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FOAMio Politix – Positionspapier „Neuordnung der Rettungssanitäter-Qualifikation – Rettungs(-fach)assistenz oder Gesundheitsfachassistenz Notfallversorgung“ des BVBRW

Der Bundesverband für Bildung im Rettungswesen (BVBRW) hat am 16.09.2026 ein Impulspapier zur „Neuordnung der Rettungssanitäter-Qualifikation – Rettungs(-fach)assistenz oder Gesundheitsfachassistenz Notfallversorgung“ veröffentlicht. Die Kurzfassung des Positionspapieres gibt es nachfolgend.

Ausgangslage

  • Ausbildung zur/zum Rettungssanitäter*in (RettSan) ist in Deutschland kein bundeseinheitlich geregelter Ausbildungsberuf, sondern überwiegend landesrechtlich geprägt
  • Grundlage ist meist das historische 520-Stunden-Modell (aufgeteilt in Schule, Klinikpraktikum, Rettungswachenpraktikum und Abschlusslehrgang)
  • 11 Bundesländer verfügen über eigene, teils stark variierende Regelungen, was zu einer föderalen Zersplitterung und einem Mangel an einem bundesweit einheitlichen Kompetenzprofil führt

Problembeschreibung

  • unzureichender Ausbildungsumfang
    • 520 h werden den heutigen Anforderungen an professionelle Akut- und Notfallversorgung nicht mehr gerecht
    • rund 64,7 % der Befragten einer aktuellen Untersuchung bewerten die Theorie als zu kurz, 75 % fordern eine Verlängerung auf mindestens ein Jahr
  • überdehntes Funktionsprofil
    • RettSan werden flexibel im Krankentransport, als Fahrer*in/Assistent*n in der Notfallrettung, im NEF-Kontext sowie im Katastrophenschutz eingesetzt, ohne dass es ein konsistentes, eigenverantwortliches Berufsbild gibt
    • regionale Zusatzqualifikationen (z.B. für Notfall-KTW) verstärken diese Heterogenität
  • geänderte Versorgungsrealitäten
    • Einsatzgeschehen umfasst vermehrt allgemeinmedizinische Hilfeersuchen, bei denen medizinische, kommunikative und systemsteuernde Kompetenzen über den reinen Transport hinaus erforderlich sind
  • rechtliche Grauzone
    • im Gegensatz zu Notfallsanitätern (NotSan) haben RettSan keine bundesgesetzliche Kompetenznorm für heilkundliche Maßnahmen
    • in der Praxis wird dies oft über den rechtfertigenden Notstand (§ 34 StGB) oder über zivilgesellschaftliche Algorithmen (z.B. DBRD) überbrückt, was zu Rechtsunsicherheit führt
  • fehlende Karrierepfade
    • Mangel an stabiler berufsrechtlicher Architektur sowie an horizontaler und vertikaler Durchlässigkeit (z.B. Anrechenbarkeit auf die NotSan-Ausbildung)

Neuordnungsentwurf für den RettSan

  • bundeseinheitliche gesetzliche Neuordnung
    • Schaffung eines eigenständigen Berufs (Arbeitstitel: Rettungs(-fach)assistenz oder Gesundheitsfachassistenz Notfallversorgung) mit einer substanziellen Ausbildungsdauer von mind. 18 – 24 Monaten
    • alte RettSan-Qualifikation soll als niedrigschwellige Einstiegs- und Ehrenamtsqualifikation für den Bevölkerungsschutz erhalten bleiben
  • Struktur zwischen RettSan und NotSan
    • Orientierung an Modellen wie dem Schweizer „Transportsanitäter“ (ca. 1.560 h) mit klarem Ziel der Anrechnung auf die NotSan-Ausbildung
  • konkrete Aufgabenprofile
    • Krankentransport: eigenverantwortliche Ersteinschätzung, Risikoerkennung und qualifizierte Begleitung im KTW- und N-KTW-Kontext
    • Notfall- und Akutversorgung: professionell vorbereitete, standardisierte und rechtlich abgesicherte Assistenz für Notfallsanitäter*innen im multiprofessionellen Team
    • NEF-Kontext: klares Rollenprofil für den Einsatz auf Notarzt-Einsatzfahrzeugen
  • Übergangslösungen und Finanzierung
    • Notwendigkeit von Bestandsschutz, modularer Nachqualifizierung sowie einer Verankerung von Ausbildungs- und Vorhaltekosten als eigenständiges Leistungssegment im SGB V

Schlussfolgerung

  • historisches 520-Stunden-Modell reicht angesichts der gestiegenen Anforderungen an ein modernes, gestuftes Notfallsystem nicht mehr aus
  • gefordert wird eine bundeseinheitliche gesetzliche Neuordnung der rettungsdienstlichen Fachassistenz mit klaren Kompetenzen, hoher Rechtssicherheit und Durchlässigkeit zu weiterführenden Berufen
Published inFOAMio Politix

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