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18.09. – Internationaler Tag für gleiches Entgelt (Gehaltsunterschied in Ost & West)

Am 18. September wird weltweit der Internationale Tag für gleiches Entgelt (International Equal Pay Day) begangen. Ziel des Aktionstages ist es, auf bestehende Einkommensunterschiede aufmerksam zu machen und für faire Bezahlung unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder anderen Merkmalen einzutreten.

In Deutschland wird die Debatte häufig auf die Unterschiede zwischen den Einkommen von Männern und Frauen reduziert. Diese Perspektive ist wichtig, greift jedoch zu kurz. Denn auch mehr als drei Jahrzehnte nach der deutschen Wiedervereinigung bestehen erhebliche Einkommensunterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland. Dies zeigt sich auch im Gesundheitswesen und damit in einem Bereich, der für die Daseinsvorsorge von zentraler Bedeutung ist.

Gerade in diesem Jahr lohnt sich ein genauerer Blick auf diese Entwicklung. Mit den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt & Mecklenburg-Vorpommern sowie den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus stehen drei wichtige Abstimmungen in Ostdeutschland an. Die Frage nach fairer Bezahlung im Gesundheitswesen ist damit nicht nur sozialpolitisch, sondern auch gesundheitspolitisch hochaktuell.

Warum dieser Fokus?

Anlass für diese thematische Schwerpunktsetzung sind wie schon erwähnt die drei diesjährigen Landtags- bzw. Abgeordnetenhauswahlen in ostdeutschen Bundesländern:

  • Sachsen-Anhalt: Landtagswahl am Sonntag, 6. September 2026
  • Berlin: Wahl zum Abgeordnetenhaus am Sonntag, 20. September 2026
  • Mecklenburg-Vorpommern: Landtagswahl am Sonntag, 20. September 2026

Diese Wahlen finden vor dem Hintergrund großer Unzufriedenheit mit der Bundesregierung, fehlender wirtschaftlicher Dynamik im Osten und dem Erstarken der AfD statt. Die wirtschaftlichen und sozialen Disparitäten zwischen Ost und West – dazu zählen auch signifikante Gehaltsunterschiede – gehören zu den zentralen Themen im Wahlkampf.

36 Jahre nach der Einheit ist die Lohnlücke noch immer erheblich

Auch dreieinhalb Jahrzehnte nach der deutschen Wiedervereinigung ist die vollständige ökonomische Angleichung der Arbeitsentgelte zwischen Ost- und Westdeutschland nicht abgeschlossen. Erhebungen des Statistischen Bundesamtes und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) belegen, dass Vollzeitbeschäftigte in den östlichen Bundesländern im makroökonomischen Aggregat nach wie vor zwischen 14 und 17 Prozent weniger verdienen als Beschäftigte im Westen.

Im Jahr 2024 betrug das mittlere monatliche Bruttoentgelt (Median) für Vollzeitbeschäftigte in Westdeutschland 4.117 Euro. Ostdeutsche Arbeitnehmer*innen erzielten im Mittel fast 580 Euro weniger pro Monat. Beim Bruttostundenlohn entsprach dies im Schnitt einer Spanne von 25,61 Euro im Westen gegenüber 21,36 Euro im Osten.

Hauptursächlich für das Anhalten dieser Differenz sind neben dem Mangel an großen Konzernzentralen in Ostdeutschland vor allem die signifikanten Unterschiede in der Tarifbindung. Der Befund einer geringeren Tarifbindungsquote von nur 42 Prozent der Betriebe im Osten verdeutlicht die strukturelle Schwäche der östlichen Lohnentwicklung. Wo flächendeckende Branchen- oder Firmentarifverträge fehlen, orientieren sich die Entgelte häufiger an Untergrenzen, was das allgemeine Lohnniveau drückt und den Fachkräftemangel verschärft.

Wirtschafts- und LohnindikatorWestdeutschlandOstdeutschlandOst-West-Abweichung
mittleres Monatseinkommen Vollzeit (Median, IAB)4.117 €~ 3.537 €-14,0 %
durchschnittlicher Bruttostundenlohn (Destatis)25,61 €21,36 €-16,6 %
Tarifbindungsquote der Betriebe~ 53 %~ 42 %-11 %

Auch der Gender Pay Gap zeigt regionale Unterschiede: In Ostdeutschland lag der unbereinigte Gender Pay Gap 2025 bei fünf Prozent, in Westdeutschland bei 17 Prozent.

Gesundheitswesen im Fokus: pflegerische & medizinische Berufe

Im Sektor der Gesundheits- und Sozialberufe fällt der Einkommensabstand zwischen Ost und West im Vergleich zu Industriebranchen zwar moderater aus, bleibt jedoch bei differenzierter Betrachtung der einzelnen Berufsgruppen spürbar.

Pflegeberufe

Im Gesundheits- und Pflegesektor fällt das Ost-West-Gefälle etwas geringer aus als im gesamtdeutschen Durchschnitt über alle Berufe hinweg, bleibt aber signifikant:

  • Fachkräfte in der Krankenpflege: Medianentgelt im Westen 4.380 Euro, im Osten 4.115 Euro – eine Differenz von 265 Euro bzw. rund 6 Prozent
  • Fachkräfte in der Altenpflege: Median im Westen 4.189 Euro, im Osten 4.024 Euro – ein Unterschied von etwa 4 Prozent
  • Je nach Pflegebereich liegt die Differenz bei Fachkräften aktuell bei etwa 165 bis 265 Euro brutto im Monat.

In der ambulanten und teilstationären Pflege erhalten Beschäftigte im Westen inklusive Zulagen durchschnittlich rund 10 Prozent bzw. knapp 300 Euro mehr Lohn im Monat als in den östlichen Bundesländern. Während Pflegekräfte in westlichen Flächenländern wie Bayern auf Stundenlöhne von durchschnittlich 17,62 Euro inklusive Zulagen kommen, erreichen Pflegekräfte in ostdeutschen Ländern wie Thüringen (14,52 Euro mit Zulagen) oder Sachsen-Anhalt (14,78 Euro mit Zulagen) signifikant niedrigere Werte.

Auch die Erhebung des AOK-Entlohnungsniveaus 2025 bestätigen dieses Muster: Westdeutsche Ballungsräume (Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Metropolregionen wie München, Stuttgart, Frankfurt) weisen höhere Entlohnungsniveaus auf, während ostdeutsche Regionen (Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen) zu den Gebieten mit niedrigeren Entlohnungsniveaus zählen.

ärztliches Personal

Auch bei Ärzt*innen zeigen sich deutliche regionale Unterschiede:

  • besonders hohe Mediangehälter für Ärzt*innen finden sich in Nordrhein-Westfalen (109.500 Euro), Hamburg (108.750 Euro), Hessen (108.500 Euro), Baden-Württemberg (107.750 Euro) und Bayern (106.750 Euro)
  • unter dem Gesamtmedian für Ärzt*innen liegen unter anderem Sachsen (97.500 Euro) und Mecklenburg-Vorpommern (96.750 Euro)
  • Ärzt*innen in ostdeutschen Bundesländern verdienen im Median rund 9.000 bis 13.000 Euro weniger pro Jahr als ihre Kolleg*innen in den westlichen Spitzenländern.

Im ärztlichen Dienst an Universitätskliniken und kommunalen Krankenhäusern konnte durch zentral verhandelte Flächentarifverträge wie den TV-Ärzte TdL oder TV-Ärzte VKA eine weitgehende Gehaltsangleichung ohne Ost-West-Abschläge durchgesetzt werden. Die jüngsten Tarifabschlüsse sichern Ärzt*innen bundesweit einheitliche Entgelterhöhungen, wie etwa die Vereinbarung zwischen dem Marburger Bund und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) über eine Steigerung von insgesamt 5,4 % in zwei Stufen (+ 2,95 % rückwirkend zum 1. April 2026 und + 2,45 % ab September 2027) über eine Laufzeit von 28 Monaten.

Rettungsdienst

Bei Notfallsanitäter*innen zeigt der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit bundesweit ein mittleres monatliches Vollzeit-Bruttoentgelt von 4.447 Euro. Hinter dieser Zahl verbergen sich jedoch erhebliche Abweichungen, die aus der Aufsplitterung der Leistungserbringer auf kommunale Träger, Hilfsorganisationen und private Leistungserbringer resultieren.

QualifikationsstufeWestdeutschlandOstdeutschlandabsoluter Unterschied
Notfallsanitäter*in (Einstiegsgehalt, Jahresbrutto)38.640 €36.804 €1.836 €
Notfallsanitäter*in (5 – 10 Jahre Erfahrung, Jahresbrutto)45.780 €43.440 €2.340 €
Notfallsanitäter*in (> 10 Jahre Erfahrung, Jahresbrutto)53.100 €49.320 €3.780 €

Der Ursprung dieser Einkommensunterschiede im Rettungsdienst liegt primär in den historisch gewachsenen Tarifstrukturen und Arbeitszeitregelungen. Im öffentlichen Dienst der Kommunen (TVöD-VKA) wurde die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Tarifgebiet Ost zwar zum 1. Januar 2023 von zuvor 40,0 beziehungsweise 39,5 Stunden auf das Westniveau von 39,0 Stunden angeglichen. Bei freien Wohlfahrtsverbänden oder privaten Rettungsdienstanbietern ohne Bindung an den TVöD bestehen in ostdeutschen Rettungsdienstbereichen jedoch mancherorts weiterhin ungünstigere Arbeitszeitmodelle oder geringere Jahressonderzahlungen. Dies führt bei identischer Wochenarbeitszeit zu einem effektiv niedrigeren Stundenlohn im Osten.

politische Relevanz im Wahljahr 2026

Der Internationale Tag für gleiches Entgelt bietet die notwendige Grundlage, um den Fokus über den geschlechtsspezifischen Pay Gap hinaus auf die verbliebenen innerdeutschen Entgeltdisparitäten im Gesundheitssektor zu erweitern. Die anstehenden Wahlen in Sachsen-Anhalt (6. September) sowie Berlin und Mecklenburg-Vorpommern (jeweils 20. September) rücken diese Themen ebenfalls in den Fokus der öffentlichen Debatte. Umfragen zeigen, dass viele Bürger*innen in Ostdeutschland sich engagieren, sich aber dennoch machtlos fühlen.

Die Gehaltsunterschiede zwischen Ost und West im Gesundheitswesen sind dabei mehr als nur eine statistische Kennzahl: Sie beeinflussen direkt die Attraktivität von Gesundheitsberufen in ostdeutschen Regionen, die Rekrutierung von Fachkräften und damit langfristig die Versorgungsqualität vor Ort.

Die Behebung der Ost-West-Gehaltsunterschiede im Gesundheitswesen erfordert das Ineinandergreifen mehrerer gesundheits- und tarifpolitischer Stellschrauben. Die zukünftigen Landesregierungen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin stehen vor der Aufgabe, über die Novellierung von Landestariftreugesetzen sicherzustellen, dass öffentliche Mittel für die Notfallrettung ausschließlich an tarifgebundene Leistungserbringer fließen. Parallel dazu müssen die gesetzlichen Krankenkassen als Kostenträger die in Tarifverträgen verhandelten Lohn- und Zulagensteigerungen ohne Zeitverzug in den Gebührenvereinbarungen der Rettungsdienstträger refinanzieren.

Darüber hinaus gilt es, verbliebene Abweichungen bei den effektiven Jahressonderzahlungen, den Schichtzulagen und den realen Wochenarbeitszeiten über alle Trägerformen hinweg aneinander anzupassen. Eine vollständige Schließung der Ost-West-Lohnlücke im Gesundheitswesen trägt entscheidend dazu bei, qualifizierte Fachkräfte langfristig in den östlichen Bundesländern zu halten und die Funktionsfähigkeit der akuten Notfallversorgung dauerhaft zu garantieren.

Quellen

Published inWelttag...

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