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Leitlinie „akute Einwirkungen von chemischen Substanzen – Ammoniak“ der BASF

veröffentlichende Fachgesellschaft: BASF Corporate Health Management – Humantoxikologie
Klassifikation gemäß AWMF:
Datum der Veröffentlichung: 01.01.2020
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://www.communications.extranet.basf.com/portal/basf/en/dt.jsp?setCursor=1_877454

Grundsätzliches

  • Ammoniak (NH3)
  • Ammoniak weite Verwendung als Katalysator und Reagens bei Herstellung von Düngemitteln, Kunststoffen, Sprengstoffen, Pflanzenschutzmitteln und anderen Chemikalien sowie als Kühlmittel
  • Bestandteil vieler Haushaltsprodukte und industrieller Reinigungsmittel

Exposition

  • im Wesentlichen durch Einatmen
  • bereits niedrige Konzentrationen von Ammoniak bewirken unmittelbare Reizung der Augen und feuchter Haut
  • direkter Kontakt der Augen oder feuchter Haut mit flüssigem Ammoniak oder konzentriertem Gas führt zu starken Verätzungen
  • Ammoniaklösungen können im Falle des Verschluckens schwere Schäden durch Verätzungen in Mund, Rachen und Magen bewirken

Symptomatik

  • Reizungen der Augen, der Nase und des Rachens, Atembeschwerden bis hin zu Dyspnoe mit Husten, Laryngo- und Bronchospasmus sowie Lungenödem
  • wenn Haut nass oder feucht ist, kann Kontakt mit Ammoniakgas brennende Schmerzen, Entzündungen, Blasen und Geschwüre hervorrufen
  • bei Kontakt mit unter Druck stehendem, flüssigem Ammoniak evtl. Erfrierungen
  • niedrige Gaskonzentrationen können zu Augenreizungen mit Brennen, Rötung, Tränenfluss und unwillkürlichem Lidschluss führen; höhere Konzentration bzw. Kontakt mit flüssigem Ammoniak kann Verätzung der Hornhaut mit nachfolgender Erblindung bewirken

Dosis-Wirkungs-Beziehungen

  • 1 – 20 ppm – Geruchswahrnehmung (Toleranzentwicklung)
  • 50 ppm – schwache Reizung der Schleimhäute
  • 300 – 500 ppm – deutliche Reizung der Schleimhäute der Augen und oberen Atemwegen mit Konjunktivitis, Erstickungsgefühl, Husten Anstieg von Blutdruck und Herzfrequenz; maximale über 1 Stunde tolerable Konzentration
  • 700 ppm – sofortige Augenschäden möglich
  • > 1700 ppm – Brustschmerzen, Lungenödem, Laryngospasmus
  • 2500 – 6500 ppm – tödlich bei Einwirkung > 30 Minuten
  • 10000 ppm – tödlich innerhalb weniger Minuten

Maßnahmen

  • Eigenschutz durch Tragen eines umluftunabhängiges Atemschutzgerät und eines Chemieschutzanzug (kontaminierte Ausrüstung nicht nochmals verwenden!!!)
  • unmittelbare Rettung des Patienten aus Gefahrenbereich
  • Einleitung lebensrettender Maßnahmen gemäß ABC-Schema
  • CRASH“-Dekontamination
    • vorher schnelle Durchführung lebensrettender Maßnahmen
    • komplette Entkleidung des Patienten
    • ca. 1 Minute Duschen/Abstrahlung mit viel Wasser
    • danach Wärmeerhalt!!!
  • Reinigung
    • bei reiner Exposition mit Dämpfen ohne Haut-/Augenreizung keine speziellen Reinigungsmaßnahmen
    • bei verunreinigter Kleidung, diese sofort entfernen
    • bei ophthalmologischer Beteiligung Augenspülung mit Wasser oder neutraler NaCl-Lösung über min. 15 Minuten (Kontaktlinsen vorher entfernen!!!) → pH-Wert der Tränenflüssigkeit sollte wieder pH 7 erreichen
    • bei direkter Haut-/Haarexposition Spülung mit Wasser über min. 15 Minute

Akutpatienten

  • O2-Gabe
  • Gabe von 8 Sprühstößen Beclometason (Dosieraerosol)
  • Anlage pVK
  • bei Atemwegsverengung (Stridor/Bronchospasmus)
    • Adrenalin vernebeln (2 mg/2 mL mit 3 mL NaCl 0,9%)
    • i.v.-Gabe von 250 mg Methylprednisolon oder Äquivalent
  • bei toxischem Lungenödem (schaumiger Auswurf, feuchte RGs)
    • CPAP-Beatmung
    • i.v.-Gabe von 1000 mg Methylprednisolon oder Äquivalent
  • bei progredienter respiratorischer Insuffizienz
    • eskalierendes Atemwegsmanagement mit ETI oder ggf. Koniotomie
  • Antidottherapie: kein spezifisches Antidot bekannt
  • Transport in Klinik mit intensivmedizischer Abteilung
  • Verbrennungsklinik oder ophthalmologische Fachabteilung in Betracht ziehen, da ophthalmologische Exposition und dermale Exposition wie Verbrennungssymptomatik zu therapieren ist

asymptomatische Patienten

  • Beurteilung durch Arzt
  • Hinweis zur Alarmierung des Notrufs bei Verschlechterung des AZ
  • kein Rauchen für die nächsten 72 Stunden
  • keine körperliche Arbeit für die nächsten 24 Stunden
Published inLeitlinien kompakt

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