilen
  • zwischen den Beurteilungen grundsätzlich mindestens vier Wochen (Sondervoten fordern regelhaft 6 Monate)
  • Beurteilung durch mindestens zwei qualifizierte, unabhängig urteilende Fachpersonen
  • Ergebnis strukturiert und schriftlich dokumentieren
  • mindestens eine beurteilende Person soll von weiteren Prozessschritten unabhängig sein
  • psychische Erkrankung schließt Freiverantwortlichkeit nicht automatisch aus (umgekehrt garantiert ihr Fehlen diese nicht)
  • bei fehlender Freiverantwortlichkeit: Unterstützungsangebote und ggf. Behandlung
  • Einsichts- und Urteilsfähigkeit: Situation und Optionen verstehen, abwägen, entscheiden und kommunizieren können
  • Beurteilung in einem strukturierten fachlichen Prozess, einschließlich Anamnese und psychischem Befund
  • Prüfen, ob relevante Informationen und Folgen der Handlungsalternativen verstanden wurden
  • möglichen äußeren Einfluss oder Druck berücksichtigen
  • innere Festigkeit durch kritisches Hinterfragen und Besprechen von Alternativen prüfen
  • Ambivalenz kann auf fehlende innere Festigkeit hinweisen
  • Dauerhaftigkeit durch wiederholte Exploration von Motiven und Hintergründen beurteilen

Auswirkungen auf und Unterstützung für Mitarbeitende im Gesundheits- und Sozialwesen bei Anfragen nach assistiertem Suizid

  • Anfragen nach Suizidassistenz können Mitarbeitende belasten und verunsichern
  • möglich sind Teamkonflikte durch unterschiedliche Werthaltungen und fachliche Einschätzungen
  • Einrichtungen sollten Informationen zu Suizidassistenz, Prävention und Umgang mit Anfragen bereitstellen
  • Zugang zu Fortbildung, Unterstützung, Beratung und Gesprächsangeboten ermöglichen
  • regionale, multiprofessionelle Vernetzung zur Unterstützung fördern

Auswirkungen auf und Unterstützung für An- und Zugehörige von Anfragenden nach assistiertem Suizid

  • An- und Zugehörige mit Zustimmung der betroffenen Person frühzeitig einbeziehen
  • verständlich und transparent über medizinische, rechtliche, organisatorische und psychosoziale Aspekte informieren
  • während des gesamten Prozesses individuelle Unterstützungsangebote vermitteln
  • nach dem Suizid strukturierte Nachsorge und Trauerbegleitung anbieten
  • Belastungen und Unterstützungsbedarf ggf. mittels Screening erfassen
  • Kommunikation empathisch, wertschätzend, ergebnisoffen und nicht wertend
  • Beratende durch Fortbildung, Supervision und Ethikberatung unterstützen
  • Kinder und Jugendliche altersgerecht & einfühlsam informieren und begleiten

Langfassung

  • im Umgang mit Anfragen nach Suizidassistenz setzt die Beurteilung der Freiverantwortlichkeit eine vorherige Information und Beratung voraus
  • im gesamten Prozess muss immer die Möglichkeit bestehen, Anfragenden direkt den Weg ins medizinische Hilfesystem zu eröffnen, falls sich z.B. Hinweise auf Einschränkungen der Freiverantwortlichkeit ergeben

vertieftes Gespräch zu Todeswünschen und Suizidalität im Kontext von Anfragen nach assistiertem Suizid

  • vertieftes Gespräch zu Todeswünschen und Suizidalität soll im Kontext von Anfragen nach Suizidassistenz nur von Mitarbeitenden im Gesundheits- und Sozialwesen mit derentsprechenden Kompetenz und Erfahrung durchgeführt werden
  • vertieftes Gespräch zu Todeswünschen und Suizidalität sollte im Kontext von Anfragen nach Suizidassistenz von Mitarbeitenden im Gesundheits- und Sozialwesen mit der entsprechenden Kompetenz und Erfahrung durchgeführt werden
  • bei fehlender Kompetenz zum vertieften Gespräch bzw. wenn ein solches Gespräch aus anderen Gründen nicht geführt werden kann, sollen andere kompetente Gesprächspartner*innen empfohlen werden
  • vertieftes Gespräch zu Todeswünschen und Suizidalität im Kontext von Anfragen nach Suizidassistenz durch Mitarbeitende im Gesundheits- und Sozialwesen soll wertschätzend, interessiert, ergebnisoffen und nicht-wertend erfolgen
GrundhaltungFokusPraxishandeln: DO (Umsetzen)Praxishandeln: DON’T (Vermeiden)
Respekt & AnerkennungMenschen als Ganzes mit der zugehörigen Biografie, den eigenen Werten und Bewältigungsstrategien achten– eigene Werte, Normen und Konzepte im Umgang mit Ohnmacht/ Krankheit bewusst beiseitelassen
– anerkennen, dass das Gegenüber aus ihrer/seiner Sicht „gute Gründe“ für das eigene Verhalten hat
Lebensrealität oder Werte der Anfragenden am eigenen Maßstab messen
Nicht-Wertung & AkzeptanzGegenüber das Gefühl geben, dass sein/ihr
Erleben im Moment genau so sein darf
Sichtweise der anderen Person annehmen, um innere Bereitschaft für neue Perspektiven/ Hilfen zu schaffen– Versuchen, das Gegenüber von der eigenen Sichtweise
zu überzeugen
– in Abwehrhaltung
gehen oder eigene Haltung hervorheben
Wertschätzungzwischenmenschliche Würdigung der Person, ihres Würdeempfindens und ihrer Autonomie– annehmenden, zugewandten und wohlwollenden Kontakt pflegen
– menschliche Nähe und Wärme auch nonverbal (über das gesprochene Wort hinaus) zeigen
Selbstbild oder das Autonomieverständnis der Anfragenden übergehen
aufrichtiges Interessekognitive und emotionale Anteilnahme am Denken und Fühlen des Gegenübers– sich fragend, offen und mentalisierend auf die andere Person einlassen
– Aufmerksamkeit aktiv auf das Gegenüber richten
Gespräch rein mechanisch oder distanziert abarbeiten
interessierte NeugierAkzeptanz, dass man das Erleben der anderen Person (noch) nicht versteht, aber verstehen will– sich vergegenwärtigen: hinter Suizidalität oder einem Todeswunsch steht häufig eine akute und als ausweglos empfundene Not
– offen und fragend bleiben
Gesagtes vorschnell interpretieren, einordnen, bewerten oder glauben, sofort zu wissen, was in der anderen Person vorgeht
Ergebnisoffenheitin die Kommunikation gehen, ohne ein bestimmtes Ziel oder Ergebnis verfolgen oder erzwingen zu wollen– eigene Impulse zur schnellen Lösung, Bewertung oder Kategorisierung wahrnehmen und zurückstellen
– Ambiguitätstoleranz (Widersprüche aushalten) und therapeutische Demut zeigen
– bestimmtes Gesprächsergebnis (z.B. Abkehr vom Todeswunsch) erzwingen wollen
– voreilig Lösungen anbieten oder überstülpen
Grundhaltung im Rahmen eines vertieften Gesprächs zu Todeswünschen und Suizidalität im Kontext von Anfragen nach assistiertem Suizid
KompetenzbereichBeschreibungBedeutung für Gespräche zu Suizidalität und Todeswünschen
affektive GesprächsführungskompetenzFähigkeit, Gefühle und emotionale Themen wahrzunehmen, einzuordnen und wertschätzend zu validierenermöglicht es, Ängste, Belastungen, Hoffnungslosigkeit oder Ambivalenzen anzusprechen und emotionales Erleben verstehbar zu machen
kognitive GesprächsführungskompetenzFähigkeit, Gedanken, Bewertungen, Unsicherheiten und Informationsbedürfnisse zu erkennen und einzuordnenunterstützt die Klärung von Motiven, Erwartungen, Entscheidungsprozessen und individuellen Unsicherheitsfaktoren
behaviorale GesprächsführungskompetenzFähigkeit, konkrete Unterstützungsangebote aufzuzeigen, Ressourcen zu aktivieren und Selbstwirksamkeit zu fördernhilft dabei, Handlungsoptionen zu entwickeln, Bewältigungsstrategien zu stärken und Unterstützungsmöglichkeiten zugänglich zu machen
Übersicht über affektive, kognitive und behaviorale Gesprächsführungskompetenzen
Aspekte personenzentrierter KommunikationBeschreibung
Kongruenz (Authentizität)– echtes, transparentes und unverfälschtes Auftreten der Gesprächsführenden
– eigene Gefühle können angemessen wahrgenommen und reflektiert in die Beziehungsgestaltung eingebracht werden
Akzeptanzwertfreie Annahme der hilfesuchenden Person mit ihrem aktuellen Erleben und Verhalten, ohne zu urteilen oder Veränderungen erzwingen zu wollen
EmpathieFähigkeit, das emotionale Erleben einer Person nachzuempfinden (emotionale Empathie) und ihre Sichtweise gedanklich nachzuvollziehen (kognitive Empathie)
Mitgefühl– zugewandte und unterstützende Haltung ggü. dem Leiden und den Belastungen der Person
– Mitgefühl (Compassion) beinhaltet den Handlungsimpuls, der hilfesuchenden Person unterstützend zur Seite zu stehen
Übersicht über Aspekte personenzentrierter Kommunikation
Strategie bzw. TechnikBeschreibung
aktives Zuhören
praktizieren
Spiegeln, Paraphrasieren, Nachfragen, Zusammenfassen, Wiederholen, Warten/Pausen, Ich-Botschaften
nonverbale und paraverbale Aspekte berücksichtigenKörperhaltung, Nähe, Distanz, Sprechtempo, Lautstärke, Redeanteil, angemessene Sprache/Ton anpassen
Fragen gezielt verwenden– vorwiegend offene Fragen, nur zum Fokussieren geschlossene Fragen
– systemische Fragen (z. B. zirkuläre Fragen, hypothetische Fragen, ressourcenorientierte Fragen, Skalierungsfragen, Wunderfrage, Verschlimmerungsfrage, etc.)
Gespräch strukturierenroten Faden sichtbar machen, gibt Orientierung und Sicherheit, Orientierung an Gesprächsmodellen wie WWSZ (Warten, Wiederholen, Spiegeln, Zusammenfassen)
nur das besprechen/fragen/ anbieten, was vom Gegenüber auch gewünscht istRückversicherung, dass das Gespräch im Sinne der Anfragenden verläuft, gibt Kontrolle, Autonomie und öffnet für das, was Gesprächsführende einbringen wollen
Metaebene nutzendurch gezieltes Nachfragen prüfen, was auf der Beziehungsebene passiert (z. B. Übertragung/ Gegenübertragung, etc.) und damit klären, was für die weitere Gesprächsführung hilfreich sein könnte
Bilder, Metaphern oder Geschichten nutzen oder anbietenhäufig lässt sich darüber viel eher zu den dahinterliegenden Motiven (und auch Veränderungsmöglichkeiten) kommen, als wenn man nur auf der rational-analytischen Ebene bleibt
Double Awareness aufgreifen– Todes- und Lebenswunsch können gleichzeitig bestehen
– doppelte Bewusstheit stellt eine mögliche Bewältigungsstrategie dar und kann im Gespräch konstruktiv aufgegriffen werden
Übersicht über Strategien und Techniken zur personenzentrierten Kommunikation
  • vertieftes Gespräch zu Todeswünschen und Suizidalität im Kontext von Anfragen nach Suizidassistenz soll die physische, psychische, soziale und spirituell-existenzielle Dimension umfassen
DimensionAspektemögliche Weitervermittlung
physischvorhandene (oder antizipierte) körperliche Symptome wie Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Erbrechen, Schwäche, Unruhe, Erschöpfung, Appetitverlust, Abnahme körperlicher und kognitiver FähigkeitenFachpersonen mit medizinischer und/oder pflegerischer Expertise
psychischNiedergeschlagenheit, Demoralisation, Depressivität, Hoffnungslosigkeit, Angst (vor der Zukunft, vor Behandlungsmaßnahmen, Autonomieverlust etc.), Identitätsverlust, bestimmte Persönlichkeitsmerkmale (wie stark ausgeprägter Wunsch nach Autonomie oder Kontrolle), Verlust von Lebensqualität, innere Leere, herabgesetzte Schwingungsfähigkeit, Schlafstörungen, verminderter Antrieb, Erschöpfung, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen, Zwangsgedanken, Gedankenausbreitungen, Gedankeneinengungen, Grübeln, Gedankenkreisen, Gefühle der Entfremdung, Verlust eines Zugehörigkeitsgefühls, wahnhafte Ideen, Zwänge, Furcht vor körperlichen Symptomen (Schmerzen, Atemnot, etc.)Fachpersonen mit psychiatrischer oder psychotherapeutischer Expertise
spirituell/
existenziell
Weltanschauung, spirituelle/existenzielle Einstellung, Verlust von Würdeempfinden, Autonomie, Lebenssinn, Kontrolle (auch über das Sterben), soziale Rollen, Funktionsfähigkeit, Hadern mit dem Schicksal (Glaubenskrise)Fachpersonen mit psychologischer, seelsorgerlicher oder Spiritual Care-Expertise
sozialfehlender sozialer Halt, soziale Isolation, Einsamkeit, fehlende Partizipation an Alltagsaktivitäten, beeinträchtigte Beziehungsqualität zu wichtigen Bezugspersonen, sich als Belastung für andere erleben, anderen nicht zur Last fallen wollen, finanzielle SorgenFachpersonen mit sozialpädagogischer Expertise/Expertise für soziale Arbeit, psychologischer oder rechtlicher Expertise
mögliche Aspekte, die im Rahmen des vertieften Gesprächs auf unterschiedlichen Dimensionen thematisiert und erfasst werden können
  • Ziel eines vertieften Gesprächs im Kontext von Anfragen nach Suizidassistenz soll es sein, detailliert Kontext, Hintergründe und Motive sowie die subjektive Bedeutung der Anfrage zu verstehen
  • vertieftes Gespräch im Kontext von Anfragen nach Suizidassistenz soll in einer ruhigen, vertrauensvollen Gesprächsatmosphäre ohne Entscheidungsdruck mit ausreichend Zeit stattfinden (bei Bedarf sollen mehrere Gespräche angeboten werden)

wichtige Aspekte für das Setting eines vertieften Gesprächs zu Todeswünschen und Suizidalität

  • ruhige, vertrauensvolle und störungsfreie Gesprächsatmosphäre schaffen
  • bei ungünstigen Gesprächssituationen anbieten, das Gespräch zu einem günstigeren Zeitpunkt zu führen
  • Zeit für den Beziehungsaufbau nehmen
  • wenn ein Gespräch nicht ausreicht, Folgetermin vereinbaren
  • vertieftes Gespräch im Kontext von Anfragen nach Suizidassistenz soll spezifische Aspekte von existenziellem Leiden (z.B. Verlust von Würdeempfinden, Verlust von Sinnempfinden, Verzweiflung oder Hoffnungslosigkeit) erheben und verstehbar machen
  • in einem vertieften Gespräch im Kontext von Anfragen nach Suizidassistenz können für die Anfragenden passende und an ihren Bedürfnissen orientierte Elemente von Information und Beratung vermittelt werden

Überblick über relevante Aspekte bedürfnisorientierter Unterstützungs- und Beratungsangebote

  • Informationsstand erfragen und erkundigen, ob (schon) weitere Informationen, Unterstützungs- und/oder Beratungsangebote gewünscht sind
  • Informationen über weitere Unterstützungs- und Beratungsangebote
  • Möglichkeit weiterer Unterstützung und/oder Beratung gemeinsam herausarbeiten und an die Bedürfnisse, Themen, bisherigen Erfahrungen sowie individuelle Bewältigungsart der Anfragenden adaptieren (nicht alle Angebote sind gleichermaßen passend oder hilfreich für jede anfragende Person)
  • Angebot weiterführender Gespräche (Mehrzeitigkeit) und der längerfristigen Beratung und Begleitung (Prozessbegleitung)
  • Angebot der Vermittlung von psychoedukativen Aspekten im Zusammenhang mit Todeswünschen/Wünschen nach assistiertem Suizid (z. B. Umgang mit Angst oder Stress, Umgang mit schwierigen Gefühlen, Entstehung und Wirkung von existenzieller Verzweiflung, Wirkung und Veränderbarkeit von bisherigen Bewältigungsstrategien, Zusammenhang von körperlichen und psychischen Symptomen, etc.)
  • Zusicherung der supportiven Begleitung, unabhängig davon, welche Entscheidung im weiteren Verlauf in Bezug auf Suizidassistenz getroffen wird
  • Verbalisierung dessen, dass die eigene Haltung und Entscheidung sich im Verlauf verändern darf (und kann) und dass dies immer wieder neu bewertet und entschieden werden kann (psychoedukativer Aspekt)
  • Angebot, wichtige An- und Zugehörige in den Gesprächsprozess, die Beratung und Unterstützung miteinzubeziehen (siehe auch Kapitel 4.5.1); Angebot der Beratung zum Umgang mit Kindern und Jugendlichen im Umgang mit schwerer Erkrankung, Sterben und Tod
  • Aufzeigen und Erläutern von Unterstützungsangeboten wie psychologische und/oder psychotherapeutische Begleitung/Unterstützung, sozialpädagogische/sozialarbeiterische Hilfsangebote, seelsorgerliche Begleitung, Palliativ- und Hospizversorgung (Symptomkontrolle am Lebensende)

Information und Beratung bei Anfragen nach assistiertem Suizid

  • Suizidassistenz soll nicht proaktiv als Handlungsoption vorgeschlagen und angeboten werden
  • Information und Beratung im Kontext von Anfragen nach Suizidassistenz sollen einen Prozess unterstützen, an dessen Ende eine informierte und selbstbestimmte Entscheidung der Anfragenden steht
  • Hintergründe für die Anfrage nach Suizidassistenz sowie Handlungsalternativen, rechtliche Aspekte, Risiken und Auswirkungen auf Dritte sollen grundsätzlich und auf die individuelle Situation angepasst im Rahmen von Information und Beratung thematisiert werden
  • im Rahmen der Information und Beratung bei Anfragen nach Suizidassistenz sollen die aus den Hintergründen für die Anfrage resultierenden Bedarfe (z.B. bezüglich Lebensqualität und Teilhabe, Informationen zu Therapieoptionen, psychosozialen, pflegerischen, hauswirtschaftlichen und alltagsbegleitenden Unterstützungen) erhoben und multiprofessionell dazu beraten werden
  • unter den anfragenden Personen sind häufig Personen mit spezifischem Informations- und Beratungsbedarf, wie z.B. Personen mit körperlichen oder psychischen Erkrankungen sowie hochaltrige Menschen

mögliche spezifische Informationsbedarfe bei Informations- und Beratungsgesprächen bei Anfragen nach assistiertem Suizid im Kontext von lebensbegrenzenden Erkrankungen

  • Informationen zum Verlauf der Erkrankung und Auswirkungen hinsichtlich Lebenszeit und Lebensqualität
  • Informationen über den wahrscheinlichen Ablauf des Sterbeprozesses
  • Informationen über Behandlungsmöglichkeiten, die gegen den Verlauf der Erkrankung gerichtet sind
  • Informationen über supportive beziehungsweise palliative Behandlungsverfahren
  • Informationen über Angebote der Hospizversorgung und Palliativmedizin

mögliche spezifische Informationsbedarfe bei Anfragen nach assistiertem Suizid im Kontext psychischer Erkrankungen

  • Informationen über den Verlauf, Behandlungsmöglichkeiten und die Prognose psychischer Erkrankungen
  • Informationen über mögliche Zusammenhänge zwischen psychischen Erkrankungen und Einschränkungen freiverantwortlicher Entscheidungen
  • Informationen über den Zusammenhang von Suizidalität und psychischen Erkrankungen

mögliche spezifische Informationsbedarfe bei Anfragen nach assistiertem Suizid im Kontext hoher Symptomlast

  • Informationen zu Behandlungsoptionen zur Linderung von hoher Symptomlast bzw. des Leidenszustandes und Auswirkungen auf Lebensqualität
  • Informationen über mehrdimensionale, multiprofessionelle (spezialisierte) Palliativversorgung
  • Informationen über Hilfsmittel und deren Beschaffung sowie weitere mögliche Optionen zur Verbesserung der Teilhabe und Lebensqualität

mögliche spezifische Informationsbedarfe bei Anfragen nach assistiertem Suizid im Kontext vulnerabler Situationen

  • Informationen zu psychosozialen Unterstützungsangeboten
  • Informationen zu spirituellen und seelsorgerischen Unterstützungsangeboten
  • Informationen zu philosophischen Beratungsangeboten

mögliche spezifische Informationsbedarfe bei Anfragen nach assistiertem Suizid im Kontext von chronischen Erkrankungen

  • Informationen zu therapeutischen und rehabilitativen Angeboten, z.B. Physio- und Ergotherapie, Logopädie, ambulante und stationäre Rehabilitation, komplextherapeutische stationäre Angebote
  • Informationen zu psychotherapeutischen Angeboten
  • Informationen zu Betroffenenverbänden und Selbsthilfegruppen sowie zu sonstigen Angeboten zum Austausch und Kontakt mit anderen Betroffenen
  • Informationen zu spezifischen Wohnformen für Menschen mit chronischen Erkrankungen
  • Informationen über Angebote zur Verbesserung der Teilhabe und Lebensqualität

mögliche spezifische Informationsbedarfe bei Informations- und Beratungsgesprächen mit hochaltrigen Personen

  • Informationen zu Hilfsmitteln zur Verbesserung der Mobilität
  • Informationen über Angebote zur Verbesserung der Teilhabe und Lebensqualität
  • Informationen zu therapeutischen und rehabilitativen Angeboten, z. B. Physio-, Ergo-, Musiktherapie, Logopädie, Rehasport
  • Informationen zu finanziellen Beratungsangeboten
  • Informationen zu altersassoziierten Erkrankungen und entsprechenden präventiven und therapeutischen Angeboten
  • Informationen zu Unterstützungsangeboten zur Entlastung von An- und Zugehörigen
  • Informationen zu spezifischen Wohnformen
  • Mitarbeitende im Gesundheits- und Sozialwesen, die auf das Thema der Suizidassistenz angesprochen werden können, sollen über grundlegende Fähigkeiten im Umgang mit Todeswünschen sowie Kenntnisse bezüglich rechtlicher Aspekte und Unterschieden bei der Genese von Todeswünschen, Strategien zum Umgang mit Suizidalität verfügen (bei Bedarf sollen die Mitarbeitenden auf kompetente Ansprechpersonen weiterverweisen können)
  • Mitarbeitende im Gesundheits- und Sozialwesen, die über Themen der Suizidassistenz informieren und beraten, sollen über die grundlegenden Fähigkeiten und Kenntnisse hinaus über weitere umfangreiche Kompetenzen verfügen. Die spezifischen Kenntnisse, Fertigkeiten und Haltungen für die Aufgabe werden im Hintergrundtext konkretisiert

Kenntnisse als Anforderung an Mitarbeitende im Gesundheits- und Sozialwesen, die bei Anfragen nach assistiertem Suizid Informations- und Beratungsgespräche durchführen

  • Inhalte von Leitlinien und vergleichbaren Empfehlungen/Vorgaben zum Umgang mit Anfragen nach assistiertem Suizid
  • Genese von Todeswünschen und mögliche Handlungsstrategien
  • Kenntnisse im Bereich der Suizidprävention
  • Handlungsalternativen zur Suizidassistenz unter Berücksichtigung der individuellen Situation der anfragenden Person
  • Umsetzung des assistierten Suizids und Risiken
  • mögliche Auswirkungen von assistiertem Suizid auf Dritte (z. B. An- und Zugehörige)
  • Informationen über Personen mit relevanter Expertise für die Beratung, Beurteilung der Freiverantwortlichkeit und Durchführung des assistierten Suizids
  • religiöse/kulturelle Besonderheiten und Ressourcen für diesbezügliche Fragestellungen

Fertigkeiten als Anforderung an Mitarbeitende im Gesundheits- und Sozialwesen, die bei Anfragen nach assistiertem Suizid Informations- und Beratungsgespräche durchführen

  • grundlegende Kommunikationskompetenzen, z. B. aktives, empathisches Zuhören, (Ergebnis-)Offenheit, Paraphrasierungen, Spiegeln, Pausen aushalten
  • zielgruppenspezifische Kommunikationsfertigkeiten, u. a. Kommunikation mit Menschen mit psychischen Erkrankungen, mit Menschen, deren Teilhabe aufgrund einer dauerhaften körperlichen Behinderung erheblich eingeschränkt ist, kultursensible Kommunikation
  • Aufzeigen von Handlungsalternativen zum assistierten Suizid bezogen auf die konkrete individuelle Situation
  • organisatorische Fertigkeiten für die Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung der Beratung, wie beispielsweise Zeitplanung, Berücksichtigung ggf. relevanter Akteur*innen
  • Dokumentation von Informations- und Beratungsgesprächen
  • Recherche relevanter Informationen
  • Erkennen von persönlichen oder fachlichen Grenzen und Umgang mit solchen Grenzen im Kontext von Information und Beratung
  • Reflexion persönlicher Haltungen und Reaktionen auf Anfragen sowie möglicher Implikationen für die Beratung

Haltungen als Anforderung an Mitarbeitende im Gesundheits- und Sozialwesen, die bei Anfragen nach assistiertem Suizid Informations- und Beratungsgespräche durchführen

  • Offenheit gegenüber den Anfragenden, den Themen und dem Ergebnis der Beratung
  • Empathie, Wertschätzung und Kongruenz
  • selbstreflexive Grundhaltung zum (assistierten) Suizid und zu möglichen Auswirkungen auf eine Beratung
  • Kritikfähigkeit und Interesse an Weiterentwicklung der Kompetenzen
  • Bereitschaft, Grenzen der eigenen Kenntnisse, Kompetenzen und Belastbarkeit zu erkennen und zu kommunizieren
  • Wissen um die Haltung der Institution und deren Einfluss auf die Beratung
  • im Gesundheits- und Sozialwesen tätige Mitarbeitende, die bei Anfragen nach Suizidassistenz informieren und beraten, sollen an Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen zu den in dieser Leitlinie genannten Kenntnissen, Fertigkeiten und Haltungen sowie fallbezogenen Besprechungen (z.B. (Team-)Fallbesprechung, Supervision, Balintarbeit) teilnehmen
  • Information und Beratung bei einer Anfrage nach Suizidassistenz sollen in persönlichen Gesprächen mit Anfragenden erfolgen
  • Information und Beratung bei Anfragen nach Suizidassistenz sollen in einer für die Anfragenden verständlichen Form (z.B. Verwendung inklusiver Kommunikation, Visualisierung) erfolgen
  • Informations- und Beratungsgespräche bei Anfragen nach Suizidassistenz sollen hinsichtlich des Settings, Inhalts und Ablaufs individuell vorbereitet werden
  • Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen, die Personen bei Anfragen nach Suizidassistenz informieren und beraten, sollen niedrigschwellig erreichbar sein. Einrichtungen sowie die darin arbeitenden Personen sollen finanzielle und nicht-finanzielle Interessen offenlegen
    • zwischen Information und Beratung einerseits sowie weiterer Prozessschritte (Beurteilung der Freiverantwortlichkeit, Assistenz beim Suizid) andererseits soll eine personelle, organisatorische und wirtschaftliche Unabhängigkeit gewährleistet sein

Beurteilung der Freiverantwortlichkeit einer Suizidentscheidung

  • rechtliche Kriterien der Freiverantwortlichkeit einer Suizidentscheidung sind die Einsichts- und Urteilsfähigkeit, die Kenntnis der entscheidungsrelevanten Informationen, die Abwesenheit von unzulässiger Einflussnahme oder Druck sowie die Dauerhaftigkeit und innere Festigkeit des Entschlusses (sind für die fachliche Beurteilung verbindlich)
  • Beurteilung der Freiverantwortlichkeit soll erst nach einer qualifizierten Information und Beratung erfolgen
  • vor jeder Suizidassistenz soll die Freiverantwortlichkeit der Suizidentscheidung mindestens zweimal im Abstand von mindestens vier Wochen beurteilt werden –> in begründeten Einzelfällen können ein kürzeres oder längeres Intervall oder weitere Beurteilungen angemessen sein
    • CAVE: Vor jeder Suizidassistenz soll die Freiverantwortlichkeit der Suizidentscheidung mindestens zweimal beurteilt werden. Zur Beurteilung der Dauerhaftigkeit und inneren Festigkeit soll zwischen der ersten und der abschließenden Beurteilung regelhaft ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten liegen. In begründeten Einzelfällen kann dieses Intervall verkürzt werden, insbesondere bei einer in absehbarer Zeit zum Tode führenden Erkrankung oder anderen gewichtigen Umständen. Die Gründe für eine Verkürzung sollen nachvollziehbar dokumentiert werden. Weitere Beurteilungen oder ein längerer Zeitraum können im Einzelfall erforderlich sein. (Sondervoten der DASP, der DGGG und des NaSPro)
  • Freiverantwortlichkeit soll von mindestens einer entsprechend qualifizierten Fachärzt*in und einer weiteren unabhängigen Person, die Fachärzt*in im Bereich der psychischen Gesundheit oder psychologische Psychotherapeut*in ist, beurteilt werden (Ergebnis soll strukturiert und schriftlich dokumentiert werden)
    • Die Beurteilung der Freiverantwortlichkeit soll durch mindestens zwei unabhängig voneinander urteilende Fachärzt*innen und/oder psychologische Psychotherapeut*innen erfolgen. Fachpersonen aus dem Gebiet der Psychiatrie/Psychotherapie sollen hinzugezogen werden, wenn Anhaltspunkte für das Vorliegen einer psychischen Erkrankung bestehen. Das Ergebnis soll strukturiert und schriftlich dokumentiert werden. (Sondervotum der DEGAM)
  • mindestens eine von diesen Personen soll ausschließlich die Freiverantwortlichkeit beurteilen und nicht an weiteren Prozesschritten beteiligt sein
    • Die Personen, die die Freiverantwortlichkeit beurteilen, sollen ihre Beurteilung unabhängig voneinander vornehmen. Beide sollen von der anschließenden Organisation und Durchführung der Suizidassistenz unabhängig sein und insbesondere nicht selbst an deren Durchführung mitwirken. (Sondervoten der DASP, der DGGG und des NaSPro)
  • psychische Erkrankungen schließen die freiverantwortliche Entscheidung zum (assistierten) Suizid nicht notwendigerweise aus –> umgekehrt kann auch bei Fehlen einer psychischen Erkrankung die Freiverantwortlichkeit einer Entscheidung zum (assistierten) Suizid eingeschränkt sein
  • ergibt die Beurteilung, dass nicht von einer freiverantwortlichen Suizidentscheidung auszugehen ist, sollen der anfragenden Person bedarfsgerecht Unterstützungsangebote gemacht und ggf. eine Behandlung eingeleitet werden
  • Einsichts- und Urteilsfähigkeit setzt voraus, dass die Suizidassistenz anfragende Person auf der Grundlage der im Rahmen der Beratung erhaltenen Informationen ein angemessenes Verständnis der eigenen Lebenssituation und ggf. der eigenen Erkrankung(en) sowie der verfügbaren (Be-)Handlungsoptionen mit den jeweiligen Folgen entwickelt hat, die unterschiedlichen Handlungsoptionen gegeneinander abwägen sowie eine Entscheidung treffen und diese kommunizieren kann
  • Einsichts- und Urteilsfähigkeit soll in einem strukturierten Prozess zusammen mit den drei anderen Kriterien der Freiverantwortlichkeit beurteilt werden (Beurteilung beruht auf den Ergebnissen einer fachgerechten Untersuchung inklusive Erhebung eines psychischen Befundes, dem eine ausführliche Anamnese bezüglich solcher Erkrankungen vorausgegangen ist, die die Einsichts- und Urteilsfähigkeit einschränken können; strukturierte Interviews, Skalen und Tests können die Exploration unterstützen)
KriteriumBeschreibung
Informationsverständnis– zunächst ist zu beurteilen, ob die anfragende Person für die Suizidentscheidung relevante Informationen erfassen, verstehen und behalten kann
– Beurteilung des Informationsverständnisses sollte an die Inhalte des Informations- und Beratungsgesprächs anknüpfen
Einsicht in die eigene Lebenssituation– Fähigkeit der anfragenden Person prüfen, inwieweit sie in der Lage ist, ihre eigene Lebenssituation und die verfügbaren Handlungsoptionen realistisch einzuschätzen
– sofern die Anfrage im Zusammenhang mit einer Erkrankung erfolgt, sollte insbesondere auch beurteilt werden, ob die anfragende Person in der Lage ist, ihren eigenen Gesundheitszustand und die verfügbaren Behandlungsmöglichkeiten – auch in ihrer Bedeutung für das eigene Leben – realistisch einzuschätzen
Urteilsvermögenzusätzlich ist zu prüfen, ob die anfragende Person die Fähigkeit besitzt, die eigene Lebenssituation und die verfügbaren Handlungsoptionen auf der Grundlage ihrer individuellen Werthaltungen und Überzeugungen zu bewerten und gegeneinander abzuwägen
Entscheidung treffen und kommunizierenschließlich sollte die anfragende Person in der Lage sein, eine Wahl zwischen den verfügbaren Handlungsoptionen zu treffen und zu kommunizieren
  • im Rahmen der Beurteilung der Freiverantwortlichkeit einer Suizidentscheidung soll beurteilt werden, ob die anfragende Person über alle entscheidungsrelevanten Informationen verfügt und diese auch verstanden hat, hierzu gehören v.a. ein angemessenes Verständnis der eigenen Lebenssituation und ggf. der eigenen Erkrankung(en) sowie der verfügbaren Handlungsalternativen mit den jeweiligen Folgen für die anfragende Person selbst und ihr soziales Umfeld
  • im Rahmen der Beurteilung der Freiverantwortlichkeit einer Suizidentscheidung soll beurteilt werden, ob der Einfluss anderer Personen oder sonstige Formen der Einflussnahme (z.B. strukturelle Rahmenbedingungen, sozioökonomische Verhältnisse) eine freiwillige Entscheidung ausschließen
  • im Rahmen der Beurteilung der Freiverantwortlichkeit soll die innere Festigkeit eines Suizidentschlusses durch kritisches Hinterfragen und das wiederholte Ansprechen von Alternativen überprüft werden (Ambivalenz ist ein Hinweis auf fehlende innere Festigkeit)
    • Dauerhaftigkeit eines Suizidentschlusses soll durch wiederholte Exploration der Hintergründe und der Motivlage im Abstand von mindestens vier Wochen gesichert werden (in begründeten Einzelfällen kann dieser Abstand verkürzt werden)
    • Es sollte eine deutlich längere Mindestwartefrist zwischen erster Anfrage und Durchführung des assistierten Suizids liegen (sogenannte Dauerhaftigkeit des Suizidentschlusses). Die Wartefrist sollte in der Regel sechs Monate betragen. In begründeten Einzelfällen kann diese verkürzt werden. (Sondervotum der DGRM)
    • Im Rahmen der Beurteilung der Freiverantwortlichkeit soll die innere Festigkeit eines Suizidentschlusses durch kritisches Hinterfragen und das wiederholte Ansprechen von Alternativen überprüft werden. Ambivalenz ist ein Hinweis auf eine fehlende innere Festigkeit. Die Dauerhaftigkeit des Suizidentschlusses soll durch wiederholte Exploration der Hintergründe und der Motivlage über einen angemessenen Zeitraum beurteilt werden. Regelhaft soll hierfür ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten zugrunde gelegt werden. In begründeten Einzelfällen, insbesondere bei einer in absehbarer Zeit zum Tode führenden Erkrankung, kann dieser Zeitraum verkürzt werden. (Sondervoten der DASP, der DGGG und des NaSPro)

Auswirkungen auf und Unterstützung für Mitarbeitende im Gesundheits- und Sozialwesen bei Anfragen nach assistiertem Suizid

  • Anfragen nach assistiertem Suizid können vielfältige Auswirkungen (unter anderem Unsicherheiten und Belastungen) auf Mitarbeitende im Gesundheits- und Sozialwesen haben

mögliche Auswirkungen von Anfragen nach assistiertem Suizid auf Mitarbeitende im Gesundheits- und Sozialwesen

  • Unsicherheiten in Bezug auf die professionelle Rolle
  • moralische Unsicherheiten und Konflikte/Moral distress
  • emotionale Unsicherheiten und psychische Belastungen
  • Wertschätzung im Sinne von Vertrauensbeweis
  • Möglichkeit zur Stärkung der Beziehung mit Patient*innen/Bewohner*innen
  • Grundlage für professionelle Gespräche über Alternativen
  • Anfragen nach assistiertem Suizid können zu Belastungen und Konflikten im Team, zum Beispiel aufgrund divergierender persönlicher Werthaltungen oder fachlicher Bewertungen, führen

mögliche Auswirkungen von Anfragen nach assistiertem Suizid auf im Gesundheits- und Sozialwesen arbeitende Teams

  • Konflikte im Team aufgrund divergierender persönlicher Werthaltungen und/oder fachlicher Bewertungen
  • Konflikte aufgrund fehlender Klärung von Rollen und fehlender Möglichkeit zur Partizipation an Entscheidungen im Team
  • Rückzug von Mitarbeitenden aus dem Team bei Differenzen mit anderen Teammitgliedern
  • Vermeidung von Diskussionen über das Thema im Team und damit verbunden fehlende Klärung von Konflikten und Handlungsunsicherheit im Kontext von Anfragen nach assistiertem Suizid
  • wahrgenommener Druck und fehlende Akzeptanz bei persönlichen Einstellungen, die von denen anderer Teammitglieder abweichen
  • Konflikte aufgrund fehlender, unklarer oder widersprüchlicher institutioneller Rahmenbedingungen
  • Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, in denen Mitarbeitende auf das Thema des assistierten Suizids angesprochen werden können, sollten Informationen in Textform für Mitarbeitende zum Thema des assistierten Suizids, Suizidprävention und zum Umgang mit Anfragen nach Suizidassistenz zur Verfügung stellen und in der Einrichtung kommunizieren

Informationen, die Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen ihren Mitarbeitenden zugänglich machen sollen

  • Informationen zu rechtlichen Rahmenbedingungen
  • Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten bei Belastungen oder Konflikten (z. B. Ethikfallberatung, Supervision, Balint-Arbeit, Mediation, psychosoziale Unterstützung, Seelsorge) auch unter Berücksichtigung moralischer Belastungen und Konflikte
  • Informationen zur Formulierung eines Gewissensvorbehaltes
  • Informationen zur Unterstützung der ethischen Reflexion über Aspekte, die den Umgang mit Anfragen nach Suizidassistenz betreffen
  • Informationen zur Position der Einrichtung gegenüber assistiertem Suizid
    • bei Ablehnung des assistierten Suizids in der Einrichtung: Informationen zum Vorgehen bei Anfragen
    • bei prinzipieller Möglichkeit des assistierten Suizids in der Einrichtung: Informationen zur Vorgehensweise
  • Information zu Zuständigkeiten und Ansprechpersonen mit Verantwortlichkeiten in der Einrichtung bei Anfragen nach assistiertem Suizid
  • Informationen und Hinweise zur Kommunikation mit Anfragenden und An- und Zugehörigen
  • Informationen zu suizidpräventiven Maßnahmen und Angeboten
  • Informationen zur Beurteilung der Freiverantwortlichkeit von Entscheidungen
  • Hinweise zu Fort- und Weiterbildungsangeboten zur Suizidprävention und dem Umgang mit Anfragen nach assistiertem Suizid
  • Mitarbeitenden in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, in denen diese auf das Thema des assistierten Suizids angesprochen werden können, sollte der Zugang zu Fortbildungs-, Unterstützungs-, Gesprächs- und Beratungsangeboten ermöglicht werden
  • regionale Vernetzung kann helfen, die vielfältigen Bedarfe von Mitarbeitenden im Rahmen von Anfragen nach assistiertem Suizid durch die Einbeziehung von Personen mit unterschiedlichen fachlichen Qualifikationen zu erfüllen

Auswirkungen auf und Unterstützung für An- und Zugehörige von Anfragenden nach assistiertem Suizid

  • An- und Zugehörige sollen, sofern die anfragende Person dem zustimmt, in den Entscheidungs- und Begleitprozess eines assistierten Suizids einbezogen werden, um den An- und Zugehörigen emotionale Auseinandersetzung, Information und Unterstützung zu ermöglichen
  • An- und Zugehörige sollten frühzeitig, sofern sie in den Prozess des assistierten Suizids involviert sind, umfassend, verständlich und transparent über rechtliche, organisatorische, medizinische und psychosoziale Aspekte des assistierten Suizids informiert werden
  • An- und Zugehörigen sollen während des gesamten Prozesses und unter Berücksichtigung des individuellen Bedarfs Unterstützungsangebote (z.B. psychosozial, psychologisch, psychotherapeutisch, spirituell) angeboten beziehungsweise vermittelt werden
  • nach dem assistierten Suizid soll unter Berücksichtigung des individuellen Bedarfs eine strukturierte Nachsorge für An- und Zugehörige angeboten werden, einschließlich Trauerbegleitung und ggf. Vermittlung an spezialisierte Beratungsstellen und in Psychotherapie
  • zur Erfassung von Belastungen und Unterstützungsbedarf bei An- und Zugehörigen können Screening-Instrumente zur Früherkennung psychosozialer Belastungen eingesetzt werden
  • Beratende sollen eine empathische, nicht bewertende und ergebnisoffene Haltung einnehmen, um sowohl den Willen der Person mit Todewunsch als auch die Bedürfnisse der An- und Zugehörigen zu respektieren
  • Beratende sollen mit An- und Zugehörigen wertschätzend, interessiert, ergebnisoffen und nicht wertend kommunizieren und ihre Kompetenzen durch geeignete Fortbildungsmaßnahmen schulen und weiterentwickeln (ggf. sollte entsprechende externe Expertise, z.B. Supervision, Ethikfallberatung oder ähnliche Angebote in Anspruch genommen werden
  • Kinder und Jugendliche als An- und Zugehörige sollen altersgerecht und einfühlsam über den assistierten Suizid informiert werden und ihnen soll unter Berücksichtigung individueller Bedarfe Zugang zu Beratung, Unterstützungs- und Trauerangeboten ermöglicht werden
Published inLeitlinien kompakt

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