Der Bundesverband für Bildung im Rettungswesen (BVBRW) hat am 22.08.2026 ein Positionspapier zum Thema „Qualifikationsstandards für Lehrende in der rettungsdienstlichen Bildung“ veröffentlicht. Die Kurzfassung des Positionspapiers gibt es hier nachfolgend.
zentrale Aussagen
rettungsdienstliche Bildung braucht eigene Standards
- Ausbildung im Rettungsdienst kann aufgrund ihrer besonderen Anforderungen nicht einfach an anderen Gesundheitsberufen orientiert werden
- Lehrende müssen die präklinische Einsatzrealität, eigenverantwortliche Entscheidungsfindung und die dynamischen Bedingungen des Rettungsdienstes verstehen und vermitteln können
Lehrkräfte müssen stärker akademisch qualifiziert werden
- Akademisierung der rettungsdienstlichen Lehre wird als notwendiger Bestandteil der Professionalisierung des Berufsbildes angesehen
- Akademisierung soll wissenschaftlich fundierte Didaktik, Kompetenzorientierung und evidenzbasierte Weiterentwicklung von Curricula ermöglichen
empfohlene Qualifikationsstandards
Der BVBRW fordert ein einheitliches Qualifikationsniveau für Lehrende in der rettungsdienstlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung.
verantwortliche Lehrkräfte / Klassenleitungen (Lehrkräfte mit pädagogischer Gesamtverantwortung)
- kurzfristig mind. Bachelorabschluss (≥ 180 ECTS) mit pädagogischem Schwerpunkt und mind. 40 ECTS Pädagogik
- mittelfristig Masterabschluss als Standard für Leitungs- und Schulleitungsfunktionen
- Kenntnisse in Organisation, Curriculumsentwicklung, Prüfungswesen und Qualitätsmanagement
- eigene rettungsdienstliche Berufsqualifikation (v.a. Notfallsanitäter*in oder Ärzt*in mit rettungsdienstlicher Qualifikation)
- praktische Berufserfahrung im Rettungsdienst
Lehrende im theoretischen und praktischen Unterricht (Lehrkräfte ohne Gesamtverantwortung)
- Mindeststandard: Praxisanleiterqualifikation (300 h) und mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Rettungsdienst
- Regelstandard: Bachelorabschluss mit pädagogischem Schwerpunkt
- rettungsdienstliche Qualifikation und praktische Erfahrung im Berufsfeld
Gastdozierende
- Expert*innen aus Wissenschaft, Praxis oder benachbarten Professionen sollen ergänzend für Spezialthemen eingesetzt werden können
Übergangsregelungen
- Anerkennung vorhandener Qualifikationen
- berufsbegleitende akademische Qualifizierung
- modulare Nachqualifikation
- Bestandsschutzregelungen
Lehre in der Qualifizierung von Rettungssanitäter*innen
- Mindeststandard verantwortliche Lehrkräfte und Kursleitungen
- Bachelorabschluss mit pädagogischem Schwerpunkt (mind. 40 ECTS im Bereich Pädagogik)
- NotSan-Qualifikation
politische Forderungen des BVBRW
- bundesweite Leitlinien für Lehrendenqualifikationen
- pädagogische Hochschulqualifikation als Qualitätsstandard
- Förderung akademischer Bildungswege
- tragfähige Übergangsmodelle
- Verankerung von Bildungsqualität als Element der Patientensicherheit
- Aufbau von Qualitätszirkeln zwischen Schulen und Hochschulen


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