Heute gibt es einen kleinen Einblick ins speziellere Wahlrecht, mit einem kleinen Beitrag zur sogenannten Fünfprozenthürde und Grundmandatsklausel.
Die Fünfprozenthürde
Bei der Fünfprozenthürde handelt es sich um eine Sperrklausel für die Wahlen zum Bundestag und die Wahlen für die Parlamente der Bundesländer. Im Bundeswahlgesetz ist geregelt, dass eine Partei im gesamten Bundesgebiet 5 % der Zweitstimmen erreichen muss, um in den Bundestag einziehen zu können. Für diese Klausel gibt es eine bzw. bei dieser Wahl noch zwei Ausnahmen:
- Parteien von nationalen Minderheiten
- Parteien, die mindestens drei Direktmandate gewonnen haben (siehe Grundmandatsklausel)
Die Fünftprozenthürde gilt – wie schon gesagt – nur für die Zweitstimmen, also die Stimmen, die man für eine spezifische Partei abgibt, und nicht für die Erststimme für eine*n speziellen Kandiat*in.
EXKURS „Nationale Minderheiten in Deutschland“
Nationale Minderheiten in Deutschland sind:
– Sinti und Roma deutscher Staatsangehörigkeit
– Dänen deutscher Staatsangehörigkeit
– Angehörige des sorbischen Volkes mit deutscher Staatsangehörigkeit
– Friesen deutscher Staatsangehörigkeit
Um als nationale Minderheiten in Deutschland zu gelten, müssen u.a. die folgenden Kriterien erfüllt sein:
– organisatorische Verankerung in der Minderheit
– Vertretung der Ziele und Interessen der Minderheiten
– historische Verwurzelung in der Minderheit
– Mehrheit der Mitglieder des Parteivorstandes und die Mehrheit der Parteimitglieder müssen der Minderheit angehören
– Bekenntnis zum Volkstum der Minderheit
Die Fünfprozenthürde gibt es, um die Zersplitterung des Bundestages und damit Zustände wie während der Weimarer Republik zu verhindern. Außerdem vertritt das Parlament alle Wähler*innen in Deutschland und nicht nur die speziellen Interessen einer kleinen Gruppe von Wähler*innen.
In den letzten Jahren wurde lange an einer Reform des Wahlrechts gearbeitet und der Reformvorschlag der Ampel-Regierung schlussendlich auch im März 2023 im Bundestag beschlossen. Mit der Neufassung des Bundeswahlgesetzes kam es auch zu zwei relevanten Veränderungen, nämlich:
- Gewinn eines Wahlkreises bedeutet nur dann den Einzug in den Bundestag, wenn die Partei auch die Fünfprozenthürde überspringt
- Abschaffung der Grundmandatsklausel
Am 30. Juli 2024 kam es zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVG) zur Wahlrechtsreform aus dem Jahr 2023. Dieses erklärte die Fünfprozenthürde in ihrer jetzigen Form, aber nicht generell, als für verfassungswidrig und sorgte so dafür, dass die Grundmandatsklausel nun so lange wieder gilt, bis der Bundestag eine neue Regelung schafft. Das BVG führte hierzu aus: „Zur Sicherstellung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Deutschen Bundestages ist es nicht notwendig, eine Partei bei der Sitzverteilung unberücksichtigt zu lassen, deren Abgeordnete im Fall ihrer Berücksichtigung eine gemeinsame Fraktion mit den Abgeordneten einer anderen Partei bilden würden, wenn beide Parteien gemeinsam das Fünf-Prozent-Quorum erreichen würden.“
CAVE: Zusätzlich ist zu betonen, dass gewonnene Direktmandate durch Einzelkandidat*innen (§ 6 Abs. 2 BWahlG), die nicht für eine Partei kandidieren, weiterhin zum Einzug in den Bundestag führen, auch wenn diese an der Fünfprozenthürde scheitern (§ 6 Abs. 1 BWahlG).
Die Grundmandatsklausel
Wie schon erwähnt gibt es neben der Fünfprozenthürde die Grundmandatsklausel als „Ausnahme“ von selbiger. Die Grundmandatsklausel besagt, dass Parteien, die weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen im Wahlgebiet erreicht haben, trotzdem in den Bundestag einziehen, wenn diese mind. drei Direktmandate (Grundmandate), also die relative Mehrheit der Erststimmen, im Wahlgebiet gewinnen. Wenn dieser Fall eintritt, erringt die jeweilige Partei nicht nur die drei gewonnenen Grundmandate, sondern wird entsprechend dem Verhältnis der Zweitstimmen bei der Sitzverteilung berücksichtigt.
In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland griff die Grundmandatsklausel bisher bei vier Bundestagswahlen, nämlich 1953, 1957, 1994 und zuletzt 2021 bei der Partei Die Linke. Zur Verdeutlichung der Grundmandatsklausel mit der verbundenen Berücksichtigung entsprechend dem Verhältnis der Zweitstimmen eignet sich das Wahlergebnis der Partei Die Linke bei der letzten Bundestagswahl im Jahr 2021: Die Linke vereinigte nur 4,9 % der Zweitstimmen auf sich, konnte aber zwei Direktmandate in Berlin (Treptow-Köpenick und Lichtenberg) sowie ein Direktmandat in Leipzig (Leipzig II) und damit insgesamt drei Direktmandate gewinnen. Dies führte zum Einzug von 39 Abgeordneten der Linken durch die Grundmandatsklausel (also 5,3 % aller Abgeordneten).
Ergebnis von Fünfprozenthürde & Grundmandatsklausel
- > 5 % der Zweitstimmen = Einzug ins Parlament
- < 5 % der Zweitstimmen = kein Einzug ins Parlament
- Parteien nationaler Minderheiten = Einzug ins Parlament, auch bei < 5 % der Zweitstimmen
- < 5 % der Zweitstimmen, aber 3 gewonnene Direktmandate = Einzug ins Parlament
Quellen
- Bildung, Bundeszentrale für politische. „Fünf-Prozent-Hürde“. bpb.de. Zugegriffen 12. Januar 2025. https://www.bpb.de/mediathek/reihen/bundestagswahlen/614/fuenf-prozent-huerde/.
- bpb.de. „Fünf-Prozent-Hürde“. Zugegriffen 12. Januar 2025. https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-in-einfacher-sprache/292100/fuenf-prozent-huerde/.
- Cantow, Matthias, Wilko Zicht, und Martin Fehndrich. „Grundmandatsklausel“. Wahlrechtslexikon, 22. Juni 2008. https://www.wahlrecht.de/lexikon/grundmandatsklausel.html.
- Deutscher Bundestag. „Fünfprozenthürde“. Zugegriffen 12. Januar 2025. https://www.bundestag.de/services/glossar/glossar/F/fuenfprozenthuerde-857038.
- Deutscher Bundestag. „Grundmandatsklausel“. Zugegriffen 9. Januar 2025. https://www.bundestag.de/services/glossar/glossar/G/grundmandatsklausel-974632.
- Die Bundeswahlleiterin. „Nationale Minderheiten“, 6. Januar 2025. https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/n/nationale-minderheiten.html.
- „Fünf-Prozent-Hürde in Deutschland“. In Wikipedia, 7. September 2024. https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=F%C3%BCnf-Prozent-H%C3%BCrde_in_Deutschland&oldid=248396632#Bundestagswahlen.
- „Grundmandatsklausel“. In Wikipedia, 20. November 2024. https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Grundmandatsklausel&oldid=250529501.
- HanisauLand.de. „Fünfprozentklausel“. Zugegriffen 12. Januar 2025. https://www.hanisauland.de/wissen/lexikon/grosses-lexikon/s/sperrklausel/fuenfprozentklausel.html.
- Mehr Demokratie. „Wahlrechtsklage“. Zugegriffen 12. Januar 2025. https://www.mehr-demokratie.de/mehr-bewegen/kampagnen/wahlrechtsklage.
- mitmischen.de – Dein Portal zum Deutschen Bundestag. „Fünfprozenthürde“. Zugegriffen 12. Januar 2025. https://www.mitmischen.de/wissen/lexikon/f/funfprozenthurde.
- mitmischen.de – Dein Portal zum Deutschen Bundestag. „Grundmandatsklausel“. Zugegriffen 9. Januar 2025. https://www.mitmischen.de/wissen/lexikon/g/grundmandatsklausel.
- Rath, Christian. „Bundestag wird kleiner, Grundmandatsklausel bleibt vorerst“. Das Parlament, 31. Juli 2024. https://www.das-parlament.de/inland/bundestag/bundestag-wird-kleiner-grundmandatsklausel-bleibt-vorerst.
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