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Handlungsempfehlung „Eigensicherung für Einsatzkräfte der Katastrophenschutz- und Hilfsorganisationen bei einem Einsatz nach einem Anschlag“ des BBK

veröffentlichende Fachgesellschaft: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Klassifikation gemäß AWMF:
Datum der Veröffentlichung: 16.09.2019
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Mediathek/Publikationen/KRITIS/heikat-handlungsempfehlungen.pdf?__blob=publicationFile&v=10

  • Gefahrenabwehr
    • Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr liegt bei den Ländern und Kommunen
    • Dienstvorschrift 100 „Führung und Leitung im Einsatz“ (DV 100) bzw. polizeiliche Dienstvorschriften als Arbeitsgrundlage
  • Terrorismus
    • kriminelle Gewaltaktionen gegen Menschen oder Sachen (wie Entführungen, Attentate, Sprengstoffanschläge etc.) die dazu dienen, ein politisches, religiöses und/oder ideologisches Ziel zu erreichen
    • dabei können sowohl öffentliche als auch private Einrichtungen, Kritische Infrastrukturen (KRITIS), aber auch Einzelpersonen und Menschenmengen denkbare Ziele darstellen
  • spezifische Gefahren
    • Gefahren an der Einsatzstelle beeinflussen taktisches Vorgehen in der Gefahrenabwehr
    • Erkennen und Beurteilen von Gefahren von elementarer Bedeutung
      • bekannte Gefahrenmatrix AAAACEEEE als Bewertungsschema reicht dazu in der bisherigen Tiefe nicht aus
        • A – Angstreaktion
        • A – Atemgifte
        • A – Atomare Gefahren
        • A – Ausbreitung
        • C – Chemische Stoffe
        • E – Elektrizität
        • E – Einsturz
        • E – Erkrankung /Verletzung
        • E – Explosion
    • besondere Bedeutung kommt dabei der einsatztaktischen Vorgehensweise der ersteintreffenden Einsatzkräfte im Zusammenwirken von Gefahrenabwehr und Polizei zu
Quelle: https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Mediathek/Publikationen/KRITIS/heikat-handlungsempfehlungen.pdf?__blob=publicationFile&v=10
  • besondere Herausforderungen an ersteintreffende Einsatzkräfte
    • jede Einsatzkraft soll verdächtige oder ungewöhnlich vorkommende Beobachtungen sofort melden, so dass diese im Rahmen der Einsatzführung berücksichtigt werden können
    • Einsatzorte mit Anschlags- bzw. Amok-Lagen taktisch nach Art der Bedrohung in unsichere, teilsichere und sichere Bereiche eingeordnet
      • unsicherer Bereich („roter Bereich“)
        • unmittelbare Gefahr für alle Einsatzkräfte
        • ausschließlich polizeiliche Kräfte sollten in diesem Bereich arbeiten
        • Vorsichtungen oder Lebensrettende Sofortmaßnahmen, die über das Stillen lebensbedrohlicher Blutungen als Voraussetzung zum Retten hinausgehen, müssen unterbleiben
          • SK I (rot) – vital bedroht
          • SK II (gelb) – schwer verletzt / erkrankt
          • SK III (grün) – leicht verletzt / erkrankt
          • SK IV (blau) – ohne Überlebenschance
          • SK EX (schwarz) – Tote
      • teilsicherer Bereich („gelber Bereich“)
        • Korridor zwischen dem unsicheren und dem sicheren Bereich
        • lebensrettende Sofortmaßnahmen und schnellstmögliche Überführung von verletzten und unverletzten Betroffenen in den sicheren Bereich zur Patientenablage im Vordergrund
        • Räumung ist Aufgabe der polizeilichen Einsatzkräfte
        • Durchsuchung von Personen und Verletzten nach Sprengmitteln, Waffen und anderen gefährlichen Geräten und Substanzen ist Aufgabe der Polizei
      • sicherer Bereich („grüner Bereich“)
        • Versorgung von Verletzten erst im sicheren Bereich
        • Einrichtung von Betreuungs- und Behandlungsplätze erst im sicheren Bereich
    • Ordnung des Raumes sowie der gesamte Einsatz innerhalb dieser Lage unterliegt der polizeilichen Leitung

Published inLeitlinien kompakt

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