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Leitlinie „Pre-hospital Management of Penetrating Neck Injuries“ der FPHC-RCSED

veröffentlichende Fachgesellschaft: Faculty of Prehospital Care of the The Royal College of Surgeons of Edinburgh (FPHC-RCSED)
Klassifikation gemäß AWMF:
Datum der Veröffentlichung: 01.02.2026
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://fphc.rcsed.ac.uk/media/3947/pni-final-draft.pdf

Grundsätzliches

  • Definition „penetrierende Halsverletzung“: jedes Trauma am Hals, bei dem die Muskulatur des Platysma (Hautmuskel des Halses) durchbrochen wird
  • Verletzungen relativ selten, jedoch herausfordernd aufgrund der anatomischen Strukturen, die dabei verletzt werden können
  • penetrierende Halsverletzung machen bis zu 1 % aller Traumapatient*innen aus (Mortalität von 3 – 6 %)
  • Atemwegsinsuffizienz kann durch direkte Schädigung der Luftröhre oder durch äußere Einflüsse entstehen
  • Ateminsuffizienz kann durch Wunden verursacht werden, die bis in die Brusthöhle reichen
  • Blutungen aus darunterliegenden Gefäßstrukturen sind unter Umständen nicht komprimierbar, schwer zu kontrollieren, erfordern fortgeschrittene Maßnahmen und können zu erheblichen Kreislaufstörungen sowie potenziell neurologischen Beeinträchtigungen führen
  • gleichzeitig können direkte Rückenmarksverletzung vorliegen
  • Patient*innen profitieren i.d.R. von raschem Transport in spezialisiertes Traumazentrum

Empfehlungen

Behandlung lebensbedrohlicher Blutungen

  • Wunden, wenn mgl., mit blutstillender Gaze abdecken und direkten Druck ausüben
  • vorübergehenden schnellen Wundverschluss mit Klammern, Nähten oder geeigneten Wundverschlusssystemen in Betracht ziehen, sofern machbar und dies die weitere Behandlung sowie den Transport nicht verzögert
  • zur Blutungskontrolle Tamponade mit Ballonkatheter, z.B. Blasenkatheter, erwägen, sofern dies klinisch indiziert und wenn Maßnahme erlernt & beherrscht wird
  • sobald Blutstillung erreicht ist, Verband oder anderes Hilfsmittel nicht entfernen bis ein sicherer Ort erreicht ist

Management der Atemwegssicherung, der Atmung und Beatmung

  • Aufenthalt am Einsatzort nicht unnötig verlängern, wenn Transport in geeignete Klinik klinisch und logistisch sinnvoll –> erweiterte Maßnahmen zur Sicherung der Atemwege und zur Atemunterstützung gegen zeitkritischen Transport in Klinik für definitive Versorgung abwägen
  • prähospitale Notfallnarkose (Pre-hospital emergency anaesthesia, PHEA) kann lebensrettend sein, sollte jedoch nur bei eindeutigen präklinischen Indikationen erfolgen und von geeignetem Team mit Expertise so schnell und sicher wie möglich durchgeführt werden
  • PHEA mittels Rapid Sequence Induction (RSI) stellt erste Stufe der Atemwegsintervention dar (CAVE: Krikoiddruck nicht empfohlen)
  • bei „Cannot Intubate, Cannot Oxygenate“-Szenario (CICO) unverzüglicher chirurgischer Atemweg (Emergency Front-of-Neck Access, eFONA)
  • wenn RSI zur Atemwegssicherung frustran verläuft, ggf. direkte Intubation in durchtrennte Trachea in Betracht ziehen
  • Risiken der Überdruckbeatmung bei Patient*innen mit bekannter oder möglicher Atemwegsverletzung berücksichtigen (CAVE: Risiko einer Verschlimmerung des chirurgischen Emphysem)
  • spezifische Risiken beim Einsatz von Bougies berücksichtigen, was aber nicht von der routinemäßigen Verwendung abhalten sollte
  • Möglichkeit einer intrathorakalen Verletzung berücksichtigen und diese entsprechend der klinischen Beurteilung und gültigen Leitlinien behandeln

Reanimationsmaßnahmen

  • bei Behandlung eines traumatischen Herzstillstands (TCA) im Zusammenhang mit penetrierender Thoraxverletzung Schwerpunkt auf Behebung der Hypovolämie, Hypoxie und des Spannungspneumothorax legen, entsprechend dem klinischen Erscheinungsbild und der eigenen Beurteilung
  • TCA- und Peri-Arrest-Patient*innen mit penetrierender Thoraxverletzung in unmittelbarer Nähe des Schlüsselbeins profitieren von Notfallthorakotomie, sofern Expertise, zeitlicher Rahmen und realistischer Nutzen stimmen

Immobilisation

  • auf sorgfältigen Umgang mit Patient*innen, deren Lagerung und Immobilisation/Fixierung achten, wobei die HWS-Stabilisierung gegen die Notwendigkeit einer erneuten Beurteilung und die Prioritäten der laufenden Therapie abgewogen werden muss
  • Halskrausen grundsätzlich vermeiden –> Ruhigstellung der Wirbelsäule durch alternative Methoden und primär bei Patient*innen mit ausgeprägten neurologischen Symptomen

Behandlungsalgorithmus

Published inLeitlinien kompakt

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