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Positionspapier „bauliche Planung von Krankenhausneubauten im Kontext Terrorismus, Amok sowie Bündnis- und Landesverteidigung“ der DAKEP

veröffentlichende Fachgesellschaft: Deutschen Arbeitsgemeinschaft Krankenhaus-Einsatzplanung (DAKEP)
Klassifikation gemäß AWMF:
Datum der Veröffentlichung: 18.03.2024
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://doi.org/10.1007/s10049-024-01325-2

Grundsätzliches

  • Fehlen einer bundesweit einheitlichen Regelung von Sicherheitsstandards bei Krankenhausbauten stellt ein gravierendes Defizit dar
  • wichtiger erster Schritt zur Beseitigung des Defizits wäre die Aufnahme von diesbezüglichen Sicherheitsstandards in eine verbindliche Norm im Zusammenhang mit der Planung, Genehmigung und Finanzierung von Krankenhausneubauten

allgemeine Sicherheitsvorkehrungen

  • allgemeine Sicherheitsvorkehrungen stellen essenzielle Grundlage zur Bewältigung einer Amok- oder Terrorlage dar
  • verbindliche Regelungen bzgl. entsprechender Basiskonzepte, wie z.B.
    • geregelter Zugang zu kritischen Bereichen (z.B. Intensivstationen, OP-Einheiten, zentrale Notaufnahmen, Perinatalzentrum, Kreißsaal, Versorgung, Logistik und IT-Serverbereiche)
    • Identifikations- und Berechtigungstools wie zum Beispiel Mitarbeiterausweise
    • verschließbare Zugangsbereiche, Bewegungsmelder mit dynamischer Beleuchtung der Eingänge
    • Etablierung eines Sicherheitsdiensts

bauliche Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit bei Terror- und Amoklagen

  • zwingender Mindeststandard an baulich-technischen Vorkehrungen
    • Sichern: Türknauflösungen für dezidierte Funktionsräume und Dienstzimmer zur Abriegelung
    • Warnen: zentrale (automatisierte) Durchsagemöglichkeiten zur Warnung aller im Gebäude befindlichen Personengruppen
    • Flüchten: Fluchtwege und rückwärtige Schutzräume an exponierten Stellen (z.B. Pforten, Notaufnahmen und Stützpunkte) zum Schutz des Personals
    • Lotsen: intuitive Beschilderung und Wegeführung (z.B. Gütersloher Konzept) zur Orientierung von Flüchtenden und Einsatzkräften
  • Implementierung von Videoüberwachung und Alarmsicherung von Nebeneingängen als weitere sicherheitssteigernde Vorteile
  • Maßnahmen, die mit dem Klinikalltag und Massenverkehr von Personen in Gebäuden letztendlich nicht vereinbar sind, unbedingt vermeiden

bauliche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung an KH im Rahmen von Bündnis- und Landesverteidigung (BV/LV)

  • mögliche Herausforderungen
    • hohe Anzahl an Verwundeten, sowohl bei Streitkräften als auch bei Zivilbevölkerung (öffentlich zugängliche Schätzungen liegen bei 1000 Patient*innen pro Tag)
    • auch wenn Deutschland nicht unmittelbarer Schauplatz von Kampfhandlungen ist, sind wir Aufmarschgebiet und Drehscheibe der NATO und damit möglicherweise Ziel gezielter Angriffen auf die kritische Infrastruktur (z.B. Cyberangriffe, Sabotage von Verkehrs- und Transportwegen und intendierte Unterbrechung von Lieferketten)
    • für die Planung und Vorbereitung muss mindestens folgende ungünstige Konstellation berücksichtigt werden: erhöhtes Patientenaufkommen, Mangel an Material & Personal, Ausfall von IT, Stromausfall, Störung der Wasserversorgung sowie die Zerstörung von kritischer Infrastruktur
  • Ziel der Vorbereitungen
    • längst mögliche Aufrechterhaltung der Behandlungskapazität und Funktionalität von Krankenhäusern unter der Bedrohung von indirekten oder direkten Angriffen auf die kritische Infrastruktur im Rahmen der BV/LV
    • bei baulichen Maßnahmen v.a. die Themen Behandlungsräume und Versorgungssicherheit (elektrische Energie, Wasserversorgung und -entsorgung, Dampf, medizinische Gase, IT) zur Aufrechterhaltung einer Basisfunktionalität bedenken
    • folgende Aspekte für die Planung berücksichtigen
      • robuste und redundante Anlage von Ver- und Entsorgungswegen (Wasser, Dampf, elektrische Energie
      • Schutz kritischer Technikbereiche (Wärme, Luft, Server/IT)
      • Vorhaltung von unterirdischen, beschusssicheren Behandlungsräumen, die im Bedarfsfall kurzfristig aktiviert werden können, wobei kritische, unbedingt zu schützende akut- und intensivmedizinische KH-Kernbereiche berücksichtigt werden müssen (z.B. Notaufnahme, Operationssäle, Intensivstationen, Labore, Transfusionsmedizin)
      • Vorhalten zusätzlicher Anschlüsse für medizinische Gase in geschützten, unterirdischen Bereichen
      • Einrichten von Dekontaminations- und Behandlungsbereichen für kontaminierte (CBRN-)Patient*innen zum Schutz des KH vor Kontamination und der Behandlung von betroffenen Patient*innen
      • Bevorratung von Verbrauchsmaterialien und Arzneimitteln
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