Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) hat am 15.09.2026 ein Positionspapier zur „Organspende nach kontrolliertem Herzkreislaufstillstand (cDCD)“ veröffentlicht. Die Kurzfassung des Positionspapieres gibt es nachfolgend.
Grundsätzliches
- strenge Gesetzeslage in Deutschland sorgt dafür das die postmortale Organspende zwingend an den unwiderruflichen Hirntod (irreversibler Hirnfunktionsausfall, IHA) sowie die vorliegende Zustimmung gebunden ist (Donation after Brain Death, DBD)
- IHA tritt bei max. 3 % der Todesfälle auf Intensivstationen auf –> überwiegende Mehrheit der Patient*innen verstirbt an Herzkreislaufstillstand, welche in Deutschland rechtlich von der Organspende ausgeschlossen sind, selbst wenn ein expliziter Spenderwille vorliegt
- um dem Organmangel entgegenzuwirken und den Patient*innenwillen zu respektieren, haben viele andere Länder erfolgreich die Organspende nach Herzkreislaufstillstand (Donation after Circulatory determination of Death, DCD) etabliert –> in einigen europäischen Nachbarländern übersteigt deren Zahl mittlerweile sogar die der klassischen Hirntod-Spenden
- Postmortale Organspenden und DCD-Organspenden in Europa 2024

b Organspenden nach Herzkreislaufstillstand alleine (jeweils pro 1.000.000 Einwohner*innen)
- bei der Organspende nach Herzkreislaufstillstand wird grundsätzlich zwischen unkontrollierten und kontrollierten Auslösern und Behandlungsweisen unterschieden
| Maastricht-Kategorie und DCD-Typ | Charakteristika |
|---|---|
| I. unbeobachteter Herzkreislaufstillstand („uncontrolled“) a. außerklinisch b. innerklinisch | plötzlicher unerwarteter Herzkreislaufstillstand ohne Intervention durch medizinisches Team |
| II. beobachteter Herzkreislaufstillstand („uncontrolled“) a. außerklinisch b. innerklinisch | plötzlicher unerwarteter Herzkreislaufstillstand mit frustraner Reanimation durch medizinisches Team |
| III. Herzkreislaufstillstand nach Beendigung lebenserhaltender Intensivtherapie („controlled“) | geplanter erwarteter Herzkreislaufstillstand nach Beendigung lebenserhaltender Intensivtherapie („withdrawal of life-sustaining treatment“, WLST) |
| IV. Herzkreislaufstillstand nach IHA-Feststellung („uncontrolled/controlled“) | unerwarteter Herzkreislaufstillstand nach abgeschlossener IHA-Feststellung, aber vor Organentnahme |
| V. Herzkreislaufstillstand nach medizinisch assistiertem Suizid („controlled“) | erwarteter Herzkreislaufstillstand nach „medical assistance in dying“ (MAID) |
- Positionspapier grenzt sich von unkontrollierter Organspende (nach plötzlichem, erfolglosem Reanimationsversuch) ab und behandelt ausschließlich die kontrollierte Organspende nach Herzkreislaufstillstand (cDCD)
- Prozess findet geplant auf der Intensivstation statt –> lebenserhaltende Maßnahmen werden beendet, die Patient*innen werden palliativ betreut und auf Wunsch von Angehörigen begleitet –> tritt der absehbare Herzkreislaufstillstand ein, wird nach einer Wartezeit von mind. 5 min (No-touch-Zeit) und dem Überprüfen der erloschenen Hirnstammreflexe der Tod festgestellt, woraufhin die Entnahme folgt
grundlegende begriffliche und normative Überlegungen
- Frage, wann das Leben eines Menschen endet, lässt sich nicht rein objektiv oder ausschließlich biologisch beantworten –> medizinische Expertise beschränkt sich daher auf die Diagnostik und den verlässlichen Nachweis biologischer Funktionsverluste
- in der Medizin, im Recht und in der Gesundheitspolitik wird der irreversible Hirnfunktionsausfall (IHA) international mehrheitlich als Todeskriterium anerkannt und auch das deutsche Recht verlangt den Nachweis des IHA als zwingende Voraussetzung für eine Organentnahme und die Beendigung der Intensivtherapie
- „All human death is brain death“
- gehirnzentrierte Todesdefinitionen in internationalen Leitlinien (etwa aus Kanada und den USA) definieren den Tod zunehmend einheitlich als den dauerhaften Ausfall der globalen Hirnfunktion (klinisch durch tiefes Koma sowie Fehlen aller Hirnstammreflexe und der Eigenatmung)
- Ausfall der Hirnfunktionen wird direkt durch Stillstand der Blutzirkulation im Gehirn verursacht, was entweder primär durch allgemeinen Herzkreislaufstillstand oder sekundär durch extremen Hirndruck infolge einer schweren Hirnschädigung geschieht
- auch deutsche Richtlinien werten den Nachweis der fehlenden Hirndurchblutung als zentralen Beweis und alle Leitlinien stimmen darin überein, dass der zweifelsfrei nachgewiesene Verlust der integrierenden Hirnfunktionen den Tod eines Patienten markiert
- Pathophysiologie der zellulären neuronalen Funktionen sowie des integrativen Gesamthirnfunktionsausfalls nach kontrolliertem Herzkreislaufstillstand
- für praxistaugliches Todeskriterium ist nicht der „Tod der letzten Gehirnzelle“ maßgeblich, sondern der unumkehrbare Ausfall der globalen integrierten Hirnfunktion
- klinische Messungen am Menschen zeigen, dass die Hirnaktivität nach Kreislaufstillstand extrem schnell erlischt –> bereits nach 30 sec ist im EEG keine Aktivität mehr messbar und innerhalb von < min erlöschen auch tiefere Reaktionen (evozierte Potenziale) und der irreversible Zelluntergang beginnt
- globale Durchblutung des Gehirns kommt bereits kurz vor dem tatsächlichen, endgültigen Pumpversagen des Herzens (Herzstillstand) vollständig zum Erliegen
- Schlüsselbegriffe: Permanenz und Irreversibilität
- Sterbeprozess verläuft fließend, sodass ein klarer Zeitpunkt definiert werden muss, ab dem die Lebensfunktionen unumkehrbar erloschen sind (Tod als „Point of no Return“)
- „irreversibel“ vs. „permanent“:
- „irreversibel„: Funktionsausfall kann mit den derzeitigen medizinischen Möglichkeiten absolut nicht mehr rückgängig gemacht werden
- „permanent“ (Vorstufe): Zustand bildet sich von allein nicht mehr zurück, ließe sich aber durch medizinische Eingriffe theoretisch noch umkehren (ohne diese Maßnahmen wird er irreversibel)
- Unterschied bei der Todesfeststellung
- bei der klassischen Hirntoddiagnostik (IHA) wird ein bereits irreversibler Zustand bestätigt
- beim Herzkreislaufstillstand wird der Tod hingegen oft im Stadium der Permanenz festgestellt
- CAVE: ob der Zustand irreversibel wird, hängt davon ab, ob medizinische Maßnahmen (wie Reanimation) durchgeführt werden können oder dürfen (exakter Übergang von permanent zu irreversibel ist im Einzelfall oft nicht scharf zu trennen)
- zwei Auffassungsrechtfertigungen
- zahlreiche internationale Expert*innen plädieren dafür, die strenge Forderung nach Irreversibilität aufzugeben und stattdessen den permanenten Ausfall der Hirnfunktionen als ausreichendes Todeskriterium anzuerkennen
- zwei Denkansätze zur Rechtfertigung der cDCD-Spende:
- Beibehaltung der „Dead Donor Rule“: Akzeptanz des permanenten (statt irreversiblen) Ausfall der Hirnfunktion als rechtmäßiges Todeskriterium –> Patient*in gilt als tot, die eiserne Regel (Organentnahme nur bei Toten) bleibt gewahrt
- Anpassung der „Dead Donor Rule“: Patient*innen im permanenten Stadium sind zwar als noch nicht endgültig tot an, erlaubt aber dennoch die Organspende –> dafür müsste die Regel, dass Spender*innen vor Entnahme zwingend tot sein müssen, aufgeweicht werden
- Grundvoraussetzung: wird keine der beiden Auffassungen akzeptiert, lässt sich die kontrollierte Organspende nach Herzkreislaufstillstand (cDCD) konzeptionell nicht rechtfertigen
- Dead Donor Rule
- „Dead Donor Rule“ wurde in den 1970er-Jahren etabliert, um Ängsten vor einer zu frühen Organentnahme zu begegnen und den Lebensschutz vulnerabler Patient*innen zu gewährleisten
- traditionell verlangt die Regel, dass Spender*innen zum Zeitpunkt der Organentnahme bereits zweifelsfrei tot sein müssen, was ausschließt, dass die Entnahme selbst die Todesursache ist
- wenn man Organspenden von Patient*innen akzeptiert, die noch nicht endgültig tot sind, muss diese strenge Maxime angepasst werden, ohne ihre Schutzwirkung zu verlieren (alternative, weichere Auslegung fordert daher lediglich, dass der Tod der Patient*innen nicht primär zum Zweck der Organentnahme zugelassen oder herbeigeführt werden darf)
- Konzept der Todesfeststellung bei „legitimiert-permanentem“ Hirnzirkulations- und Hirnfunktionsausfall
- permanenter Funktionsausfall als Todeskriterium, also Herz steht unter Überwachung 5 min still, setzt es nicht mehr spontan ein –> ohne Reanimation erlischt kurz darauf die Hirnfunktion (Zustand der Kombination aus biologischem Stillstand und dem sozialen Entschluss zum Reanimationsverzicht wird als permanenter Funktionsausfall bezeichnet)
- Verzicht auf eine Wiederbelebung muss ethisch und rechtlich zwingend durch den Patientenwillen legitimiert sein (Bedingung schützt davor, dass Patient*innen fälschlicherweise oder aus fremdnützigen Motiven (durch bloßes Nicht-Handeln) nach 5 min für tot erklärt werden)
- Todesfeststellung beruht demnach auf drei Bedingungen
- biologische Bedingung (mind. 5 min Herzkreislaufstillstand)
- soziale Bedingung (fehlende Absicht zur Reanimation)
- ethisch-rechtliche Bedingung (patient*innenzentrierte Begründung des Verzichts)
- Todesfeststellung bei Herzkreislaufstillstand ist ohnehin medizinischer Standard (oft in der Praxis sogar direkt beim Stillstand, noch vor dem 5-Minuten-Stadium der Permanenz)
Überlegungen zur Organspende nach kontrolliertem Herzkreislaufstillstand im intensivmedizinischen Kontext
- jede Intensivbehandlung erfordert realistisches Therapieziel und eine Situation gilt dann als „aussichtslos“, wenn das individuell gewünschte Ergebnis der Patient*innen nicht mehr erreicht werden kann –> Prognose wird interdisziplinär und transparent im Mehraugenprinzip gestellt (unterstützt durch Best-, Worst- und Most-likely-Szenarien)
- Wechsel zu palliativem Therapieziel (Zulassen des Sterbens) muss völlig unabhängig von einer möglichen Organspende erfolgen –> zuerst wird den Angehörigen die infauste Prognose kommuniziert –> in zweitem, separaten Schritt wird das Organspendeteam hinzugezogen und der Patient*innenwille bezüglich einer Spende geklärt
- liegt Spendewille vor, wird die Intensivtherapie zur Erhaltung der Organe zunächst fortgeführt, bis der irreversible Hirnfunktionsausfall (IHA/Hirntod) festgestellt werden kann
- wenn absehbar ist, dass der vollständige Hirnfunktionsausfall nicht eintreten wird, könnte die Erfüllung des Spendewillens bei diesen Patient*innen zukünftig über die kontrollierte Organspende nach Herzkreislaufstillstand (cDCD) ermöglicht werden
cDCD-Prozess
- Einleitung des Prozesses und Fokus auf das Patient*innenwohl
- cDCD-Prozess beginnt mit Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen (z.B. Beatmung), was in einem würdevollen Rahmen außerhalb des OP stattfindet –> Bedürfnisse der sterbenden Patient*innen und die Betreuung der Angehörigen haben dabei oberste Priorität (CAVE: Sterbeprozess darf für Organspende keinesfalls absichtlich beschleunigt werden)
- palliative Begleitung und Medikation
- optimale Schmerz- und Beruhigungstherapie (Analgosedierung) zur Linderung von Leiden – etwa vor palliativer Extubation – ist zwingend (sog. „Double Effect“, bei dem diese Medikamente als Nebenwirkung die Lebenszeit möglicherweise verkürzen, wird ethisch und rechtlich akzeptiert, solange die Symptomlinderung das alleinige Ziel ist)
- zeitkritischer Faktor (warme Ischämie)
- Machbarkeit der Organspende hängt stark von Zeitspanne zw. Therapieabbruch und Tod ab –> Organe werden in dieser Phase schlecht durchblutet (warme Ischämie) und können Schaden nehmen –> Prognose über Zeitpunkt des Versterbens ist wichtig
- Überwachung und Feststellung des Todes
- um genauen Zeitpunkt des mechanischen Herzstillstands zu bestimmen, wird das Herz-Kreislauf-System durchgehend invasiv überwacht (Blutdruckkatheter) und per Ultraschall (Echokardiographie) kontrolliert (CAVE: EKG reicht nicht aus, da die elektrische Herzaktivität oft noch messbar ist, wenn das Herz bereits aufgehört hat zu pumpen)
- obligatorische „No-touch-Phase“
- direkt nach festgestelltem Herz-Kreislauf-Stillstand folgt strikte Ruhezeit von mind. 5 min, in der keine Maßnahmen an den Patient*innen durchgeführt werden dürfen (Phase stellt sicher, dass das Herz nicht spontan wieder zu schlagen beginnt, Autoresuscitation)

Begriffserklärung „Autoresuscitation“
- 5 Minuten-„No-touch-Zeit“ berücksichtigen, um ein spontanes Wiedereinsetzen sicher auszuschließen
- anhaltender Kreislaufstillstand führt zum Ausfall aller Hirnfunktionen, was durch klinisch-neurologische Tests (z.B. fehlende Reflexe) bestätigt wird –> da Reanimation dem Patient*innenenwillen widerspricht, ist dieser Zustand irreversibel und der Tod kann durch zwei Intensivmediziner*innen festgestellt werden
- Intensivteam begleitet Sterbeprozess und das Transplantationsteam ist in dieser Phase nicht anwesend, hat keine Weisungsbefugnis –> Transplantationsteam übernimmt Verstorbene erst nach offizieller Todesfeststellung
- Abbruch der Spende, wenn die Patient*innen nicht innerhalb des medizinisch vorgegebenen Zeitfensters (warme Ischämie) versterben –> dann Weiterbetreuung auf ITS
- gesamter Prozess, v.a. auch beim Abbruch der Organspende, erfordert kompetente psychologische Betreuung und Nachsorge sowohl für die Angehörigen als auch für das medizinische Personal
Aufklärung und Einwilligung zur Organspende
- Präferenzen der Patient*innen stehen im Mittelpunkt –> Entscheidung für oder gegen Organspende kann schriftlich (z.B. Organspendeausweis, Register, Verfügung) oder mündlich erfolgen –> fehlt diese, können Angehörige oder Bevollmächtigte auf Basis des mutmaßlichen Willens oder eigener Wertvorstellungen entscheiden
- Zustimmung sollte grundsätzlich für beide Organspendewege (nach Hirntod oder nach Herz-Kreislauf-Stillstand) gelten –> Möglichkeit muss allerdings bestehen, ein spezifisches Verfahren auszuschließen –> während die Patient*innen über die Form der Spende entscheiden dürfen, bleibt die Art der Todesfeststellung zwingend ärztliche Aufgabe
- neues Verfahren der cDCD erfordert breite öffentliche Aufklärung, um informierte Entscheidungen zu ermöglichen –> Angehörige müssen transparent über Unterschiede der Verfahren informiert werden
- Spende nach Hirntod dauert oft länger, ermöglicht aber meist mehr transplantable Organe
- bei cDCD hingegen können die Angehörigen den Patient*innen während des gesamten Sterbeprozesses begleiten
Empfehlungen
- Definition des Todes durch Hirnfunktionsausfall
- Tod wird als das unwiderrufliche Ende der globalen Hirnfunktionen definiert und ist spätestens 5 min nach Herz-Kreislauf-Stillstand durch die fehlende Hirndurchblutung in Form eines permanenten Funktionsausfall eingetreten
- Zustand wird dadurch unwiderruflich, dass die Patient*innen eine weitere medizinische Intervention (Reanimation) ablehnen
- Kriterien für die Todesfeststellung
- um Tod vor möglicher Organspende sicher festzustellen und die „Dead Donor Rule“ (Spender*in muss bei Organentnahme sicher tot sein) zu wahren, gelten drei Voraussetzungen:
- Einhaltung einer mind. 5-minütigen „No-touch-Zeit“ nach dem Herzstillstand
- Bestätigung des Ausfalls der Hirnnervenreflexe durch neurologische Tests
- Patient*innenwille zum Interventionsverzicht, der diesen Zustand legitimiert & endgültig macht
- um Tod vor möglicher Organspende sicher festzustellen und die „Dead Donor Rule“ (Spender*in muss bei Organentnahme sicher tot sein) zu wahren, gelten drei Voraussetzungen:
- klare Trennung von Therapieabbruch und Organspende
- Entscheidung, lebenserhaltende Maßnahmen zu beenden (Therapiezielwechsel), muss völlig unabhängig von einer möglichen Organspende getroffen werden
- Patient*innenwille ist hierbei allein ausschlaggebend –> wenn die Patient*innen jedoch Organe spenden möchten, sollte das cDCD-Verfahren künftig als Option zur Verfügung stehen
- Forderung nach strengen Sicherheitsstandards
- für die Organspende nach Herz-Kreislauf-Stillstand müssen ebenso strikte Sicherheitsvorgaben etabliert werden wie bei der etablierten Spende nach Hirntod (DBD)
- erforderlich sind verbindliche Leitlinien, das Mehraugenprinzip bei der Prognose, eine offene Fehler- und Bedenkenkultur („speaking up“) sowie ein lückenloses Kontrollsystem (Audits)


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