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Konsensuspapier „Emergency psychiatric care in hospital emergency departments“ der SEDUP & SEPSM

veröffentlichende Fachgesellschaft: Spanish Society of Psychiatric Emergencies (Sociedad Española de Urgencias Psiquiátricas; SEDUP) & Spanish Society of Psychiatry and Mental Health (Sociedad Española de Psiquiatría y Salud Mental; SEPSM)
Klassifikation gemäß AWMF:
Datum der Veröffentlichung: 04.07.2024
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://doi.org/10.1186/s12888-024-05939-1

Empfehlungen bzgl. Versorgung & Infrastruktur

  • psychiatrische Notfälle sollten in den Räumlichkeiten eines allgemeinen Krankenhauses behandelt werden (CAVE: Versorgung psychiatrischer Notfälle in einem psychiatrischen Fachkrankenhaus kann im Vergleich zur Versorgung in einem Allgemeinkrankenhaus Einschränkungen haben)
  • psychiatrische Fachkrankenhäuser o. -stationen sollten über einen ärztlichen Dienst für die psychiatrische Versorgung in der Notaufnahme verfügen
  • Notaufnahmen in Allgemeinkrankenhäusern sollten folgende Punkte erfüllen:
    • spezielle Räume für Beurteilung von Patient*innen mit psychiatrischen Symptomen
    • Raum mit der Möglichkeit der direkten Beaufsichtigung von suizidgefährdeten, unruhigen oder aggressiven Patient*innen, die eine mechanische Fixierung benötigen
    • Beobachtungsstation/Kurzzeitstation, welche von der psychiatrischen Fachabteilung betreut wird
    • angepassten Räumlichkeiten zur Behandlung psychiatrischer Notfälle bei Kindern & Jugendlichen (v.a. bei geistigen Behinderungen oder neurolog. Entwicklungsstörungen), verbunden mit Möglichkeit der Begleitung durch Familienmitgliedern
  • neben Psychiater*innen sollten Notaufnahmen in Allgemeinkrankenhäusern folgendes Personal vorhalten:
    • psychiatrisches Fachpflegepersonal (24/7)
    • Sozialarbeit*innen in den Morgen- & Nachmittagsschichten oder in weniger als 24 Stunden
    • Sicherheitspersonal in ausreichender Zahl und mit spezieller Ausbildung für psychiatrische Notfälle (24/7)

Empfehlungen zur Personal- und Patientensicherheit

  • Sicherheitsmaßnahmen am Eingang der Notaufnahme zur Erkennung von Waffen oder potenziell gefährlichen Gegenständen
  • Installation von Videoüberwachungsanlagen im gesamten Bereich der Notaufnahme
  • Panikknöpfe oder Alarmsysteme in allen Behandlungsräumen o.Ä.
  • Gestaltung der Behandlungsräume, sodass die Sicherheit von Patient*innen und Personal gewährleistet ist
  • Installation von Beobachtungsfenstern, durch welche der Patient*innzustand von außen kontrolliert werden kann, aber dennoch ein ausreichendes Maß an Privatsphäre bietet

Empfehlungen bzgl. der Behandlung

  • spezielles Triage-System für Patienten mit psychiatrischen Symptomen
  • Vorhandensein von Protokollen/SOPs, welche klar die Dringlichkeiten beim psychiatrischen Notfall in Abstufungen definieren
  • Vorhandensein von klarer Protokolle/SOPs für Situationen, in denen Fachkräfte anderer medizinischen Fachbereiche hinzugezogen werden müssen
  • Untersuchung aller Patient*innen mit psychiatrischen Symptomen durch ärztliches, nicht-psychiatrisches Personal zum Ausschluss aller nicht-psychiatrischen Erkrankungen, die psychiatrische Symptome bedingen können
  • initiale Untersuchung durch ärztliches, nicht-psychiatrisches Personal aller Patient*innen mit chronischen psychiatrischen Erkrankungen mit ähnlichen Episoden wie in der Vergangenheit
  • initiale psychiatrische Versorgung immer dann, wenn keine Intoxikation mit psychoaktiven Substanzen vorliegt
  • familiäre Begleitung sollte erlaubt und bei Minderjährigen obligatorisch sein
  • falls notwendig, rascher Zugang zu ergänzenden Labortests (Blut, Urin & Liquor, inkl. Screening auf Toxine sowie Plasmadrogenspiegel)
  • falls notwendig, rascher Zugang zu ergänzenden bildgebenden Verfahren und/oder EEG
  • psychopharmakologische Grundausstattung für die Notfallversorgung sollte verfügbar sein

Empfehlungen bzgl. der Ausbildung

  • regelmäßige Schulungen bzgl. Notfallpsychiatrie bzw. psychiatrischer Notfallmedizin (inkl. rechtlicher Faktoren, kultureller Unterschiede, Diversität und stigmatisierender Fragen)
  • gemeinsame klinische Sitzungen zwischen Psychiater*innen, die psychiatrische Notfälle behandeln, und Ärzt*innen der Notaufnahme
  • Assistenzärzt*innen in der Notaufnahme sollen nur unter der Aufsicht von ärztlich-psychiatrischem Personal psych. Patient*innen versorgen
Published inLeitlinien kompakt

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