veröffentlichende Fachgesellschaft: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Klassifikation gemäß AWMF:
Datum der Veröffentlichung: 16.09.2019
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Mediathek/Publikationen/KRITIS/heikat-handlungsempfehlungen.pdf?__blob=publicationFile&v=10
- Gefahrenabwehr
- Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr liegt bei den Ländern und Kommunen
- Dienstvorschrift 100 „Führung und Leitung im Einsatz“ (DV 100) bzw. polizeiliche Dienstvorschriften als Arbeitsgrundlage
- Terrorismus
- kriminelle Gewaltaktionen gegen Menschen oder Sachen (wie Entführungen, Attentate, Sprengstoffanschläge etc.) die dazu dienen, ein politisches, religiöses und/oder ideologisches Ziel zu erreichen
- dabei können sowohl öffentliche als auch private Einrichtungen, Kritische Infrastrukturen (KRITIS), aber auch Einzelpersonen und Menschenmengen denkbare Ziele darstellen
- spezifische Gefahren
- Gefahren an der Einsatzstelle beeinflussen taktisches Vorgehen in der Gefahrenabwehr
- Erkennen und Beurteilen von Gefahren von elementarer Bedeutung
- bekannte Gefahrenmatrix AAAACEEEE als Bewertungsschema reicht dazu in der bisherigen Tiefe nicht aus
- A – Angstreaktion
- A – Atemgifte
- A – Atomare Gefahren
- A – Ausbreitung
- C – Chemische Stoffe
- E – Elektrizität
- E – Einsturz
- E – Erkrankung /Verletzung
- E – Explosion
- bekannte Gefahrenmatrix AAAACEEEE als Bewertungsschema reicht dazu in der bisherigen Tiefe nicht aus
- besondere Bedeutung kommt dabei der einsatztaktischen Vorgehensweise der ersteintreffenden Einsatzkräfte im Zusammenwirken von Gefahrenabwehr und Polizei zu
- besondere Herausforderungen an ersteintreffende Einsatzkräfte
- jede Einsatzkraft soll verdächtige oder ungewöhnlich vorkommende Beobachtungen sofort melden, so dass diese im Rahmen der Einsatzführung berücksichtigt werden können
- Einsatzorte mit Anschlags- bzw. Amok-Lagen taktisch nach Art der Bedrohung in unsichere, teilsichere und sichere Bereiche eingeordnet
- unsicherer Bereich („roter Bereich“)
- unmittelbare Gefahr für alle Einsatzkräfte
- ausschließlich polizeiliche Kräfte sollten in diesem Bereich arbeiten
- Vorsichtungen oder Lebensrettende Sofortmaßnahmen, die über das Stillen lebensbedrohlicher Blutungen als Voraussetzung zum Retten hinausgehen, müssen unterbleiben
- SK I (rot) – vital bedroht
- SK II (gelb) – schwer verletzt / erkrankt
- SK III (grün) – leicht verletzt / erkrankt
- SK IV (blau) – ohne Überlebenschance
- SK EX (schwarz) – Tote
- teilsicherer Bereich („gelber Bereich“)
- Korridor zwischen dem unsicheren und dem sicheren Bereich
- lebensrettende Sofortmaßnahmen und schnellstmögliche Überführung von verletzten und unverletzten Betroffenen in den sicheren Bereich zur Patientenablage im Vordergrund
- Räumung ist Aufgabe der polizeilichen Einsatzkräfte
- Durchsuchung von Personen und Verletzten nach Sprengmitteln, Waffen und anderen gefährlichen Geräten und Substanzen ist Aufgabe der Polizei
- sicherer Bereich („grüner Bereich“)
- Versorgung von Verletzten erst im sicheren Bereich
- Einrichtung von Betreuungs- und Behandlungsplätze erst im sicheren Bereich
- unsicherer Bereich („roter Bereich“)
- Ordnung des Raumes sowie der gesamte Einsatz innerhalb dieser Lage unterliegt der polizeilichen Leitung
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