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Leitlinie „Prise en charge de la douleur aiguë en urgence“ (Behandlung akuter Schmerzen im Notfall) der SFMU

veröffentlichende Fachgesellschaft: French Society of Emergency Medicine (SFMU)
Klassifikation gemäß AWMF:
Datum der Veröffentlichung: 09.01.2025
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://www.sfmu.org/fr/vie-professionnelle/outils-professionnels/consensus//recommandations-formalisees-d-experts-prise-en-charge-de-la-douleur-aigue-en-urgence-/con_id/555

Grundsätzliches

  • akute Schmerzen sind der häufigste Grund für eine Vorstellung in der Notaufnahme
  • 70 % der Patient*innen in Notaufnahmen haben Schmerzen, 45 % davon bewerten ihre Schmerzen als schwer
  • bei 40 % der Notärztinneneinsätze haben die Patient*innen Schmerzen

Diagnostik

  • Bewertung der Schmerzintensität
    • bei kommunikationsfähigen Patient*innen NRS zur Schmerzbewertung verwenden
    • bei nicht-kommunikationsfähigen Patient*innen spezielle bzw. spezifische Skalen zur Schmerzbewertung verwenden
    • Verwendung von algoplus oder BOS3 bei bei nicht-kommunikationsfähigen Patient*innen > 65 Jahre
  • Bewertung des Angstniveaus
    • kein systematisches & standardisiertes Screening des Angstniveaus bei der Behandlung von akuten Schmerzen in der Notaufnahme
    • Bewertung des Angstniveaus erwägen, wenn Analgetika-Gabe frustran verläuft
  • regelmäßige Bewertung bzw. Neubewertung der Schmerzintensität

Therapie

  • Organisation
    • Etablierung einer SOP bzw. eines standardisierten Ablaufs für Patient*innen mit starken Schmerzen, um die Behandlung nicht zu verzögern und die Qualität der Versorgung zu verbessern
    • Etablierung von SOPs mit speziellen Behandlungspfaden für bestimmte traumatische Schmerzbilder
    • keine intramuskuläre und subkutane Applikation von Analgetika
    • inhalative Applikation als alternativer Applikationsweg bei schweren traumatischen Schmerzen
    • Beschränkung der Verschreibung/Mitgabe starker Opioiden bei Entlassung aus der Notaufnahme auf bestimmte akute Notfallbilder mit gesicherter Diagnose (CAVE: begrenzte Verschreibung/Mitgabe, um Missbrauch zu verringern; vorher Opioidabhängigkeit abklären)
  • spezifische Schmerztherapie
    • NSAR-Gabe bei muskuloskelettale Schmerzen
    • Gabe starker Opioide bei mäßigen bis starken Bauchschmerzen, auch wenn ätiologische Behandlung noch nicht erfolgt ist
    • keine Opioide bei primären Kopfschmerzen
    • Morphingabe bei Patient*innen mit akuten Schmerzen bei erstmaliger Morphin-Therapie nicht als Einzeldosis, sondern titriert i.v.
    • bei schweren traumatischen Schmerzen Morphin als Analgetikum der 1. Wahl
    • keine Empfehlungen für oder gegen die Gabe von Morphin s.l. aufgrund fehlender Evidenz
    • bei akuten Schmerzen ggf. Sufentanil i.n. erwägen
    • Fentanyl i.n. als Alternative zu Morphin i.v.
    • starke Opioide ggü. schwachen Opioiden bevorzugen, um die Wirksamkeit zu optimieren und gleichzeitig die Nebenwirkungen zu verringern
    • Ketamin in analgetischer Dosis (0,15 – 0,3 mg/kg langsam i.v. über 15 min) als Alternative zu Morphin
    • Gabe von MEOPA (äquimolares Gasgemisch aus Sauerstoff und dem Inhalationsanästhetikum Lachgas) initial allein oder in Kombination erwägen
    • Gabe von Methoxyfluran (Penthrox) initial allein oder in Kombination bei Patient*innen mit mittelschweren bis schweren Schmerzen erwägen
    • Morphin-Koanalgesie
      • kein routinemäßige Koanalgesie mit Paracetamol
      • Koanalgesie mit Ketamin (0,2 mg/kg) bei unzureichend wirksamer Morphin-Titration erwägen
      • kein routinemäßige Koanalgesie mit NSAR
      • kein routinemäßige Koanalgesie mit Codein, Nalbuphin, Tramadol
  • Sonstiges
    • keine Empfehlungen für oder gegen den Einsatz von Virtual Reality, Musik oder Hypnose zur Schmerzlinderung aufgrund fehlender Evidenz
    • Kryotherapie und Immobilisation bei akuten posttraumatische Schmerzen zusätzlich zur üblichen medikamentösen Therapie
Published inLeitlinien kompakt

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