veröffentlichende Fachgesellschaft: Society of Vascular and Interventional Neurology (SVIN)
Klassifikation gemäß AWMF:
Datum der Veröffentlichung: 09.06.2026
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://doi.org/10.1161/SVIN.125.002314
Empfehlungen
- M2-Segment-Okklusionen
- endovaskuläre Thrombektomie (EVT) ist bei Patient*innen mit einem zu Behinderungen führenden Schlaganfall aufgrund proximaler und/oder dominanter M2-Okklusionen sinnvoll, v.a. wenn diese mit mittelschweren bis schweren Ausfällen und bildgebenden Hinweisen auf rettbares Hirngewebe einhergehen
- EVT kann bei distalen, kodominanten oder nicht-dominanten M2-Okklusionen in Betracht gezogen werden, die mit Behinderungen und einem NIHSS-Score von ≥ 6 einhergehen
- keine routinemäßige EVT für Patient*innen mit distalen oder nicht-dominanten M2-Okklusionen, die einen geringen Schweregrad des Schlaganfalls und keine behindernden Symptome aufweisen
- M3/M4-Segment–Okklusionen
- EVT mit mechanischen Geräten wird nicht als Standardbehandlung für Okklusionen der M3/M4-MCA-Äste empfohlen
- Patient*innen mit M3/M4-Okklusionen und behindernden Defiziten in zukünftige randomisierte kontrollierte Studien (RCTs) einbeziehen, in denen die Sicherheit und Wirksamkeit der EVT unter Verwendung von Aspirationstechniken, kleinen/verstellbaren Stentreivern oder intraarterieller Thrombolyse im Vergleich zur bestmöglichen medikamentösen Behandlung untersucht wird
- ACA-Okklusionen (A2/A3)
- keine routinemäßige EVT bei akutem ischämischem Schlaganfall aufgrund einer Okklusion der distalen ACA (A2/A3-Segmente), da die Evidenz für einen eindeutigen Nutzen unzureichend ist
- EVT von Fall zu Fall in Betracht ziehen bei Patient*innen mit einer ACA-Okklusion, die zu Behinderungen führt sowie einem großen Risikogebiet, günstigen Bildbefunden und einem guten funktionellen Ausgangsstatus
- Okklusionen der PCA-Segmente P1 bis P3
- EVT nicht als Routine-Therapie bei isolierten PCA-Okklusionen empfohlen
- EVT bei isolierten PCA-Okklusionen (P1-, P2- oder P3-Segmente) bei ausgewählten Patient*innen in Betracht ziehen, die frühzeitig vorstellig werden, schwere neurologische Ausfälle aufweisen, die die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen, oder die für eine i.v.-Thrombolyse nicht in Frage kommen
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