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FOAMio Politix – Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG)

Nach dem Beitrag zum Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) geht es heute bei FOAMio Politix weiter mit dem Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG). Das IQTIG ist neben dem IQWiG das zweite Institut, welches den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bei seiner Arbeit in Belangen der einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung & Versorgungsqualität berät und unterstützt bei Erstellung von Richtlinien & Beschlüssen in einer evidenzbasiert Form, die dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht.

Genauso wie das IQWiG agiert das IQTIG als fachlich unabhängiges, wissenschaftliches Institut, welches in § 137a SGB V verankert ist, und ist quasi das zentrale Institut für die gesetzlich verankerte Qualitätssicherung im Gesundheitswesen in Deutschland. So wie beim IQWiG ist auch bei IQTIG eine vom G-BA errichtete privatrechtliche Stiftung die Trägerin des Institutes.

Organisationsaufbau (Organigramm)

Quelle: https://iqtig.org/das-iqtig/wer-wir-sind/organisation-der-stiftung/

Gegründet worden ist das IQTIG im Jahr 2015 als Einrichtung der privatrechtlichen Stiftung für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen und hat seinen Sitz in Berlin. Der Stiftungsrat als obertes Gremium setzt sich wie folgt zusammen:

  • zwei Vertreter der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft e.V. (DKG)
  • zwei Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)
  • ein Vertreter der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV)
  • fünf Vertreter des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)

Der Stiftungsrat ist u.a. verantwortlich für die Genehmigung des Haushaltsplanes von Stiftung und Institut sowie die Bestellung von sechs Mitgliedern des Vorstands und die Entlastung des selbigen. Der IQTIG-Vorstand ist für die laufenden Geschäfte der Stiftung zuständig und führt die Aufsicht über die Institutsleitung. Der Vorstand setzt sich aus 8 Personen zusammen, von denen sechs für die Dauer von vier Jahren bestellt werden:

  • ein Mitglied auf Vorschlag der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)
  • ein Mitglied auf Vorschlag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KVB)
  • ein Mitglied auf Vorschlag der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV)
  • drei Mitglieder auf Vorschlag des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-SV)
  • ein Mitglied benannt vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
  • Vorsitzende*r des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)
Quelle: https://iqtig.org/dateien/_processed_/a/7/csm_2024-01-29_Organigramm_e103eaf4ca.jpg

Abteilungen des IQTIG

Abteilung Verfahrensgrundlagen

  • organisatorischer Rahmen für nachgelagerte Fachbereiche (Methodik, Wissensmanagement, Medizinische Biometrie und Statistik und Sozialdaten)
  • Beantwortung von verfahrens- und projektbezogenen sowie -übergreifenden Fragen
  • Fachbereich Methodik
    • Sicherstellung von einheitlicher wissenschaftlicher Methodik in allen Projekten
    • Erstellung und Weiterentwicklung methodischer Grundlagen
    • Prüfung aktueller wissenschaftlicher Entwicklungen auf Relevanz für das Institut
    • Beantwortung methodischer Fragestellungen aus anderen Bereichen und Abteilungen
  • Fachbereich Medizinische Biometrie und Statistik
    • Erstellung und Durchführung von biometrischen Auswertungskonzepten
    • Statistische Beratung des IQTiG
    • Darstellung und Interpretation von biometrischen Methoden
    • Zusammenarbeit mit Abteilung Informationstechnologie und Entwicklung von Auswertungs-Softwaresystem
  • Fachbereich Wissensmangement
    • Beschaffung von systematischer Literatur und Information
    • Aufbau und Betreuung der Institutsbibliothek
    • Durchführung systematischer Recherchen
    • Unterstützung anderer Fachbereiche bei Prüfung und Bewertung gefundener Literatur, Leitlinien, Reviews und Studien
    • Weiterentwicklung von Methoden zur Beschaffung von Informationen

Abteilung Informationstechnologie

  • Bereitstellung von Systemen
  • Entwicklung von Software
  • Verfahrensdesign und Spezifikation
  • Management und Auswertung von Daten
  • interner und externer Verfahrenssupport
  • Erfassung von Rechenregeln und Darstellung in der Qualitätsindikatorendatenbank
  • Zusammenstellung von Daten und Analysen für fachliche und technische Aufgabenstellungen

Abteilung Verfahrensmanagement

  • Betreuung der länderbezogenen (indirekten) QS-Verfahren, Bewertung von Ergebnissen, Erarbeitung von Publikationen sowie Leitung und Betreuung von Expertengruppen zu QS-Verfahren
  • Sicherstellung des Regelbetriebs der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren, länderbezogene indirekte QS-Verfahren, direkte bundesbezogene QS-Verfahren, fachbezogene QS-Verfahren sowie Einzelprojekte
  • Fachbereich Sozialdaten
    • Prüfung und Aufbereitung von Sozialdaten der Krankenkassen (Qualitätssicherung)
    • Betreuung von fachbezogenen Webseiten
    • Prüfung und Überarbeitung der Grundlagen für Datenerhebung und Auswertung
    • Koordination der Erstellung von Rechenregeln der Qualitätsindikatoren sowie Erstellung und Publikation der Bundesauswertung
  • Fachbereich Evaluation
    • Evaluation von Qualitätsverträgen nach § 110a SGB V
    • Bearbeitung von Anträgen zur sekundären Datennutzung

Abteilung Verfahrensentwicklung

  • Neuentwicklung von Qualitätsindikatoren und QS-Verfahren
  • Konzept- & Verfahrensentwicklung zur Steuerung des Gesundheitswesens mittels planungsrelevanten Qualitätsindikatoren
  • Fachbereich Befragung
    • Entwicklung von Befragungen (von Patient*innen) als Instrument der externen Qualitätssicherung

Stabsbereiche des IQTIG

G-BA Koordination

  • zuständig für Koordination der Verfahrensprozesse zw. Gremien des G-BA und Abteilungen & Fachbereichen des IQTIG
  • zentraler Ansprechpartner für G-BA & dessen Träger und koordiniert die interne Kommunikation im Zusammenhang mit der Vor- & Nachbereitung von Beschlüssen & Beauftragungen des G-BA
  • Unterstützung der Institutsleitung, Abteilungen 6 Fachbereiche bei strategischen, fachlichen & prozessualen Themen im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem G-BA

Prozess- und Qualitätsmanagement

  • Definition & Weiterentwicklung der Prozesse des IQTIG
  • Aufbau & Optimierung des internen Qualitätsmanagements
  • Beratung der Institutsleitung, der kaufmännischen Geschäftsführung sowie aller Stabsbereiche, Abteilungen und Fachbereiche zu Fragen des Prozess- & Qualitätsmanagement

Patientenbelange

  • Förderung der patientenzentrierten Ausrichtung in Arbeitsprozessen & -ergebnissen des IQTIG
  • Beratung & Unterstützung der Institutsleitung, der kaufmännischen Geschäftsführung sowie aller Stabsbereiche, Abteilungen & Fachbereiche zu Fragen der patientenzentrierten Qualitätssicherung
  • Evaluation der patientenbezogenen Arbeitsergebnisse des IQTIG
  • verantwortlich für die institutsübergreifende Weiterentwicklung & Koordination der Instrumente und Methoden der Patientenzentrierung mit all ihren Facetten
  • Auf- & Ausbau von fachlich unabhängigen, allgemein verständlichen Informationen für Bürger*innen zur Arbeitsweise des IQTIG und zur Versorgungsqualität
  • zentrale Ansprechstelle für Patient*innen sowie deren Vertretungsorganisationen

Presse und Kommunikation

  • verantwortlich für interne & externe Kommunikation des IQTIG und Ansprechpartner*in für Journalist*innen
  • Erstellung des jährlichen Tätigkeitsberichts des Instuituts

Recht

  • Beratung & Unterstützung der Institutsleitung, der kaufmännischen Geschäftsführung sowie aller Stabsbereiche, Abteilungen und Fachbereiche in rechtlichen Belangen
  • Vertretung der rechtlichen Interessen des Instituts und Beratung zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen
  • zusammen mit Vergabestelle verantwortlich Beschaffungs- & Vergabeverfahren des Instituts in Abstimmung mit den jeweiligen Abteilungen und Fachbereichen
  • Erarbeitung & Prüfung von Verträgen mit den verschiedenen Partner*innen des Instituts und Betreuung des Vertragsmanagements
  • Anfertigung von Rechtsgutachten und Koordinierung der externen Rechtsberatung
  • Unterstützung der Abteilungen & Fachbereiche in Fragen des G-BA zu Richtlinien & Aufträgen

derzeit konstituierte Beratungsgremien des IQTIG

  • Ambulant erworbene Pneumonie (QS CAP)
  • Ambulante Psychotherapie
  • Cholezystektomie (QS CHE)
  • Datenvalidierung der von den Krankenkassen übermittelten Sozialdaten (DV-SozDat)
  • Datenvalidierung zur einrichtungs- und fallbezogenen Qualitätssicherungsdokumentation (DV-efQS)
  • Dekubitusprophylaxe (QS DEK)
  • Gynäkologische Operationen (QS GYN-OP)
  • Herz- und Lungentransplantation/Herzunterstützungssysteme (QS TX)
  • Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren (QS HSMDEF)
  • Hüftgelenkversorgung (QS HGV)
  • Knieendoprothesenversorgung (QS KEP)
  • Karotis-Revaskularisation (QS KAROTIS)
  • Koronarchirurgie und Aortenklappe (QS KCHK)
  • Koronarchirurgie und Eingriffe an Herzklappen (QS KCHK)
  • Lebertransplantation und Leberlebendspende (QS TX)
  • Mammachirurgie (QS MC)
  • Mitralklappe (QS KCHK)
  • Nierenersatztherapie bei chr. Nierenversagen inkl. Pankreastransplantationen (QS NET)
  • Nierenlebendspende (QS TX)
  • Perinatalmedizin (QS PM)
  • Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie (QS PCI)
  • Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik (QS PPP)
  • Planungsrelevante Qualitätsindikatoren
  • Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen (QS WI)

Arbeit des IQTIG

Aufgaben des IQTIG (gemäß § 137a SGB V)

  • Messung und Darstellung der Versorgungsqualität durch Entwicklung von möglichst sektorenübergreifend abgestimmten risikoadjustierten Indikatoren und Instrumenten, einschließlich Module für Patientenbefragungen auch in digitaler Form
  • Entwicklung einer notwendigen Dokumentation für die einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung unter Berücksichtigung des Gebotes der Datensparsamkeit
  • Beteiligung an der Durchführung der einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung und dabei, soweit erforderlich, Einbeziehung der weiteren Einrichtungen nach Satz 3
  • Veröffentlichung der Ergebnisse der Qualitätssicherungsmaßnahmen in geeigneter Weise und in einer für die Allgemeinheit verständlichen Form zu veröffentlichen
  • Darstellung der Qualität der ambulanten & stationären Versorgung, zusätzlich auch auf Grundlage geeigneter Sozialdaten, für die Weiterentwicklung der Qualitätssicherung zu ausgewählten Leistungen
  • Entwicklung von Kriterien zur Bewertung von Zertifikaten und Qualitätssiegeln, die in der ambulanten und stationären Versorgung verbreitet sind, und Informierung anhand dieser Kriterien über die Aussagekraft dieser Zertifikate und Qualitätssiegel in einer für die Allgemeinheit verständlichen Form

Rahmenkonzept des IQTIG für Qualität

  • Wirksamkeit (Ausmaß, in dem die angestrebten Versorgungsergebnisse tatsächlich erreicht werden)
  • Patient*innensicherheit (Abwesenheit vermeidbarer unerwünschter, schädlicher Ereignisse im Rahmen der Versorgung)
  • Ausrichtung der Versorgungsgestaltung an den Patient*innen (Berücksichtigung der Bedürfnisse & Werte der Patient*innen und Sicherstellung, dass alle Versorgungsentscheidungen durch diese geleitet sind)
  • Rechzeitigkeit & Verfügbarkeit (Ausmaß, in dem Versorgungsmaßnahmen zur Verfügung stehen)
  • Angemessenheit (Vermeidung von Über-/Unterversorgung im Sinne der Indikationsqualität und der Evidenzbasierung)
  • Koordination & Kontinuität (Ausmaß, in dem die Versorgungsmaßnahmen aufeinander abgestimmt sind zw. Versorgenden und in zeitlicher Hinsicht)

Arbeitsweise des IQTIG

Genauso wie das IQWiG ist auch das IQTIG eine „Service-Einrichtung“ für die wichtigen Akteure im Gesundheitswesen (G-BA & BMG). Zu den Hauptaufgaben des IQTIG gehören u.a.:

  • Messung & Veröffentlichung der Versorgungsqualität mit Qualitätsindikatoren
  • Unterstützungsmaßnahmen für die Krankenhäuser & Arztpraxen
  • verbindliche Vorgaben, die Arztpraxen & Krankenhäuser erfüllen müssen

Beauftragt werden kann das IQTIG von den Institutionen des G-BA, dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und den maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen der Patient*innen und der Selbsthilfe chronisch kranker & behinderter Menschen sowie dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten durch die Beauftragung des Instituts beim G-BA. Bezüglich der Beauftragung durch das BMG ist aber zu betonen, dass das IQTIG diese als unbegründet ablehnen, es sei denn, das BMG übernimmt die Finanzierung der Bearbeitung des Auftrags.

Es ist aber auch möglich, dass das Institut aus eigener Initiative Themen aufgreift und bearbeitet, jedoch muss die Institutsleitung den Vorstand der Stiftung unverzüglich darüber informieren und für diese Tätigkeit dürfen nur max. 10 % der jährlichen Haushaltsmittel eingesetzt werden.

Die Aufträge oder die Tätigkeiten aus eigener Initiative sind i.d.R. die Entwicklung von Qualitätsindikatoren & Modulen für ergänzende Patient*innenbefragungen & die notwendige Dokumentation für die einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung, Fördermaßnahmen zur Verbesserung der Versorgungsqualität in Krankenhäusern & Arztpraxen, sowie die Auswertung eingesetzter Qualitätsindikatoren. Ob die aus den Aufträgen/Tätigkeiten entstanden Ergebnisse im Gesundheitssystem schlussendlich implementiert werden, entscheidet der G-BA.

Um Transparenz zu schaffen veröffentlicht das IQTIG regelmäßig Berichte und sonstige Arbeitsergebnisse. Diese werden der Öffentlichkeit unentgeltlichen Nutzung zur Verfügung gestellt.

Finanzierung des IQTIG

Die Finanzierung des IQWiG erfolgt durch sogenannte Systemzuschläge für stationäre & ambulante medizinische Behandlungen und damit schlussendlich durch die Beiträge der Mitglieder aller Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Wie hoch der Zuschlag ist legt der G-BA jährlich fest. Die gesetzlichen Regelungen zur Finanzierung des IQTIG sind entsprechend den Regelungen für das IQWiG in § 139c SGB V.

Die Finanzierung des Instituts nach § 139a Abs. 1 erfolgt jeweils zur Hälfte durch die Erhebung eines Zuschlags für jeden abzurechnenden Krankenhausfall und durch die zusätzliche Anhebung der Vergütungen für die ambulante vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Versorgung nach den §§ 85 und 87a um einen entsprechenden Vomhundertsatz. Die im stationären Bereich erhobenen Zuschläge werden in der Rechnung des Krankenhauses gesondert ausgewiesen; sie gehen nicht in den Gesamtbetrag oder die Erlösausgleiche nach dem Krankenhausentgeltgesetz oder der Bundespflegesatzverordnung ein. Der Zuschlag für jeden Krankenhausfall, die Anteile der Kassenärztlichen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sowie das Nähere zur Weiterleitung dieser Mittel an eine zu benennende Stelle werden durch den Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt. (§ 139c SGB V – Finanzierung)

Um eine fachlich & wissenschaftlich unabhängige Arbeit zu gewährleisten, akzeptiert das IQTIG keine Sponsoring- oder Werbeangebote, egal ob von der Industrie, den Krankenkassen oder etwaigen Behörden.

Im Jahr 2021 lag der Systemzuschlag für den stationären Sektor bei 1,89 € pro Fall. Für den ambulant vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung lag er 2021 bei 5,5875235 Cent pro Fall. So lag der Haushalt des IQTIG 2021 bei 27,65 Millionen Euro. Zu betonen ist aber, dass mit dem Systemzuschlag nicht nur das IQTIG finanziert, sondern auch der G-BA sowie das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).

Quellen

Published inPolitix by FOAMio

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