veröffentlichende Fachgesellschaft: Royal College of Paediatrics and Child Health
und Royal College of Ophthalmologists
Klassifikation gemäß AWMF:
Datum der Veröffentlichung: 19.06.2013
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://www.rcophth.ac.uk/resources-listing/abusive-head-trauma-and-the-eye-in-infancy/
- schwere Netzhautblutungen treten bei einigen Quetschungen und Kopfaufprallverletzungen auf, können aber auch ohne Anzeichen eines direkten Aufpralls auf den Kopf entstehen
- höchst unwahrscheinlich, dass die Kräfte, die erforderlich sind, um bei einem Kind < 2 Jahre eine Netzhautblutung hervorzurufen, im Rahmen eines (auch groben) Spielens oder bei dem Versuch ein schlafendes oder scheinbar bewusstloses Kind zu wecken aufgebracht werden können
- möglichen Mechanismen bei missbräuchlichem Kopftrauma mit Netzhautblutungen als Folge
- äußere Kräfte auf die Blutgefäßwände (Schütteln oder Aufprall)
- innere Kräfte durch erhöhten intravaskulären Druck (pulsierend oder anhaltend)
- biomechanische Eigenschaften der Blutgefäßwände und Anomalien des Blutes/der Blutgefäße
- kein Beweis dafür, dass akute Hypoxie infolge eines vorübergehenden Atemstillstands zum Shaken-Baby-Syndrome führt; Hypoxie in Verbindung mit einem Kreislaufkollaps kann zu potenziell tödlicher Hirnschwellung führen
- Hypoxie infolge von Atemstillstand oder in Verbindung mit Ersticken oder Atemstillstand während des Erbrechens führt nicht zum klinischen Bild eines missbräuchlichen Kopftraumas
- Netzhautverletzungen bei missbräuchlichem Kopftraumata häufig bei Kindern < 3 Jahre; höchste Prävalenz: Säuglingsalter
- Netzhautblutungen bei missbräuchlichen Kopftraumata häufiger beidseitig
- keine progressive Zunahme der Schwere von Netzhautblutungen bei missbräuchlichem Kopftrauma
- Terson-Syndrom als Differentialdiagnose ist bei Kindern selten, und wenn Blutungen auftreten, sind sie meist um den Sehnervenkopf konzentriert
- Terson-Syndrom: Kombination von Subarachnoidalblutungen und Netzhautblutungen bei Erwachsenen beschrieben
- intraokulare Blutungen als Folge von intrakraniellen Blutungen aufgrund einer intrakranieller Pathologien oder eines Unfalls bei Kleinkindern sind selten
- Netzhautblutungen bei etwa zwei Dritteln der durch ein missbräuchliches Kopftrauma verursachten intrakraniellen Verletzungen
- Blutungen aus der Sehnervenscheide häufigbei missbräuchlichen Kopfverletzungen, können aber auch bei unfallbedingten Kopfverletzungen vorkommen
- Blutungsdiathese bei allen Verdachtsfällen eines Schädel-Hirn-Traumas mit Netzhautblutungen ausschließen
- Netzhautblutungen selten allein durch Krampfanfälle verursacht
- Netzhautblutungen verursacht durch Herz-Lungen-Wiederbelebung sehr unwahrscheinlich
- Netzhautblutungen als Folge des Valsalva-Manövers bei Kleinkindern sehr selten
- Netzhautblutungen als Folge von Stürzen aus niedriger Höhe sind unwahrscheinlich
Symptome und Verletzungen, die auf missbrauchsbedingte Ursache hindeuten
- gefährdete Kinder
- Frühgeborene, behinderte und übermäßig schreiende Säuglinge
- Geschwister von missbrauchten Kindern
- Kinder gewaltätigen Eltern
- besorgniserregende Faktoren
- Schilderung, wie die Verletzungen entstanden sind, stimmt nicht mit dem Erscheinungsbild oder dem Entwicklungsstand des Kindes überein
- sich verändernde Geschichte, wie die Verletzungen entstanden sind
- unangemessene Verzögerung bei der Vorstellung/Alarmierung oder mehrere andere Verletzungen bei der Untersuchung
- ungeklärte/unerklärliche Verletzungen
- Verletzungen bei einem noch nicht mobilen Säugling
- Verletzungen, für die Geschwister verantwortlich gemacht werden
- mehrfaches Aufsuchen von Notaufnahmen
- ungewöhnlicher Mangel an elterlicher Besorgnis über Schwere oder Ausmaß der Verletzungen
- ophthalmologische Anzeichen, die auf Misshandlung hindeuten
- Netzhautblutungen
- periokulare Quetschungen, Lidrisse
- ungeklärte Linsenverschiebung oder Katarakt
- ungeklärte Verletzungen der Bindehaut oder Hornhaut, insbesondere in der unteren Augenhälfte
- weitere Anzeichen für Misshandlung
- Gesichtsverletzungen bei Säuglingen
- Verletzungen bei noch nicht mobilen Kindern
- ungeklärte/nicht erklärbare intrakranielle Verletzungen, einschließlich subdurale Blutungen, hypoxische ischämische Verletzungen
- menschliche Bisswunden
- Blutergüsse bei noch nicht mobilen Säuglingen oder an Weichteilbereichen wie Wangen, Bauch, Oberschenkelinnenseite, Oberarm; ebenso Prellungen am Hals, am Ohr oder an den Händen bei einem Kleinkind
- Rippenfrakturen, wenn keine metabolische Knochenerkrankung oder ein schweres Trauma vorliegt
- Frakturen langer Knochen bei Kindern < 12 – 18 Jahren ohne adäquate Erklärung für Unfall oder multiple Frakturen unterschiedlichen Alters
- Kontaktverbrennungen auf Handrücken, Rücken, Schultern oder anderen ungewöhnlichen Stellen (einschließlich Zigarettenverbrennungen)
- Verbrühungen durch Eintauchen, die die unteren Gliedmaßen und/oder Gesäß, Damm oder obere/untere Gliedmaßen in Form eines „Handschuh- und Strumpfmusters“ betreffen
- ungewöhnliche Verletzungen an unzugänglichen Stellen, z.B. Hals, Achselhöhle, Leiste usw.
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