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Leitlinie „Abusive Head Trauma and the Eye in Infancy“ der RCPCH & RCOPHTH

veröffentlichende Fachgesellschaft: Royal College of Paediatrics and Child Health
und Royal College of Ophthalmologists
Klassifikation gemäß AWMF:
Datum der Veröffentlichung: 19.06.2013
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://www.rcophth.ac.uk/resources-listing/abusive-head-trauma-and-the-eye-in-infancy/

  • schwere Netzhautblutungen treten bei einigen Quetschungen und Kopfaufprallverletzungen auf, können aber auch ohne Anzeichen eines direkten Aufpralls auf den Kopf entstehen
    • höchst unwahrscheinlich, dass die Kräfte, die erforderlich sind, um bei einem Kind < 2 Jahre eine Netzhautblutung hervorzurufen, im Rahmen eines (auch groben) Spielens oder bei dem Versuch ein schlafendes oder scheinbar bewusstloses Kind zu wecken aufgebracht werden können
  • möglichen Mechanismen bei missbräuchlichem Kopftrauma mit Netzhautblutungen als Folge
    • äußere Kräfte auf die Blutgefäßwände (Schütteln oder Aufprall)
    • innere Kräfte durch erhöhten intravaskulären Druck (pulsierend oder anhaltend)
    • biomechanische Eigenschaften der Blutgefäßwände und Anomalien des Blutes/der Blutgefäße
  • kein Beweis dafür, dass akute Hypoxie infolge eines vorübergehenden Atemstillstands zum Shaken-Baby-Syndrome führt; Hypoxie in Verbindung mit einem Kreislaufkollaps kann zu potenziell tödlicher Hirnschwellung führen
  • Hypoxie infolge von Atemstillstand oder in Verbindung mit Ersticken oder Atemstillstand während des Erbrechens führt nicht zum klinischen Bild eines missbräuchlichen Kopftraumas
  • Netzhautverletzungen bei missbräuchlichem Kopftraumata häufig bei Kindern < 3 Jahre; höchste Prävalenz: Säuglingsalter
  • Netzhautblutungen bei missbräuchlichen Kopftraumata häufiger beidseitig
  • keine progressive Zunahme der Schwere von Netzhautblutungen bei missbräuchlichem Kopftrauma
  • Terson-Syndrom als Differentialdiagnose ist bei Kindern selten, und wenn Blutungen auftreten, sind sie meist um den Sehnervenkopf konzentriert
    • Terson-Syndrom: Kombination von Subarachnoidalblutungen und Netzhautblutungen bei Erwachsenen beschrieben
  • intraokulare Blutungen als Folge von intrakraniellen Blutungen aufgrund einer intrakranieller Pathologien oder eines Unfalls bei Kleinkindern sind selten
  • Netzhautblutungen bei etwa zwei Dritteln der durch ein missbräuchliches Kopftrauma verursachten intrakraniellen Verletzungen
  • Blutungen aus der Sehnervenscheide häufigbei missbräuchlichen Kopfverletzungen, können aber auch bei unfallbedingten Kopfverletzungen vorkommen
  • Blutungsdiathese bei allen Verdachtsfällen eines Schädel-Hirn-Traumas mit Netzhautblutungen ausschließen
  • Netzhautblutungen selten allein durch Krampfanfälle verursacht
  • Netzhautblutungen verursacht durch Herz-Lungen-Wiederbelebung sehr unwahrscheinlich
  • Netzhautblutungen als Folge des Valsalva-Manövers bei Kleinkindern sehr selten
  • Netzhautblutungen als Folge von Stürzen aus niedriger Höhe sind unwahrscheinlich

Symptome und Verletzungen, die auf missbrauchsbedingte Ursache hindeuten

  • gefährdete Kinder
    • Frühgeborene, behinderte und übermäßig schreiende Säuglinge
    • Geschwister von missbrauchten Kindern
    • Kinder gewaltätigen Eltern
  • besorgniserregende Faktoren
    • Schilderung, wie die Verletzungen entstanden sind, stimmt nicht mit dem Erscheinungsbild oder dem Entwicklungsstand des Kindes überein
    • sich verändernde Geschichte, wie die Verletzungen entstanden sind
    • unangemessene Verzögerung bei der Vorstellung/Alarmierung oder mehrere andere Verletzungen bei der Untersuchung
    • ungeklärte/unerklärliche Verletzungen
    • Verletzungen bei einem noch nicht mobilen Säugling
    • Verletzungen, für die Geschwister verantwortlich gemacht werden
    • mehrfaches Aufsuchen von Notaufnahmen
    • ungewöhnlicher Mangel an elterlicher Besorgnis über Schwere oder Ausmaß der Verletzungen
  • ophthalmologische Anzeichen, die auf Misshandlung hindeuten
    • Netzhautblutungen
    • periokulare Quetschungen, Lidrisse
    • ungeklärte Linsenverschiebung oder Katarakt
    • ungeklärte Verletzungen der Bindehaut oder Hornhaut, insbesondere in der unteren Augenhälfte
  • weitere Anzeichen für Misshandlung
    • Gesichtsverletzungen bei Säuglingen
    • Verletzungen bei noch nicht mobilen Kindern
    • ungeklärte/nicht erklärbare intrakranielle Verletzungen, einschließlich subdurale Blutungen, hypoxische ischämische Verletzungen
    • menschliche Bisswunden
    • Blutergüsse bei noch nicht mobilen Säuglingen oder an Weichteilbereichen wie Wangen, Bauch, Oberschenkelinnenseite, Oberarm; ebenso Prellungen am Hals, am Ohr oder an den Händen bei einem Kleinkind
    • Rippenfrakturen, wenn keine metabolische Knochenerkrankung oder ein schweres Trauma vorliegt
    • Frakturen langer Knochen bei Kindern < 12 – 18 Jahren ohne adäquate Erklärung für Unfall oder multiple Frakturen unterschiedlichen Alters
    • Kontaktverbrennungen auf Handrücken, Rücken, Schultern oder anderen ungewöhnlichen Stellen (einschließlich Zigarettenverbrennungen)
    • Verbrühungen durch Eintauchen, die die unteren Gliedmaßen und/oder Gesäß, Damm oder obere/untere Gliedmaßen in Form eines „Handschuh- und Strumpfmusters“ betreffen
    • ungewöhnliche Verletzungen an unzugänglichen Stellen, z.B. Hals, Achselhöhle, Leiste usw.
Published inLeitlinien kompakt

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