Der alte Grundsatz „erstens nicht schaden, zweitens vorsichtig sein, drittens heilen“ geht auf den Arzt Scribonius Largus zurück, welcher am Hofe von Kaiser Tiberius Claudius tätig war (ca. 50 nach Chr.). Er prägte dieses ethisch-moralische Motto für die Medizin, welches zurückgeht auf die hippokratische Tradition bzw. den hippokratischen Eid.
„primum non nocere, secundum cavere, tertium sanare“ – dies gilt nicht nur für Ärzt*innen, sondern sollte auch für alle anderen in der Medizin tätigen Personen die Grundfeste unseres Arbeitens sein und kann als alt überlieferte Basis für unser aller Ziel, die Patient*innensicherheit in den Mittelpunkt unseres Arbeitens zu stellen.
Durch die von Scribonius Largus geprägte Weisheit wird unser Helfen in einen „Trias“ an Pflichten für die Patient*innenversorgung gebettet:
- Dem Individuum nicht zu schaden.
- Achtgeben bzw. vorsichtig sein bei der Versorgung des Individuums.
- Durchführung aller für die Heilung des Individuums erforderlichen Schritte unternehmen.
Ohne diese Grundmaxime für das Handeln bei der Patient*innenversorgung wäre die Ausübung im medizinischen Bereich nicht möglich und daher findet sich diese auch in angepasster Form in den wichtigen Dokumenten für die Arbeit im Gesundheitswesen:
- (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte
- § 2 Abs. 2 – Allgemeine ärztliche Berufspflichten
- Ärztinnen und Ärzte haben ihren Beruf gewissenhaft auszuüben und dem ihnen bei ihrer Berufsausübung entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen. Sie haben dabei ihr ärztliches Handeln am Wohl der Patientinnen und Patienten auszurichten. Insbesondere dürfen sie nicht das Interesse Dritter über das Wohl der Patientinnen und Patienten stellen.
- § 2 Abs. 2 – Allgemeine ärztliche Berufspflichten
- Ethikkodex für Pflegende der ICN (International Council of Nurses)
- Pflegende und ihre Mitmenschen
- 1.9 – Pflegefachpersonen fördern eine Sicherheitskultur im Gesundheitswesen, indem sie Risiken für die Menschen oder die sichere Pflegepraxis in jeder Pflegeumgebung erkennen und aktiv angehen. Sie gewährleisten eine sichere Versorgung in der Praxis, bei Dienstleistungen und in Arbeitsumfeldern.
- 1.11 – Pflegefachpersonen stellen sicher, dass der Einsatz von Technologie und wissenschaftlichen Fortschritten mit der Sicherheit und den Rechten von Menschen vereinbar sind. […]
- Pflegende und Pflegepraxis
- 2.2 – Pflegefachpersonen halten ihre fachlichen Kompetenzen aktuell, damit sie ihre Fähigkeit, eine qualitativ hochwertige und sichere Pflege zu gewährleisten, nicht gefährden.
- 2.10 – Pflegefachpersonen ergreifen geeignete Maßnahmen, um Einzelpersonen, Familien, Gemeinschaften und Bevölkerungsgruppen zu schützen, wenn deren Gesundheit durch eine Kollegin, eine andere Person, Regelwerke, oder die Anwendung oder den Missbrauch von Technologie gefährdet wird.
- 2.11 – Pflegefachpersonen beteiligen sich aktiv an der Förderung der Sicherheit der Patientinnen. Sie fördern ethisches Verhalten, wenn Fehler oder Beinahe-Fehler auftreten. Sie melden sich zu Wort, wenn die Sicherheit der Patientinnen gefährdet ist. Sie setzen sich für Transparenz ein und arbeiten mit anderen zusammen, um das Fehlerpotenzial zu reduzieren.
- Pflegende und ihre Profession
- 3.4 – Pflegefachpersonen beteiligen sich durch ihre Berufsorganisationen an der Schaffung einer positiven und konstruktiven Arbeitsumgebung, welche die klinische Pflege, die Ausbildung, die Forschung, das Management und die Führung umfasst. Dazu gehören Umgebungen, die es Pflegefachpersonen ermöglichen, ihren Verantwortungsbereich optimal auszufüllen und eine sichere, effektive und rechtzeitige Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Dies unter Arbeitsbedingungen, die für Pflegefachpersonen sicher, sowie sozial und wirtschaftlich gerecht sind.
- 3.7 – Pflegefachpersonen bereiten sich auf Notfälle, Katastrophen, Konflikte, Epidemien, Pandemien, soziale Krisen und Situationen mit knappen Ressourcen vor und reagieren darauf. Die Sicherheit der Menschen, die Pflege erhalten, liegt in der Verantwortung der einzelnen Pflegefachpersonen und der Führungspersonen von Gesundheitssystemen und -organisationen. Das beinhaltet die Bewertung von Risiken und die Entwicklung, Umsetzung und Planung von Ressourcen, um diese zu minimieren.
- Pflegende und ihre Mitmenschen
Quellen
- Ärzteblatt, Deutscher Ärzteverlag GmbH, Redaktion Deutsches. „(Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte“. Deutsches Ärzteblatt, 11. Juni 2021. https://www.aerzteblatt.de/archiv/219411/(Muster-)Berufsordnung-fuer-die-in-Deutschland-taetigen-Aerztinnen-und-Aerzte.
- International Council of Nurses (ICN). „ICN-Ethikkodex für Pflegefachpersonen (überarbeitet 2021)“. Herausgegeben von Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – DBfK Bundesverband e.V., Österreichischer Gesundheits- und Krankenpflegeverband, und Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, 19. Oktober 2021. https://www.wege-zur-pflege.de/fileadmin/daten/Pflege_Charta/Schulungsmaterial/Modul_5/Weiterfu%CC%88hrende_Materialien/M5-ICN-Ethikkodex-DBfK.pdf.
- Kooperationsverbund gesundheitsziele.de, und Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e.V. (GVG), Hrsg. „Nationales Gesundheitsziel Patientensicherheit“, 1. September 2022. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Gesundheit/Broschueren/Nationales_Gesundheitsziel_Patientensicherheit_bf.pdf.
- „Primum non nocere – Wikipedia“. Zugegriffen 10. August 2024. https://de.wikipedia.org/wiki/Primum_non_nocere.
- Schulze-Röbbecke, Roland. „Primum nocere“. Krankenhaushygiene up2date 5, Nr. 02 (Juni 2010): 73–74. https://doi.org/10.1055/s-0030-1255550.
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