Der Bundesverband für Bildung im Rettungswesen (BVBRW) hat am 16.09.2026 ein Impulspapier zur „Neuordnung der Rettungssanitäter-Qualifikation – Rettungs(-fach)assistenz oder Gesundheitsfachassistenz Notfallversorgung“ veröffentlicht. Die Kurzfassung des Positionspapieres gibt es nachfolgend.
Ausgangslage
- Ausbildung zur/zum Rettungssanitäter*in (RettSan) ist in Deutschland kein bundeseinheitlich geregelter Ausbildungsberuf, sondern überwiegend landesrechtlich geprägt
- Grundlage ist meist das historische 520-Stunden-Modell (aufgeteilt in Schule, Klinikpraktikum, Rettungswachenpraktikum und Abschlusslehrgang)
- 11 Bundesländer verfügen über eigene, teils stark variierende Regelungen, was zu einer föderalen Zersplitterung und einem Mangel an einem bundesweit einheitlichen Kompetenzprofil führt
Problembeschreibung
- unzureichender Ausbildungsumfang
- 520 h werden den heutigen Anforderungen an professionelle Akut- und Notfallversorgung nicht mehr gerecht
- rund 64,7 % der Befragten einer aktuellen Untersuchung bewerten die Theorie als zu kurz, 75 % fordern eine Verlängerung auf mindestens ein Jahr
- überdehntes Funktionsprofil
- RettSan werden flexibel im Krankentransport, als Fahrer*in/Assistent*n in der Notfallrettung, im NEF-Kontext sowie im Katastrophenschutz eingesetzt, ohne dass es ein konsistentes, eigenverantwortliches Berufsbild gibt
- regionale Zusatzqualifikationen (z.B. für Notfall-KTW) verstärken diese Heterogenität
- geänderte Versorgungsrealitäten
- Einsatzgeschehen umfasst vermehrt allgemeinmedizinische Hilfeersuchen, bei denen medizinische, kommunikative und systemsteuernde Kompetenzen über den reinen Transport hinaus erforderlich sind
- rechtliche Grauzone
- im Gegensatz zu Notfallsanitätern (NotSan) haben RettSan keine bundesgesetzliche Kompetenznorm für heilkundliche Maßnahmen
- in der Praxis wird dies oft über den rechtfertigenden Notstand (§ 34 StGB) oder über zivilgesellschaftliche Algorithmen (z.B. DBRD) überbrückt, was zu Rechtsunsicherheit führt
- fehlende Karrierepfade
- Mangel an stabiler berufsrechtlicher Architektur sowie an horizontaler und vertikaler Durchlässigkeit (z.B. Anrechenbarkeit auf die NotSan-Ausbildung)
Neuordnungsentwurf für den RettSan
- bundeseinheitliche gesetzliche Neuordnung
- Schaffung eines eigenständigen Berufs (Arbeitstitel: Rettungs(-fach)assistenz oder Gesundheitsfachassistenz Notfallversorgung) mit einer substanziellen Ausbildungsdauer von mind. 18 – 24 Monaten
- alte RettSan-Qualifikation soll als niedrigschwellige Einstiegs- und Ehrenamtsqualifikation für den Bevölkerungsschutz erhalten bleiben
- Struktur zwischen RettSan und NotSan
- Orientierung an Modellen wie dem Schweizer „Transportsanitäter“ (ca. 1.560 h) mit klarem Ziel der Anrechnung auf die NotSan-Ausbildung
- konkrete Aufgabenprofile
- Krankentransport: eigenverantwortliche Ersteinschätzung, Risikoerkennung und qualifizierte Begleitung im KTW- und N-KTW-Kontext
- Notfall- und Akutversorgung: professionell vorbereitete, standardisierte und rechtlich abgesicherte Assistenz für Notfallsanitäter*innen im multiprofessionellen Team
- NEF-Kontext: klares Rollenprofil für den Einsatz auf Notarzt-Einsatzfahrzeugen
- Übergangslösungen und Finanzierung
- Notwendigkeit von Bestandsschutz, modularer Nachqualifizierung sowie einer Verankerung von Ausbildungs- und Vorhaltekosten als eigenständiges Leistungssegment im SGB V
Schlussfolgerung
- historisches 520-Stunden-Modell reicht angesichts der gestiegenen Anforderungen an ein modernes, gestuftes Notfallsystem nicht mehr aus
- gefordert wird eine bundeseinheitliche gesetzliche Neuordnung der rettungsdienstlichen Fachassistenz mit klaren Kompetenzen, hoher Rechtssicherheit und Durchlässigkeit zu weiterführenden Berufen


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