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FOAMio Politix – Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

Heute geht es weiter bei FOAMio Politix und zwar mit dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Wie schon im Beitrag zum Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erwähnt, hat der G-BA das IQWiG sowie das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) als beratende Institutionen, an welche Aufträge vergeben werden können, um weitere wissenschaftliche Expertise einzuholen, damit die Richtlinien & Beschlüsse evidenzbasiert sind und den aktuellen Stand der Wissenschaft darstellen.

Das IQWiG agiert als fachlich unabhängiges, rechtsfähiges & wissenschaftliches Institut, welches gemäß seiner rechtlichen Grundlage (§ 139a-c SGB V) zu Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für die Qualität und Wirtschaftlichkeit der im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erbrachten Leistungen tätig ist und Empfehlungen herausgibt. Kurz und knapp gesagt untersucht das IQWiG den Nutzen und Schaden von medizinischen Maßnahmen für Patient*innen.

Gegründet worden ist das IQWiG im Jahr 2004 als Einrichtung der privatrechtlichen Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen und hat seinen Sitz in Köln. Vorbild für das IQWiG war das National Institute for Health and Clinical Excellence (NICE) des National Health Service (NHS) in Großbritannien. Entstanden ist es im Zuge der Zusammenführung der vieler einzelner Gremien zum G-BA.

Organisationsaufbau (Organigramm)

Ressorts des IQWiG

  • Arzneimittelbewertung
    • Bewertung des Nutzen und Schaden von in Deutschland zugelassenen Arzneimitteln (z.B. Vergleich von Arzneimitteln mit anderen medikamentösen, sowie mit nicht-medikamentösen Maßnahmen)
    • Weiterentwicklung der Methodik zur Bewertung des Nutzens und Schadens von Arzneimitteln
    • Mitarbeit in internationalen Arbeitsgruppen (insbesondere im europäischen Netzwerk (EUNetHTA)
    • Verbreitung der Bewertungsergebnisse und der Bewertungsmethoden sowie sonstiger neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse aus der Ressortarbeit durch Vorträge und Publikationen
  • Gesundheitsinformation
    • zur Verfügungstellung von unabhängigen, evidenzbasierten und allgemeinverständlichen Informationen für alle Bürger*innen (Kernprojekt: Webseite Gesundheitsinformation.de)
  • Informationsmanagement
    • Recherche nach veröffentlichten und unveröffentlichten Studien sowie nach Fachliteratur, u.a. in medizinischen Literaturdatenbanken und Studienregistern
    • Unterstützung der anderen Ressorts bei der Bearbeitung von Projekten
    • wissenschaftlichen (Weiter-)Entwicklung geeigneter Suchstrategien für die Recherche
  • Medizinische Biometrie
    • verantwortlich für die biometrische Bewertung von Studien und statistische Analyse von Daten
    • interdisziplinäre inhaltliche Auseinandersetzung mit auftragsbezogenen Fragestellungen aus der Sicht der Biometrie
    • Entwicklung statistischer Methoden zur Beurteilung von Leistungen des Gesundheitswesens
  • Nichtmedikamentöse Verfahren
    • Bewertung medizinischer Interventionen, die sich nicht allein auf den Einsatz von Arzneimitteln stützen (z.B. Operationsmethoden, strahlentherapeutische Verfahren, zahnmedizinische Behandlungen etc.), u.a. mittels Potenzialbewertungen gemäß Erprobungsregelung
    • Weiterentwicklung der Methodik zur Nutzen- & Risikobewertung von nichtmedikamentösen Verfahren
  • Versorgung und Gesundheitsökonomie (wird in Kürze aufgesplittet in zwei Ressorts)
    • Identifizierung und Beschreibung von Versorgungsstandards & Versorgungslücken –> bald Ressort „Versorgung und Leitlinien“
    • Bearbeitung ökonomischer Fragestellungen im deutschen Gesundheitssystem (für medikamentöse & nichtmedikamentöse Maßnahmen als auch Versorgungskonzepte) –> bald Ressort „Gesundheitsökonomie“
    • Entwicklung wissenschaftlicher Methoden auf Basis internationaler Standards der evidenzbasierten Medizin und Gesundheitsökonomie (Bewertung der inhaltlichen & methodischen Qualität von Leitlinien sowie Erstellung von Leitliniensynopsen; Analysen zu Versorgungsfragen; Erstellung umfassender HTA-Berichte; Kosten-Nutzen-Bewertung)
  • Verwaltung
    • Betreuung der internen und externen Geschäfte des Institutes
    • Abteilungen: Finanzbuchhaltung & -controlling, Personalmanagement, Projektmanagement & -controlling, IT, Beschaffungswesen & Facility Management sowie Empfang

Stabsbereiche des IQWiG

  • Stabsbereich Internationale Beziehungen
    • zuständig für Belange des Instituts im internationalen Kontext
    • Koordination und Pflege von internationalen Kontakten
    • Vertretung des Instituts in internationalen Gremien
    • aktive Beteiligung an internationalen Projekten der evidenzbasierten Medizin (z.B. EU-Kooperationsnetzwerk EUnetHT)
  • Stabsbereich Kommunikation
    • Presse- & Öffentlichkeitsarbeit des Instituts
    • Organisation von Institutsveranstaltungen
    • Unterstützung der Ressorts beim Verfassen englischsprachiger wissenschaftlicher Texter sowie Übersetzung der IQWiG-Berichte sowie Website-Texte ins Englische
  • Stabsbereich Qualitätssicherung
    • zuständig für die abschließende fachlich-wissenschaftliche als auch für die formale und technische Qualitätssicherung der Institutsprodukte
    • Weiterentwicklung von Methoden der Qualitätssicherung
  • Stabsbereich Recht
    • verantwortlich für rechtliche Angelegenheiten des Instituts
    • berät die Institutsleitung, Ressorts und Stabsbereiche in sämtlichen Rechtsfragen
    • fungiert als Vergabestelle des Instituts und ist als solche für die Vorbereitung und Durchführung von nationalen und europaweiten Vergabeverfahren zuständig
    •  vertritt die rechtlichen Interessen des Instituts

Arbeit des IQWiG

Aufgaben des IQWiG (gemäß § 139a SGB V)

  • Recherche, Darstellung und Bewertung des aktuellen medizinischen Wissensstandes zu diagnostischen und therapeutischen Verfahren bei ausgewählten Krankheiten
  • Erstellung von wissenschaftlichen Ausarbeitungen, Gutachten und Stellungnahmen zu Fragen der Qualität und Wirtschaftlichkeit der im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erbrachten Leistungen unter Berücksichtigung alters-, geschlechts- und lebenslagenspezifischer Besonderheiten
  • Recherche des aktuellen medizinischen Wissensstandes als Grundlage für die Entwicklung oder Weiterentwicklung von Leitlinien
  • Bewertungen evidenzbasierter Leitlinien für die epidemiologisch wichtigsten Krankheiten
  • Abgabe von Empfehlungen zu Disease-Management-Programmen
  • Bewertung des Nutzens und der Kosten von Arzneimitteln
  • Bereitstellung von für alle Bürgerinnen und Bürger verständlichen allgemeinen Informationen zur Qualität und Effizienz in der Gesundheitsversorgung sowie zu Diagnostik und Therapie von Krankheiten mit erheblicher epidemiologischer Bedeutung
  • Beteiligung an internationalen Projekten zur Zusammenarbeit und Weiterentwicklung im Bereich der evidenzbasierten Medizin

Arbeitsweise des IQWiG

Kurz und knapp gesagt ist das Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen eine „Service-Einrichtung“ des Gesundheitswesens bzw. für die wichtigen Akteure im Gesundheitswesen (G-BA & BMG). Es hat als Hauptaufgabe die Erstellung fachlich unabhängiger, evidenzbasierter Gutachten zu Bereichen wie:

  • Arzneimittel (auch Kosten-Nutzen-Verhältnis)
  • nichtmedikamentöse Behandlungsmethoden (z.B. Vor-/Nachteile von Operationsmethoden)
  • Screening-Verfahren für Diagnostik & Früherkennung
  • Behandlungsleitlinien & Disease Management Programme (DMPs)

Um die beauftragten Gutachten vollumfänglich und evidenzbasiert zu erstellen, soll das Institut wissenschaftliche Forschungsaufträge an externe Sachverständige vergeben, welche aber alle Beziehungen zu Interessenverbänden, Auftragsinstituten, v.a. pharmazeutische Industrie und Medizinprodukteindustrie, inkl. Art & Höhe der Zuwendungen offen legen müssen.

Bei den Gutachten bzw. Arbeiten des IQWiG wird hier in die folgenden Gruppen unterschieden: Berichte, Rapid Reports (Schnellberichte), Dossierbewertungen oder Potenzialbewertungen.

Beauftragt werden kann das IQWiG von den Institutionen des G-BA, dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und den maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen der Patient*innen und der Selbsthilfe chronisch kranker & behinderter Menschen sowie dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten durch die Beauftragung des Instituts beim G-BA. Bezüglich der Beauftragung durch das BMG ist aber zu betonen, dass das IQWiG diese als unbegründet ablehnen, es sei denn, das BMG übernimmt die Finanzierung der Bearbeitung des Auftrags.

Es ist aber auch möglich, dass das Institut aus eigener Initiative Themen aufgreift und bearbeitet. Hierzu wurde im Jahr 2004 durch den G-BA ein sog. Generalauftrag erteilt. Diese Papiere werden als Arbeitspapiere veröffentlicht. Darüber hinaus haben Versicherte und sonstige interessierte Einzelpersonen die Möglichkeit auf der IQWiG-Seite „ThemenCheck Medizin“ beim Institut Bewertungen zu medizinischen Verfahren und Technologien vorzuschlagen. Hier hat das IQWiG das Recht die besonders bedeutsamen Vorschläge auswählen und bearbeiten, sodass keine Verpflichtung besteht alle Vorschläge bearbeiten zu müssen. Diese von Versicherten und sonstigen interessierten Einzelpersonen eingebrachten Themen sowie alle weiteren Arbeiten des IQWiG werden zusätzlich auch auf dem Internetportal www.gesundheitsinformation.de in allgemein verständlicher Sprache aufbereitet und nach Themengebieten geordnet, um die eigene Arbeit für alle Bürger*innen in dieser Art & Weise transparent zu machen.

Zu guter Letzt hat die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) die Möglichkeit beim BMG Recherchen zu Themen zur Entwicklung oder Weiterentwicklung von Leitlinien vorzuschlagen, muss hierbei aber den Förderbedarf für diese Leitlinienthemen zu begründen. Das BMG hat hier das Recht die Themen für die Beauftragung des Instituts mit Evidenzrecherchen auszuwählen. Das Budget für die Beauftragung des Instituts durch das BMG liegt bei jährlich bis zu 2.000.000 € aus den Mitteln zur Finanzierung des Instituts.

Der Vorstand der Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen erledigt die laufenden Geschäfte und hat die Aufsicht über das IQWiG, natürlich unter Wahrung der wissenschaftlichen und fachlichen Unabhängigkeit des Instituts. Die Institutsleitung wird im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit bestellt.

Abschließend sollte nochmals betont sein, dass das IQWiG keine Beschlüsse fasst, sondern nur Empfehlungen abgibt, die vom G-BA berücksichtigt werden.

Finanzierung des IQWiG

Die Finanzierung des IQWiG erfolgt durch sogenannte Systemzuschläge für stationäre & ambulante medizinische Behandlungen und damit schlussendlich durch die Beiträge der Mitglieder aller Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Wie hoch der Zuschlag ist legt der G-BA jährlich fest. Die gesetzlichen Regelungen zur Finanzierung des IQWiG sind in § 139c SGB V genauer beschrieben.

Die Finanzierung des Instituts nach § 139a Abs. 1 erfolgt jeweils zur Hälfte durch die Erhebung eines Zuschlags für jeden abzurechnenden Krankenhausfall und durch die zusätzliche Anhebung der Vergütungen für die ambulante vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Versorgung nach den §§ 85 und 87a um einen entsprechenden Vomhundertsatz. Die im stationären Bereich erhobenen Zuschläge werden in der Rechnung des Krankenhauses gesondert ausgewiesen; sie gehen nicht in den Gesamtbetrag oder die Erlösausgleiche nach dem Krankenhausentgeltgesetz oder der Bundespflegesatzverordnung ein. Der Zuschlag für jeden Krankenhausfall, die Anteile der Kassenärztlichen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sowie das Nähere zur Weiterleitung dieser Mittel an eine zu benennende Stelle werden durch den Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt. (§ 139c SGB V – Finanzierung)

Um eine fachlich & wissenschaftlich unabhängige Arbeit zu gewährleisten, akzeptiert das IQWiG keine Sponsoring- oder Werbeangebote, egal ob von der Industrie, den Krankenkassen oder etwaigen Behörden.

Im Jahr 2021 lag der Systemzuschlag für den stationären Sektor bei 1,89 € pro Fall. Für den ambulant vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung lag er 2021 bei 5,5875235 Cent pro Fall. So lag der Haushalt des IQWiG 2021 bei 27,65 Millionen Euro. Zu betonen ist aber, dass mit dem Systemzuschlag nicht nur das IQWiG finanziert, sondern auch der G-BA sowie das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG).

Quellen

Published inPolitix by FOAMio

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