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Politix – AWMF-Positionspapier „Gesetz zur Reform der Notfallversorgung“

Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) hat am 10.10.2025 ein Positionspapier veröffentlicht, in dem die unverzügliche Verabschiedung eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung gefordert wird. Die wichtigsten Punkte aus dem Positionspapier gibt es heute bei FOAMio Politix.

geforderte Komponenten eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung

  • einheitliche und zentrale Steuerung von Notfallpatient*innen
    • Leistungen der Leitstellen in das Gesetz aufnehmen (Notfallmanagement, vergleichbar dem Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V als Steuerungs- und Koordinierungsleistung)
    • Einsatzauftrag der Leitstelle ersetzt Verordnung einer Krankenbeförderung
    • Aufnahme des Rettungsdienstes als eigenständiges Leistungssegment (Notfallbehandlung) in § 27 Abs. 1 SGB V
    • Regelung des Leistungsanspruchs der Versicherten wird in einer eigenständigen Norm
  • angemessene Versorgung mit Überwindung der Sektorengrenzen /Integrierte Notfallzentren
    • Notfallversorgung als Versorgung vor Ort wird durch Notfallsanitäter*innen und – wenn erforderlich – auch Notärzt*innen vorgenommen –> NFS können bei als gering eingeschätztem Risiko auch fallabschließend arbeiten
    • Transportleistung ist getrennt von der Versorgung betrachten (Transport erfolgt in die für den individuellen Notfall am besten geeignete Gesundheitseinrichtung, z.B. Hausarztpraxis oder KV-Notdienstpraxis und nicht nur ins KH)
    • Überwindung der Sektorengrenzen durch Einrichtung einer speziellen Notfallversorgung in integrierten Notfallzentren (INZ), die auch die psychiatrische Notfallversorgung, die psychosoziale Krisenintervention sowie notfallmäßige pflegerische und palliative Versorgung umfassen
    • Durchführung der pädiatrischen Notfallversorgung in integrierten Notfallzentren für Kinder und Jugendliche (KINZ; falls KINZ nicht in zumutbarer Nähe zur Verfügung stehend, fachliche Gewährleistung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen in INZ durch Anbindung an ein KINZ)
  • Förderung der Qualität des Rettungsdienstes: Herstellen von Transparenz und Qualitätssicherung
    • Umsetzung von Struktur- und Prozessqualitätsparametern in Bezug auf Mindestpersonalausstattung, Qualifikation und Weiterqualifizierungsmaßnahmen im Sinne von festen Aus-, Fort- und Weiterbildungen von Rettungsdienst- und Leitstellenpersonal
    • Angabe von Art und Anzahl sowie eine standardisierte Ausstattung von Rettungsmitteln, um einheitliche medizinische und damit auch bundeseinheitlich vergleichbarer Vorgaben zu erreichen
Published inPolitix by FOAMio

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