veröffentlichende Fachgesellschaft: Scandinavian Society of Anaesthesiology and Intensive Care Medicine
Klassifikation gemäß AWMF:
Datum der Veröffentlichung: 24.04.2016
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://doi.org/10.1111/aas.12746
- Durchführung grundlegender Atemwegssichrungsmaßnahmen und Verwendung von Hilfsmitteln wie oropharyngealen (OPA) und nasopharyngealen (NPA) Atemwegen bei einer Obstruktion der oberen Atemwege in Betracht ziehen
- bei bewusstlosen Patienten, bei denen kein Verdacht auf ein Trauma besteht und bei denen ein fortgeschrittenes Atemwegsmanagement nicht sofort verfügbar ist, Patienten in stabile Seitenlage bringen
- bei bewusstlosen Traumapatienten, bei denen ein fortgeschrittenes Atemwegsmanagement nicht sofort verfügbar ist, Patienten in die Seitenlage zu bringen und dabei die Ausrichtung der Wirbelsäule beizubehalten
- falls Vorsichtsmaßnahmen für die Wirbelsäule erforderlich sind, sollte das Kinn angehoben oder der Kiefer gestreckt werden, um das Risiko einer Verschlimmerung von Wirbelsäulenverletzungen zu verringern, und zwar in Kombination mit einer manuellen In-LineStabilisierung
- bei außerklinischem Herzstillstand (OHCA) SGA oder grundlegende Atemwegssicherungsmaßnahme anwenden
- SGA verwenden, wenn dies angemessen ist, d.h. wenn eine SGA als ebenso vorteilhaft wie eine ETI oder als Möglichkeit nach einer fehlgeschlagenen ETI angesehen wird
- Durchführung der ETI nur von Rettungsdienstmitarbeitern mit fortgeschrittener Ausbildung
- Videolaryngoskopie als alternative Hilfsmethode für die ETI in Betracht ziehen, wenn die direkte Laryngoskopie versagt oder voraussichtlich schwierig ist
- Krikothyreotomie in Situationen durchführen, in denen intubieren und beatmen frustran verläuft („Cannot intubate, Cannot ventilate“)
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