Auf dem Enneker Forum am Tegernsee der Claus Enneker Stiftung wurde vom 15. bis 17. Juni 2026 ein Thesenpapier mit dem Titel „Zivile Verteidigung 2.0 – Krankenhäuser, Rettungsdienste, Leitstellen & ambulanter Sektor“ erarbeitet und anschließend veröffentlicht. Die wichtigsten Punkte aus dem Thesenpapier gibt es heute bei FOAMio Politix.
konsentierte Thesen
Grundhaltung und Steuerungsprinzip
- Krisenvorsorge im Gesundheitswesen ist eine gesamtgesellschaftliche und gesamtstaatliche Aufgabe und gelingt nur in Partnerschaft und gemeinsam auf Augenhöhe mit allen Leistungserbringern
- neben gemeinsamer Strategie und Abstimmung braucht es die Bereitschaft, an der gemeinsamen Sache zu arbeiten und die gleichen Ziele zu verfolgen (Lösungen entstehen vor Ort)
- Patient*innenzuweisung im Cluster-/Hub-System erfolgt in die Länder sowie in den Ländern als hoheitliche Aufgabe zentral gesteuert und staatlich legitimiert nach dem Push-Prinzip unter Zugrundelegung eines gemeinsamen, ressortübergreifenden Lagebildes
- zusätzliche Fähigkeiten bei der Patient*innenverteilung sind zu etablieren und dabei nicht als Parallelstruktur, sondern in Verzahnung mit bestehenden Strukturen zu organisieren


Versorgungsarchitektur
- als gemeinsame Planungsannahme gilt es, bis zu 1.000 Verwundete/Erkrankte/Verletzte pro Tag zu verteilen (plus unbestimmtes X), davon etwa 700 als stationär aufnahmebedürftig
- zivil-militärische Cluster-/Hub-Konzept mit vier entlang föderaler Strukturen gegliederten Großräumen (Cluster) ist tragend (Hub ist dabei funktionelle Steuerungs- und Stabsstruktur mit weiteren Funktionselementen)
- Zielkliniken sind fähigkeitsbezogen abgestuft zu organisieren – Benennung von Krisen-/Zentrumskliniken als primäre Anlaufstellen (grundsätzlich aber Einbeziehung aller Kliniken)
- Steuerung erfolgt bidirektional über mehrere Versorgungsebenen –> Push-Prinzip wirkt vom Bund in die Länder und von dort gemäß der regionalen Struktur in die Zentren & geeigneten Kliniken und legitimiert auch die Ab- & Weiterverlegung aus ihnen heraus in nachgelagerte Netzwerke
- anonymisierte militärische Minimaldatensatz genügt zunächst für gute Ressourcenallokation und muss für nachfolgende landesweite Behandlungskapazitäten-Systeme (z.B. IVENA) anschlussfähig sein
- Patient*innenverteilung erfolgt grundsätzlich auf Basis eines einheitlichen, ressortübergreifenden Lagebildes (einheitliche Definition, ab wann unterschiedliche Phasen der Auslastung, also Regelbetrieb, kompensiert oder dekompensiert, vorliegen; Länder bestimmen, wie sie unterverteilen – Lagebild der Individualversorgung, der kompensierten Krisenversorgung und der dekompensierten Krisenversorgung)
Verletzungsmuster, klinische Fähigkeiten und Krankenhausstruktur
- zu erwarten sind etwa 70 % Verwundete („Wounded in Action“ = WIA) und 30 % erkrankte & verletzte Patient*innen („Disease, Non-Battle-Injury“ = DNBI)
- integrierte Rehabilitation ist elementar und klinisches Ziel für die Versorgung
- klinische Fähigkeiten sind durch geeignete Formate zu entwickeln und zu üben (Kursformate schaffen ene gemeinsame Sprache; Üben von krisenrelevanten Szenarien hat hohen Stellenwert und ist in geeigneten Formaten regelmäßig durchzuführen)
- Strukturreformen müssen Qualität und Resilienz steigern (Leervorhaltung ist zu vermeiden)
Lieferketten und kritische Infrastruktur
- Importabhängigkeit bei pharmakologischen Wirkstoffen, medizinischem Verbrauchsmaterial, Komponenten für Medizintechnik und Blutprodukte ist sicherheits- und verteidigungspolitisch kritisch
- dezentrale Bevorratung mit zentraler Steuerung, ausreichenden Lagerflächen & geeigneten Umwälzungskonzepten sind notwendig (ergänzend braucht es krisenfeste, autarke Produktion, resiliente Netzwerke & Transparenz)
- Krankenhaus ist kritische Infrastruktur und Energie- & Gebäuderesilienz, gesicherte Wasser- & Medienversorgung sowie Cyber-Sicherheit sind zentral (Stärkung von „safety & security” beinhaltet physikalische Härtung der Infrastruktur; Liegenschaft, Krankenhausbetrieb und Patient*innenversorgung sind durch Etablierung von Business Continuity Management Strukturen resilient zu gestalten)
- integrierte Leitstellen sind von den zuständigen Behörden als kritische Infrastruktur zu definieren
- Besonderheiten im ambulanten Sektor sind bei Beschaffungswegen (z.B. Arzneimittel) und Notfallketten zu berücksichtigen
Recht, Führung und Lagebild
- aufgrund bestehender Rechtsgrundlagen (Amtshilfe, Zivilschutzgesetz) können erste Vorbereitungen getroffen werden, wenngleich der Gesetzgeber zeitnah Anpassungen vorzunehmen hat (auf Verfassungsänderung ist nicht zu warten, wenngleich sie grundsätzlich anzustreben wäre)
- Gesundheitssicherstellungsgesetz (GeSiG) ist wesentlicher Baustein und muss die Voraussetzungen für weitere Planungen schaffen
- schlankes, dynamisches Gesamtlagebild der gesundheitlichen Versorgung ist Voraussetzung jeder Steuerung (redundante Auslegung)
- operativ und regulativ ist parallel zu denken (zivile & militärische Seite brauchen gemeinsame Sprache)
Personal, Training, Kommunikation und Resilienzkultur
- Übungsverpflichtung, einheitliche Methoden und Systemübungen über die gesamte Versorgungskette notwendig
- Resilienz gehört in die tägliche Routine und Befähigung in der Breite (nichtärztliche Berufe, Bevölkerung) ist das Fundament
- Zustimmung der Helfer*innen und deren tatsächliche Verfügbarkeit sind zu erheben (Aufgaben sind entlang vorhandener Qualifikation zu vergeben, Verfügbarkeit vorab zu regeln)
- Krisenkommunikation braucht klare, wiederholte, zuversichtliche sowie nachvollziehbare Kernbotschaften und Hilfe zur Selbsthilfe
psychiatrische und psychosoziale Versorgung
- psychiatrische Versorgung ist konsequent weiterzuführen und an die Zielkliniken sowie den ambulanten Sektor anzudocken
- niedrigschwelliges Krisendienst-Modell kann als bundesweite Blaupause und zugleich als Lagebild-Sensor dienen (Versorgungslücke bei SHT- und Neuropsychiatrie ist perspektivisch zu schließen)
weitere & anhaltend offene bzw. kontroverse Fragestellungen
- Rationierung und Priorisierung im Mangel – ungelöst
- Vereinheitlichung der Lagebild-Systeme – noch ungelöst
- Mehrfachverplanung – wem stehen wieviel Helfer*innen tatsächlich zur Verfügung?
- Priorisierung bei absoluter Materialknappheit
- Kritische Warenkorbliste und dezentrale Vorhaltung/Umwälzung
- Host Nation Support: Nebenkosten und Operationalisierung noch teilweise in der Grauzone
- Notstrom und Versorgungsrealität
- Übertragbarkeit des Krisendienst-Modells und Skalierung der psychosozialen Notfallversorgung
- Ausbau europäischer Produktionskapazität
- fehlende, rechtssichere Definition der Mindestversorgung mit klaren Priorisierungskriterien für den ambulanten Sektor


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