veröffentlichende Fachgesellschaft: Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG) & Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM)
Klassifikation gemäß AWMF: S2k
Datum der Veröffentlichung: 16.05.2025
Ablaufdatum: 15.05.2030
Quelle/Quelllink: https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/013-056
Grundsätzliches
- berufliche Hautmittel gehören zu den sog. persönlichen Schutzmaßnahmen und gelten juristisch als Kosmetika (Prüfung der Wirksamkeit von Hautschutzmitteln durch klinische Studien gesetzlich nicht vorgeschrieben)
- CAVE: Hautschutzmittel schützen nicht gegen korrosive, toxische, mutagene oder kanzerogene Substanzen
- Anwendung von Hautpflegemitteln, z.B. rückfettende Externa, sowie die Durchführung einer schonenden Hautreinigung können dazu beitragen, dass die Haut die Belastungen am Arbeitsplatz besser toleriert und sich bei eingetretenen Belastungen schneller regeneriert
- Definition „berufliche Hautmittel“: Hautschutz-, Hautpflege- und Hautreinigungsprodukte für den beruflichen Einsatz (äußerlich anzuwendende Produkte, welche die Haut v.a. vor Irritationen am Arbeitsplatz schützen sollen)
Empfehlungen
- Auswahl von Hautschutz- und Hautpflegemitteln
- Auswahl und Anwendungsart der Hautmittel soll auf arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogener Gefährdungsbeurteilung basieren
- Hautschutzmittel mit erwiesener Schutzwirkung gegen die am Arbeitsplatz vorkommenden wässrigen Irritanzien sollten verwendet werden
- Hautschutzmittel sollen die Schutzhandschuhe nicht ersetzen
- bei der Wahl der Hautmittel sollten der aktuelle Hautzustand, Hauttrockenheit und individuelle Prädispositionen bzw. Vorerkrankungen berücksichtigt werden
- Anwendung von Hautschutz- und Hautpflegemitteln
- Hautschutz- und Hautpflegemittel sollen in ausreichender Menge und Frequenz aufgetragen werden (CAVE: produktspezifische Empfehlungen berücksichtigen)
- für die Mehrheit der Hautschutz- und Pflegecremes sollte die Menge für die Oberfläche einer Hand mindestens eine Fingertip-Unit (FTU) betragen
- Hautschutzmittel sollten – falls laut Gefährdungsbeurteilung indiziert – vor der hautbelastenden Tätigkeit aufgetragen werden
- Hautpflegemittel sollen nach der Arbeit angewendet werden
- Hautschutzmittel sollten möglichst nicht unmittelbar vor dem Anziehen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen verwendet werden, da sie u.a. die Handschuheigenschaften beeinflussen können
- Auswahl und Anwendung von Hautreinigungsmitteln
- Auswahl des Hautreinigungsmittels soll an Verschmutzungsgrad und Hautzustand angepasst werden
- Handwaschfrequenz soll auf das notwendige Minimum reduziert werden
- Sensibilisierungen und Irritationen durch Hautmittel
- Inhaltsstoffe der Tabelle 1 sollten speziell bei vorgeschädigter Haut in beruflichen Hautmitteln nicht enthalten sein
- bei der Auswahl des Hautmittels sollen individuelle Sensibilisierungen berücksichtigt werden

- Händereinigung versus Händedesinfektion bei infektionsgefährdender Tätigkeit
- bei infektionsgefährdenden Tätigkeiten sollte, soweit möglich, bei nicht sichtbarer Verschmutzung der Haut eine Desinfektion mit Händedesinfektionsmittel der Hautreinigung mit Detergenzien vorgezogen werden
- Sicherheitsbewertung für Aluminiumchlorohydrat in beruflichen Hautmitteln
- Anwendung eines Hautschutz- oder Hautpflegemittels mit Aluminiumchlorohydrat kann bei intakter Haut erwogen werden
- Beeinflussung der Penetration von Fremdstoffen durch Hautschutzmittel
- Gefahr einer möglichen Penetrationsbeschleunigung der Gefahrstoffe/Fremdstoffe durch Hautschutzmittel soll bei deren Einsatz und Auswahl berücksichtigt werden
- Hautschutzmittel sollen nicht zum Schutz vor der perkutanen Aufnahme systemtoxischer Arbeitsstoffe, z.B. krebserzeugender oder hautresorptiver Stoffe verwendet werden
- direkter Kontakt zu patienteneigenen Pflegemitteln und kritische Nutzung der Schutzhandschuhe im Gesundheitswesen (kritischer Einsatz von Einmalhandschuhen im Gesundheitswesen)
- im Gesundheitswesen sollten flüssigkeitsdichte Handschuhe bei Körperwaschungen getragen werden, um den Hautkontakt mit Reinigungsmitteln und Wasser zu reduzieren
- beim Auftragen von Pflegeprodukten auf die Haut von Patient*innen sollten flüssigkeitsdichte Handschuhe getragen werden, um einen direkten Kontakt mit möglicherweise sensibilisierenden Inhaltsstoffen und die Handwaschfrequenz zu reduzieren


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