veröffentlichende Fachgesellschaft: Sociedad Española de Neurología (SEN)
Klassifikation gemäß AWMF:
Datum der Veröffentlichung: 12.06.2026
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://doi.org/10.1016/j.nrleng.2026.502041
prähospitale Phase
- „Code Stroke“ ist ein Versorgungsprozess, der die rasche Erkennung eines akuten Schlaganfalls durch medizinisches Personal in der Erstversorgung, die Benachrichtigung des Rettungsdienstes oder die Aktivierung von Krankenhausversorgungspfaden sowie die Kommunikation zwischen den Versorgungsebenen umfasst
- jede*r Kreis/kreisfreie Stadt/Region muss über ein Schlaganfallversorgungssystem in Form eines „Code Stroke“-Protokolls für die erwachsene & pädiatrische Bevölkerung verfügen, das Maßnahmen sowohl für ischämische als auch für hämorrhagische Schlaganfälle umfasst
- Code-Stroke-Versorgungspfade müssen auf Netzwerk- oder Organisationsmodell basieren, das verschiedene Versorgungsebenen (Primärversorgung, präklinische Rettungsdienste, Krankenhäuser) koordiniert, mit Verfahren und Protokollen für die gemeinsame Versorgungsleistung
- Code-Stroke-Protokoll muss bei Personen aktiviert werden, die zuvor im Alltag selbstständig waren und akute neurologische Ausfälle seit < 24 h aufweisen
- Vermutung eines akuten neurologische Ausfalls, wenn eines der häufigsten neurologischen Symptome eines Schlaganfalls plötzlich auftritt (z.B. Kraftverlust auf einer Körperseite, Schwierigkeiten beim Sprechen oder beim Verstehen gesprochener Sprache, akute Sehstörungen, sensorische Ausfälle auf einer Körperseite oder starke Kopfschmerzen)
- Leitstellen & Rettungsdienste müssen über Protokolle zur Anwendung der wichtigsten Schlaganfall-Screening-Skalen in der Allgemeinbevölkerung verfügen, damit medizinisches Fachpersonal einen Schlaganfall erkennen kann
- Rettungsdienste müssen über Ressourcen verfügen, um sowohl den direkten (primären) als auch den sekundären (krankenhausübergreifenden) Transport von Patient*innen, die die Code-Stroke-Kriterien erfüllen, in Stroke Units so schnell wie möglich mit der am besten geeigneten Ressource zu gewährleisten
- Versorgungsprotokolle zur Erkennung und Beurteilung von Schlaganfällen durch medizinisches Fachpersonal müssen objektive, validierte Bewertungsskalen enthalten
- zur Gewährleistung der Einheitlichkeit der Prozesse zur Erkennung von Schlaganfällen und zur Beurteilung des Schweregrads müssen die am „Code Stroke“-Netzwerk teilnehmenden Leistungserbringer die kontinuierliche Fortbildung des medizinischen Fachpersonals in Form spezifischer Schulungspläne für Schlaganfälle sicherstellen
- Fortbildungen müssen für alle medizinischen Fachkräften angeboten werden, die in der Leitstelle sowie im prähospitalen Bereich tätig sind
- jede*r Kreis/kreisfreie Stadt/Region muss einen Konsens über die „Code Stroke“-Behandlungswege erzielen und diese danach verwalten, um den sofortigen Patient*innentransport zum am besten geeigneten Zentrum sowohl bei primären als auch bei sekundären Verlegungen zu gewährleisten
- Verlegung in das am besten geeignete Zentrum nach Aktivierung des „Code Stroke“, da ein Schlaganfall ein zeitkritischer Notfall ist, der eine rasche Reaktion erfordert
- in Regionen mit wenigen bzw. ohne Stroke Unit, sollten Telestroke-Systeme implementiert werden, die eine standardisierte Versorgung durch die Koordination zw. Rettungsdienst und der nächstgelegenen Stroke Unit gewährleisten
- bei Patient*innen mit V.a. Schlaganfall, die intubiert werden müssen oder schwere neurologische Komplikationen aufweisen, müssen in spezialisierte Kliniken mit Intensivkapazitäten transport werden
- alle am Code-Stroke-Netzwerk teilnehmenden Krankenhäuser müssen in der Lage sein, eine Diagnose auf der Grundlage von CT-Diagnostik zu stellen, seien es Stroke Unit oder Zentren mit Telestroke-System
- Code-Stroke-Netzwerk muss über ein Informationssystem verfügen, das den digitalen Austausch von Daten über die präklinische und die klinische Phase des Versorgungsprozesses ermöglicht
interhospitale Phase
- individuelle, systematische klinische Beurteilung (unter Verwendung von Schlaganfall-Bewertungsskalen), Laboruntersuchungen und bildgebende Untersuchungen des Gehirns sowie frühzeitige neurologische Beurteilung (entweder vor Ort oder im Rahmen von Telekonsultationen) bei der Erstversorgung im Rahmen des „Code Stroke“-Protokolls
- Ziel der Erstversorgung ist es eine intrakranielle Blutung (ICB) zu erkennen und deren Schweregrad zu bestimmen sowie sofortige Maßnahmen zu leiten (z.B. Stabilisierung, symptomatische Behandlung, Kontrolle von Risikofaktoren für Ausbreitung des Hämatoms und neurologische Verschlechterung sowie Sicherstellung der weiteren Versorgung durch ein multidisziplinäres Team)
- CT stellt die Neuro-Bildgebung der 1. Wahl in der akuten Phase eines Schlaganfalls dar und sollte bei allen klinisch stabilen „Code-Stroke“-Patient*innen innerhalb von 15 min nach Einlieferung in die Notaufnahme für die Unterscheidung zw. ICB & Ischämie erfolgen
- CT-Angiographie, MR-Angiographie und MRT als ergänzende Verfahren zur ätiologischen Abklärung einer ICH empfohlen, v.a. bei V.a. strukturelle Läsion oder vaskuläre Fehlbildung
- frühzeitige Beurteilung und Behandlung von Patient*innen mit ICB ist unerlässlich, um irreversible neurologische Schäden zu verhindern, die Genesungsraten zu erhöhen und die funktionelle Prognose zu verbessern
- Behandlung von Patient*innen mit ICB durch multidisziplinäre Teams (Fachärzt*innen für Notfallmedizin, Neurologie, Neurochirurgie, Radiodiagnostik und Intensivmedizin sowie Pflegepersonal) nach systematischem Protokoll
- nach individueller Beurteilung muss die Stroke-Unit eine engmaschige neurologische Überwachung sicherstellen und ein Maßnahmenpaket umsetzen, das eine intensive RR-, BZ-, Temperaturkontrolle, frühzeitige Antikoagulanzien-Antidot-Therapie mit spezifischen Wirkstoffen (falls erforderlich), neurochirurgische Beurteilung, Anfallsmanagement, Prävention von Komplikationen wie venösen Thromboembolien sowie unterstützende Pflegemaßnahmen umfasst
- neurologisch instabile Patient*innen mit ICB (d.h. solche mit germindertem Bewusstsein, Atemversagen, erhöhtem Hirndruck, Notwendigkeit einer neurochirurgischen Behandlung oder systemischen Komplikationen) müssen v.a. während der akuten Phase von intensivmedizinischen Spezialist*innen fallweise beurteilt werden
- während des KH-Aufenthalts muss die Prävention von ICH-bedingten Komplikationen neben dem Screening und der Beurteilung von Dysphagie auch häufige Beurteilungen anhand neurologischer Skalen (GCS & NIHSS), die kontinuierliche Überwachung von kardiovaskulären Parametern (RR & HF), Oxygenations- & Beatmungsparametern, des BZ-Spiegels, der Körpertemperatur, epileptischer Anfälle sowie des Risikos einer venösen Thromboembolie umfassen
- Neurobildgebung zur Beurteilung des Ansprechens auf die Behandlung und etwaiger auftretender Komplikationen, vorzugsweise innerhalb der ersten 24 h nach KH-Aufnahme
- systematische Beurteilung des Bedarfs an integrativer Neurorehabilitation (inkl. neuropsychologischer und sozialer Bereiche) sowie Strategien zur Weiterbehandlung, die eine frühzeitige funktionelle, familiäre und soziale Wiedereingliederung bei der Entlassung ermöglichen
- Bedarf an Rehabilitationsbehandlung so früh wie möglich nach Stabilisierung beurteilen, idealerweise ab 24 h nach Schlaganfall, sofern der klinische Zustand dies zulässt


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