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Leitlinie „Akute Verätzung am Auge“ der DOG

veröffentlichende Fachgesellschaft: Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft
Datum der Veröffentlichung: 31.12.2020
Ablaufdatum: 30.12.2025
Quelle/Quelllink: https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/045-018.html

Pathophysiologie

  • Laugen
    • lipolytisch
    • penetrieren schnell durch die Membran des zellulären Gewebe
    • verseifen die Fettsäuren der Zellmembran und penetrieren so die Gewebe von Lid-, Bindehaut-, Hornhautstrauma und Limbus
  • Säuren
    • schädigen Geweben durch Denaturierung und durch Ausfällen von Proteinen
    • koagulierte Proteine wirken
    • kurzzeitig als Barriere gegen eine weitere Penetration der Säure
    • Ausnahme ist Flusssäure: Fluorionen dringen rasch durch gesamte Dicke der Hornhaut und richten schwerste Schäden am gesamten Auge an

Diagnostik/Anamnese

  • Symptomatik
    • Symptome sind eher unspezifisch
    • schwere Symptomatik ist häufig symptomarm und hat wegen schwerer Ischämie nur wenig Rötung
  • Anamnese
    • Art der Chemikalie
    • Unfallzeitpunkt
    • Verletzungsmechanismus
    • Ausspülen o.Ä. erfolgt?
  • Schwere der Verätzung meist abhängig von fünf Faktoren
    • Kontaktzeit der Chemikalie mit dem Auge
    • Zeitpunkt des Einsetzens einer qualifizierten Notfalltherapie
    • spezifische Toxizität der Chemikalie (Dissoziationskonstante)
    • Konzentration und Temperatur der Chemikalie, mechanischer Druck der Einwirkung
    • Ausdehnung des mit der Ätzsubstanz in Berührung gekommenen Gebietes

Therapie

  • sofortige Augenspülung und Reinigung des betroffenen Gebietes von Restpartikeln
    • ggf. auch mechanische Entfernung der Chemikalie
    • Ziel der Spülung ist die Wiederherstellung eines physiologischen pH-Wertes
    • für bestmögliche Patientencompliance Gabe von topischer Anästhesie; ggf. auch Kurznarkose notwendig
    • Spülung sollte entsprechend der Schwere der Verätzung erfolgen
    • falls vorhanden kann bei schwereren Verätzungen mit dekontaminierenden Lösungen gespült werden
    • falls qualifizierte Dekontaminationslösungen noch Wasser verfügbar sind, kann bei Verätzungen auch mit anderen Flüssigkeiten, z.B. Softdrinks, Milch oder ähnlichen Flüssigkeiten gespült werdenAugen- & Hautspülung sollte hierbei mit Hexafluorin-Lösung erfolgen, falls nicht vorhanden mit Leitungswasser
  • keine Behandlung mit geschlossenen Verbänden
Published inLeitlinien kompakt

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