Zum Inhalt springen

Empfehlung „Referring patients with severe eating disorders to critical care to facilitate assisted nutrition under restraint“ der ICS

veröffentlichende Fachgesellschaft: Intensive Care Society (ICS)
Klassifikation gemäß AWMF:
Datum der Veröffentlichung: 11.08.2026
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://ics.ac.uk/resource/referring-patients-with-severe-eating-disorders-to-critical-care-to-facilitate-assisted-nutrition-under-restraint-pdf.html

Grundsätzliches

  • Gabe einer intravenösen Sedierung, deren Hauptzweck darin besteht, die Ernährung unter Fixierung bei Patient*innen mit Essstörungen zu erleichtern, sollte nur in Ausnahmefällen erfolgen (CAVE: letztes Mittel zur Rettung des Lebens von Patient*innen, wenn alle anderen empfohlenen Behandlungsansätze ausgeschöpft; Einweisung auf Intensivstation sollte jedoch nicht verzögert werden, wenn die Patient*innen in kritischem Zustand sind und eine notfallmedizinische Behandlung erforderlich ist)
  • wenn die Einweisung auf Intensivstation als mögliche Option in Betracht gezogen wird, um eine assistierte Ernährung ohne Einwilligung unter Einsatz von Sedierung oder jeglicher Form körperlicher Fixierung zu ermöglichen, sollte die Überweisung auf die Intensivstation so früh wie möglich erfolgen, damit erfahrene Ärzt*innen die Situation gründlich und mit ausreichendem Zeitpuffer beurteilen können (CAVE: Überweisung auf Intensivstation sollte in dieser Situation niemals als Notfall erfolgen müssen)
  • wird eine assistierte Ernährung unter körperlicher Fixierung in Betracht gezogen, sollte das klinische Personal sowohl die in den gängigen Leitlinien zu medizinischen Notfällen bei Essstörungen beschriebenen physiologischen Risiken als auch zusätzliche Risiko durch Schäden berücksichtigen, die durch die körperliche Fixierung selbst entstehen können (CAVE: Schwelle für die Einweisung auf die Intensivstation kann in dieser Situation daher niedriger sein als bei einer assistierten Ernährung, bei der die Patient*innen keinen Widerstand leisten)
  • klinisches Personal sollte sich bewusst sein, dass stark untergewichtige Patient*innen, die klinisch gesehen in guter Verfassung zu sein scheinen, rasch dekompensieren und in Lebensgefahr geraten können (Rahmenkonzept zur Risikobewertung für alle Altersgruppen zur Beurteilung einer unmittelbaren Lebensgefahr in der MEED-Leitlinien des RCPsych sollte als Grundlage für Entscheidungen über die Intensivversorgung bei der assistierten Ernährung unter Fixierung herangezogen werden)
  • Entscheidung, auf der Intensivstation eine i.v.-Sedierung durchzuführen, sollte niemals von Faktoren wie lokalen Ressourcenengpässen, der Bettenkapazität der psychiatrischen Fachabteilung oder mangelnder Erfahrung der überweisenden Fachärzt*innen im Umgang mit dieser Patient*innengruppe abhängen
  • Behandlungsentscheidungen bezüglich der Verabreichung von assistierter Ernährung unter Fixierung in der Intensivmedizin sollten nicht in erster Linie auf der Grundlage einer vermeintlichen Aussichtslosigkeit getroffen werden
    • für Patient*innen, die ein Multiorganversagen entwickeln und sich weiter verschlechtern, sollten dieselben ethischen Grundsätze gelten wie für alle intensivmedizinischen Patient*innen, und die Patient*innen sowie ihre Angehörigen/Betreuer*innen sollten darüber von Beginn an umfassend aufgeklärt werden
  • sofern Patient*innen mit einer schweren Essstörung keine Einwände erheben, sollten die MEED-Leitlinien zur assistierten Ernährung und zu den Indikationen für die intensivmedizinische Versorgung befolgt werden

Patient*innen sowie ihre Angehörigen/Betreuer*innen

  • patient*innenenzentrierten Ansatz verfolgen und die therapeutische Beziehung aufrechterhalten (effektive Kommunikation und Einbeziehung der Angehörigen sind von entscheidender Bedeutung)
  • Patient*innen sollten in Entscheidungen bezüglich ihrer Versorgung einbezogen, daran beteiligt und darüber informiert werden, selbst wenn sie zwangseingewiesen sind oder als entscheidungsunfähig gelten
  • es ist wichtig, das Potenzial für psychische Belastungen für den Patient*innen und ihre Familien bzw. andere relevante Personen zu erkennen und dies bei der Entscheidungsfindung, der Kommunikation und der Nachsorge zu berücksichtigen
  • Patient*innen sollten angemessene Unterstützung sowie die Möglichkeit geboten werden, vor, während und nach etwaigen einschränkenden Maßnahmen Gespräche zu führen und das Erlebte zu verarbeiten
  • Betreuer*innen, benannte Bezugspersonen oder nächste Angehörige haben bestimmte gesetzliche Rechte und das klinische Personal sollte sicherstellen, dass es sich seiner Pflichten zur Rücksprache, zur Bereitstellung von Informationen usw. bewusst sein und diese in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen erfüllten

psychiatrische Beurteilung

  • Beurteilung der Entscheidungs-/Einwilligungsfähigkeit bei Patient*innen mit Essstörungen kann eine besondere Herausforderung darstellen und sollte gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften von einer/einem Fachärzt*in für Psychiatrie persönlich durchgeführt werden, bevor mit der assistierten Ernährung unter Fixierung ohne Einwilligung der Patient*innen begonnen wird (Ausnahmen gelten für lebensbedrohliche Situationen, in denen eine lebensrettende Notfallbehandlung nicht verzögert werden darf)
  • zuständige Fachärzt*innen für Psychiatrie sollten die Patient*innen im Rahmen des Entscheidungsprozesses persönlich untersuchen und mit ihnen von Angesicht zu Angesicht sprechen
  • in komplexen Fällen wird vor der Einweisung auf die Intensivstation eine Zweitmeinung und Beratung durch Spezialist*innen für Essstörungen empfohlen (CAVE: zwingend erforderlich, wenn eine Intubation und invasive Beatmung in Betracht gezogen werden, um die Zwangsernährung zu ermöglichen)
  • Patient*innen sollten gemeinsam von fachärztlichem Personal der Intensivmedizin, von fachärztlich-psychiatrischem Personal sowie, sofern verfügbar, von Expert*innen im Bereich der Essstörungen betreut werden)
  • Patient*innen, die von einer auf Essstörungen spezialisierten Station auf eine Intensivstation verlegt werden, sollten weiterhin unter der gemeinsamen Betreuung der auf Esstörungen spezialisierten Fachärzt*innen stehen (zuständiges multidisziplinäres Personal, wie z.B. auf Essstörungen spezialisierte Ernährungsberater*innen, sollte das Team der Intensivmedizin weiterhin beraten, es sei denn, eine besser geeignete Fachabteilung für Essstörungen übernimmt die weitere Betreuung

Applikationswege der (Zwangs)Ernährung

  • Ernährung über eine nasogastrale Sonde ist der bevorzugte Applikationsweg (postpylorische Ernährung mittels nasojejunaler Sonde kann unter außergewöhnlichen Umständen in Betracht gezogen werden)
  • Fixierung der nasogastralen Sonde sollte bei dieser Patient*innengruppe aufgrund des hohen Risikos eines Nasentraumas (infolge von Versuchen, die Sonde selbst zu entfernen) nicht als Standardverfahren angewendet werden
  • wenn eine enterale Sondenernährung bei Erwachsenen mit schweren Essstörungen, die eine unterstützte Ernährung unter Fixierung erfordern, nicht durchführbar ist, kann eine parenterale Ernährung entweder als ausschließlicher Ernährungsweg oder als ergänzende Ernährungsmaßnahme unter außergewöhnlichen und begrenzten Umständen in Betracht gezogen werden
  • Anlage einer perkutanen Gastrostomie (PEG) bei dieser Patient*innengruppe ist äußerst risikobehaftet und sollte nur in Ausnahmefällen in Betracht gezogen werden, z.B. bei einer Schluckstörung, bei der eine langfristige ausreichende Ernährung auf oralem Weg nicht erreicht werden kann (CAVE: längerfristige Maßnahme, die nicht zur medizinischen Stabilisierung indiziert ist und nur mit Einwilligung der Patien*innten durchgeführt werden sollte)

Ernährungsunterstützung

  • zu Beginn der Therapie klare, im Voraus festgelegte Ziele festlegen, darunter das Zielgewicht und/oder den BMI sowie die Dauer der Ernährung und Sedierung, die zur Erreichung dieser Ziele erforderlich sind (Ziele können je nach klinischem Verlauf ggf. angepasst werden müssen)
  • CAVE: Kalorienwert von Propofol (1,1 kcal/mL) berücksichtigen, da dieses einen hohen Lipidgehalt aufweist, um eine Überernährung bzw. Mangelernährung zu verhindern
  • CAVE: bei Medikamenten auf Glukosebasis ist Vorsicht geboten, da diese ein Refeeding-Syndrom auslösen können
  • CAVE: bei Patient*innen, die hohe Propofol-Dosen benötigen, kann es zu einer unzureichenden Proteinaufnahme kommen, sodass sowohl Ernährungs- als auch Sedierungsschemata möglicherweise angepasst werden müssen, um dies zu verhindern
  • zu Beginn der Ernährung über nasogastrale Sonde auf der Intensivstation ist eine konstante und kontrollierte Zufuhr enteraler Nahrung wahrscheinlich der sicherste Weg, um das Refeeding-Risiko und Episoden von Hypoglykämie bei schwerkranken Patienten zu minimieren
    • Bolusernährung wird ggf. aufgrund einer verzögerten Magenentleerung nicht vertragen, die bei jedem Patienten auftreten kann, der eine intravenöse Sedierung erhält
    • bei wachen Patient*innen, bei denen eine intermittierende Nasensondengabe erfolgt, kann die Bolusernährung die bevorzugte Option sein und gemäß den Empfehlungen der passenden Leitlinien verabreicht werden
  • CAVE: Gewichtszunahme bei Patienten mit Essstörungen, die intensivmedizinisch unter Fixierung assistiert ernährt werden, ist komplex und nicht garantiert
    • regelmäßige Neubewertung ist unerlässlich, und eine Anpassung der Ernährungsschemata und Applikationswege kann erforderlich sein (CAVE: Faktoren wie der Flüssigkeitshaushalt können die Gewichtsmessungen und die Interpretation von BMI-Veränderungen unbeabsichtigt beeinflussen)

körperliche Fixierung

  • jedes Akutkrankenhaus sollte über eine Richtlinie zur Fixierung verfügen, die Folgendes umfasst:
    • Regelungen zur körperlichen und mechanischen Fixierung
    • Verweise auf relevante Leitfäden zu den gesetzlichen Bestimmungen
    • Beschreibung, welches klinische Personal an der körperlichen Fixierung im Rahmen der klinischen Versorgung beteiligt sein sollte
    • Angaben dazu, welche Schulungen für das Personal notwendig sind
    • Schutzmaßnahmen, die ergriffen werden sollten, um die Notwendigkeit einer Fixierung so gering wie möglich zu halten
  • Sicherheitspersonal oder anderes nicht-klinisches Personal darf nicht dazu eingesetzt werden, Patient*innen im Rahmen der klinischen Versorgung körperlich fixieren

Sedierung

  • wann immer eine Sedierung notwendig ist, sollte dies in einer möglichst sicheren Umgebung erfolgen (CAVE: kontinuierliche i.v.-Sedierung stets auf Intensivstation mit entsprechender Überwachung und geschultem Personal durchführen)
  • zur Erleichterung der Ernährung die geringste mögliche i.v.-Sedierung anwenden (frühzeitige Verlegung auf Intensivstation kann verhindern, dass höhere Sedierungsdosen und weitere invasive Maßnahmen erforderlich werden)
  • medizinisches Personal sollte sich der Grenzen der medizinischen Versorgung und Überwachung in psychiatrischen Kliniken sowie der Risiken bewusst sein, die mit Verzögerungen oder verspäteten Verlegungen von einer psychiatrischen Station auf die Intensivstation verbunden sind, sobald die Entscheidung zur Verlegung getroffen wurde

Ressourcen

  • in den meisten Fällen werden zusätzliche personelle Ressourcen benötigt (CAVE: hierfür müssen von Anfang an Vorkehrungen getroffen werden)
Published inLeitlinien kompakt

Sei der Erste der einen Kommentar abgibt

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert