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Leitlinie „akute Einwirkungen von chemischen Substanzen – Tetrahydrofuran“ der BASF

veröffentlichende Fachgesellschaft: BASF Corporate Health Management – Humantoxikologie
Klassifikation gemäß AWMF:
Datum der Veröffentlichung: 01.01.2020
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://www.communications.extranet.basf.com/portal/basf/en/dt.jsp?setCursor=1_877454

Grundsätzliches

  • Tetrahydrofuran (C4H8O)
  • Synonyme: THF, Tetramethylenoxid
  • organisches Lösungsmittel für natürliche uns synthetische Polymere und Harze
  • wird bei der Herstellung von Lacken, Klebern, Farben und Tinten und in der Textilherstellung verwendet

Exposition

  • Exposition ggü. Tetrahydrofuran erfolgt im Wesentlichen durch Einatmen
  • wird schnell über die Lungen aufgenommen
  • wird über die Haut aufgenommen und kann zu allgemeinen Vergiftungserscheinungen führen
  • wird über den Magen-Darmtrakt aufgenommen
  • Verschlucken ist am Arbeitsplatz eher selten; kann aber beim Verschlucken in die Atemwege gelangen

Symptomatik

  • kann zu allgemeinen Vergiftungserscheinungen führen wie Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindel, Schwäche, Verwirrtheit und Bewusstlosigkeit
  • bei Exposition ggü. hohen Konzentrationen können Zeichen einer Reizung der oberen Atemwege, gefolgt von Asphyxie, Muskelschwäche, Herzrhythmusstörungen, Koma und Atemstillstand auftreten
  • Störungen des zentralen Nervensystems und Leberenzymveränderungen können auftreten
  • kann die oberen Atemwege reizen
  • lokale Einwirkung von flüssigem Tetrahydrofuran kann zu Reizungen der Haut führen
  • lokale Einwirkung von flüssigem Tetrahydrofuran oder hohen Dampfkonzentrationen kann zu Reizungen der Augen mit Rötung, Brennen, Tränenfluss oder krampfhaftem Lidschluss führen

Maßnahmen

  • Eigenschutz durch Tragen eines umluftunabhängiges Atemschutzgerät und eines Chemieschutzanzug (kontaminierte Ausrüstung nicht nochmals verwenden!!!)
  • unmittelbare Rettung des Patienten aus Gefahrenbereich
  • Einleitung lebensrettender Maßnahmen gemäß ABC-Schema
  • Reinigung
    • bei reiner Exposition mit Dämpfen ohne Haut-/Augenreizung keine speziellen Reinigungsmaßnahmen
    • bei verunreinigter Kleidung, diese sofort entfernen
    • bei ophthalmologischer Beteiligung Augenspülung mit Wasser oder neutraler NaCl-Lösung über min. 15 Minuten (Kontaktlinsen vorher entfernen!!!)
    • bei direkter Haut-/Haarexposition Spülung mit Wasser über min. 15 Minuten
  • prüfen, ob nach Verschlucken der Mund ausgespült und anschließende Gabe von 5 mL/kg KG bis zu 200 mL Wasser zur Verdünnung erfolgte, wenn der Patient wach und ansprechbar
    • ggf. kann auch noch Aktivkohle (240 mL Wasser/30 g Aktivkohle) gegeben werden
    • Erbrechen vermeiden; es kann zu Reizungen der Speiseröhre und Aspiration kommen
  • Akutpatienten
    • O2-Gabe
    • Gabe von 8 Sprühstößen Beclometason (Dosieraerosol)
    • Anlage pVK
    • bei Atemwegsverengung (Stridor/Bronchospasmus)
      • Adrenalin vernebeln (2 mg/2 mL mit 3 mL NaCl 0,9%)
      • i.v.-Gabe von 250 mg Methylprednisolon oder Äquivalent
    • bei toxischem Lungenödem (schaumiger Auswurf, feuchte RGs)
      • CPAP-Beatmung
      • i.v.-Gabe von 1000 mg Methylprednisolon oder Äquivalent
    • bei progredienter respiratorischer Insuffizienz
      • eskalierendes Atemwegsmanagement mit ETI oder ggf. Koniotomie
    • Antidottherapie: kein spezifisches Antidot bekannt
    • Transport in Klinik mit intensivmedizischer Abteilung
      • Verbrennungsklinik oder ophthalmologische Fachabteilung in Betracht ziehen, da ophthalmologische Exposition und dermale Exposition wie Verbrennungssymptomatik zu therapieren ist
  • asymptomatische Patienten
    • Beurteilung durch Arzt
    • Hinweis zur Alarmierung des Notrufs bei Verschlechterung des AZ
    • kein Rauchen für die nächsten 72 Stunden
    • keine körperliche Arbeit für die nächsten 24 Stunden
Published inLeitlinien kompakt

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