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Leitlinie „akute Einwirkungen von chemischen Substanzen – Ameisensäure“ der BASF

veröffentlichende Fachgesellschaft: BASF Corporate Health Management – Humantoxikologie
Klassifikation gemäß AWMF:
Datum der Veröffentlichung: 01.01.2020
Ablaufdatum:
Quelle/Quelllink: https://www.communications.extranet.basf.com/portal/basf/en/dt.jsp?setCursor=1_877454

Grundsätzliches

  • Ameisensäure (HCOOH)
  • klare, rauchende Flüssigkeit bei Raumtemperatur mit stechendem, durchdringendem Geruch
  • Verwendung bei der Herstellung und Färbung von Papier und Textilien, bei der Lederbearbeitung, in der Galvanik, der Glasbearbeitung und als Zwischenprodukt in der chemischen Industrie

Exposition

  • in den meisten Fällen durch Aufnahme über Haut-/Augenkontakt
  • Aufnahme auch über Einatmen oder den Magen-Darmtrakt möglich

Symptomatik

  • Augen-/Schleimhaut-/Rachenreizungen
  • Atembeschwerden mit Brustschmerz, Atemnot, Laryngospasmus, Lungenödem sowie Atemnot, Zyanose, Auswurf, Husten
  • Atemversagen möglich
  • starke Verätzungen der Haut und Schleimhäute mit Narbenbildung
  • Haut: Schmerzen, Rötungen, Entzündungen und Blasenbildung bei niedrigen Dampfkonzentrationen
  • Augen: flüssige Ameisensäure → schwere Verätzungen mit dauerhaften Augenschädigungen; Brennen, Rötungen, Tränenfluss, Lidschluss bei niedrigen Dampfkonzentrationen

Dosis-Wirkungs-Beziehungen

  • 0,01 – 20 ppm – Wahrnehmung eines fischartigen Geruchs
  • 5 – 25 ppm – Leichte Sehstörungen
  • 10 – 100 ppm – vorübergehende Schleimhautreizungen
  • 100 – 200 ppm – Geruch wird ammoniakartig
  • > 50 – 500 ppm – Deutliche Reizung von Haut, Augen undoberen Atemwegen mit Konjunktivitis, Erstickungsgefühl, Husten

Maßnahmen

  • Eigenschutz durch Tragen eines umluftunabhängiges Atemschutzgerät und eines Chemieschutzanzug (kontaminierte Ausrüstung nicht nochmals verwenden!!!)
  • unmittelbare Rettung des Patienten aus Gefahrenbereich
  • Einleitung lebensrettender Maßnahmen gemäß ABC-Schema
  • „CRASH“-Dekontamination
    • vorher schnelle Durchführung lebensrettender Maßnahmen
    • komplette Entkleidung des Patienten
    • ca. 1 Minute Duschen/Abstrahlung mit viel Wasser
    • danach Wärmeerhalt!!!
  • Reinigung
    • bei reiner Exposition mit Dämpfen ohne Haut-/Augenreizung keine speziellen Reinigungsmaßnahmen
    • bei verunreinigter Kleidung, diese sofort entfernen
    • bei direkter Haut-/Haarexposition Spülung mit Wasser über min. 15 Minuten
    • bei ophthalmologischer Beteiligung Augenspülung mit Wasser oder neutraler NaCl-Lösung über min. 15 Minuten (Kontaktlinsen vorher entfernen!!!) → pH-Wert der Tränenflüssigkeit sollte wieder pH 7 erreichen

Akutpatienten

  • O2-Gabe
  • Gabe von 8 Sprühstößen Beclometason (Dosieraerosol)
  • Anlage pVK
  • bei Atemwegsverengung (Stridor/Bronchospasmus)
    • Adrenalin vernebeln (2 mg/2 mL mit 3 mL NaCl 0,9%)
    • i.v.-Gabe von 250 mg Methylprednisolon oder Äquivalent
  • bei toxischem Lungenödem (schaumiger Auswurf, feuchte RGs)
    • CPAP-Beatmung
    • i.v.-Gabe von 1000 mg Methylprednisolon oder Äquivalent
  • bei progredienter respiratorischer Insuffizienz
    • eskalierendes Atemwegsmanagement mit ETI oder ggf. Koniotomie
  • Antidottherapie: kein spezifisches Antidot bekannt
  • Transport in Klinik mit intensivmedizischer Abteilung
    • Verbrennungsklinik oder ophthalmologische Fachabteilung in Betracht ziehen, da ophthalmologische Exposition wie Verbrennungssymptomatik zu therapieren ist

asymptomatische Patienten

  • Beurteilung durch Arzt
  • Hinweis zur Alarmierung des Notrufs bei Verschlechterung des AZ
  • kein Rauchen für die nächsten 72 Stunden
  • keine körperliche Arbeit für die nächsten 24 Stunden
Published inLeitlinien kompakt

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