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Konsensuspapier „Management of critically ill cancer patients“ der DGHO, OeGHO, DGIIN & ÖGIAIN

veröffentlichende Fachgesellschaft: Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO), Österreichische Gesellschaft für Hämatologie & Medizinische Onkologie (OeGHO), Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) & Österreichische Gesellschaft für internistische und allgemeine Intensivmedizin und Notfallmedizin (ÖGIAIN)
Klassifikation gemäß AWMF:
Datum der Veröffentlichung: 09.09.2026
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://doi.org/10.1016/j.ejca.2026.116924

  • Krebs ist weltweit nach wie vor eine der häufigsten Todesursachen und kritisch kranke Krebspatient*innen machen 15 – 25 % aller Aufnahmen auf Intensivstationen aus

allgemeine Grundsätze der Intensivmedizin bei Krebspatient*innen

Überlegungen und Kriterien für die ITS-Aufnahme

  • bei der Entscheidung über die Einweisung kritisch kranker Krebspatient*innen auf Intensivstation folgende Aspekte zu berücksichtigen
    • Behandlungsziele der Patient*innen
    • evidenzbasierte und prognostisch relevante klinische Parameter
    • Einschätzung des Potenzials für eine funktionelle Erholung nach dem Intensivaufenthalt, der Lebensqualität und der Durchführbarkeit einer anschließenden Wiederaufnahme der krankheitsspezifischen Therapie
  • Entscheidungen für oder gegen Aufnahme auf Intensivstation bei kritisch kranken Krebspatient*innen nicht auf der Grundlage des Alters des Patient*innen treffen, sondern den Funktionsstatus berücksichtigen
  • Patient*innen mit hämatologischen Malignomen bei manifester oder beginnender akuter Organfunktionsstörung auf Intensivstation aufnehmen, wenn die Gesamtprognose der zugrunde liegenden Erkrankung und der Funktionsstatus der Patient*innen ein potenzielles Langzeitüberleben nahelegen
  • bei Patient*innen mit soliden Tumoren sind ein schlechter Leistungsstatus und ein fortgeschrittenes Krankheitsstadium mit einer schlechten Überlebensrate auf der Intensivstation verbunden –> Anlass für frühzeitige und effektive Gespräche über die Behandlungsziele
  • bei Patient*innen mit akuter Organfunktionsstörung oder therapiebedingten Komplikationen Aufnahme auf Intensivstation anbieten, sofern die Prognose der onkologischen Erkrankung als angemessen eingeschätzt wird
  • kritisch kranke Krebspatient*innen mit rezidivierender oder refraktärer Erkrankung, für die keine weiteren sinnvollen Behandlungsmöglichkeiten mehr bestehen oder die eine intensivmedizinische Behandlung ablehnen, nicht auf eine Intensivstation aufnehmen

ITS-Versorgung kritisch kranker Krebspatient*innen

  • umfassendes Intensivmanagement allen kritisch erkrankten Krebspatient*innen anbieten, sofern ein langfristiges Überleben mit der allgemeinen Prognose vereinbar ist
  • Einweisung von Krebspatient*innen auf ITS nicht durch eine längere Versorgung auf Allgemeinstation oder in der Notaufnahme verzögern, da eine Verzögerung der Verlegung auf die Intensivstation mit einer erhöhten Sterblichkeit einhergeht
  • Zentren sollten in Zusammenarbeit mit der Hämatologie/Onkologie und Intensivmedizin standardisierte Aufnahmekriterien und operative Protokolle für die Versorgung kritisch kranker Krebspatient*innen festlegen
  • Einrichtung spezialisierter Intensivstationen könnte die Behandlungsergebnisse bei kritisch kranken Krebspatient*innen verbessern, v.a. bei Patient*innen mit hämatologischen Malignomen
  • kritisch erkrankte Krebspatient*innen vorrangig auf Intensivstationen spezialisierter Krebszentren behandeln, wenn sie…
    • eine dringende tumorgerichtete Therapie im Rahmen einer kritischen Erkrankung oder bei aggressiven Krebserkrankungen benötigen
    • sich in den frühen Phasen nach zellulären Therapien befinden (z.B. nach allogener SCT oder CAR-T-Zell-Therapie)
    • komplexe oder seltene Komplikationen aufweisen

organspezifische Überlegungen

akutes Atemversagen und Strategien zur Atemunterstützung

  • bei Krebspatient*innen mit akutem hypoxischen Atemversagen unterscheiden sich die üblichen Indikationen und der Zeitpunkt der Intubation nicht von den allgemeinen Empfehlungen für Patient*innen ohne Krebserkrankungen
  • angesichts der erheblichen Versagensraten von NIV und HFNO bei akutem hypoxischen Atemversagen sowie des Mangels an ausreichenden Daten zur Sicherheit solcher Therapien auf Normalstationen NIV und HFNO bei dieser Indikation auf Normalstation nicht anwenden
  • aufgrund der derzeitigen Datenlage lässt sich keine eindeutige Empfehlung hinsichtlich des routinemäßigen Einsatzes von VV-ECMO bei Krebspatient*innen mit schwerem ARDS abgeben
  • DIRECT-Approach als klinisches Instrument nutzen, um die Wahrscheinlichkeit der verschiedenen Ursachen eines akuten Atemversagen vor Untersuchungen zu bestimmen und die diagnostischen Maßnahmen zu steuern
  • nichtinvasive Diagnostik (z.B. Bildgebung, Biomarker, Kulturen) ist bei kritisch kranken Krebspatient*innen mit akutem hypoxischem Atemversagen von entscheidender Bedeutung
  • bei nicht intubierten Patient*innen Bronchoskopie und bronchoalveoläre Lavage unter Berücksichtigung der Vortestwahrscheinlichkeit und der Risiko-Nutzen-Abwägung individuell anpassen
  • diagnostische Abklärungsmaßnahmen sollten den Beginn einer angemessenen Behandlung des Atemversagens nicht verzögern, v.a. nicht die (Anpassung der) antiinfektiösen Therapie bei (Verdacht auf) einer Infektion

Nierenkomplikationen

  • bei kritisch kranken Krebspatient*innen unterscheiden sich die Indikationen für den Beginn einer Nierenersatztherapie, die Wahl der Therapiemethode sowie die Antikoagulationsstrategie nicht von denen bei kritisch kranken Patient*innen ohne Krebserkrankung

neurologische Komplikationen

  • differenzierte Diagnostik (neurologische Untersuchung, bildgebende Verfahren, Untersuchung des Liquors, Elektroenzephalographie und Elektroenzephalophysiographie) sowie die Hinzuziehung der Neurologie aufgrund des breiten Spektrums an Differentialdiagnosen bei neurologischen Veränderungen dringend empfohlen

kardiovaskuläre Komplikationen

  • bei lebensbedrohlichen kardialen Komplikationen im Rahmen einer Tumortherapie verursachende Wirkstoffe unverzüglich absetzen und umgehend eine diagnostische Abklärung in multidisziplinärer Zusammenarbeit zwischen Hämatologie/Onkologie, Kardiologie und Intensivmedizin einleiten

besondere klinische Szenarien und spezifische Aspekte

  • schwer erkrankte Patient*innen nach autologer hämatopoetischer Stammzelltransplantation
    • Patient*innen, die hochdosierte Chemotherapie und autologe Stammzelltransplantation erhalten haben, angesichts der im Allgemeinen günstigen Prognose die Aufnahme auf Intensivstation sowie sofortige vollumfassende Intensivbehandlung nicht verweigern
  • schwer erkrankte Patient*innen nach allogener hämatopoetischer Stammzelltransplantation
    • Empfänger*innen einer allogenen Stammzelltransplantation bereits in frühem Stadium der kritischen Erkrankung auf Intensivstation verlegen, um weitere Verschlechterung rechtzeitig zu erkennen
    • Empfänger*innen einer allogenen Stammzelltransplantation mit aktivem Rezidiv oder therapieresistenter GvHD (Graft-versus-Host-Disease) angesichts ihrer ungünstigen Prognose einer kritischen individuellen Beurteilung hinsichtlich einer Aufnahme auf die Intensivstation unterziehen (CAVE: im Falle einer Aufnahme eher keine vollumfassende Intensivbehandlung)
    • Empfänger*innen einer allogenen Stammzelltransplantation mit behandlungsempfindlicher oder kontrollierter akuter GvHD Einweisung auf ITS grundsätzlich nicht verweigern
  • schwer erkrankte Patienten nach einer CAR-T-Zell-Therapie
    • angesichts der im Allgemeinen günstigen Prognose Patient*innen, die CAR-T-Zelltherapie erhalten haben, die ITS-Aufnahme grundsätzlich nicht verweigern (initiale vollumfassende Intensivbehandlung gerechtfertigt)
    • angesichts des breiten Spektrums an Differentialdiagnosen für Verschlechterung des Zustands nach CAR-T-Zell-Therapie Diagnosestrategie breit anlegen und v.a. infektiöse Komplikationen sowie fortschreitende Erkrankungen abdecken (CAVE: zuständiges „CAR-T-Zell-Team“ frühzeitig kontaktieren)
  • schwer erkrankte Patient*innen nach Therapie mit Immun-Checkpoint-Inhibitoren (ICI)
    • Patient*innen mit ICI-bedingten unerwünschten Ereignissen im Rahmen einer Erstlinien-Toxizitätsbehandlung Aufnahme auf Intensivstation grundsätzlich nicht verweigern
Published inLeitlinien kompakt

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