veröffentlichende Fachgesellschaft: National Institute for Health and Care Excellence (NICE)
Klassifikation gemäß AWMF:
Datum der Veröffentlichung: 04.09.2026
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://www.nice.org.uk/guidance/cg178/
Betreuung während aller Versorgungsphasen
- Fachkräfte im Gesundheitswesen, die mit Menschen mit Psychosen oder Schizophrenie arbeiten, sollten über folgende Kompetenzen verfügen:
- Beurteilungskompetenzen für Menschen unterschiedlicher ethnischer und kultureller Herkunft
- Verwendung von Krankheitsmodellen für Menschen unterschiedlicher ethnischer und kultureller Herkunft
- Erläuterung der Ursachen von Psychosen oder Schizophrenie und der Behandlungsmöglichkeiten
- Berücksichtigung kultureller und ethnischer Unterschiede in den Behandlungserwartungen und der Therapietreue
- Berücksichtigung kultureller und ethnischer Unterschiede in den Überzeugungen hinsichtlich biologischer, sozialer und familiärer Einflüsse auf die Ursachen abnormaler psychischer Zustände
- Verhandlungsgeschick für die Arbeit mit Familien von Menschen mit Psychose oder Schizophrenie
- Konfliktmanagement und Konfliktlösung
erstmalige psychotische Episode
Frühintervention
- frühzeitige Interventionen in der Psychoseversorgung allen Menschen mit einer ersten Episode oder erstmaligen Vorstellung in der Klinik zugänglich machen, unabhängig vom Alter der Person oder der Dauer der unbehandelten Psychose
- Frühinterventionen sollten darauf abzielen, ein umfassendes Spektrum an pharmakologischen, psychologischen, sozialen, ergotherapeutischen und pädagogischen Interventionen für Menschen mit Psychosen anzubieten
Primärversorgung
- antipsychotische Therapie bei erstmaligem Auftreten anhaltender psychotischer Symptome nur nach Rücksprache mit Fachärzt*innen für Psychiatrie beginnen
Beurteilung
- umfassende, multidisziplinäre Beurteilung von Personen mit psychotischen Symptomen in der Sekundärversorgung durchführen, welche eine Beurteilung durch inen Psychiater*innen, Psycholog*innen oder Fachkräfte mit Expertise in der psychologischen Behandlung von Menschen mit Psychosen oder Schizophrenie umfassen sollte:
- psychiatrische Vorerkrankungen (psychische Gesundheitsprobleme, Selbst- oder Fremdgefährdung, Alkoholkonsum sowie Vorgeschichte bzgl. der Einnahme verschreibungspflichtigen und nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten)
- medizinische Untersuchung, inkl. Anamnese und vollständiger körperlicher Untersuchung zur Feststellung körperlicher Erkrankungen (inkl. organischer Hirnstörungen) und verschriebener medikamentöser Behandlungen, die zu einer Psychose führen können
- körperliche Gesundheit und Wohlbefinden (inkl. Gewicht, Rauchen, Ernährung, körperliche Aktivität und sexuelle Gesundheit)
- psychologische und psychosoziale Aspekte, inkl. sozialer Netzwerke, Beziehungen und Traumageschichte
- entwicklungsbezogene Entwicklung (soziale, kognitive und motorische Entwicklung und Fähigkeiten, einschließlich gleichzeitig bestehender neurologischer Entwicklungsstörungen)
- Soziales (Unterkunft, Kultur und ethnische Zugehörigkeit, Freizeitaktivitäten und Erholung sowie Verantwortlichkeiten für Kinder oder als Betreuer)
- Beruf & Bildung (Hochschulbesuch, Bildungsabschluss, Beschäftigung und Aktivitäten des täglichen Lebens)
- Lebensqualität
- wirtschaftliche Lage
- strukturelle neurobildgebende Verfahren zur Bewertung nicht als routinemäßiger Bestandteil der Erstdiagnostik bei Psychosen im Frühstadium empfohlen
- Untersuchung auf eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) und andere Traumafolgestörungen ist ratsam, da Menschen mit Psychosen oder Schizophrenie häufig bereits belastende Ereignisse oder Traumata erlebt haben, die mit der Entwicklung der Psychose zusammenhängen oder eine Folge der Psychose selbst sind
- regelmäßig auf weitere Begleiterkrankungen wie Depressionen, Angstzustände und Substanzmissbrauch achten, v.a. in den frühen Behandlungsphasen
Behandlungsoptionen
- für Menschen mit einer ersten Psychoseepisode Folgendes anbieten:
- orale Antipsychotika in Verbindung mit
- psychologischen Interventionen (Familienintervention und individuelle kognitive Verhaltenstherapie)
- Patient*innen, die eine psychologische Interventionen allein ausprobieren möchten, darauf hinwiesen, dass diese in Kombination mit antipsychotischen Medikamenten wirksamer ist –> falls die Patient*innen dennoch psychologische Interventionen allein ausprobieren möchten:
- Familienintervention und kognitive Verhaltenstherapie anbieten
- Zeitpunkt (maximal einen Monat) zur Überprüfung der Behandlungsoptionen vereinbaren, inkl. der Gabe von Antipsychotika
- Symptome, Belastung, Beeinträchtigungen und Funktionsstatus (inkl. Bildung/Schule, Ausbildung und Beschäftigung) weiterhin regelmäßig überwachen
Wahl des Antipsychotikums
- Wahl des Antipsychotikums gemeinsam mit Patient*innen und medizinischem Fachpersonal treffen, wobei die Meinung der Betreuungspersonen – sofern die Patient*innen zustimmen – berücksichtigen und über die wahrscheinlichen Vorteile und möglichen Nebenwirkungen jedes Medikaments informieren, inkl.:
- Stoffwechsel (inkl. Gewichtszunahme und Diabetes)
- extrapyramidale Symptome (inkl. Akathisie, Dyskinesie und Dystonie)
- kardiovaskulär (inkl. Verlängerung des QT-Intervalls)
- hormonell (inkl. Erhöhung des Plasmaprolaktinspiegels)
- Sonstige (inkl. unangenehmer subjektiver Erfahrungen)
Anwendung von Antipsychotika
- vor Beginn der antipsychotischen Medikation folgende Ausgangsuntersuchungen durchführen und dokumentieren:
- Gewicht (in einem Diagramm dargestellt)
- Taillenumfang
- Puls und Blutdruck
- Nüchternblutzucker oder glykosyliertes Hämoglobin (HbA1c)
- Blutlipidprofil und Prolaktinspiegel
- Beurteilung von Bewegungsstörungen
- Beurteilung des Ernährungsstatus, der Ernährung und des Ausmaßes körperlicher Aktivität
- vor Beginn einer antipsychotischen Medikation EKG durchführen, wenn:
- in der Packungsbeilage angegeben ist.
- bei einer körperlichen Untersuchung spezifische kardiovaskuläre Risikofaktoren festgestellt wurden (z.B. die Diagnose Bluthochdruck).
- eine persönliche Vorgeschichte von Herz-Kreislauf-Erkrankungen besteht.
- die Patient*innen stationär aufgenommen werden.
- Behandlung mit Antipsychotika explizit als individuellen Therapieversuch betrachten und Folgendes berücksichtigen:
- Nebenwirkungen, die die Person am ehesten zu tolerieren bereit ist, besprechen und dokumentieren
- Indikationen sowie den zu erwartenden Nutzen und die Risiken der oralen Einnahme von Antipsychotika und die zu erwartende Zeit bis zur Veränderung der Symptome und zum Auftreten von Nebenwirkungen dokumentieren
- zu Beginn der Behandlung Dosis am unteren Ende des zugelassenen Bereichs verabreichen und die Dosis dann langsam erhöhen
- Gründe für die Fortsetzung, Änderung oder Beendigung der Medikation sowie die Auswirkungen solcher Änderungen dokumentieren
- Therapieversuch mit dem Medikament in optimaler Dosierung über 4 – 6 Wochen durchführen
nachfolgende akute Episoden und Aufnahmen in Krisensituationen
Behandlungsoptionen
- Menschen mit einer akuten Verschlimmerung oder einem Wiederauftreten einer Psychose oder Schizophrenie Folgendes anbieten:
- orale Antipsychotika in Verbindung mit
- psychologischen Interventionen (Familienintervention und individuelle kognitive Verhaltenstherapie)
pharmakologische Interventionen
- bei akuter Exazerbation oder einem Rezidiv einer Psychose oder Schizophrenie orale antipsychotische Medikation anbieten oder die bestehende Medikation überprüfen
- Wahl des Medikaments sollte nach denselben Kriterien erfolgen, die für den Behandlungsbeginn empfohlen werden
- klinisches Ansprechen und Nebenwirkungen der aktuellen und früherer Einnahmen berücksichtigen
psychologische und psychosoziale Interventionen
- allen Patient*innen mit Psychose oder Schizophrenie eine kognitive Verhaltenstherapie (KVT) anbieten (kann entweder in der akuten Phase oder später, auch stationär, begonnen werden)
- allen Familienangehörigen von Menschen mit Psychosen oder Schizophrenie, die mit den Betroffenen zusammenleben oder in engem Kontakt stehen, eine Familienintervention anbieten (kann entweder in der akuten Phase oder später, auch stationär, begonnen werden)
- Erwägung, allen Menschen mit Psychosen oder Schizophrenie Kunsttherapien anzubieten, v.a. zur Linderung negativer Symptome (kann entweder in der akuten Phase oder später, auch stationär, begonnen werden)
- werden psychologische Interventionen, inkl. Kunsttherapie, in der Akutphase (auch stationär) begonnen, sollte der gesamte Behandlungsverlauf nach der Entlassung ohne unnötige Unterbrechung fortgesetzt werden
- Menschen mit Psychosen oder Schizophrenie nicht routinemäßig Beratung und unterstützende Psychotherapie (als spezifische Interventionen) anbieten (Präferenzen der Betroffenen, v.a. wenn andere, wirksamere psychologische Behandlungen wie kognitive Verhaltenstherapie, Familienintervention und Kunsttherapien vor Ort nicht verfügbar sind, berücksichtigen)
- Menschen mit Psychosen oder Schizophrenie keine Adhärenztherapie (als spezifische Intervention) anbieten
- Sozialkompetenztraining (als spezifische Intervention) sollte Menschen mit Psychose oder Schizophrenie nicht routinemäßig anbieten
Gewalt, Aggression und Selbstverletzung
- nach notfallmäßigen Sedierung den Patient*innen die Möglichkeit geben, über ihre Erfahrungen zu sprechen und dabei die Entscheidung zur Notfallsedierung verständlich erklären (Dokumentation in der Patient*innenakte)


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