veröffentlichende Fachgesellschaft: Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI)
Klassifikation gemäß AWMF: S3
Datum der Veröffentlichung: 01.08.2025
Ablaufdatum: 31.07.2030
Quelle/Quelllink: https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/001-021.html
Grundsätzliches
- Definition „akute respiratorische Insuffizienz“: einheitliche, international etablierte Definition für die akute respiratorische Insuffizienz (gleichbedeutend: akutes respiratorisches Versagen) existiert nicht –> allgemein klagen wache Patient*innen über Luftnot als führendes Symptom, weitere wichtige klinische Zeichen sind v.a. quantitative (Koma), aber auch qualitative (Delir) Bewusstseinsstörungen
- keine einheitliche, international anerkannte Grenzwerte, ab denen eine Hypoxämie bzw. Hyperkapnie vorliegt
- Normalwert des paO2-Wertes ist aufgrund der sich im Lauf des Lebens verändernden Ventilations-Perfusions-Verhältnisse in der Lunge altersabhängig (kein allgemein gültiger Grenzwert für das Vorliegen einer Hypoxämie)
- CAVE: zwar kann anhand dieser Grenzwerte eine „Hypoxämie“ oder „Hyperkapnie“ definiert werden, jedoch kann daraus nicht die Diagnose „akute hypoxämische“ oder „akute hyperkapnische“ respiratorische Insuffizienz und nachfolgend ggf. die Indikation zur invasiven Beatmung abgeleitet werden
- Definition ARDS („Berlin Definition“, 2012)
- Zeitpunkt: innerhalb einer Woche nach einem bekannten klinischen Ereignis oder neu aufgetretene oder sich verschlechternde respiratorische Symptome
- Bildgebung (Röntgen-Thorax o. CT-Thorax): bilaterale Verdichtung/Trübung, die sich nicht allein durch Pleuraergüsse, Kollaps von Lunge bzw. Lungenlappen o. Rundherde erklären lassen
- Ursache des Ödems: Lungenversagen ist nicht allein durch akute Herzinsuffizienz o. Hypervolämie erklärbar (objektive Beurteilung zum Auschluss des hydrostatischen Ödems notwendig (z.B. Echokardiografie) , wenn keine ARDS-Risikofaktoren vorhanden)
- Oxygenierungsstörung (oberhalb 1000 m üNN: PaO2/FiO2 x Luftdruck in mmHg/760)
- mild: 200 < PaO2/FIO2 ≤ 300 mmHg und PEEP/CPAP ≥ 5 cm H2O
- moderat: 100 < PaO2/FIO2 ≤ 200 mmHg und PEEP ≥ 5 cm H2O
- schwer: PaO2/FIO2 ≤ 100 mmHg und PEEP ≥ 5 cm H2O
Indikationen und Alternativen der invasiven Beatmung
- Standardtherapie bei schwerer respiratorischer Insuffizienz ist im klinischen Alltag die Intubation und invasive Beatmung als lebensrettende Maßnahme, die im Regelfall einen sicheren Atemweg und eine suffiziente Oxygenierung und Kohlendioxidelimination gewährleistet
- drei wesentliche Indikationsgebiete für die Anwendung einer invasiven Beatmung
- akute respiratorische Insuffizienz aufgrund von Gasaustauschstörungen bei Versagen von NIV/HFNO oder Kontraindikationen für NIV/HFNO
- akute oder drohende Atemwegsverlegung
- tiefe Bewusstlosigkeit
- Patient*innen mit schwerer akuter hypoxämischer respiratorischer Insuffizienz (PaO2/FiO2 <100 mmHg) primär invasiv beatmen
- bei Patient*innen mit milder bis moderater akuter hypoxämischer respiratorischer Insuffizienz (PaO2/FiO2 100 – 300mmHg) primär nicht-invasive Atmungsunterstützung (NIV, CPAP oder HFNO) anwenden
- bei Kindern mit akuter hypoxämischer respiratorischer Insuffizienz, die sich unter konventioneller Sauerstofftherapie verschlechtern, zeitlich begrenzten Versuch mit NIV durchführen, falls keine eindeutigen Indikationen für eine Intubation bestehen
- bei akuter hypoxämischer respiratorischer Insuffizienz aufgrund eines kardiogenen Lungenödems Therapieversuch mit CPAP (bei zusätzlicher Hyperkapnie primär NIV) durchführen
- bei akuter hypoxämischer respiratorischer Insuffizienz nach chirurgischen Eingriffen (Herz-, Thorax-, Abdominalchirurgie) und fehlenden Kontraindikationen einen Therapieversuch mit NIV durchführen
- bei akuter hypoxämischer respiratorischer Insuffizienz nach kardiochirurgischen Eingriffen alternativ zur NIV Therapieversuch mit HFNO durchführen
- bei Patient*innen mit COVID-19 und akuter hypoxämischer respiratorischer Insuffizienz (PaO2/FiO2 100-300mmHg) für die nichtinvasive Atmungsunterstützung primär NIV/CPAP und alternativ HFNO einsetzen
- bei akutem hyperkapnischen respiratorischen Versagen aufgrund einer schweren COPD-Exazerbation mit einem arteriellen pH < 7,35 einen Therapieversuch mit NIV durchführen
Polytrauma
- bei polytraumatisierten Patient*innen mit Apnoe oder Schnappatmung (AF < 6) präklinisch Notfallnarkose, endotracheale Intubation und invasive Beatmung durchführen
- bei polytraumatisierten Patient*innen bei folgenden Indikationen präklinisch Notfallnarkose, endotracheale Intubation und invasive Beatmung:
- Hypoxie (SpO2 < 90 %) trotz Sauerstoffgabe und nach Ausschluss eines Spannungspneumothorax
- schweres SHT (GCS < 9)
- schweres Thoraxtrauma mit respiratorischer Insuffizienz (Atemfrequenz ≥ 30/min, altersadaptiert bei Kindern)
- bei polytraumatisierten Patient:*innen mit Thoraxtrauma bei moderater Hypoxie (SpO2 ≥ 90 %) trotz adäquater Analgesie und suffizienter O2-Insufflation nach Ausschluss von Kontraindikationen auf der Intensivstation Therapieversuch mit nicht-invasiver Beatmung erwägen
Palliativsituationen
- bei Patient*innen mit palliativer Versorgung Therapieoptionen einer nicht-invasiven Atmungsunterstützung und invasiven Beatmung frühzeitig zur Klärung des Patient:innenwillens mit Patient:innen und Angehörigen besprechen
- für Patient*innen mit akuter respiratorischer Insuffizienz, bei denen eine Verfügung gegen eine Intubation („do-not- intubate“, DNI) vorliegt, nicht-invasive Atmungsunterstützung (NIV oder HFNO) erwägen
Wahl des Beatmungsverfahrens
- Tabelle aller in der Leitlinie berücksichtigten Beatmungsformen


- kein Einsatz einer neuromuskulären Blockade bei Patient*innen in der Frühphase (≤ 48h) eines moderat bis schweren ARDS
- frühzeitig (innerhalb der ersten 48h nach Intubation) unterstützende Beatmung zur Ermöglichung von Spontanatmung unabhängig von Ursache und Art der zugrundeliegenden respiratorischen Insuffizienz
- Patient*innen mit akuter respiratorischer Insuffizienz können sowohl druck- als auch volumenkontrolliert beatmet werden –> keine Empfehlung für oder gegen eine der beiden kontrollierten Beatmungsformen
- keine Empfehlung für oder gegen A/C-Beatmung (Assist-Control Ventilation) oder PSV-Beatmung (Pressure-Support Ventilation) im Vergleich zur kontrollierten Beatmung unabhängig von der zu Grunde liegenden Beatmungsindikation
- keine Empfehlung für oder gegen den Einsatz einer chaotisch variierten druckunterstützten Beatmung
- bei Patient*nnen mit akutem hypoxämischem respiratorischem Versagen Anwendung einer druckkontrollierten Beatmung mit Möglichkeit der Spontanatmung in Inspiration und Exspiration bei fehlenden Kontraindikationen erwägen
- Einsatz einer teil- oder vollautomatisierten Beatmung (adaptive Beatmungsverfahren) erwägen
- bei Patient*innen mit akuter respiratorischer Insuffizienz Einsatz einer durch die Zwerchfellaktivität gesteuerten, druckunterstützten Beatmung erwägen
- bei Patient*innen mit akuter respiratorischer Insuffizienz keine fluss- und volumenunterstützte Beatmung einsetzen
- aufgrund fehlender Daten derzeit keine Empfehlung für oder gegen die Anwendung hybrider Beatmungsverfahren
- keine Hochfrequenzbeatmung bei erwachsenen Patient*innen mit ARDS
Einstellung der Beatmungsparameter
- Monitoring mindestens bestehend aus kontinuierlicher Pulsoximetrie, EKG, und Blutdrucküberwachung durchführen
- bei beatmeten Patient*innen mit akuter respiratorischer Insuffizienz die Beatmungsparameter (Beatmungsdrücke, Tidalvolumen, PEEP, I:E-Verhältnis, Beatmungsfrequenz, Fluss-Zeitkurven) kontinuierlich überwachen
- bei invasiv beatmeten Patient*innen regelmäßige Kontrolle der arteriellen Blutgase
- Kapnometrie/-grafie im Rahmen der Intubation zur Kontrolle der endotrachealen Tubuslage durchführen
- Kapnometrie oder -grafie mit zur Steuerung der Ventilatoreinstellung und Überwachung der Beatmung nutzen
- zur Erreichung der angestrebt niedrigen Beatmungsvolumina bzw. -drücke eine permissive Hyperkapnie innerhalb definierter Grenzen zulassen
- kein routinemäßiger Einsatz eines pulmonalarteriellen Katheters bei Patient*innen mit akuter respiratorischer Insuffizienz
- bei Patient*innen mit akuter respiratorischer Insuffizienz und Hinweisen auf eine rechtsventrikuläre Dysfunktion den Einsatz eines pulmonalarteriellen Katheters oder der Echokardiographie zur Steuerung der Therapie erwägen
PEEP
- bei Patient*innen mit mildem ARDS eine orientierende Einstellung des PEEP mit Hilfe der FiO2/niedrig-PEEP-Tabelle des ARDS-Netzwerks erwägen

- Anwendung eines höheren PEEP bei Patient*innen mit moderatem und schwerem ARDS
- Patient*innen mit moderatem und schwerem ARDS auch bei Vorliegen eines erhöhten intrakraniellen Drucks (ICP) mit einem höheren PEEP beatmen, wobei dann ICP und zerebraler Perfusionsdruck (CPP) kontinuierlich zu überwachen sind
- bei invasiv beatmeten Patient*innen mit akutem hyperkapnischem respiratorischem Versagen einen extrinsischen PEEP in der Höhe von bis zu 85 % des intrinsischen PEEP anwenden
- bei Patient*innen mit moderatem oder schwerem ARDS die Einstellung des PEEP mit Hilfe einer in nachfolgenden Tabelle vorgeschlagenen bettseitigen Methoden individualisieren

Rekrutierungsmanöver
- keine Durchführung von prolongierten (≥ 60 sec) Rekrutierungsmanövern
- keine routinemäßige Durchführung von kurzen (< 60 sec) Rekrutierungsmanövern
FiO2
- bei invasiv beatmeten Patient*innen SaO2/SpO2 von 92 – 96 % bzw. paO2 zwischen 70 – 90 mmHg (9,3 – 12 kPa) anstreben
Tidalvolumen
- Patient*innen mit ARDS mit einem Tidalvolumen um 6 mL/kg IBW (4 – 8 mL/kg IBW) beatmen
- invasive Beatmung von Patient*innen ohne ARDS mit VT von 6 – 8 mL/kg IBW
inspiratorischer Beatmungsdruck
- bei der invasiven Beatmung von Patient*innen mit ARDS Plateaudruck (Pplat) ≤ 30 cmH2O halten
- bei der invasiven Beatmung von Patient*innen mit akuter respiratorischer Insuffizienz Plateaudruck (Pplat) ≤ 30 cmH2O halten
- bei der invasiven Beatmung von Patient*innen mit ARDS inspiratorische Druckdifferenz von ≤ 14 cmH2O anstreben
I:E-Verhältnis
- bei Patient*innen mit hypoxämischem respiratorischen Versagen Beatmung mit verlängerter Inspirationszeit (I:E 1:1 bis 1:1,5)
- keine Anwendung einer Beatmung mit inversem Atemzeitverhältnis (Inspirationszeit > Expirationsszeit) bei Patient*innen mit hypoxämischem respiratorischen Versagen
- bei der Einstellung des Atemzeitverhältnisses die Charakteristik der Druck- und Flusskurven, die vom Beatmungsgerät dargestellt werden, berücksichtigen
- bei invasiv beatmeten Patient*innen mit hyperkapnischem respiratorischem Versagen mit Zeichen der expiratorischen Flusslimitierung das I:E Verhältnis so anpassen, dass bei gleichzeitigem Erhalt eines ausreichenden Tidal- und Atemminutenvolumens eine möglichst lange Expirationsphase resultiert
Prävention von VAP („ventilator-associated pneumonia“)
- keine routinemäßige Durchführung einer selektive Darmdekontamination
- Endotrachealtuben oder Trachealkanülen mit subglottischer Absaugung bei invasiv beatmeten Patient*innen im Erwachsenenalter mit einer zu erwartenden Beatmungsdauer von > 48 h einsetzen
- kein routinemäßiger Einsatz einer geschlossenen Absaugung bei invasiv beatmeten Patient*innen
- keine Empfehlung für oder gegen den Einsatz von aktiver oder passiver Atemgasbefeuchtung zur Verminderung der VAP-Rate bei invasiv beatmeten Patient*innen
- bei intubierten Patient*innen Oberkörperhochlagerung ≥ 40° unter Abwägung möglicher hämodynamischer Nebenwirkungen und eines erhöhten Risikos von Druckulzera anwenden
- Einsatz eines Interventions-Bündels zur Prävention einer VAP
- kein routinemäßiger Einsatz silberbeschichteter Tuben, Tuben mit Polyurethan-Cuff oder Tuben mit konischem Cuff
- keine Empfehlung für oder gegen den Einsatz von Probiotika bei invasiv beatmeten Patient*innen
Tracheotomie
- bei invasiv beatmeten Patient*innen im Erwachsenenalter ohne absehbar begrenzte Beatmungsdauer und ohne NIV-Option eine Tracheotomie durchführen
- bei invasiv beatmeten Patient*innen im Erwachsenenalter im prolongierten Weaning und ohne NIV-Option eine Tracheotomie erwägen
- keine routinemäßige Frühtracheotomie bei invasiv beatmeten Patient*innen
- Indikation zur Frühtracheotomie als Einzelfallentscheidung durch zwei Intensivmediziner*innen stellen
- bei invasiv beatmeten Patient*innen mit Indikation zur Tracheotomie und fehlenden Kontraindikationen als Methode die Punktionstracheotomie durchführen
- für den Fall einer akzidentellen Dekanülierung innerhalb der ersten Woche nach perkutaner Dilatationstracheotomie ein Komplikationsmanagement etablieren
- Punktionstracheotomie im Erwachsenenalter unter bronchoskopischer Kontrolle durchführen
- vor Punktionstracheotomie sonografische Kontrolle des Punktionsareals durchführen
medikamentöse Therapien
- keine routinemäßige Gabe von Antioxidantien als Hochdosis-Monotherapie oder in Kombination bei Patient*innen mit ARDS
- keine intravenöse und inhalative Gabe von Beta-2-Mimetika zur Prophylaxe oder zur adjunktiven Therapie bei Patient*innen mit ARDS
- kein routinemäßiger Einsatz von Surfactant beim ARDS
- bei Patient*innen mit akuter respiratorischer Insuffizienz (inkl. Patient*innen mit ARDS) ein restriktives Flüssigkeitsregime anwenden
- kein routinemäßiger Einsatz von inhalativem Stickstoffmonoxid (NO) bei Patient*innen mit ARDS
- im Einzelfall zur Überbrückung im Falle einer schweren Hypoxämie die Applikation von inhalativem Stickstoffmonoxid (NO) erwägen
- aufgrund fehlender Daten derzeit keine Empfehlung für oder gegen die Anwendung von inhalativem Prostacyclin (iPG) oder Iloprost bei Patient*innen mit ARDS
- Einsatz inhalativer pulmonaler Vasodilatatoren bei Patient*innen mit ARDS und Zeichen einer Rechtsherzdekompensation erwägen
- keine routinemäßige Anwendung von systemischen Kortikosteroiden bei Patient*innen mit ARDS
extrakorporale Gasaustauschverfahren
- Einsatz einer veno-venösen ECMO bei Patient*innen mit schwerem ARDS nur nach Ausschöpfen der konservativen Therapiemaßnahmen einschließlich der Durchführung einer Bauchlagerung und fortbestehender schwerer Gasaustauschstörung erwägen
- ARDS/ECMO-Zentrum soll folgende Strukturanforderungen erfüllen, die sich inhaltlich an die Strukturmerkmale der DIVI für die Versorgungsstufe 3 („Umfassende Versorgung“) anlehnen
- Vorhalten von ausreichenden back-up Konsolen und Materialien
- Strukturiertes und qualifiziertes ECMO-spezifisches Ausbildungskonzept für ärztliches und pflegerisches Personal.
- Sicherstellung der unverzüglichen 24/7 Verfügbarkeit eines Facharztes/einer Fachärztin mit Zusatzbezeichnung Intensivmedizin, der/die in der Behandlung von Patient:innen mit schwerem ARDS erfahren ist
- Sicherstellung der 24/7 Allokation und Versorgung von invasiv beatmeten Patient:innen mit schwerem ARDS und Indikation zur vvECMO- Therapie
- Sicherstellung des 24/7 Transfers von Patient:innen mit schwerem ARDS (ggf. nach erfolgtem Beginn der vvECMO-Therapie durch ein mobiles ECMO-Team im verlegenden Krankenhaus) in ein ARDS/ECMO Zentrum
- Strukturmerkmale für ein ARDS/ECMO-Zentrum in Anlehnung an die Strukturmerkmale für die Stufe 3 (Mindestanforderungen)


- Indikation zur ECMO-Therapie bei Patient*innen mit schwerem akuten Lungenversagen/ARDS in Abstimmung mit ARDS/ECMO-Zentrum mit oben genannten Strukturvoraussetzungen stellen
- Patient*innen mit schwerem ARDS mit Indikation zur vvECMO in einem Zentrum behandeln, welches in der Behandlung von Patien*:innen mit schwerem ARDS einschließlich der Anwendung von vvECMO erfahren ist und die oben genannten Strukturvoraussetzungen aufweist
- Aufbau und Organisation einer regionalen und überregionalen Netzwerkstruktur zur Behandlung von ARDS-Patient*innen mit der Bildung von überregionalen ECMO-Zentrums-Netzwerken
- kein Einsatz von Low-Flow ECCO2R-Verfahren bei Patient*innen mit akuter respiratorischer Insuffizienz außerhalb klinischer Studien


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