veröffentlichende Fachgesellschaft: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Klassifikation gemäß AWMF:
Datum der Veröffentlichung: 23.05.2022
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Mediathek/Publikationen/KRITIS/ereignismanagement_strassentunnel.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Aufgabenverteilung
- Polizei
- Absicherung von Unfall- bzw. Gefahrenstellen
- Ableitung des Verkehrs
- Freihaltung der Rettungswege und des Einsatzraumes für die Rettungskräfte
- Feuerwehr
- Rettung von Personen bei Unfällen und Bränden
- Brandbekämpfung
- technische Hilfeleistung, wie z.B. die Eindämmung von auslaufendem Öl oder Chemikalien
- Einsatzleitung bei nicht polizeilicher Gefahrenabwehr
- Rettungsdienst
- medizinische Erstversorgung von Verletzten am Notfall-/Unfallort
- Abtransport der Verletzten in ein für die weitere Versorgung geeignetes Krankenhaus
- Tunnelleitzentrale (TLZ)
- Beobachtung der Verkehrssituation
- Überwachung und Steuerung der betriebsund sicherheitstechnischen Einrichtungen im Normal- und Ereignisfall
- Entgegennahme von Notrufen
- Behebung von technischen Störungen
- Koordination und Betreuung der Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
- Information und Warnung der Tunnelnutzer über die Lautsprecheranlage und über Verkehrsfunk (Einsprechen in die Radiosender)
- Alarmierung der Feuerwehr, der Polizei, des Rettungsdienstes und weiterer Beteiligter (z.B. Verkehrsleitzentrale) im Ereignisfall
- Verkehrsleitzentrale
- operativen Betrieb der Verkehrsbeeinflussungsmaßnahmen
- verkehrsregelnde und –lenkende Maßnahmen zur Information und Warnung der Verkehrsteilnehmer und zur Sicherung eines flüssigen Verkehrsablaufs
- Autobahnmeistereien
- Absperrmaßnahmen nach länderspezifischen polizeilichen Regelungen auf Aufforderung der Polizei
- weitere Beteiligte
- Gemeinde/Kreis/kreisfreie Stadt
- Abschleppunternehmen
- Entsorgungsfachfirmen
- Techniker des Tunnelbetreibers (interne Mitarbeiter oder externe Firmen)
- Energieversorgungsunternehmen (Strom/Gas)
- Wasser- und Abwasserversorgungsunternehmen
- Umweltschutzbehörde, sofern die Gefahr einer Kontamination des Grundwassers durch Gefahrstoffe besteht
Ereignisbewältigung
- Ereignisdetektion durch…
- automatische Brandmeldeeinrichtungen, wie lineare Temperaturmelder, sowie durch Sichttrübungsmessgeräte im Brandfall
- Verkehrsdatenerfassung, d.h. durch Messung der Verkehrsstärke und -dichte sowie der mittleren Geschwindigkeit, die mittels Induktionsschleifen oder Infrarotsensoren erfasst werden, im Fall von Stör- oder Notfällen
- Verkehrsteilnehmer über die Notrufsäulen bzw. die Notrufsprechstellen in den Notrufstationen oder mittels Mobiltelefon über die Rufnummer 112 oder 110
- Hilfsfristen (laut EG-Tunnelrichtlinie über die Mindestanforderungen an die Sicherheit von Tunneln im transeuropäischen Straßennetz)
„Die bei einem Störfall in einem Tunnel bis zum Eintreffen der Einsatzdienste benötigte Zeit muss so kurz wie möglich sein; sie ist bei periodisch abzuhaltenden Übungen zu messen […]. Bei größeren Gegenverkehrstunneln mit hohem Verkehrsaufkommen ist im Rahmen einer Risikoanalyse gemäß Artikel 13 zu ermitteln, ob die Stationierung von Einsatzdiensten an den beiden Tunnelportalen erforderlich ist“.
EG-Tunnelrichtlinie
- Schnelle Räumung des Tunnels und Freihalten der Rettungszufahrten durch
Verkehrsbeeinflussung - Verkürzung der Eintreffzeiten am Ereignisort durch frühzeitige Bereitstellung der Lageinformationen
- Schutzplankensysteme bei Mittelstreifenüberfahrten vor den Tunnelportalen
sollten einfach und schnell zu öffnen sein - einheitliches Schließsystem für alle Notzufahrten/Notzugänge
- Vorhalten von Ausrüstungsgegenständen vor Ort, z.B. für die Erste Hilfe
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